Unterhalt bei Jobwe...
 
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Unterhalt bei Jobwechsel, melden oder laufen lassen !? HILFE

 
 cobi
(@cobi)
Schon was gesagt Registriert

hallo liebe väter,

ich hoffe ich habe den thread nicht falsch gesetzt (bitte nicht böse sein)

ich hab da folgendes Anliegen welches mir seit tagen kopfschmerzen bereitet.

seit dem 16.08.2011 bin ich glücklicher papa einer süßen tochter und Zahle
seit märz 2012 freiwillig unterhalt.

da ich seit dem 14.03.12 in einem callcenter gearbeitet habe und nie über 1000€ netto kam
war dies laut unterhaltsprüfung nicht notwendig. zwischenzeitlich habe ich auch etwas höhere summen verdient
dies aber nur über einen kurzen zeitraum. aktuell bezahle ich seit märz 2012 (seit der trennung) für die kurze 130€ unterhalt (ich bewahre die überweisung auf).
neben dem unterhalt bezahle ich der KM weiterhin das handy (seit dem 01.11.2011 - 01.11.2013), desweiteren steht ihre wohnung voll mit meinen möbeln, welche
ich bis dato dort gelassen habe, da ich aufgrund vieler schulden und schulden die ich auf mich genommen habe damit sie ohne probleme sich um die kleine kümmern kann,
zu meinen eltern gezogen (laut anwalt habe ich jederzeit das recht diese bis auf das kinderzimmer einzufordern da ich mit abbuchungen und kaufbelegen beweisen kann dass es sich hierbei um mein eigentum handelt.
was ich damit sagen will, neben dem unterhalt tu ich nachwievor viel. das verhältnis zu meiner ex-partnerin ist mal so mal so. wir probieren der kleinen zu liebe das beste draus zu machen.

nun ist es so gekommen dass meine firma in insolvenz geht und ich mich auf eine neue und viel bessere stelle beworben habe. gestern habe ich dafür die zusage bekommen und soll am montag anfangen.
zunächst bekomme ich einen jahres vertrag mit 6 monatiger probezeit. das festgehalt liegt brutto bei 1200€ und das provisionsgehalt ist unterschiedlich (callcenter halt). die meisten, die ich dort kenne verdienen im schnitt zwischen
1700 und 2300€ netto.

ich habe bereits mit meiner ex über alles gesprochen und sie will nicht mehr unterhalt haben, da sie auch weiß wieviel ich abbezahle und wieviel mir im monat bleibt (nicht mal 100€). da ich die schulden radikal
abbaue und schnellst möglich davon weg will und auch endlich eine eigene wohnung nehmen will um der kleinen auch bei mir ein kinderzimmer zu bieten und alles was halt benötigt wird.

meine frage nun, da ich freiwillig unterhalt bezahle und die KM damit vollkommen auskommt und nicht mehr fordert, muss ich mir sorgen machen dass ich sofern ich mehr verdienen sollte mit ärger rechnen kann auch
wenn es ausergerichtlich und privat vereinbart ist?

muss ich dem Jugendamt den Jobwechseln melden oder kann ich normal alles weiter zahlen wie folgt auch?

meine ex bekommt die wohnung in der sie mit dem kind wohnt bezahlt, sie bekommt volles kindergeld. ihr werden jedoch diese 130€ die ich ihr an unterhalt für meine tochter bezahle von der miete, welche eigentlich komplett vom jobcenter
bezahlt wird abgezogen. die kurze kommt mit nichts zu kurz, bekommt von uns viel liebe und zuneigung, bekommt regelmässig neue sachen, wir achten immer daraiuf das genug pampers und umziehklamotten sowie essen und trinken
von guter qualität vorhanden sind.

jetzt weiß ich nicht ob ich das melden soll oder so bleiben lassen kann. ich hab da leider auch nicht viel ahnung von. wenn die nämlich jetzt sagen werden ich soll viel mehr zahlen oder so das pack ich niemals.
werden schulden da berücksichtigt? oder die tatsache dass ich die KM finanziell schon über andere mittel viel unterstütze und der kleinen auch neben dem unterhalt viel kaufe und sie über eine etwas weitere strecke immer abhole und zurück bringe?

welche vorteile habe ich? ich will meiner ex freundin nichts böses und sie mir auch nicht.

wie soll ich mich da am besten absichern, ich halte auch buch über jede aktivität die ich mit meiner tochter habe, sie sehe oder auch ins KH oder zum arzt fahre.

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen :).

viele liebe grüße,

max


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2013 21:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Max,

willkommen hier.

Ich schreib einfach mal, was mir auffällt:

seit dem 16.08.2011 bin ich glücklicher papa einer süßen tochter und Zahle
seit märz 2012 freiwillig unterhalt.

Wenn Euer Kind nicht mehr in Deinem Haushalt lebt oder Du es in einem Wechselmodell nicht mehr als 50 Prozent der Zeit betreust, bist Du zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das hat nichts mit Freiwilligkeit zu tun.

aktuell bezahle ich seit märz 2012 (seit der trennung) für die kurze 130€ unterhalt (ich bewahre die überweisung auf).

Das ist schön. Es ist aber noch nicht einmal der Mindestunterhalt nach Düsseldorfertabelle (225 Euro). Kinder kosten Geld und da solltest (und musst) Du alle Möglichkeiten ausschöpfen.

desweiteren steht ihre wohnung voll mit meinen möbeln, welche
ich bis dato dort gelassen habe,

Ohne Deine Möbel jetzt genau zu kennen - aber fast alle Möbelstücke (ob teuer oder nicht) verlieren innerhalb kürztester Zeit fast ihren kompletten Wert. Es ist also müssig, hier noch etwas einzufordern.

meine ex bekommt die wohnung in der sie mit dem kind wohnt bezahlt, sie bekommt volles kindergeld. ihr werden jedoch diese 130€ die ich ihr an unterhalt für meine tochter bezahle von der miete, welche eigentlich komplett vom jobcenter
bezahlt wird abgezogen.

Deine Exe bekommt also ALGII-Leistungen. Somit ist auch der Unterhaltsanspruch von ihr auf die Behörde übergangen. Du wirst da auch bestimmte Schreiben dazu bekommen haben bzw. unterschrieben haben. Es existiert wahrscheinlich auch ein Titel dazu. Warum das so wichtig ist? Weil die Menschen, die jeden Tag hart arbeiten gehen für die Sozialleistungen, die Deine Exe jetzt bekommt, keine Lust haben, Deine Exe zu subventionieren obwohl Du genug Geld verdienst.

Auch wenn es erstmal hart klingt: Die KM ist dafür verantwortlich, dem Kind von DEINEM Unterhalt die notwendigen Sachen zu kaufen. Das ist nicht Deine Aufgabe (wenn das Geld dafür nicht vorhanden ist).

ich will meiner ex freundin nichts böses und sie mir auch nicht.

Wenn Deine Exe ihren Lebensunterhalt aus regulärer Arbeit und nicht aus Sozialmitteln bestreiten würde, könnt ihr das auch halten wie ein Dachdecker. Dies ist aber nicht der Fall. Mit Eurem "Weg" betrügt ihr dagegen die Allgemeinheit. Und das geht nicht.

Also Einkommen korrekt angeben. So schützt Du dich ausserdem davor, dass die KM Dich später einmal mit der Geschichte erpressen könnte. Denn das sich das KM-Verhalten schnell mal ändern kann, ist bekannt. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 22:57