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Kling soweit gut.
Mir fehlt die Aufforderung zur Bestätigung, dass die ab Insolvenzeröffnung aufgelaufenen UHVs nicht als Schuld bestehen bleiben, weil du zwar leistungswillig aber nicht leistungsfähig bist.
Außerdem bist angesichts des Alters der bei dir lebenden Kinder höchstens Halbtags vermittelbar. Damit gibbet eh nix.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 22.12.2009 19:50
habe heute den brief nebst nachweise meiner bewerbungsaktivitäten versand.
bin ja mal gespannt was da kommt.
halte euch auf dem laufenden.
grüße
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2010 21:46
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