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Berufsvorbereitende Maßnahme

 
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Foris,

einen schönen Sonntag an alle!

Ich habe mal wieder eine Frage an Euch:
Folgender Sachverhalt
Meine Tocher (16) ist seit dem 01.09.2014 in einer berufsvorbereitenden Maßnahme des Arbeitsamtes. Ich wurde "selbstverständlich" nicht in diesen Prozess der Berufs/Ausbildungsfindung mit einbezogen  :gunman:, wie immer......

Hier erhält sie einen monatlichen Betrag von 226€.
Nun habe ich hier schon in einem anderen Thread gelesen, dass man wohl nicht immer bei diesen Maßnahmen den Unterhalt kürzen kann (?), berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege.

Wie es berechnet wird weiß ich. Kann ich diese Summe dann einfach bei der nächsten Zahlung in Abzug bringen?
Wäre an für sich kein Problem, jetzt zahle ich 356 €, im Titel stehen aber immer noch die 276 € vom Jahr 2010, erneuert wurde dieser nie, ich habe immer das gezahlt was das JA von mir wollte.

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich Euch sehr dankbar!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 11:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

grundsätzlich kann man argumentieren, dass das Einkommen des Kindes auch bei berufsvorbereitenden Maßnahmen zu berücksichtigen ist.

Die Rechnung wäre dann (226€ - 90 €)/2=68 €

Pauschal werden 90 € für Aufwendungen abgezogen (analog der Bereinigung beim Unterhaltsverpflichteten), dann wird durch 2 geteilt ,da bei minderjährigen nur die Hälfte eines Ausbildungseinkommens berücksichtigt wird.

Beim Titel würde ich erstmal genau nachsehen, was da steht. ISt er dynamisch? Bedeutet es wird eine automatische Anpassung an die aktuelle DDT und die Altersstufe vorgenommen?

Wenn die 356 € derStufe 2 und Alterklasse 12-17 entsprechen und der Betrag von 276 € der Altersklasse 6-12 entsprechen könntest du nicht so einfach kürzen.

Aber vielleicht gibst du mal ein paar Eckdaten, Nettojahresverdienst, Anzahl der Unterhaltsberechtigten, Abzugsfähige Posten, Titel (dynamisch,statisch) etc. Dann können wir mal rechnen und du siehst genauer, welchen Spielraum du hast.

Meine Tocher (16) ist seit dem 01.09.2014 in einer berufsvorbereitenden Maßnahme des Arbeitsamtes. Ich wurde "selbstverständlich" nicht in diesen Prozess der Berufs/Ausbildungsfindung mit einbezogen  gun, wie immer......

Ich denke in diesem Alter werden Eltern eher selten mit einbezogen. Vor allem, wenn das AA mit im Boot ist. Den Beruf muss ja das Kind auch selbst für sich finden. Eltern können da allenfalls beraten. 😉

P.S. Wie ist den nder Kontakt zu deiner Tochter?

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 12:02
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Letzte Berechnung des JA:

Nettoeinkommen 1.476,58 €
zzgl. Steuererstattung 62,92 €
abzüglich Aufwendungen 73,83 €
bereinigtes Netto 1.465,09 €

Selbstbehalt 01.01.2013 1.000€

Da der KV nur eine Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen hat, ist die Höhergruppierung nach .... legitim. Der Bedarfskontrollbetrag in Höhe von 1.100 € ist nach Abzug der aktuellen Unterhaltslast gewahrt.

ab 01.04.2013 in Höhe 105 des jeweiligen Mindestunterhaltes der 3. Altersstufe abzg. des hälftigen Kindergelds:

Bruttounterhalt 448,00 €
abzgl. Kindergeld 92,00 €
Zahlbetrag 356,00 €

Der Titel wurde, wie gesagt, von mir nie so unterschrieben, die KM hat es nicht so mit Terminen, ich zahle aber diesen Betrag seit dem 23.10.2013.

Im Titel stehen immer noch die 276,00 € und das schon seit dem 21.08.2008 also bis dato keine neue Urkunde.

Der Kontakt ist eher besch... vor 2 Jahren wurde er immer seltener, klar, spielt hier auch das Alter (Freunde treffen etc.) mehr eine Rolle. Aus irgendwelchen Gründen gab es dann in regelmäßigen Abständen Beschimpfungen ihrerseits per SMS. Warum auch immer.

Vor einigen Wochen hat sie sich dann doch wieder per Whatsapp gemeldet und mir u.a. mitgeteilt was sie so jetzt macht, siehe oben.

Ich habe dann auf eine Kopie des Vertrages bestanden, am letzten Sonnabend abend stand sie dann plötzlich bei uns vor der Tür und hat mir diesen ausgehändigt, wir haben kurz gesproche und ich denke, dass man sich nun wieder annähert, kommt Zeit kommt Rat..

Grüße Trix


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 12:20
(@mimamause)

hi,

das klärt aber irgendwie immer noch nicht die Frage, ob der Titel dynamisch ist oder statisch. Steht da irgendwas von x% der Düsseldorfer Tabelle der jeweiligen Altersgruppe?

Gruss

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 12:39
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja, der Titel ist dynamisch, ist Pkt.2. angekreuzt Mindestunterhalt nach §1612 Abs. 1 BGB.
Ab 3. Altersstufe Zahlbetrag 276€.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 12:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Titel wurde, wie gesagt, von mir nie so unterschrieben


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 12:44
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe ich noch vergessen, das JA hat sich zu dem Zeitpunkt zu meinen Gunsten verrechnet, hier hätte in der 3. Altersstufe damals 334,00 € stehen müssen, hab ich aber auch erst gesehen als ich mal wieder alle zwei Jahre meine Unterlagen zur Berechnung eingeschickt habe.

Zur Info, hab hier diesen Sachverhalt schon mal vor einiger Zeit gepostet, ist ein bißchen verworren die Geschichte mit der Rechnerei des Amtes.

Trotzdem vielen Dank für Eure Kopfarbeit!

Grüße Trix


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 12:49
(@mimamause)

@beppo, danke, ich kann lesen  😉

trotzdem scheint es ein dynamischer titel zu sein

im Titel stehen aber immer noch die 276 € vom Jahr 2010

klar stehen die da drin, bei mir stehen auch 225€ drin 1. Altersstufe DDT und dass immer an die jeweilige Altersstufe angepaßt wird. Also sind es dann, wenn Kind 6 ist automatisch 272.-. Da muss nicht immer wieder ein neuer Titel erstellt werden.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 13:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 13:02
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

@beppo, danke, ich kann lesen  😉

trotzdem scheint es ein dynamischer titel zu sein

klar stehen die da drin, bei mir stehen auch 225€ drin 1. Altersstufe DDT und dass immer an die jeweilige Altersstufe angepaßt wird. Also sind es dann, wenn Kind 6 ist automatisch 272.-. Da muss nicht immer wieder ein neuer Titel erstellt werden.

mmm

Hallo,

wenn ich aber bei JA im letzten Jahr die 356,00 € beurkundet hätte, was ich nicht habe!!!, könnte ich doch jetzt den ausgerechneten Betrag von der Ausbildungsvergütung abziehen ohne eine Abänderung per Klage durchziehen zu müssen oder? Vielleicht habe ja einen Denkfehler. Man kann doch auch, nur mal als Beispiel, nur das zwangsvollstrecken was definitiv im Titel angegeben ist!?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 13:10




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du nun einen Titel oder nicht?

WENN du einen hast, ist dieser im Wortlaut zu erfüllen.
WENN da steht, "Zahle 105% vom Mindestunterhalt..." dann ist diese Betrag zu bezahlen, ohne dass du irgendwelches eigenes Einkommen des Berechtigten geltend machen könntest.
Dafür müsstest du erst wieder klagen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 13:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genaudarauf kommt es eben an,

Was genau, steht denn im ursprünglichen Titel? Tipp das doch mal ab und dann sehen wir weiter.

Wenn dort ein %-Satz, ein Verweis auf die jeweils gültige DDT und eine Anpassung der Alterstufe anggeb nist, dann wirst du auch ohne konkretenBetraf das zahlen müssen ,was die jeweils gültige DDT angibt.

Wenn das JA neu gerechnet hat und dich nicht aufgefordert hat, dass du einen neuen Titel errichtest spräche das dafür, dass der alte Titel dynamisch ist, es keine Änderung gab und eben nur nach einer neuen Altersstufe gezahlt wird

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 13:18
(@mimamause)

du musst immer das zahlen, was im gültigen Titel steht.

Seht da, dass du bis 680€ zahlen musst, musst du das tun oder klagen. Steht da drin, dass du soundsoviel % der Düsseldorfer Tebelle zahlen musst, musst du das tun oder klagen. Wobei der Ausgang in beiden Fällen ungewiss ist.

Einfach so weniger zahlen darfst du, wenn ein Titel besteht, in keinem Fall!!!

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 13:27
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Hast du nun einen Titel oder nicht?

WENN du einen hast, ist dieser im Wortlaut zu erfüllen.
WENN da steht, "Zahle 105% vom Mindestunterhalt..." dann ist diese Betrag zu bezahlen, ohne dass du irgendwelches eigenes Einkommen des Berechtigten geltend machen könntest.
Dafür müsstest du erst wieder klagen.

Ja, Titel vorhanden, bis 18. Lebensjahr, dynamisch und so wie ich oben schon schrieb:

Angekreuzt ist Pkt. 2 Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindesunterhalts nach § 1612 BGB in der zur Zeit geltenende Fassung (dynamisierter Unterhalt) zu zahlen.
Dann in der Tabelle drunter ab 01.02.1010 100% 3. Altersstufe - Zahlbetrag 276 €(hier JA zu meinen Gunsten verrechnet).
Keine weitere Altersstufe aufgeführt.

Ich habe immer das gezahlt was das JA von mir verlangt hat, die 334€ und jetzt die 356€ (beides nicht beurkundet) und trotzdem müsste ich per Klage eine Abänderung erwirken damit ich die Ausbildungsvergütung abziehen kann??

Gut, dann habe ich wieder was gelernt, ich war auf der falschen Fährte.

Trotzdem vielen Dank.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 13:52
(@mimamause)

hi,

ich würde denken, dass die Angabe 100% der DDT den verkorksten Zahlbetrag aushebelt. Zumal man dir im Falle einer Klage vorhalten kann, dass du wußtest, adss der angegebene Betrag fehlerhaft ist weil du ja immer brav das gezahlt hast, was das JA berechnet hat, eben 100% der DDT der 3. Altersstufe.

Ich würde vom selber kürzen die Finger lassen.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 13:56
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Danke!

Nein, das wusste ich eben nicht, als man mir bei der vorletzten Berechnung die 334 @ als zu zahlenden Betrag vorsetzte, dachte ich warum? Das ist doch die nächste Altersstufe, war meine Meinung, bis ich dann gesehen habe, dass die sich vertan hatten.

Aber sei es drum, vom kürzen also die Finger lassen, ok, danke.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 14:02
(@mimamause)

ja, aber weil da (trotz der fehlerhaften Zahl) immer noch steht 100% der jeweiligen Altersstufe wär mich das einfach zu heiß

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 14:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber 100% wären eben in diesem Fall nur 334 € und nicht 356 € 😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 14:47
(@mimamause)

ja, das stimmt. Somit wäre die einzige Summe, die ich ohne mir ins Höschen zu machen eigenmächtig kürzen würde die Differenz zwischen 334 (100% DDT) und dem jetzigen Zahlbetrag. Also 22€  🙂

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 15:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, dass sich das JA nicht verrechnet hat sondern gemäß dem Alttitel von 2008 eben 100% berechnet hat, in diesem Fall sind das 334 €. Die Zahlbeträge der DDT fangen ja nciht bei 100% sondern bei 105% an.

Du must auch nicht auf Abänderung des Titels klagen, es genügt, wenn die KM einer Abänderung zustimmt und das dann vom JA als Titel verfasst wird. Der neue Titel hebelt automatisch den alten aus. Natürlich kann es dann passieren, dass die heute üblichen 105% zugrunde gelegt werden oder auch nicht, wenn die KM dies nicht fordert. Egal was gültig ist, solange Du mit KM beim JA erscheinst und ihr beide erklärt, dass ein Titel über ... erstellt werden soll, dann muss das JA das so machen.

Alternativ kannst Du auch freundlich bei der KM anfragen ob sie eine Verzichtserklärung unterschreibt, nämlich, dass sie darauf verzichtet diese 68 Euro zu vollstrecken.
Siehe http://www.k-rw.de/de/news/3839-Verzicht-auf-Rechte-aus-einem-Unterhaltstitel

Oder, wenn Du der Meinung bist, dass Du nur um 22 Euro nicht zahlen willst, dann eben über diese 22 Euro.

Solange ihr alle im Guten miteinander auskommt, ist die Gefahr, dass aus dem Titel vollstreckt wird gering und sicher kannst Du freundlich anfragen und die Rechtslage zum Einkommen der Tochter schildern. Rede mit den Damen, vielleicht ist es ja einfacher als gedacht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 15:39