Brief vom Jugendamt...
 
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Brief vom Jugendamt ...

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(@allesungerecht)
Schon was gesagt Registriert

Gerecht ist, dass Du das Wahlrecht hast, mit einer Frau mit oder ohne Kondom in die Kiste zu steigen. Wenn Du schon weißt, dass Frauen in "gewissen Lebensabschnitten die Orientierung fehlt" und ein Kind da wunderbar rein passt, dann liegt es an DIR, zu verhindern, dass das passiert, wenn Dein Leben gerade eine andere Orientierungsrichtung hat.

Ich finde das hat aber auch mit VERTRAUEN zu tun. Und manche Dinge erkennt man erst im nachhinein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 21:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo AU,

da gebe ich Dir recht, natürlich hat das AUCH mit Vertrauen zu tun. Aber es hat auch was mit Bequemlichkeit, "Kondome sind doof" und "sie wird schon verhüten" zu tun. Natürlich ist es großer Mist und unentschuldbar, wenn sie Dich da belogen und hintergangen hat, keine Frage.
Ich mag nur diese immer wieder hier aufkommenden Sprüche von "ich bin Vater wider Willen" hier einfach nicht mehr lesen. Wenn ich Verhütung nicht selbst in die Hand nehme, muss ich immer latent damit rechnen, dass was passiert und wenn ich das 100%ig sicher nicht will, dann muss ich sie eben selbst in die Hand nehmen..

Das war jetzt aber nur ein Aspekt meines obigen Kommentars, denn dass das Kind nun mal da ist, ist Fakt.

Wenn Du jetzt Spekulationen ein Ende bereiten willst, würde ich vorschlagen, nennst Du Dein Jahresnetto inklusive Weihnachts-, Urlaubsgeld und Steuerrückzahlungen, dann kann man Dir auch sagen, ob Du mit einer höheren Zahlung als 200 Euro rechnen musst.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 29.08.2008 21:44
(@allesungerecht)
Schon was gesagt Registriert

35.000 € inkl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus; 2600 € Brutto/Monat

ca. 400,- € Steuererstattung.


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Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 21:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dann dürfte Dein Netto ca. 1.775 Euro betragen, wenn Du von 35.000 Euro brutto ohne Kirchensteuer ausgehst. Du kannst 5% für berufsbedingte Aufwendungen und 4% für private Altersversorgung abziehen, sofern vorhanden. Bleibt also ein bereinigtes Netto von ca. 1.615 Euro. Das entspricht der Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle. Du kannst jedoch höher gestuft werden, weil die DT in den Stufen von 3 Unterhaltsberechtigten ausgeht. Es ist eine Kann-Regelung.

Nach der Zahlbetragstabelle käme ein KU für Deinen Sohn i. H. v. 216 Euro als Minimalbetrag heraus. Bei einer Höherstufung um 1 Stufe von 230 Euro.

Damit blieben Dir 1.775-216 =1.559 Euro. Sollte Deine Ex auf die Idee kommen BU von Dir zu fordern, hast Du ihr gegenüber einen Selbstbehalt von 1.000 Euro.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 29.08.2008 22:02
(@allesungerecht)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

also, ich habe nur 1596,- € Netto/Monat.

BU ist Betreuungsunterhalt? Wie? Und dann kann sie soviel verlangen, bis ich nur noch 1000,- € habe?

Naja, dann geht das ja alles noch, bis auf diesen BU - also den werde ich definitiv nicht zahlen.

Man sollte auch nicht vergessen: Meine Ex wohnt 100 km weg. Wenn ich den Kleinen abhole + hinbringe sind das 400 km.

gruß


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Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 22:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die 200,- € zahle ich übrigens gerne. Wird es aber mehr, ganz klar ungerne. Da ich dann einen Punkt komme, wo ich mich finanziell stark einschränken müsste und das möchte ich nicht. Rechnet Euch aus wieviel rauskommt, wenn ihr z.B. (wird ja noch höher, je älter das Kind) 200,- x 12 x 18 Jahre anlegen würdet).

Was ein Kind kostet wissen wir alle selber, da wir ale midenstens eines davon haben  😉 Und sei dir versichert. Mit dem was der KV zahlt macht das Kind keine weiten Sprünge

Die These, wenn der Kleine und meine Ex bei mir wohnen würde, hätte ich ja mehr kosten kann ad absurdum geführt werden; wie folgt:
Besonders in Dtld. sollen "Familien" steuerlich gefördert werden. Wenn ich also mit ihnen zusammenleben würde, so würde ich wesentlich mehr netto verdienen (andere Steuerklasse)

Evtl. ist dir da aber auch schon aufgefallen, dass das nur dann gilt, wenn du mit der Mutter des Kindes verheiratet bist. Das ist bei dir aleso nicht der Fall, somit hast du auch keine Vorteile.

und auch vom Kindergeld und Erziehungsgeld indirekt profitieren (durch Anteil Miete, Strom, Nahrung usw.), sprich alle Parteien hätten mehr. So profitiert aber nur die Frau von der Staatskasse, der Mann geht leer aus.

Da du vom errechneten Zahlbetrag der DDT das hälftige KG abziehen kannst profitierst nicht nur die KM vom KG. Das Erziehungsgeld bekommt man ja nicht ewig und in Anbetracht des Alters eures Kidens dürfte die KM keinesmehr bekommen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2008 22:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, dann geht das ja alles noch, bis auf diesen BU - also den werde ich definitiv nicht zahlen.

Also Du bist echt süß! Wenn Deine Ex nicht arbeitet oder Geld von der ARGE beantragen muss, dann wirst Du BU zahlen MÜSSEN, wenn ihre Bedürftigkeit und Deine Leistungsfähigkeit festgestellt wird. Sie hat gesetzlich das Recht (§ 1615l BGB) auf Betreuungsunterhalt, bis das Kind 3 Jahre alt ist, unter Umständen sogar länger. Da kannst Du Rumpelstilzchen spielen. Setzt sie Dich demnächst in Verzug, das heißt, sie fordert Dich auf, Unterhalt zu zahlen und Du zahlst nicht, würde im Fall, dass sie einen Rechtstreit gewinnt, der BU ab der Inverzugsetzung nachträglich fällig werden.

Dass sie 100km weit weg wohnt ist Dein Problem. Erstens bist Du ja nach eurer Trennung so weit weg gezogen wie mir scheint und zweitens sind Deine Umgangskosten von Deinem Dir verbleibenden Gehalt zu tragen.

Welcome to Familienrechtsreality!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2008 22:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also, ich habe nur 1596,- € Netto/Monat.

Das ist wohl das was monatlich auf deiner Abrechnung steht. Allerdings werden eben Sonderzahlungen wie Weihnachts-/ Urlaubsgeld, Boni etc. auf 12 Monate umgelegt und zu deinem monatlichen Einkommen hinzugerechnet, ebenso wie Steuerrückerstattungen.

Wenn sie BU fordert wird sie den auch bekommen. Derzeit ist er nur bis zum 3. Lebensjahr des Kidens zu zahlen, alledigns hat das neue Utnerhaltsrecht das Tor auch für nichteheliche Mütter geöffnet länger als 3 jahre BU zu bekommen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2008 22:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ allesungerecht,

manchmal bedauerlicher- und in anderen Fällen erfreulicherweise ist das eigene Gerechtigkeitsempfinden etwas anderes als die geltende Rechtssprechung. In Deinem Fall finde ich das erfreulich, denn es ist nicht Sache der Allgemeinheit, die Folgen Deiner Unfähigkeit, ein Kondom zu benutzen, aus Steuergeldern zu finanzieren. Das mag Dir (siehe Dein selbstgewählter Nickname) vielleicht ungerecht vorkommen, aber es ist vollkommen ok. Wenn Du mit einem Auto, für das Du die Versicherungsprämie nicht bezahlt hast, einen Unfall baust, zahlst Du möglicherweise auch ein Leben lang für die Folgen. Und auch an dieser Folge Deiner Bequemlichkeit würde ich mich als pünktlich zahlender Versicherungsnehmer ebenfalls NICHT beteiligen wollen, beispielsweise in Form höherer Prämien.

Zur Höhe des Kindesunterhaltes haben Dir andere schon was gesagt - und ja: Das gibt über die Jahre den Gegenwert eines hübschen Sportwagens aus Zuffenhausen oder einer schicken Eigentumswohnung. So ist das Leben; Vatersein ist teuer. Ob Du während der nächsten Jahre den zusätzlichen Betreuungsunterhalt für die Mutter bezahlen WILLST, spielt nicht die Rolle; im Zweifelsfall werden Gerichte und Gerichtsvollzieher hier Fakten schaffen, die nicht von Deinem Willen abhängen.

Anstatt "alles ungerecht" zu finden, wäre es daher sinnvoller, Dich der Realität zu stellen und ein halbwegs vernünftiges Verhältnis zur Mutter Eures Kindes aufzubauen, das nicht von kindlicher "Ich-will-aber-nicht"-Bockigkeit geprägt ist, sondern von Verantwortungsbewusstsein. Euer Kind - so unerwünscht es von Deiner Seite gewesen sein mag - hat nämlich ein Recht auf einen Vater, der sich kümmert und nicht nur ein persönliches Luxushindernis in ihm sieht.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2008 00:30
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Danke Brille,

Du sprichst mir aus der Seele ...Ich unterschreibe jedes Wort ...

LG durodon


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2008 01:54




(@durodon)
Rege dabei Registriert

@allesungerecht

wer A sagt (sprich sein Teil ungeprüft irgendwo rein steckt) sollte sich auch dem entsprechend seiner Verantwortung bewußt sein ... Hinterher rum heulen und zu glauben mit 200,- Euronen wäre alles abgefrühstückt, entspricht nicht wirklich der Realität ..-. weder der realen noch der juristischen. Davon kann niemand ein Kind aufziehen. Wer A will und macht, muß auch B sagen und nicht fröhlich den Rittmeister spielen und hinterher die Verantwortung weit von sich schieben. Auch ich habe zum damaligen Zeitpunkt erklärt kein Kind zu wollen, dennoch habe ich es unterlassen eigene Vorsorge zu treffen. Heute existiert mein Sohn und das ist auch gut so. Auch wenn ich bereits einen harten "Fight" hinter mir habe, dieser kleiner Mensch ist alles wert und Kosten sind wirklich das kleinste Problem. Kindesunterhalt kann und muß jeder stemmen, BU, TU oder EU betrachte auch ich sicherlich differenzierter, aber auch hier muß man(n) sich seiner Verantwortung stellen. Eine pauschale Aussage wie  "BU zahle ich nicht" ist wirklich ein " No go". Solange es darum geht Eurem / Deinem Kind eine, auch unter erschwerten Umständen, Zukunft zu gestalten, solltest Du Dir Deiner Verantwortung bewußt sein..

MfG durodon


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2008 03:05
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also zu deinen merkwürdigen Einstellungen und Ausführungen zum KU und BU muß man nichts mehr sagen, es wurd dazu ja auch schon massig etwas gesagt, da kann man nur noch den mit dem Kopf schütteln bei dir...

Du fragtest ja schon selber wie es evtl. rechtlich ausschaut mit dem holen u bringen des Kindes..rechtlich wurde dir das ja erläutert wie es da auschaut...wie es rechtlich beim KU u BU allerdings ausschaut auch..und hier schent es bei dir auch gut zu sein das es rechtlich auch geregelt ist..

Bei deinem Einkommen, ist das auch ohne weiteres drin, wobei es echt witzig ist das du über den Selbstbehalt hier rumheulst, deinem Kind aber mal grad nur 50 €  die Woche zustehen willst, was reichen soll..na dann leb du das doch mal vor..wo denn das Problem??

Dann mitmal rumheulst, das du dein kind ja nicht sehen darfst...allerdigs die KM da kein Problem mit hat das du Umgang hast, du allerdings das Problem hast, das du es bitte gebracht u abgeholt haben möchtest..da passt doch wohl was nicht..

Und als nächstes kommst du damit, das du das Kind ja eigentlich gar nicht gewollt hast, u das die KM ja dir nur einen vorgemacht hätte von wegen Verhütung, u du ja eigentlich gar nichts dafür kannst das das Kind da is...
Aber du warst erstmal noch mit der KM und Kind 2 Jahre zusammen, um dann festzustellen das Sie ja nicht deine große Liebe ist..und mitmal ist es nicht gewollt von dir das Kind..?!!?!
Sag mal, das doch wohl echt langsam ne ziemlich dummer Witz ..  :knockout:  :knockout:

Was fällt dir denn noch so langsam alles ein..

Setz dich lieber nochmal in eine stille Ecke und denk mal etwas nach, und werd erwachsen ..

kopfschüttelnde Grüße
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2008 14:21
(@allesungerecht)
Schon was gesagt Registriert

Also ingesamt möchte ich mich für die Antworten bedanken!

Etwas enttäuscht bin ich, mich hier als kindlich ("werd' erwachsen") darzustellen - für solch' Behauptung reichen einige Forenbeiträge von mir wohl nicht aus. Und um meinen Sohn möchte ich mich durchaus kümmern, auch hier wäre ich hier vorsichtig zu behaupten (sinngemäß): "Dir geht es ja nur ums Geld".

Nach einigen Nachforschungen werde ich nun lediglich meine Gehaltsnachweise an das JA geben und dieses Formular gar nicht ausfüllen, denn hierzu bin ich nicht verpflichtet.

Nett wäre noch eine Aufklärung wegen dem Titel. Meine Nachforschungen haben ergeben, ich solle den Statischen nehmen und nur begrenzt bis 18. Wie äußere ich das denn dem JA ggü.? Schreibe ich einfach einen Brief an die Sachbearbeiterin und sage ich möchte den Titel statisch und bis 18?

Vielen Dank.

Einen schönen Sonntagabend.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2008 23:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wie äußere ich das denn dem JA ggü.? Schreibe ich einfach einen Brief an die Sachbearbeiterin und sage ich möchte den Titel statisch und bis 18?

Den Titel kannst du nur persönlich vor Ort beim Urkundsbeamten irgendeines JA zeichnen. Dem sagst du, was du willst und er hat zu machen. Da er eine Art Notarstatus hat, darf er niemandes Rechte vertreten. Wenn der Ex der Titel nicht gefällt, muss sie auf Abänderung klagen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2008 23:52
(@lupuss)

Hallo Allesungerecht,

was mir gut gefällt ist, dass Du mehr oder weniger gelassen auf die Kritik hier reagierst und weiter am Ball bleibst.

Mein persönlicher Eindruck ist, dass Deine Haltung zum Thema nicht optimal ist. Vielleicht fällt es Dir ja leichter, wenn Du die finanzielle Seite so nimmst, wie Du auch mit dem Finanzamt umgehst (hoffentlich): Steuern sind doof aber nicht zu umgehen. Jeder überflüssige Widerstand führt zu nichts und kostet unnötig Energie.

Ein gewisses Maß an Kooperation hilft unnötigen Krawall vermeiden:

und dieses Formular gar nicht ausfüllen, denn hierzu bin ich nicht verpflichtet.

Du kannst einen darauf lassen, dass das JA die Informationen von Dir bekommt, die es haben will. Ob Du nun das Formular jetzt ausfüllst oder später, hier ziehst Du immer den Kürzeren.

Erspare Dir diese Erfahrungen, die andere bereits genügend gemacht haben.

Schau lieber in die Zukunft und sei Deinem Sohn ein Vater, wie Du selber immer einen haben wolltest und vielleicht auch tatsächlich hast.

Es ist schwer, aber es lohnt sich!

Viel Erfolg dabei.

Thorsten


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2008 14:02
(@allesungerecht)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also noch einmal eine direkte Frage:

Angenommen, ich schreibe im Formular an das Jugendamt Vermögen 10.000 € (theoretisch). Fließen dann diese 10.000 € in die Unterhaltsberechnung mit ein? Wenn ja, wie? Oder werden nur die Zinsen dem Einkommen zugerechnet? Oder wird nur anhand der 12 Gehaltsnachweise errechnet?

Vielen Dank!

Schönen Abend.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2008 23:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zinsen fließen in die Berechnung mit ein (ebenso wie Einkünfte aus kapitalanlagen oder Mieteinnahmen), Vermögen hingegen wird nicht miteinbezogen.

Es sei denn, du wärst mangelfall und könntest nicht den Mindestunterhalt zahlen. Dann könnte eine "Verwertung" des Vermögens zu Gunsten des KU verlangt werden.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2008 23:09
(@allesungerecht)
Schon was gesagt Registriert

Danke Tina!!!

Dann kann ich also mein Aktienpaket angeben und mein Kleiner profitiert von der Dividende? Das sei im voll gegönnt ...

Und mein Sparbuch kann ich dann ja auch angeben, ohne Angst haben zu müssen, da geht die Hälfte weg?

gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2008 23:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, damit liegst du richtig. Meist fallen ja Zinseinkünfte nicht so riesig aus, das sie wirklich ne Stufe in der DDT ausmachen.
Und dann kann dir keiner vorwefen, das du was verschwiegen hast. Oft wird neben den 12 Moantsabrechnungen auch noch die Steuererklärung verlangt, um solche Infos zu bekommen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2008 23:20
(@allesungerecht)
Schon was gesagt Registriert

Tina sorry, letzte Frage:

könnte es denn sein, daß ich Unterhalt nachzahlen müsste (also die Differenz) ab der Geburt? Ja oder Nein?

gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2008 23:36




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