wieviel unterhalt s...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

wieviel unterhalt steht meinem sohn zu?

 
 JP
(@_jp_)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo liebe Leut,
dass Unterhaltsverfahren gegenüber läuft leider nur schleppend wegen der überlastung der gerichte, aber mich würde es doch mal interresieren wieviel kindesunterhalt meine ex denn zahlen müsste. Da dies aber reecht kompliziert ist find ich im netz nicht den richtigen rechner! Hier ein paar Angaben:
Mein Sohn  ist sieben, und lebt seid einigen Jahren bei mir und meiner neuen Ehefrau mit unserer gemeinsamen 3 jährigen Tochter.
Die EX hat noch ein weiteres Kind aus einer vorrigen Beziehung dieser ist 9 jahre alt. Ich schätze ihr monatliches Netto auf 1000 Euro, ich weis es aber nicht da sie keine Auskunft gibt. Sie bekommt für das Kind das bei ihr lebt vom Kindsvater vollen KU und natürlich KG. Die Ex lebt mit ihrem neuen LG in dessen Eigenheim. Dieser ist selbstständig und hat auch ein Kind aus einer früheren Beziehung der Lütte sollte höchstens 6 jahre alt sein schätze ich, und ich gehe davon aus dass er vollen KU für ihn bezahlt, denn dieser lebt bei der Mutter! Ich weis, alles ehr kompliziert, meine frage, steht meinem sohn der mindestunterhalt zu oder weniger? Denn für 240 euro kann man seinem kind schon einiges mehr im monat finanzieren! Bei fragen einfach melden! Villeicht kennt sich ja einer von euch aus, ich mich nämlich nicht mehr!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2009 14:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Sofern sie tatsächlich 1.000,- verdient,  müssten die 100,- oberhalb des SB von 900,- zwischen ihren beiden Kindern aufgeteilt werden.

Durch das Zusammenleben mit ihrem LG könnte ihr SB abgesenkt werden, sodass mehr zu verteilen wäre.

In jedem Falle ist sie über ihr Einkommen und die Arbeitszeit auskunftspflichtig. Ggf. könnte ihr Einkommen sogar fiktiv hoch gerechnet werden, sofern sie nicht ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit durch Vollzeittätigkeit nach käme.
Allerdings sind das alles "kann" Vorschriften, die gegen Mütter i.d.R. nicht so energisch angewendet werden, wie gegen Väter.

Aber du könntest ja auch zum JA gehen und denen die Aufgabe überlassen, den Unterhalt einzutreiben.
Auch deren Engagement ist gegenüber Müttern erheblich reduziert.

Darüberhinaus könntest du vielleicht noch den Mindestunterhalt im vereinfachten nach dem neuen Recht vom 1.9.2009 beantragen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2009 14:32
 JP
(@_jp_)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Beppo,
dass Jugendamt hat mehr als 3 jahre versucht etwas zu unternehmen jedoch erfolglos! Als mein Sohn noch bei ihr lebte und ich mit 800 euro netto heim kam da ich einen job in einer zeitarbeitsfirma hatte hat keiner nach mir gefragt ob ich den mindestunterhalt bezahlen kann ich musste schhlicht weg! Wie gesagt verfahren bei gericht läuft aber leider nur sehr sehr sehr langsam!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2009 14:54