Volljährigkeit - Ge...
 
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Volljährigkeit - Gehaltsauskunft

 
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

da mein Kind (lebt bei seiner Mutter) bald volljährig wird, muss der Unterhalt neu berechnet werden.
Ist leider ein unbefristeter Titel.
Meine Ex fordert nun Gehaltsnachweise seit Januar 2012? Müssen das rückwirkend so viele Monate sein?

Ich freue mich auf Antworten

Viele Grüße
Clint


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2013 14:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wann wird denn das Kind volljährig?

Ab da muß ja auch die Frau Mama mitzahlen.

Und vor allem ab 18 ist der Junior zuständig die Unterlagen einzufordern, sie dem anderen Elternteil zur Verfügung zu stellen und ebenfalls seine eigene Bedürftigkeit nachzuweisen.

Gefordert werden kann, bei Nichtselbständigen, die Einkommensverhältnisse der letzten 12 Monate. Wichtig wäre auch, wann zuletzt Auskunft verlangt wurde.Ist das weniger als 2 Jahre her, dann darf derzeit noch keine Auskunft verlangt werden.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 14:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Clint,
fordert die Ex die Unterlagen zur Neuberechnung des KU ab Volljährigkeit? Wenn  ja, brauchst Du momentan mal nix machen, denn es existiert der unbefristetet Titel.
Ab Volljährigkeit muss Kind für sich selbst sprechen, da KM ebenfalls unterhaltspflichtig wird.

Wie ist denn Dein Draht zu Eurem Kind, kannst Du vernünftig mit ihm reden?
Wenn ja, würde ich mit Kind ein Gespräch zur Auslotung der Zukunftsplanung, Deine (und auch KM´s Anteil daran) und zur Aushändiung des Titels einladen.

Grüssung
Marco

*edit: Tina war wieder mal schneller!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 14:50
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die schnellen Antworten.
Mein Kind wird in diesem Monat 18 und wir verstehen uns sehr Gut.
Leider versucht seine Mutter ihn ständig unter Druck zu setzen, Streit zu suchen und dann zu drohen, ihn aus dem Haus zu werfen.
Mit der Ex kann man nicht mehr in Ruhe reden.
Ich wollte mir erst einmal ein Pfändungsverzichtserklärung von meine Sohn unterschreiben lassen, nachdem er 18 wurde.
Der Dauerauftrag zur Ex wurde bereits gelöscht und ich möchte keinen Gerichtsvollzieher ver der Tür stehen haben.

Ich habe gehört, das Jugendliche ohne eigenes Einkommen sich beim Amtsgericht sich einen Beratungsschein holen können,
damit ein unabhängiger RA die Berechnung vornimmt.
Die Ex will ihn nämlich zu ihrem Anwalt mitnehmen damit er alles für ihn übernimmt! Das finde ich persönlich nicht Gut.

Viele Grüße
Clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2013 15:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ihr euch gut versteht, dann lad ihn auf ein Bier ein und rede mit ihm. Ein RA ist völlig unnötig. Ihr könnt euch auch unter 4 Augen unterhalten und auf einen Unterhaltsbetrag einigen.

Wenn Mama mit Rauswurf droht, soll ers einfach mal drauf ankommen lassen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 15:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Clint,

Die Ex will ihn nämlich zu ihrem Anwalt mitnehmen damit er alles für ihn übernimmt! Das finde ich persönlich nicht Gut

da wir genau dieses Exen-Verhalten hier sehr häufig sehen, bitte noch mal intensiv mit dem Filius reden.

Insbesondere soll er sich von den Anwaltswünschen der KM distanzieren. Die stotterenden Kinder, die dann später bei Gericht ihren Vater (auf Anraten der Mutter) auf Unterhalt verklagen möchte, haben wir schon genug gesehen. Es ist doch auch überhaupt nicht notwendig, wenn ihr das unter Euch klären könnt.

Wenn er jetzt 18 ist, hat die KM nichts mehr zu melden in der Hinsicht. Der Unterhalt geht auf das Konto des Filius. Es gibt auch keine "unabhängigen" Rechtsanwälte. Anwälte vertreten immer nur ihren Mandaten - etwas anderes dürfen diese nicht.

Also sprecht darüber. Unsere Unterhaltsexperten können Dir sicherlich (bei Vorlage der genauen Zahlen von KM und Dir) den Unterhalt ausrechnen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 15:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin clint,

strenggenommen dürfte der RA Deiner Ex Deinen Sohn gar nicht vertreten, denn sein Unterhaltsanspruch als Volljähriger richtet sich gegen beide Eltern. Er hätte keine Wahlmöglichkeit, sich auszusuchen, von welchem Elternteil er Geld möchte.

Ich schliesse mich meinen Vorschreibern aber an: Für das Errechnen der Unterhaltshöhe und das Besprechen von Zukunftsplänen braucht man keinen Anwalt, sondern einen Tisch und zwei Stühle. Du kannst Sohnemann zusätzlich mitteilen, dass es auch bei Dir jederzeit ein Zimmer und einen vollen Kühlschrank für ihn gibt (und Dir heimlich vorstellen, wie Deine Ex im Quadrat springen würde, wenn sie selbst plötzlich per Anwaltsbrief zur Unterhaltszahlung aufgefordert wird).

Wichtig ist, dass Du den Zinnober noch ein bisschen in die Länge ziehst, bis Sohnemann tatsächlich 18 ist - ab diesem Tag brauchst Du Dich nicht mehr mit seiner Mutter abzusabbeln. Achte aber darauf, vorher keine Festlegungen irgendeiner Art zu treffen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 15:41
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ihr seit ja echt flink :thumbup:

@tina
Mit meinem Kind würde ich mich mit Sicherheit einig werden
Da seine Mutter auch Barunterhaltspflichtig ist und kein Mangelfall, dürfte das doch schwierig werden.

Viele Grüße
Clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2013 15:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja,

wenn du ausrechnen kannst, was du anteilig zahlen müsstest, biete ihm das zur Überweisung an. Ob und wieweit er dann von seiner Mutter Barunterhalt verlangt ist dann seine Sache.

Was macht der Filius eigentlich? Schule oder Aubildung?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 15:49
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

@Tina
mein Sohn geht noch zur Schule.
Da ich nicht weis was seine Mutter verdient, kann ich schlecht was ausrechnen (lassen).
Ich möchte gerne das alles korrekt ist, damit mir keiner was schlechtes nachsagen kann.

Viele Grüße
Clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2013 15:56




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin clint,

Da ich nicht weis was seine Mutter verdient, kann ich schlecht was ausrechnen (lassen).

das muss im Zweifelsfall Dein Sohn in Erfahrung bringen und nicht Du. Mit dem Tag der Volljährigkeit kann er beide Eltern auffordern, ihm ihre Einkommensunterlagen vorzulegen, damit die jeweilige "Haftungsquote" berechnet werden kann. Er kann mit dem Elternteil, bei dem er lebt, zusätzlich auch vereinbaren, dass dessen Unterhaltsanteil ganz oder teilweise in Naturalien wie Kost und Logis erbracht wird.

Ich möchte gerne das alles korrekt ist, damit mir keiner was schlechtes nachsagen kann.

naja, da solltest Du schon differenzieren:
1. was Dein Sohn denkt, wird ursächlich davon abhängen, ob er sich von Dir in Sachen finanzielle Verantwortung ernstgenommen fühlt.
2. was Deine Ex denkt, kann Dir egal sein; die kannst Du sowieso nur zufriedenstellen, wenn Du weiterhin alleine Unterhalt bezahlst.
3. was der Rest der Welt denken könnte: Who cares?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 16:10
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

noch einmal vielen lieben Dank für die schnelle Ünterstützung.
Jetzt warte ich ab bis er 18 ist und dann machen wir ein Männergespräch.
Ich werde auch einmal meine Daten zusammensuchen und Euch vorlegen,
damit Ihr mir eventuell auch bei der Berechnung helfen könnt.

Viele Grüße
Clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2013 16:27
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Clint,
ich möchte dir ja ungern die Hoffnung nehmen, dass du das mit deinem Sohn in einem Männergespräch regeln kannst, aber diese Konstellation kommt mir allzu bekannt vor. Der Arme, also dein Sohn, ist in der Sache offenbar ziemlichem Druck von seiten der Mutter ausgesetzt und das nächste könnte sein, dass sie ihn dazu bringt ihr die Vollmacht zu übertragen, dass sie seine Ansprüche gegen dich durchsetzen kann und zwar mit ihrem Anwalt. Das geht in dieser Konstellation noch. Was man aber auch positiv sehen kann, denn dann ist dein bei seiner Mutter noch lebender Sohn aus der Schusslinie und du "darfst" dich wie gewohnt mit dem Anwalt der Ex auseinandersetzen.
Und was ist mit dem derzeit noch existierenden Titel. Auch damit könnte dir deine Ex noch Ärger machen, falls sie die Vollmacht bekommt, die sie vermutlich spätestens nach einem Anwaltsbesuch von eurem Sohn verlangen wird.
Denn so wie deine Ex gestrickt zu sein scheint, wird es ihr sehr schwer fallen,  den mit der Volljährigkeit einhergehenden Machtverlust zu akzeptieren.
Ich hoffe trotzdem für dich, dass ihr, du und dein Sohn, das gut hinbekommt.
Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 18:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Clint,

ich möchte dir ja ungern die Hoffnung nehmen, dass du das mit deinem Sohn in einem Männergespräch regeln kannst, (...) dein Sohn, ist in der Sache offenbar ziemlichem Druck von seiten der Mutter ausgesetzt

Um so wichtiger ist es, dass du ihm irgendwas in der folgenden Art anbietest, falls das bei dir irgendwie möglich ist:

Du kannst Sohnemann zusätzlich mitteilen, dass es auch bei Dir jederzeit ein Zimmer und einen vollen Kühlschrank für ihn gibt

Anschließend könnte es durchaus sein, dass jeglicher Druck, den Madame beim Thema "Unterhalt einklagen" auf den Junior auszuüben versucht, gepflegt ins Leere läuft (oder sich sogar gegen sie selbst wendet).

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 22:17
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das mein Sohn jederzeit zu mir ziehen kann habe ich ihm schon oft gesagt, da es in der Vergangenheit
immer wieder Probleme zwischen ihm und seiner Mutter gab und sie ihn schon oft vor die Tur setzen wollte.

Gilt das mit der Vollmacht auch noch wenn er Volljährig ist?
Dann ist mit Sicherheit viel Ärger vorprogrammiert.

Viele Grüße
Clint


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2013 09:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Clint!

Bis zur Volljährigeit seid Du und KM die gesetzlichen Vertreter von Sohni, da braucht es keine Vollmacht.
Ab Volljährigkeit dürfen die Eltern im Namen des Kindes handeln oder vertreten, wenn die Eltern dafür ausdrücklich und nachweislich  bevollmächtigt wurden. Ein leicht Dahergesagtes "ich vertrete die Interessen meines Kindes" reicht dann nicht mehr.

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2013 10:09