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Aufforderung Jugendamt

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(@fonzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

 

ich habe im Mai 2022 eine Aufforderung erhalten einen neuen Titel zu unterschreiben.

Da mein alter Titel auf 100 % pro Kind ausgestellt worden ist und ich nun bei 105% bin.

Muss ich der "Bitte" nachkommen? bislang habe ich 2 Schreiben erhalten mit der "Bitte" einen Termin zu vereinbaren.

 

Zudem fange ich am 01.01.2023 einen neuen Job an, muss ich das der KM mitteilen?

 

Vielen Dank für euere Mühe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2022 09:54
(@tomatenfisch)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Fonzi, 

wann hast Du denn das letzte Mal über Deine Einkünfte Auskunft erteilt?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2022 09:56
(@fonzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo tomatenfisch,

 

im April 2022 habe ich (nach vorheriger Aufforderung) meine Einkünfte brav ans Jugendamt gemeldet, dann kam die Neuberechnung mit der Aufforderung / Bitte den Titel neu zu unterschreiben Ende Mai 2022.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2022 10:03
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert

@fonzi,

die Frage von @tomatenfisch bezog sich auf die der jetzigen Einkommensabfrage vorausgegangene...

Wann also war die vorhergehende (also die VOR Mai 2022)?

Da Du aber bereits erneut Auskunft erteilt hast, ist es fast egal...

Hast Du dem Jugendamt bereits mitgeteilt, da? Du zwar einen neuen Job mit mehr Einkomen hast, aber auch einen deutliche längeren Fahrtweg (siehe anderer Faden)? Wenn nicht, würde ich das schnellstmöglich mitteilen, auch daß Du dann mehr Fahrtweg hast. Dann hat das JA erstmal mit der neuen Berechnung zu tun und kann Dir (erstmal) nicht wegen der Neutitulierung "gefährlich" werden.

 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2022 15:05
(@fonzi)
Schon was gesagt Registriert

@kakadu59 

ich hab bei der Trennung eine Aufforderung bekommen (Mitte 2020, diese ist tituliert 100%) dann durch Jobwechsel (Oktober 21) im Mai 22 die erneute Berechnung.

Durch in Verzugsetzen der KM inkl. Rückrechnung und Nachzahlung.

 

Über den neuen Job hab ich noch nichts verlauten lassen, ich unterschreibe den Vertrag auch erst in einer Woche. Vorher wollte ich sowieso nichts sagen.

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2022 15:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

wenn Du Auskunft erteilt hast und die Rechnung des JA richtig ist, dann musst Du auch den Titel erstellen bzw. anpassen. Allerdings geht es ja vermutlich nur um eine Stufe und solange Du den geforderten Unterhalt zahlst wird es auch nicht unbedingt zur Klage kommen, aber wenn es eine gibt, dann wird sie zum Erfolg führen.

Du bist zu einer Einkommensauskunft aller 2 Jahre verpflichtet, wenn Du zur Auskunft aufgefordert wirst.

Du musst eine neue Arbeitsstelle nicht der KM mitteilen. Die KM bzw. das JA dürfen auch nicht ins Blaue fragen und dann eine vorzeitige Berechnung fordern. Eine Ausnahme wäre ein Fall von plötzlichem Reichtum, wo Du wesentlich mehr Geld zur Verfügung hättest.

Dahinter steckt die Vorstellung, dass man nicht ständig alles neu berechnen muss und es eine gewisse Sicherheit hinsichtlich des Umfangs der Unterhaltspflichten gibt. Im Moment würde ich schlicht darauf verweisen, dass Du ja gerade erst Auskunft erteilt hast und Du nur zu einer Auskunft aller 2 Jahre verpflichtet bist.

Als nächstes solltest Du erst einmal prüfen, ob es bei einer Neuberechnung überhaupt eine Veränderung gibt. Solange Du kein Mangelfall bist, kannst Du die Fahrtkosten immer berücksichtigen und wenn diese steigen, dann bleibt weniger Geld für Unterhalt.

Es würde nur Sinn machen eine Neuberechnung mit dem neuen Einkommen und den neuen Bedingungen anzustellen, wenn Du dann weniger Unterhalt zahlen müsstest, weil z.B. der Arbeitsweg jetzt länger ist.

Deshalb erst einmal rechnen und dann eine Entscheidung treffen. Die KM und das JA sind hier aber erst einmal außen vor.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2022 17:22
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(@fonzi)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab jedes Mal gerechnet und immer hat das JA was anderes raus bekommen. Mir im Nachhinein aber, für mich plausibel, erklären können.

Es fängt schon mit meinem Netto an, einmal haben die fiktiv hochgerechnet aufgrund des Arbeitsvertrages öffentlicher Dienst, ein anderes Mal mit den letzten 12 Gehältern usw.

Welche Daten / Zahlen brauchen den die Mitglieder hier um mit mir grob durchzurechnen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2022 17:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

im Prinzip müsste der Unterhalt immer aktuell bestimmt werden, da dass aber nicht wirklich einfach und transparent wäre wird in der Regel auf der Grundlage folgender Dinge der Unterhalt bestimmt:

1. Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (da Du abhängig beschäftigt bist) --> Brutto, davon werden aber Steuern und Sozialabgaben abgezogen = Netto.

2. die letzte verfügbare Steuererklärung, da auch Steuererstattungen Einkommen darstellen.

Das wird alles addiert und durch 12 geteilt und ergibt Dein monatliches Einkommen. Anschliessend wird Dein Einkommen bereinigt.

Der größte Abzugsposten hier sind die berufsbedingten Aufwendungen, insbesondere der Fahrtweg zur Arbeit. Je nach zuständigem OLG steht in den Unterhaltsleitlinien dieses OLG wie der Fahrtweg zu berücksichtigen ist. Es zählt hier Hin- und Rückfahrt. Für die ersten 30km (einfach) können 42 Cent und die weiteren 28 Cent abgesetzt werden, aber nicht alle OLG rechnen so, deshalb muss man das zuständige OLG wissen (wo die Kinder wohnen).

Der nächste Abzugsposten ist die nachgewiesene Altersvorsorge, hier kannst Du max. 4% des Bruttoeinkommens abziehen.

Sonderfälle, die einen Einfluss haben können sind Wohnen im Eigentum (Haus, Eigentumswohnung), Kredite (z.B. für ein Haus, aber keine Konsumkredite), Dienstwagen (ganz schwierig), weitere Unterhaltsverpflichtungen.

Aus dem bereinigten Einkommen ergibt sich nun gemäß der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen der Unterhaltsanspruch aus der Düsseldorfer Tabelle. Bei 2 unterhaltsberechtigten Personen gelten die Zahlen der DDT. Beim Zahlbetrag wird das halbe Kindergeld abgezogen und das ist dann die Summe, die Du zahlen musst.

VG Susi

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Geschrieben : 01.12.2022 09:04
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(@fonzi)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 

Wow vielen Dank für die Ausführliche Antwort.

Heißt für mich, wenn ich nächste Woche meinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe, sage ich das der KM.

Sie wird wie immer das JA informieren und es kommt zu Neuberechnung.

Je nach dem wann das JA die neuen Gehaltszetel anfordert (letzen 12), ergeben sich bei mir Netto

2693,6 2712,4 2731,3 2750,1

Januar / Februar / März / April

(Durchschnitt der letzten 12 Abrechnungen)

Wir gehen also von 2750 aus

Strecke einfach 57 Kilometer (OLG Stuttgart) momentan 0,42 bzw. 0,28

macht Fahrgeld 739,2 im Monat

26,50 Altersvorsorge

1928 breinigt?

Stufe 2 Unterhalt 819 Euro 

Rückstufung in Stufe 1 mit 769 Euro, weiter zurück würde ich auch garnicht wollen, das bezahle ich dann.

 

Ist das so richtig gerechnet?

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2022 11:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@fonzi Ich würde erst einmal abwarten. Bei einem neuen Arbeitgeber (?) hat man eine Probezeit, die musst Du erst einmal absolvieren. Die erste Gehaltsabrechnung wird zeigen wieviel Geld es nun wirklich ist, dabei kommen dann auch noch ggf. Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu. Damit kann man dann rechnen.

Die KM würde ich erst einmal nicht informieren, es sei denn, dass es durch den Umgang sowieso "durchsickert". Denn dann wäre es besser es offen zu kommunizieren. Das JA ist nicht verpflichtet neu zu rechnen, da die 2 Jahre noch nicht abgelaufen sind.

Wenn neu gerechnet wird, dann mit den neuen Zahlen, also dem neuen Netto und ggf. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dann wie Du das gemacht hast minus berufsbedingte Aufwendungen (30*0,42 + 27*0,28)*2 Euro für 220 Tage geteilt durch 12 = 739,20 Euro pro Monat und dann können noch die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen werden.

Mit geschätzten 1928 Euro bist Du über 1900 Euro und damit bei 105%, da Dir aber weniger als der Selbstbehalt verbleibt bzw. der Bedarfskontrollbetrag unterschritten wird sollte es eine Stufe herunter gehen. 

Wie die konkreten Zahlbeträge 2023 aussehen weiss ich auch noch nicht, ob es Veränderungen bei den Stufen gibt ist auch nicht klar. Da das halbe Kindergeld angerechnet wird und auch nicht klar ist wieviel es denn nun ist, würde erst einmal alles das abwarten. So wie die Überschlagsrechnung aber aussieht sollte es wieder in die 100% gehen.

Jetzt spielt aber der Titel eine Rolle. Solange Du keinen Titel über 105% unterschreibst kannst Du wieder zurück zu 100%, ohne dass es Probleme gibt. Würde ein Titel bestehen, dann droht bei Zahlung von nur 100% die Pfändung oder gar die Gehaltspfändung! Also nichts unterschreiben! Auf die konkreten Zahlen warten und dann mit der konkreten Rechnung wieder zurück zu 100%.

Vielleicht kann das Lohnbüro des neuen Arbeitgebers Dich unterstützen und Dir zumindest überschlagsweise ausrechnen, was Du als Gehalt bekommen wirst.

Wenn die neuen Zahlen vorliegen, dann schreibst Du Deine Rechnung auf einen Zettel und gibst ihn der KM mit der Bemerkung, dass Du eine neue Arbeitsstelle mit neuem Einkommen hast und Du deshalb wieder bei 100% bist und Du deshalb auch nicht mehr zahlen wirst. Damit wird die KM vermutlich zum JA gehen und die werden dann vermutlich auch rechnen. Schwierig ist, was Du im Januar zahlen solltest. Zahlst Du zu viel, dann bekommst Du das überzahlte Geld nicht wieder, da Unterhalt als verbraucht gilt. Zahlst Du zu wenig gibt es mit Sicherheit Ärger bzw. dann musst Du zumindest sagen, warum Du weniger zahlst.

Aber wichtig ist, dass Du im Moment keinen neuen Titel unterschreibst!!

VG Susi

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Geschrieben : 01.12.2022 13:20
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(@fonzi)
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@susi64 

ich bin echt geplättet wie viel Zeit sich hier die Menschen nehmen um "fremden" zu helfen.

Nochmals vielen Dank dafür.

Unterschreiben werde ich erstmal nichts, aufgrund deiner mir einleuchtenten Erläuterung.

Den Lohn kann ich mir aufgrund der Tarif Tabelle und mit meiner Einstufung selber heranziehen. Müsste ja dann auch im Arbeitsvertrag stehen Lohngruppe und Stufe. Ich warte jetzt bis der Vertrag unterzeichnet ist und werden dann der KM mitteilen das ich ab Januar einen neuen Arbeitgeber habe. Erfahrungsgemäß brauch das JA dann ca. 1 Monat bis es sich bei mir meldet und nochmals 7 Monate zu berechnung.

Ich werde wahrscheinlich 105% bezahlen und hoffen das die KM mir das zu viel gezahlte wieder zurückgibt. Ich musste schliesslich auch ca. 8 Monate nachzahlen.

 

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Themenstarter Geschrieben : 01.12.2022 13:29
(@der-frosch)
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Hallo Fonzi

Du kannst wirklich nur hoffen das KM den zuviel gezahlten Unterhalt freiwillig zurück zahlt, denn einen rechtlichen Anspruch darauf hast Du leider nicht. Bei Kindesunsterhalt gilt das zuviel gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt und damit nicht zu rück gezhlt werden muss. Einzige Möglichkeit von der ich weiß( vielleicht wissen andere hier im Forum dazu mehr) das Du auf den Überweisungen direkt im Verwendungszweck einträgst Unterhalt Kind XY für Monat XY unter Vorbehalt rückzahlung des zuviel gezahlten Anteils, da Neuberechnung noch nicht abgeschlossen.

LG der Frosch

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Geschrieben : 01.12.2022 13:39
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(@tacheles)
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Geschrieben von: @susi64

Aber wichtig ist, dass Du im Moment keinen neuen Titel unterschreibst!!

Wenn in Kürze ein gerichtlicher Abänderungsantrag über 2 x 105% zugestellt wird, hat er die A-Karte gezogen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2022 16:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@tacheles Nur bedingt, weil ja ab Januar andere Zahlen gelten. Ob er nun vor Gericht für die Abänderung des bestehenden Titels gehen muss oder aber er auf Abänderung verklagt wird ist dann relativ egal. Es geht dabei auch nicht um das große Geld sondern nur eine Stufe.

VG Susi

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Geschrieben : 01.12.2022 18:54
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @susi64

Wenn neu gerechnet wird, dann mit den neuen Zahlen, also dem neuen Netto und ggf. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dann wie Du das gemacht hast minus berufsbedingte Aufwendungen (30*0,42 + 27*0,28)*2 Euro für 220 Tage geteilt durch 12 = 739,20 Euro pro Monat und dann können noch die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen werden.

Werden Fahrtkosten in unbegrenzter Höhe anerkannt?

Leitlinien Frankfurt z.B. schreibt:

Werden berufsbedingte Aufwendungen konkret berechnet, erfolgt ein Abzug von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW grundsätzlich nur in Höhe der Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel, wenn deren Benutzung zumutbar ist. 

Und Süddeutschland:

Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann ein Betrag von derzeit 0,42 € pro gefahrenen Kilometer angesetztF werden. 

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2022 23:34
(@ruffys)
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Mit Süddeutschland sollte bayern gemeint sein, hier gibt's ab dem 30 km( wars glaub ich) auch weniger. Frankfurt zählt hier nicht rein

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2022 11:08
(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator
Geschrieben von: @ruffys

Mit Süddeutschland sollte bayern gemeint sein, (...)

Nicht nur Bayern. Im Sinne der unterhaltsrechtlichen Leitlinien gilt, siehe https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Unterhaltsrechtliche+Leitlinien :

Die Süddeutschen Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verständigen sich seit 2002 auf die einheitlichen Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL).

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2022 13:13
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert
Hallo @Fonzi,
 
Geschrieben von: @fonzi

Ich musste schliesslich auch ca. 8 Monate nachzahlen.

wieso (und ab wann) mußtest Du 8 Monate nachzahlen?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2022 13:48
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tacheles

Leitlinien Frankfurt z.B. schreibt:

Werden berufsbedingte Aufwendungen konkret berechnet, erfolgt ein Abzug von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW grundsätzlich nur in Höhe der Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel, wenn deren Benutzung zumutbar ist. 

 

Naja und wenn die Benutzung des ÖPNV nicht zumutbar ist? Dann sollte man doch bei diese Formulierung davon ausgehen können, dass die Fahrtkosten (hier per PKW) komplett übernommen werden, oder was @tacheles wolltest Du damit sagen?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2022 13:55
(@fonzi)
Schon was gesagt Registriert

@kakadu59 

Die KM hat mich in verzug gesetzt ab dem Tag wo ich meinen Job gewechselt habe, dann kam irgendwann das Schreiben vom JA ich hab meine Gehaltsbescheinigungen usw. vorgelegt und die haben neu berechnet.

Das hat sich so lange hingezogen (ich habe im übrigen nach erhalt des Schreiben alles Unterlagen binnen 3 Tagen persönlich beim JA eingeworfen) das ich dann bis die Berechnung stand 8 monate nachzahlen musste.

Also die Erhöhung von 100 auf 105% (glaub das waren 400 Euro)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2022 14:03
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