Hallo,
was passiert wenn ich wieder Heirate.
Bezahle zur Zeit Kindesunterhalt und für meine EX ?
Nichts. Du wirst weiterhin den Unterhalt für deine Kinder und deine Ex zahlen. Ändern tut sich erst dann etwas, wenn du weitere Kinder hast. Denn derzeit geht deine Ex allen anderen Frauen vor.
Halt stopp.... durch eine Heirat kommst du in eine günstigere Steuerklasse. Das kann sich auf die Höhe des KU auswirken (der könnte nach oben gehen), auf den EU hat es keine Auswirkungen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
gut aber an der Unterhaltssumme wird sich nichts ändern oder ?
ich kann die Steuerklasse 4 nehmen dann wird sich nicht viel tun.
Von dem Gehalt von der neuen Frau wird aber nichts angerechnet oder ?
Nein, das gehalt deiner neuen Ehefrau bleibt unangetastet (allenfalls falls ein Mangelfall vorliegt kann dein SB gekürzt werden, aber dafür ists egal ob ihr heiratet oder nur zusammenlebt)
gut aber an der Unterhaltssumme wird sich nichts ändern oder
Ggf. schon, nämlich durch Erhöhung des KU durch Steierersparnis.
Ob du 4 nehmen darfst bin ich mir nicht so sicher. Ich glaub du muß immer die für dich am günstigsten wählen, die dein Netto möglichst hoch bringt...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Meine Freundin ist Selbständig, ich hatte früher auch 4 weil wir beide in etwa das gleiche verdint haben.
Meine Freundin ist Selbständig, ich hatte früher auch 4 weil wir beide in etwa das gleiche verdint haben.
Unerheblich.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,..
das deine Frau , die selbst arbeitet selbst nichts dazu beitragen braucht, muss so nicht stimmen.
Ich habe selber so ein ähnliches Problem. Nur das ich der Mann bin udnmeien Frau ihren Kindern unterhaltspflichtig ist.
UND es liegt ein Mangelfall vor. Das kann sicher noch spasig vor gericht hergehen.
Selbst der ANwalt meint, zur Unterhaltsberechnung ird immer das Familieneinkommen bewertet, inwieweit
deine Frau also evtl doch etwas dazu beitragen darf, bleibt abzuwarten.
MfG
Andreas
Hallo Andreas!
Bezahlt Deine Frau Deinen Anwalt??? :rofl2:
Nee, mal im Ernst, da Deine neue Partnerin mit Deinen Kindern nicht verwandt ist, spielt sie für die KU-Berechnung keine Rolle, in Frage käme lediglich, dass Dein Selbstbehalt runtergestuft wird, vorausgesetzt, Du zahlst nicht den Regelbetrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
Und für die Ex (mit der bist ja nicht mal Du verwandt *g*) schon gleich gar nicht.
An Stelle Deiner Lebensgefährtin/Frau würde ich auf den persönlichen Daten sitzen, wie ne Henne auf dem Ei.
Ach so: Und Steuerklassen kann man auch nicht erzwingen, denn dann müßte sich die neue Frau de facto unfreiwillig eine Schlechterstellung (StKl. 5) gefallen lassen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
