Eilig Taschengedsan...
 
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Eilig Taschengedsanspruch wie berechnen?

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(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke Mod für die "Zusammenführung"

Auf dem Papier steht nur "Beschluss" ob das eine Einstweilige Anordnung ist, kann man daraus nicht direkt ableiten, vor allem weil der Hinweis auf
fehlerhafte Berechnungen aufgrund von nicht vorliegenden "Beweisen" z.B. für das Zahlen der Hypothek eines Hauses, nicht vorhandenist.

Der Anwalt wo wir heute waren meinte, das er schnell dagegen steuern müsse und die Fakten klarstellen (eben alle Unkosten nochmals beweisen).
Massig Unterlagen rauskramen, kopieren... so ein quark... alles wegen diesem Taschengeldkrams. Aber 100 Euro mehr oder weniger Zahlen
ist es wert;-)

Übrigens wenn man sich das Urteil und die Kommentare dazu durchliest (was du zitiert hattest sky),
kann man darauf kommen, das die Berechnung doch prinzipiell ok war.

Zumindest denn wenn man "Familienunterhalt" auf die nicht bei uns lebenden Kindern ausweitet. In dem Fall zählt offensichtlich wieder das gesamte Einkommen, auch wenn ICH nichts mit den Kindern zu tun habe... Da kann man arbeiten wie man will, und die ziehen einem alles wieder ab...
Ich finde das ungerecht, tut mir leid.

MfG

Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2007 22:56
(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,..

ich möchte erstmal meinen Dank aussprechen für die Tips die ich hier erhalten habe.
Insbesondere von "Sky", mit dem Taschengeldanspruch.

Falls jemand den Fall verfolgt haben sollte fragt er sich sicher, wie der Fall nun ausgegangen ist?

Das Gericht erließ zuerst gegen meine Frau eine einstweilige Verfügung, das sie rückwirkend
einen viel zu hohen Betrag monatlich an ihre Kinder zu zahlen hat.

Mein Anwalt Stellte dagegen Einspruch und verständigte sich mit dem Anwalt der Gegenpartei, das bis zur
Verhandlung die Verfügung nicht eingefordert wird.

Mit dem Einspruch gegen die Verfügung schickte mein Anwalt auch eine Liste der Unkosten jeweils mit Beweisen
(Kopien der Verträge und Bankauszüge der Abbuchungen) an das Gericht.
Auch wurde von mir angeregt das Urteil des BGH bez. des nicht vorhandenen Taschengeldanspruchs zu verwenden,
was er mit einbaute.

Ich hatte in der Zwischenzeit einen Termin beim Jugendamt und besorgte "Jugendamtsurkunden", worin meine Frau
sich verpflichtet, den vom Anwalt berechneten Unterhalt an die Kinder zu bezahlen. Diese gingen noch vor dem Gerichtstermin ein.

Die Gegenseite staunte offensichtlich nicht schlecht...

Das Ergebnis war so:  Das Gericht wies den Antrag auf einen erhöhten Unterhalt zurück, weil ja bereits durch die Jugendamtsurkunden
ein titel bezüglich des Unterhaltes besteht. Ob und wieweit das BGH Urteil eine Rolle gespielt hat, weiss ich nicht.

Die Gegenparteil war offensichtlich auf nichts vorbereitet, stellte in dem Verfahren keine Anträge.

Lustig ist dabei vielleicht noch, das die Gegenparteil ihr "Ass" aus dem Ärmel zog und behauptet hat, Ich hätte eine Wohnung von meiner Oma geerbt,
von der ich nun massig Mieteinnahmen hätte. Tja,.. Die Nachfrage ergab wohl das diese Information von meiner Schwiegermutter stammte die mal wieder alles falsch verstanden hatte. Ich hatte zwar etwas geerbt, aber die war ein unbedeutender Geldbetrag.
Das wurde halt ohne Beweise vom Gericht abgewiesen.

Nach Info meines Anwaltes haben wir nun vorerst nichts mehr zu befürchten, ein wenig Schreibkram gäbe es noch. Auch würden wir wohl auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben, da die Gegenpartei nicht zahlungsfähig ist...

Die Gegenpartei bezieht wohl aufgrund der Einkommenssituation volle Prozesskostenbeihlfe, worüber wir hingegen alles voll bezahlen dürfen! 
Letztlich hat mich das ganze knapp 2000 Euro gekostet...

MfG

Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 14:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Auch würden wir wohl auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben, da die Gegenpartei nicht zahlungsfähig ist...

Das ist nicht dein Problem. Durch die Klageabweisung hat die Gegenseite für die dir entstandenen Kosten aufzukommen - so es im gerichtlichen Spruch steht. Du bist nicht in der Ersatzhaftung, wenn dein RA nicht an das Geld der Ex ran kommt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 20:51
(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

Hi,...

Das mit dem Geld mag ja rechtlich gesehen stimmen, ich habe aber bereits knapp 2000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt,
alleine die Berechnung des Unterhaltes waren knapp über 1000 Euro. Die Rechnungen kamen ja lange vor der Verhandlung.

Ich habe noch keine schriftliche Bestätigung des Urteils, derzeit nur mündlich von meinem Anwalt. Sollte aber langsam mal eintrudeln.
Was da wörtlich drinne steht weiß ich daher noch nicht.

MfG

Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 21:36
(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

Hi,..

also inzwischen ist auch das Urteil eingetroffen, es ist aber bisher noch nicht rechtskräftig.
u.a. wird erwähnt, das aufgrund des Urteil des OLG eben ein Taschengeldanspruch meiner Frau NICHT besteht.
Wir sollen den vom Anwalt berechneten Unterhalt zahlen, was wir auch machen.

Nun hat die Gegenparteil doch tatsächlich Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Warum??

ich zitiere einen Teil:
Begründung:
.. darüber hinaus ist vorzutragen, dass die Beklagte wesentliches Einkommen des Ehemannes (ich) aus Vermietung
und Verpachtung verschwiegen hat...

Die gehen immer noch davon aus, das ich in HH St-Pauli eine Eigentumswohnung habe, aus der ich Einkünfte erziele,
etwas was meine Schwiegermutter in die Welt gesetzt hat, sie leugnet dies.

Die Wahrheit ist: Ich habe zwar einen geringen Geldbetrag von meiner Oma geerbt, aber keinerlei Wohnung da sie in einer
Altenwohnung zur Miete gelebt hat. Es geht denen ja explizit um die Mieteinnahmen.

Denn wird vorgeworfen, das das Bestreiten der Beklagten nicht ausreicht. Es wären Tatsachen die im Wissen der Beklagten stehen.

Nun, wie soll ICH nachweisen das ich KEINE Wohnung im HH habe?? Man kann ja nur etwas nachweisen, was man hat??
Soll ich denen Symbolisch gesehen die Wohnung schenken, die ja nicht existiert?

Im letzten Absatz schreibt der gegnerische Anwalt sinngemäß,
... das die Beklagte dezidiert darzulegen hat, ob UND im welchem Umfang der Ehemann Einkünfte erzielt...

...und da die Beklagte eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber den Klägern hat ist sie daher beweispflichtig und soll eine
Darlegung der Fakten (die nicht existieren) vornehmen...

Wenn der ganze Schreibkram nicht immer Mein Geld kosten würde, würde die diese Farce nur mit Humor nehmen.
Wie weit darf eine Partei in Deutschland denn noch gehen, unbewiesene und wissendlich falsche Behauptungen aufzustellen,
nur um mich durch die entstehenden Anwaltskosten zu schröpfen? Dadurch sinkt letztlich auch das Familieneinkommen, wenn
ich im Schnitt mehr Anwaltskosten habe, als die eigentlichen Unterhaltszahlzungen wert sind?

Wie kann es sein, das ich immer nur zahlen darf, während die Gegenseite wohl aufgrund von
Armenrecht nichts oder nur sehr wenig an Anwaltskosten bezahlt?

Selbst wenn die ganze Sache gegessen ist, werden die es in 2 Jahren wieder versuchen... auch wenn sich nichts großartig an den Einkünften ändert,..

Mich würde aber mal interessieren, wie mein Anwalt reagieren sollte? Vorschläge?

Ist es nicht so, das DIE mir etwas vorwerfen und es daher auch beweisen müssen? Es ist schwer etwas zu beweisen was nicht existiert.
Ich hätte beispielsweise einen Kaufvertrag oder sonst etwas schriftliches, aber keinen offiziellen Schein wo draufsteht, das ich es nicht habe.

Da in der Urteilsbegründung u.a. das Urteil mit dem Taschengeldanspruch erwähnt ist, wäre selbst wenn ich weitere Einkünfte durch Vermietung hätte, kein Anspruch für meine Frau und somit ihrem Kindern gegeben, oder sehe ich dar falsch? (nein ich habe keine Wohnung in Pauli)

MfG

Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2007 19:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andreas,

das "Nicht-Eigentum" an einer Sache zu beweisen ist tatsächlich schwierig bis unmöglich. Andererseits ist jeder Immobilienbesitz im Grundbuch vermerkt; es sollte der gegenpartei also nicht schwerfallen, ihre Behauptung zu belegen. Nachdem sie ein "gesteigertes Interesse" an der Kenntnis dieser Tatsache behaupten kann, darf sie sogar ins Grundbuch gucken. Sollte ja nicht so schwer sein, wenn man sogar den Ort "(hh-St. Pauli) benennen kann. Wenn sie nix finden, haben sie eben Pech gehabt: Das ist der beste Beweis, dass es nichts gibt. Punkt.

Dein Anwalt sollte daher bestenfalls kurz und knapp mitteilen, dass der Vortrag substanzlos ist.

Greetz
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2007 20:01
(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

Hi,..

Wenn ich denn zumindest eine Adresse des Hauses bzw der Wohnung hätte, von der ich Mieteinnahmen kassieren sollte, könnte ich einfach den Hausverwalter um ein Schriftstück bitten. Aber es wird nur behauptet ich hätte in St. Pauli eine Eigentumswohnung. und das aus 300km Entfernung ;-).

Ich meine ich könnte auch dreist behaupten das... (hier irgendwas einsetzen).... ? Aber warum? Ich hätte da nicht von. Müsste es wohl auch beweisen,
Ich meine die Gegenseite kann mir nichts beweisen, da es da nichts zu beweisen gibt.

Wie könnte man denn eine Retourkutsche starten? Es wurde ja bereits vor Gericht von meinem Anwalt bestritten das eine weitere Mieteinnahmequelle
besteht.

Bin ich bzw. meine Frau denn wirklich in der Beweispflicht, nur weil meine Schwiegermutter nie richtig hinhört  und dieses falsch verstandene
auch noch weiter tratscht?

MfG

Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2007 20:36
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

die Auskunft über das Einkommen wurde ordnungsgemäß erteilt. Wer behauptet es gäbe darüber hinaus Einkünfte, muss diese auch beweisen. Du musst nichts beweisen.

Also Ruhe bewahren, keine Retourkutsche fahren.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2007 21:21
(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,..

es gibt Neuigkeiten,...

auch wenn mein RA meinte das jetzt nur noch ein wenig Zettelwirtschaft kommt, hat mein RA mir eine
Kopie einer Vorladung geschickt  die er bekommen hat. Netterweise wurde meine Frau nicht mehr geladen
nur noch der Anwalt.

2 Zettel:

1. Ladung

An einem Termin im Januar zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache.

2.Verfügung

Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache wird bestimmt auf:
Datum.../Uhrzeit etc.

Ich war der Meinung das die Hauptsache der Unterhalt war. Der Einspruch bezog sich auf die einstweilige Verfügung,
die wiederum mit dem Unterhalt zu  tun hat. Das muss man nicht kapieren...

Aber warum setzt das Gericht schon wieder eine Mündliche Verhandlung an, die nichts als Mein Geld kostet, welches
ich von der Gegenseite nicht zurückbekomme? Da kommt wieder Anreise, Bahnkarten, etc.. locker 300 Euro zusammen.
Wenn nicht der Gerichtstermin schon wieder ca. 600 Euro kostet.. habe aber noch keine Rechnung bekommen.

Die Sachlage ist doch von vorne herein klar und wurde bereits in der letzten Verhandlung klargestellt,
dort wurde beschlossen, das die Einstweilige Anordnung aufzuheben war und wir den bisher bezahlten Kindesunterhalt weiter zahlen sollen.
Ferner wurden sämtliche Argumente der Gegenseite sinngemäß für irrelevant erklärt.

In dem Einspruch der Gegenseite wurde nochmals eine horrende, nicht zahlbare Summe an Unterhalt gefordert.
Mit dem Verweiß, das Ich Einkünfte aus einer geerbten Mietwohnung in Hamburg haben soll, was ja nicht stimmt.
Ach ja, auch wurde erwähnt das die Gegenseite wohl Prozesskostenbeihilfe (oder wie das heißt ) haben möchte.
Ich dachte die bekommt man automatisch wenn man unter einen bestimmten Satz fällt?? (Mann der Gegenseite arbeitet),
haben aber noch 4 Kinder zu versorgen.

Kann es sein das der RA der Gegenseite so übereifrig ist, weil er evtl. Angst hat kein Geld zu bekommen??

Was haben wir noch zu befürchten, bzw wie weit kann es die Gegenseite noch treiben im Extremfall? Mir scheint es so, als möchten die nur unsere Unkosten in die Höhe treiben.

MfG

Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2007 19:32
(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

aktueller Stand ist wie folgt.

Mitte Januar war erneut eine Verhandlung angesetzt, an der aber gleich nur der Anwalt geladen wurde.

Nach Austausch der Argumente wollte Die Richterin  das Urteil Ende Januar sprechen.

Dieses habe ich vorliegen.

Im Groben ohne Details: Zusätzlich zu dem bereits gezahlten und tituliertem Unterhalt durch die Jugendamtsurkunden
soll pro Kind (4 Stück sind relevant) zwischen 20 und 30 Euro je Monat mehr gezahlt werden. Auch rückwirkend am Mitte 2007.

In Schnitt müsste meien Frau also 160 EUro im Monat aufbringen annstelle von errechneten 82 Euro.

Das beste kommt noch:

Kostenverteilung  80 : 20 (20% für uns).
Das sind bei einem Streitwert von um die 15000 Euro locker 3000 Euro Gerichtkosten exclusive die Anwaltskosten die
noch dazu kommen.

Die Anwaltskosten könnten wir uns theoretisch von den Kindern reinholen (Info Anwalt) wird aber wohl noch einige Jahre dauern bis die arbeiten und Geld erwirtschaften. Und wer verklagt seine eigenen Kinder auf die Erstattung von Anwaltskosten?

Das mit der Mieteinnahme wurde natürlich abgeschmettert, ebenso wird kein Taschengeld von mir für meine Frau eingefordert.

Aber Die Anwalts- und Gerichtskosten muss ICH natürlich abdrücken.

Ich weis nun nicht genau wie die Gegenseite diese Kosten zahlen wird und kann. Ich denke das die gar nichts zahlen können.
Wir könnten inzwischen auch kaum noch etwas zahlen, müssen aber! Den Anwalt ist egal wo das Geld her kommt. Die Gerichtskosten müssten halt getragen werden.

Dazu kommt eine Neuigkeit!! Achtung:

Der große Sohn meiner Frau(19 Jahre jung) hat sich ebenfalls mit der Familie überworfen, seine Lehre geschmissen und wohnt nun bei uns!

Unser Anwalt meint nun, das wir eine Change hätten das Urteil noch zu drücken, da die Gegenseite wohl eh Berufung einlegen wird.
Dazu müsste der Sohn eben priviligiert sein,.. d.h. wohl das er entweder zu einer Schule gehen muß oder in einer Lehre ist.

Sehe ich das richtig? Denn wäre er dem Gesetz nach Gleichrangig mit den anderen Kindern.

Das er für seinen Unterhalt selbst sorgen muß, was den Unterhalt von seinem Vater angeht ist ihm klar, ich denke aber nicht das er gegen seinen Vater klagen wird. Mehr als Kindergeld für ihn bekommen wir auch nicht.

Was sagt ihr dazu? und zu dem Urteil im allgemeinen?

Ich hoffe nur das ich die Unkosten von der Steuer absetzen kann, um einen Teil zurück zu bekommen??

MfG

Andreas.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2008 16:37




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