Hallo Forengemeinde,
was kann passieren wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht seiner Erwerbsobliegenheitspflicht nachkommt.
Ich finde dazu nicht viel im Netz ;(.
Grüße Urtyp
Hi Urtyp,
Willkommen bei VS.de.
Es wäre gut, wenn du erst einmal dein Anliegen schilderst, um was es genau geht. Ein paar Sätze zu deiner persönlichen Situation helfen dem Antwortgeber ungemein. 😉
Ist deine Unterhaltspflicht bereits tituliert? Gibt es einen Gerichtsbeschluss etc.
Wir brauchen mehr input... :thumbup:
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
die Erwerbsobliegenheit ist unerheblich für Konsequenzen. Wenn der Unterhaltspflicht nicht nachgegangen wird ist die nach >§ 170 StGB< u.U. strafbar. Sicher, da greift dann wieder die Erwerbsobliegenheit, nach der jede, wirklich jede Beschäftigung angenommen werden muss, um den Unterhalt zu sichern.
Dass dieses gegen das Grundgesetz verstößt ist unerheblich, weil es um Schadfreihaltung für den Staat geht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
upps bis zu 3 jahre in kahn, na herrlich :mad:.
Also bei mir gehts darum, ich hab nen schreiben von JA bekommen mit der aufforderung im monat 20-30 ernstgemeinte bewerbungen nachzuweisen.
im moment beziehe ich hartz4 bin verheiratet und habe hier zu hause noch zwei kids.
das mit den bewerbungen ist ansich kein problem(schreib ja auch fleißig :yltype:), nur irgendwann gehen einem doch auch die adressen aus und so rosig siehts ja auf dem arbeitsmarkt auch nicht aus. hinzukommen immer mehr firmenpleiten was sich in nächster zeit durch finanz und wirtschaftskrise noch verschärfen wird.
(erlernte berufe lackierer und baumaschinist)
Als nächstes, wieviel müsste ich verdienen (netto) damit ich den unterhalt für alle drei kids (5,7,12) bezahlen kann ohne mangelfallberechnung und das am ende des monats auch noch etwas übrig bleibt? (mit dem gedanken, das man mal nicht aufs geld gucken muss wenn einem etwas gefällt oder die kids nen sonderwunsch haben). das gibts doch in der zeit von billiglöhnen, und tariflohn nicht.
denn kommt es zu einer mangelfallberechnung bin ich ja weiter angehalten mit einen neuen job zu suchen um aus der mangelfallb. rauszukommen. 😡
so ich glaub das wars erstmal, habe zwar noch viele gedanken aber das würde den rahmen sprengen.
grüße Urtyp
Moin,
du bist noch verheiratet? Du hast insges. fünf Kinder?
Wenn du nicht willens bist, deine Situation umfassend und schlüssig darzulegen, können evtl. Antworten nicht hilfreich sein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
majlzeit,
nein nicht 5 kinder, sondern 3 insgesamt, die große(12) lebt bei meiner ex von der ich seit 2000 glücklich geschieden bin.
die anderen 2 (5,7) leben mit mir und meiner jetzigen frau zusammen im gemeinsamen haushalt, hatte 2002 erneut geheiratet.
hoffe das war aufklärend genug :wink:.
grüße urtyp
Moin,
scheint wohl immernoch nicht zu reichen???
dann fragt bitte, ich möchte hier niemanden mit sinnlosen sachen langweilen. :knockout:
grüße
Hallo Urtyp,
deine ursprüngliche Frage war ja:
was kann passieren wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht seiner Erwerbsobliegenheitspflicht nachkommt.
Man kann dir unterstellen, dass du das absichtlich machst, und deswegen so tun, als ob du mehr Geld verdienen würdest als du tatsächlich hast (sogenanntes fiktives Einkommen). Die Unterhaltszahlungen werden dann vom Familiengericht anhand von Einkommen festgesetzt, das du gar nicht hast; wie du das dann bezahlst, ist dein Problem. Für die Eintreibung des Unterhalts stehen der KM bzw. stehen dem Staat die üblichen Mittel zur Verfügung, also Pfändung, Gerichtsvollzieher, usw.
Wenn bereits ein Titel besteht (z.B. eine Urkunde, die du beim Jugendamt unterschrieben hast, oder ein Gerichtsurteil, dass dich zu so-und-soviel Euro Unterhalt verdonnert), dann ist es sogar noch einfacher: Entweder du zahlst diesen Betrag, oder du hast es kurzfristig mit dem Gerichtsvollzieher o.ä. zu tun.
Hilft das für's erste, ein bisschen Klarheit in die Sache zu bringen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
dann versuche ich es mal.
Und zwar am besten gleich mit den erhöhten Zahlen von 2010:
Unter einem Einkommen von 1.900,- € wirst du direkt zum Mangelfall.
Darüber würdest du in Stufe 3 landen und hättest 377,- KU zu bezahlen. 257,- und 309,- könntest du behalten.
In Summe wären das 943,- €.
Das heißt, du müsstest 1.943,- verdienen, damit dein SB von 1.000,- gesichert bleibt.
Deine Frau muss das nehmen, was du darüber verdienst, oder selbst für sich sorgen.
Solange du mehr als 1.943,- verdienst, gibt es kaum was zu diskutieren.
Erst wenn du weniger bezahlen möchtest, fängt die Diskussion um deine gesteigert Erwerbsobliegenheit an.
Dann könnte ein Gericht sehr genau nachfragen, warum du nicht mehr verdienst und welche Anstrengungen du schon unternommen hast, um genug zu verdienen.
Was ist denn zur Zeit tituliert?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke erstmal für die antworten.
ich habe seiner zeit (2006) einen dynmischen unterhaltstitel unterschrieben. ich glaube der passt sich automatisch an das jeweils aktuell zu zahlende an, minus hälftiges kindergeld.
wenn ich von den Zahlen ausgehe mit den beppo freundlicher weise gerechnet hat, ergeben sich schon die ersten probleme. erschwerend kommt hinzu das ich mich in der wohlverhaltensphase(inso) befinde und das noch bis 2014. will heissen das alles was ich über 1769,99 € verdiene an die gläubiger abgeführt wird, und ich somit schon garnicht 1900,- € netto haben werde. ODER???
ergo komme ich nicht aus der mangelfallberechnung raus, und schließe den teufelskreis somit wieder.
arbeit suchen->arbeit gefunden, netto reicht nicht->arbeit suchen, was für eine ironie.
irgendwie werd ich das gefühl nicht los, das hier mächtig was im argen liegt.(gesetzesmäßig)
grüße
Hi Urtyp,
das ist falsch. Denn Prio 1 ist Untehalt. Der Unterhalt geht vor im Gegensatz zu den Gläubigern.
Ergo, du musst erst den Unterhalt zahlen, da der vor allem steht. "Sollte" danach noch etwas
übrig bleiben, kommen erst die Gläubiger.
Gruss
Agent
(der noch nicht in der Wohlverhaltensphase ist)
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Was den Spass ja noch vergrößert, ist die Sache, dass wenn du mehr arbeitest um alle Forderungen zu erfüllen, auch wieder mehr Unterhalt gefordert wird.
Von der Inso versteh ich nichts aber soweit ich weiß, gehen Unterhaltsforderungen auch vor allen anderen Forderungen, so dass da vielleicht was möglich ist.
Wobei ich natürlich noch einen Fehler gemacht habe:
Dein SB ist nicht 1.000,- sondern 900,-.
Wie hoch ist denn nun dein Einkommen und auf welche Zeile lautet der Titel?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@agent zero
hoffen wir mal das es so ist, denn wenn beide (gläubiger und JA) von dem netto ausgehen, hat man die A...karte gezogen und im endefekt noch weniger.
diese praxis ist ja auch gang und gebe in unserem lande.
ich hoffe du verstehst wies gemeint ist.
toller spass :mad:, also wird man(n) ewig der geknechtete sein und der zweig der eigentlich mal grün werden wollte, vertrocknet schon im ansatz.
sorry vergessen: einkommen derzeit H4, laut titel muß ich nach abzug des hälftige Kg 273,- € zahlen
grüße
Moin,
der KU läuft wegen des bestehenden und von dir nicht bedienten Titels als Schuld auf. Du befindest dich in Privatinsolvenz und darfst keine neuen Schulden machen. Also musst du Abänderungsklage einreichen.
Sprich auf jeden Fall mit deinem Insolvenzverwalter. Nach meiner Meinung gefährdest du die Insolvenz, respektive die Restschuldbefreiung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
toller spass :mad:, also wird man(n) ewig der geknechtete sein und der zweig der eigentlich mal grün werden wollte, vertrocknet schon im ansatz.
sorry vergessen: einkommen derzeit H4, laut titel muß ich nach abzug des hälftige Kg 273,- € zahlen
Auch Sorry, aber manchmal überkommt mich eben der Sarkasmus.
Das mit H4 hattest du ja oben schon mal geschrieben, hatte ich aber vergessen.
Also mit 3 Kindern, H4 und ner Inso, bist du vom grünen Zweig ungefähr soweit weit weg wie im Zentralpazifik.
In so einer Lage wird jede Anstrengung natürlich im Keim erstickt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi deep,
das ist so nicht ganz richtig( wusste ich bis vor einer woche auch nicht ),
im inso selber ist das richtig, in der wohlverhaltensphase welche sich da anschließt, kann man neue verbinlichkeiten eingehen.
im § 290 inso ist geregelt wer, warum und wieso die restschuldbefreiung nicht erlangen kann.
kurz der fall: sind auch auf wohnungssuche, arge will mir unbedingt ein dahrlen aufdrücken damit kaution usw. bezahlt wird.
dieses lehnte ich auch ab, mit der begründung das ich keine neuen schulden mehr machen darf.
prombt kam die antwort von der arge mit hinweis auf den §´en.
frag ich mich ernsthaft warum man ins inso geht, wenn man doch wieder neue schulden machen darf, da fällt einem nichts mehr ein.
grüße
Kurz zur ARGE: Die Kaution muss nicht von dir zurückgezahlt werden. Du kannst eine Abtretung unterschreiben. Die ARGE zahlt an den Vermieter und der im Falle deines Auszugs an die ARGE. Sie versuchen natürlich zunächst, dir das aufs Auge zu drücken, weil sie sonst nicht unerhebliche "externe Geldanlagen" verwalten müssen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ beppo
ich lebe noch und solange ich morgen noch die augen aufmache ist doch alles gut. irgendwie hangelt man sich dadurch, immer in der hoffnung das alles gut wird und die kiddis wenns geht nichts davon mitbekommen. und man kann nur hoffen das unser land bald soweit ist das es unsere kinder mal einfacher haben.
grüße
hallo an die wissenden,
habe soeben etwas festgestellt, mit dem schreiben vom jugendamt, was ich oben mal erwähnte, kam auch eine aufstellung/liste mit aufgelaufenen unterhaltsschulden. diese beginnt im jun.2006 und endet im dez.2009 . nun wurde im jun.2008 das inso gegen mich eröffnet und die bis dahin angefallenen unterhaltss. sind in der gläubigerliste enthalten. das heisst doch das diese schulden mit ins inso gegangen sind und auch von der restschuldbefreiung betroffen sind??????????????
nun soll meine ex diese liste(jun2006-jun2009) als richtig unterschreiben und somit bestätigen. wenn sie das tut macht sie sich damit nicht des betruges strafbar??
ich hoffe das wahr nicht alzu kompliziert erklärt ;(
grüße
Sehr geehrte Frau…..
Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 15.12.2009 möchte ich ihnen wie folgt antworten.
Ich bitte sie zu berücksichtigen das die aufgelaufenen Unterhaltsrückstände bis 05.2008
in Summe 1402,- € von den Ihnen geforderten 3618,-€ abzuziehen sind. Grund hierfür ist das am 04.06.2008 eröffnete Insolvenzverfahren gegen meine Person.
Alle bis dahin aufgelaufenen Schulden sind in der Gläubigertabelle erfasst. Somit belaufen sich die tatsächlichen Schulden auf 2216,-€.
Desweiteren bin ich mir der verschärften Erwerbsobliegenheit bewusst und unternehme auch diesbezüglich rege Anstrengungen um meine Arbeitslosigkeit zu beenden. In dem Zusammenhang beantrage ich die Übernahme weiterführender Bewerbungskosten in Höhe von 5,- Euro pro Bewerbung durch das Jugendamt. Mit weiterführender Bewerbungskosten sind anfallende Kosten gemeint, die über den Pauschalbetrag von 260,- €im Jahr, getragen durch die ARGE- ………, hinausgehen.
Zur Begründung führe ich an, dass ich aus eigenfinanziellen Mitteln, den hohen Bewerbungsanspruch von bis zu 30 Bewerbungen im Monat nicht schultern kann. Somit werden Sie sicherlich auch verstehen, dass ich finanziell nicht in der Lage bin eigene Anzeigen in Tageszeitungen zu schalten die Geld kosten und mich weiter über den Rand des Existenzminimums hinaustreiben.
Sollte ich wiedererwarten eine Stelle gefunden haben, sind Sie selbstverständlich die Erste, die das erfährt.Mit freundlichen Grüßen
was haltet ihr davon??
kann ich das so abschicken oder sollte ich noch was verändern/hinzufügen/entfernen.
bin über jede hilfe dankbar.
Grüße
