Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage:
welche Einkünfte werden bei Selbständigen zur Unterhaltsberechnung angesetzt. Soviel ich weiss, wird als Grundlage ein Durchschnitt der letzten drei Jahre angesetzt. Bezieht sich dieses auf:
- die Einkünfte des Gewerbebetriebes?
- auf das zu versteuernde Einkommen?
- auf das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen (Kinderfreibetrag usw.)?
Und wie werden Beiträge für die Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. mit eingerechnet.
Grüße
Bitmapbrother
Hi,
es gibt dazu eine m.E. ganz gute Abhandlung dazu >HIER<. Ab "II Art und Umfang der Auskunftserteilung". Vielleicht hilft es ja weiter.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
