Hallo zusammen!
Meine Scheidung ist nun schon ein paar Jahre her. Seitdem nur Frust. Obwohl Unterhalt immer pünktlich und unter teilweiser Unterschreitung des Selbstbehaltes gezahlt wurde, plötzliche Aufforderung zur Titulierung (dynamisch). Gemacht und dachte nun ist Ruhe.
Anwalt der Ex hat sich jetzt wieder gemeldet und um Belegung des Einkommens "gebeten". Soweit auch alles erledigt aber nun kommt es:
Die Jugendamtsurkunden meiner beiden Mäuse sind von 2005 und seiner Meinung nach ist nicht nach § 36 Nr. 3 EGZPO umzurechnen sondern vielmehr nach der neuen Unterhaltsberechnung zu ermitteln. Seine Begründung dafür; der in der Titulierung genannte Prozentsatz stimmt nicht mehr, daher auch eine Neuberechnung.
Hat jemand da evtl. Erfahrungen?
Danke im voraus für Eure Hilfe.
Gruß
Dirk
Hallo Dirk,
der Unterhaltsgläubiger hat alle 2 Jahre das Recht, den Unterhalt zu überprüfen. Das geschieht nun - nach 3 Jahren - also zu Recht.
Bevor Du einen neuen Titel unterschreibst, stellst Du idealerweise die Berechnung des Anwaltes hier ein. Dann kann Dir hier auch ein Hinweis gegeben werden, ob und inwiefern Du über den Tisch gezogen werden sollst oder eben nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Seine Begründung dafür; der in der Titulierung genannte Prozentsatz stimmt nicht mehr, daher auch eine Neuberechnung.
Völliger Quatsch. Eine weitere Reaktion ist nicht notwendig. Soll er doch klagen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Dirk,
der Unterhaltsgläubiger hat alle 2 Jahre das Recht, den Unterhalt zu überprüfen. Das geschieht nun - nach 3 Jahren - also zu Recht.
LG LBM
Das ist klar. Habe ich auch kein Problem mit!
Gruß
Dirk
Moin,
Völliger Quatsch. Eine weitere Reaktion ist nicht notwendig. Soll er doch klagen.DeepThought
Moin!
Soll also heißen, dass die Einkommenstufe der "alten" Tabelle immer zugrunde gelegt werden muß und dann umgerechnet wird?
In 2005 war es Einkommensgruppe 4 und da ich nur meinen Mäusen Unterhalt zahlen muß, die obligatorische Erhöhung um eine Stufe. Somit wurde Einkommengruppe 5 tituliert.
In 2008 ist es Stufe 6 und dann die Erhöhung um eine Stufe. Genau das bezahle ich seit Anfang des Jahres auch.
Laut Anwalt der Ex will er aber nun in Stufe 4 der "neuen" Tabelle was zur Folge hätte, dass für beide Mäuse 46,- Euro pro Monat insgesamt mehr zu zahlen wäre.
Gruß
Dirk
Moin nochmal,
Soll also heißen, dass die Einkommenstufe der "alten" Tabelle immer zugrunde gelegt werden muß und dann umgerechnet wird?
Nein, das soll schlicht heißen, dass der Titel umgerechnet wird, wie in § 36 EGZPO geschrieben. Nur, weil sich die Tabelle geändert hat, wird nix umgerechnet. Einen Anspruch, KU nach der neuen Tabelle zu fordern ergibt sich nur, wenn das Einkommen sich maßgeblich (+/- 10 %) geändert hat.
Nochmal: Die Forderung des RA ist Quatsch. Du reagierst nicht über die Einkommensauskunft hinausgehend. Lass ihn klagen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
*Vollquoting gelöscht
Hallo,
also dann hat es sich maßgeblich geändert. 2005 waren 121% als Basis. Das wurde auch tituliert.
Für 2008 sind es 135%. In 2007 bewegte es sich im übrigen bei 128%. Wie mann es dann dreht und wendet; die 10% mehr - auch wenn ich nur 2007 auf 2008 anschauen - sind in jedem Fall vorhanden. Bezogen aus 2005 natürlich noch mehr.
Also neu berechnen doch gerechtfertigt oder habe ich Dich irgendwie falsch verstanden??
Gruß
Dirk
Einen Anspruch, KU nach der neuen Tabelle zu fordern ergibt sich nur, wenn das Einkommen sich maßgeblich (+/- 10 %) geändert hat.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
das "Einkommen" hat sich um mehr als 10% geändert, wenn ich es mit dem "Einkommen" welches der Titulierung zugrunde liegt, vergleiche.
Wenn ich es mit dem Einkommen des letzten für die Zahlungshöhe maßgeblichen Einkommes - also für alle Zahlungen die in 2007 geleistet worden sind - vergleiche, sind es keine 10%.
Wie Du siehst besteht erheblich Potenzial für weiteren Frust, den der Anwalt der Ex bezieht sich natürlich auf das Einkommen welches der Tuitulierung zugrunde lag.
Gruß
Dirk
