Hallo zusammen,
ich habe gerade diese Hiobsbotschaft bekommen und weiß nicht wirklich wie ich damit umgehen soll...
Ich stecke immer noch mitten in der Scheidung, getrennt schon seit fast 3 Jahren. Verheiratet waren wir 5 Jahre.
Ich zahle zur Zeit Trennungsunterhalt der von Anwälten errechnet wurde.
Mein jüngster ist seit 5 Monten 3 Jahre. Ex wäre also verpflichtet sich arbeitet zu suchen. Als Antwort warum sie es nicht tut kamen Ateste vom Hausarzt psychische Probleme usw.
Den nachehelichen Unterhalt will sie jetzt im Verbund mit der Scheidung beschließen lassen.
Meine Anwältin hat mir eigentlich gute Hoffnung gemacht das wir auf Grund der kurzen Ehedauer, der lange Zeit die ich schon zahle und auch der krassen Vorgeschichte bezüglich meiner Trennung eine befristung des Ehegattenunterhaltes bekommen könnten.
Ehebedingte Nachteile das sie keinen Job hatte gibt es auch nicht.
Jetzt Erfahre ich heute das sie wieder schwanger ist und im JULI schon das Baby bekommt.
Das sie einen neuen Freund hat wusste ich. Sie leben aber noch nicht zusammen.
Was genau bedeutet das nun für den nachehelichen Unterhalt an sie ? Das sie sich arbeit sucht kann ich ja nun wieder vollkommen knicken...
Ich finde das so krass... Genau nachdem mein Sohn 3 wird ist sie wieder schwanger...
Vielleicht hat wer ja ein paar Meinungen...
Danke & Gruß
M
Moin,
Was genau bedeutet das nun für den nachehelichen Unterhalt an sie ? Das sie sich arbeit sucht kann ich ja nun wieder vollkommen knicken...
das bedeutet zunächst einmal, dass das Kind ggf. ehelich geboren wird (mit Dir als sorgeberechtigtem/unterhaltspflichtigen Vater). Ein guter Grund, bei der Scheidung jetzt ordentlich Gas zu geben.
Ob ihr neuer Freund/Lover für den Unterhalt aufkommt, wird nicht zuletzt davon abhängen, ob er a.) benannt wird, b.) die Vaterschaft anerkennt und c.) leistungsfähig ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi M,
kann Martin nur zustimmen. Ergänzend noch:
Ich stecke immer noch mitten in der Scheidung, getrennt schon seit fast 3 Jahren. Verheiratet waren wir 5 Jahre.
Ich zahle zur Zeit Trennungsunterhalt der von Anwälten errechnet wurde.
zumindest die Scheidung sollte der Umstand nun beschleunigen. Denn es ist eine unzumutbare Härte, weiter mit der Exe verheiratet zu sein, obwohl Nachwuchs von jemand Anderem unterwegs ist. Bitte sprich Deine Anwältin darauf an.
Ausserdem sollte auch die Exe ein Interesse daran haben, dass die alte Verbindung nun komplett gelöst wird (Thema rechtlicher und biologischer Vater).
Für das neue Kind und den Unterhalt ist der neue LG Deiner Ex verantwortlich. Eine Arbeit wird sie dadurch aber sicherlich nicht aufnehmen in den nächsten Jahren. Hier muss Deine Anwältin gut argumentieren und arbeiten, damit Du hier nicht zum Dauerzahler wirst. Denn die Gefahr besteht (insb. wenn der neue LG Deiner Exe nicht leistungsfähig ist).
Das sie einen neuen Freund hat wusste ich. Sie leben aber noch nicht zusammen.
Auch das musst Du mit Deiner Anwältin besprechen. Hier kommt es auf die genauen Zeiträume an. Ob sie zusammengelebt haben, ist dabei erstmal nachrangig. Wenn sie einen eheähnliche Gemeinschaft gebildet haben, kannst Du spätestens (!) nach zwei Jahren die Verwirkung, zumindest aber die Reduzierung des nachhelichen Unterhalts einfordern. Auch das muss Deine Anwältin für Dich machen.
Was man bei dem Ganzen nicht vergessen sollte - Kinder sind kein "Schaden". Man kann allerdings bei der Vorgeschichte nur hoffen, dass sich der neue LG nicht in ein paar Monaten hier auch anmelden muss;) Gruß Ingo
Ob ihr neuer Freund/Lover für den Unterhalt aufkommt, wird nicht zuletzt davon abhängen, ob er a.) benannt wird, b.) die Vaterschaft anerkennt und c.) leistungsfähig ist.
also meine Kinder erzählen sehr oft von ihm. Das er oft da ist sie viel zusammen machen usw. Das das Kind von ihm ist erzählen sie auch.
Leistungsfähig ist er auch, ich weiß das er gut verdient.
Die Scheidung hängt noch am Versorgungsausgleich fest. Es fehlt der Rentenversicherung noch etwas was sie von ihr benötigen. Sie ist Spätaussiedlerin und findet wohl die Unterlagen nicht mehr....
Was man bei dem Ganzen nicht vergessen sollte - Kinder sind kein "Schaden". Man kann allerdings bei der Vorgeschichte nur hoffen, dass sich der neue LG nicht in ein paar Monaten hier auch anmelden muss;) Gruß Ingo
Ich will gar nicht dran denken....
Ich habe beim herumstöbern gelesen das man so argumentieren kann, dass der neue LG ja mal krass gesagt der " Verursacher " ist das sie nun nicht arbeiten kann und deshalb auch für sie verantwortlich ist.
Oh man das ist alles so krass... Mich verwundert nur dieses timeing.
Mein Sohn wird 3, es kommen schreiben sie ist psychisch nicht in der Lage zu arbeiten, dabei ist sie aber schon schwanger und erwartet ein Kind...
Ich möchte nicht wissen wo das noch hin läuft...
Hi Der,
hier ist aber auch eine Abtrennung vom Hauptverfahren möglich - auch das sollte Deine Anwältin eigentlich wissen.
Leistungsfähig ist er auch, ich weiß das er gut verdient.
Schon mal eine Sorge weniger.
Mich verwundert nur dieses timeing.
Mein Sohn wird 3, es kommen schreiben sie ist psychisch nicht in der Lage zu arbeiten, dabei ist sie aber schon schwanger und erwartet ein Kind...
Mich überrascht das nicht. Da für (nicht wenige) Frauen der Zweitkinderwunsch absolute Priorität hat, wird das halt dann so in die Wege geleitet, dass es passt. Da der werdende KV wohl auch keinen Wert auf eigene Verhütung gelegt hat, wird er sich ja nun hoffentlich auch freuen.
Wichtig ist, dass ihr erstmal klare rechtliche Fronten bekommt. Wie gesagt solltest Du umgehend das Gespräch mit Deiner Anwältin suchen, da sich die Lage nun verändert hat und es nun auch andere rechtliche Ansatzpunkte zur Verfahrensbeschleunigung gibt. Gruß Ingo
Moin,
es kommen schreiben sie ist psychisch nicht in der Lage zu arbeiten, dabei ist sie aber schon schwanger und erwartet ein Kind...
naja, zum Kinderkriegen muss man nicht arbeitsfähig sein; rein biologisch genügt dafür, 9 Monate sitzen oder liegen zu können und währenddessen nicht zu verhungern...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mich überrascht das nicht. Da für (nicht wenige) Frauen der Zweitkinderwunsch absolute Priorität hat, wird das halt dann so in die Wege geleitet, dass es passt. Da der werdende KV wohl auch keinen Wert auf eigene Verhütung gelegt hat, wird er sich ja nun hoffentlich auch freuen.
Es ist nichtmal das zweite sondern schon das dritte.
Ich habe mit Ihr geredet. Planungen zum zusammenziehen gibt es bei Ihnen nicht.
Ich weiß nicht ob das wahr ist oder sie das nur so sagt.
Fakt ist im Juli kommt das Kind schon.
Ich habe Montag gleich Termin bei Anwalt gemacht.
Ich hoffe wirklich das ich endlich mal Glück habe. Leistungsfähig ist der werdende Vater auf jedenfall. Er verdient sehr gut.
Zusammen sind sie wohl seit Sommer letzen Jahres... Ging dann aber sehr schnell mit dem schwanger werden....
Falls die Scheidung bis dahin nicht durch ist muss ich doch beantragen die Vaterschaft abzuerkennen beim Jugendamt oder sowas in der Art ?
Über eine Abtrennung habe ich mit meiner Anwältin schon mal geredet.
Sie meinte der Nachteil dabei wäre das der Ehegattenunterhalt von der Gegenseite im Verbund mit der Scheidung geltend gemacht wird, da ich für die Scheidung PKH bekommen fallen keine Kosten für mich an.
Wenn ich das abtrenne wäre es ein neues Verfahren und die Chancen auf erneute PKH sind momentan schlecht...
und wenn Du das jetzt nicht abtrennst und die Scheidung nicht schnellstmöglich über den Tisch bekommst, darfst Du noch mehr Geld berappen, weil Du für das Kind des neuen formal erst mal der rechtliche Vater bist und Unterhaltspflichtig bist. Sollte sich der Neue dann aus dem Staub machen (kann ja sein) hat die Ex 2 Möglichkeiten:
- Sie verzichtet auf den Unterhalt von Dir und versucht den Unterhalt vom NEuen irgendwie reinzukriegen.
- Sie nimmt, was sie kriegen kann und bittet Dich zur Kasse, bis irgendwie geregelt ist, dass der Neue den Unterhalt für sein Kind zahlt.
Wenn sie eine Grattlerin als Anwältin hat, wird diese ihr zu Möglichkeit 2 Raten.
Sollte dies der Fall sein, wird Deine Ex über Nacht alle Ambitionen verlieren, sich bald scheiden zu lassen, denn wer hackt schon gerne die Hand ab, die einen füttert?
Gruß, PP
Guten morgen,
ich war nun bei meiner Anwältin.
Sie beantragt sofort eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs um die Scheidung so schnell wie möglich über die Runden zu bekommen.
Sie meinte aber das manche Richter heut zu Tage eine Schwangerschaft der Noch Ehefrau nicht unbedigt als Grund einer Abtrennung sehen. Hofft aber das es funktioniert...
Desweiteren hat sie mir gute Hoffnung bezüglich des Nachehelichen Unterhaltes gemacht. Sie meinte der Vater des kommenden Kindes ist verpflichtet Betreuungsunterhalt für sie zu zahlen.
Egal ob sie zusammen Leben, getrennt sind oder was auch immer.
Im schlimmsten Fall wird es mit meinem Nachehelichen Unterhalt verrechnet so das wir beide zahlen, was für mich dann aber um einiges weniger wäre.
Oder mein Ehegattenunterhalt fällt völlig weg wo die Chance in meinem Fall gar nicht so schlecht stehen.
Jedefalls soll ich ab Mai einfach mal gar nicht zahlen um die ganze Unterhaltsgeschichte in Schwung zu bringen.
Das wichtigste an allem ist, dass er Leistungsfähig ist meinte sie. Und das ist er in jedem Falle....
In diesem Sinne, vielleicht kommt mir diese Schwangerschaft ja wirklich sehr zu gute...
Vielen Dank für eure Antworten & Gruß
M
Hallo DerM,
mich würde interessieren, wie die Sache für dich ausging.
Wäre schön, wenn Du mich darüber informieren würdest (gerne per PN).
Sachsenpaule
Hallo Sachsenpaule,
dezenter Hinweis: Diese Beiträge sind mehr als sechs Jahre alt, und @DerM ist auch seit ewigen Zeiten nicht mehr im Forum aktiv gewesen. Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber ich glaube kaum, dass du hier noch irgendeine Antwort bekommen wirst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
