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(@rohga)
Rege dabei Registriert

Kurze Frage. Darf das Jugendamt im Rahmen der Unterhaltsberechnung meiner Ex Auskunft über meine Einkünfte geben? Also, dass sie die Höhe meines Nettogehaltes kennt?

Das hat ja nichts mit der Ermittlung des Unterhaltsbetrages zu tun.

Danke und LG,

Rohga 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2022 20:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja natürlich. Sie überlässt denen ja nur die Arbeit der Unterhaltsberechnung. Sie könnte das jederzeit abstellen und es stattdessen selbst machen oder den Auftrag einem Anwalt geben. Sie vertritt ja in diesem Zusammenhang die Interessen eures Kindes.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2022 20:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Lausebackesmama hat vollkommen Recht. Das JA ist keine rechtlich eingesetzte Stelle, die den Unterhalt berechnet. Das JA vertritt im Rahmen der Beistandschaft die Interessen der Kindes und berechnet für den Betreuungselternteil die Unterhaltsforderung. Beistandschaft ist hier wörtlich zu nehmen, dass JA steht der KM (dem Betreuungselternteil) bei! Dabei muss sich das JA natürlich an die Regeln halten, aber es ist letztlich einfach Partei.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2022 21:49