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Die 80 Euro muß sich der Pflichtige dann eben vom Mund absparen. So jedenfalls mal das Statement meines Anwalts dazu.
Wobei ich hier auch eine unterschiedliche Betrachtung befürchte, wenn es um KV oder KM gibt ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Geschrieben : 06.12.2014 12:38
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