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(@rohga)
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Hallo zusammen,

nach langer Zeit muss ich mich nochmal an euch wenden.

Ich habe eine Frage bzgl. Rang-Einstufung.

Folgende Situation: Ich wurde aktuell zur Zahlung des Unterhalts für meine 16 jährige Tochter in die Einkommensgruppe 9 eingestuft. Bin mir nicht sicher ob das ganz richtig ist.

Ich habe noch einen 19 jährigen Sohn in Ausbildung (Ausbildungsvergütung 600€) und bin verheiratet. 

Ist es richtig, dass nur zwei Unterhaltsberechtigte lt. JA angenommen werden?

Würde mich über eure Einschätzung freuen. Wenn noch weitere Infos benötigt werden, trage ich die gerne nach.

 

Und ist es richtig, dass die Steuererstattung für 2021 auf mein Gehalt angerechnet wurde. Diese erfolgte aufgrund der Zusammenveranlagung mit meiner Frau. Alleine hätte ich nachzahlen müssen.

 

LG,

Rohga

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr von Rohga
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2022 13:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

solange Dein Sohn in der Ausbildung ist, ist er dem Grunde nach unterhaltsberechtigt und zählt deshalb mit. Damit hast Du 2 unterhaltsberechtigte Kinder. Deine Ehefrau hat zwar durch die Ehe einen Anspruch auf Unterhalt (Eheleute sind sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet), der wird aber nur mit gerechnet, wenn Deine Ehefrau sich nicht selbst unterhalten kann. Etwas anderes wäre es, wenn Deiner Frau z.B. Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes unter 3 zustehen würde. 

Bei der Steuer könnte helfen, wenn Du eine fiktive Einzelbesteuerung vorlegen könntest, da eigentlich nur Dein Steueranteil eingehen sollte. Eine einfache Halbierung wird dem auch nicht gerecht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2022 21:43
(@rohga)
Zeigt sich öfters Registriert

@susi64 vielen Dank für deine Antwort.

Das mit der Steuer verstehe ich noch nicht so ganz, da auf dem Steuerbescheid sowohl mein Einkommen und das Einkommen meiner Frau separat aufgeführt ist. Ebenso die daraus resultierenden Steuern. Daher ja nicht fiktiv.

LG 

Rohag

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2022 22:48
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert

@rohga,

Geschrieben von: @rohga

Das mit der Steuer verstehe ich noch nicht so ganz, da auf dem Steuerbescheid sowohl mein Einkommen und das Einkommen meiner Frau separat aufgeführt ist

das ist richtig... Im weiteren Verlauf werden aber diese beiden Einkommen und bereits gezahlte Steuern zusammengeführt und die (gemeinschaftliche) Steuerlast ermittelt, die entweder zu einer Steuernachzahlung (dann würde ich pers. keine fikt. Einzelbesteuerung veranlassen), oder aber zu einer Steuerrückzahlung führt.

Im Falle der Steuerrückzahlung an euch steht dann aber eine Gesamtsumme. Würde man jetzt die fiktive Einzelbesteuerung vornehmen (wie von @Susi64 vorgeschlagen) könnte ein Teil der Steuerrückzahlung Deiner Frau zugeschlagen werden und dürfte im Zuge der Unterhaltsberechnung nicht Deinem Einkommen angerechnet werden...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2022 15:14