Nein, nachgezahlt werden muß erst ab dem zeitpunkt, ab dem du zu einem bestimmten betrag x aufgefordert wirst ,der über dem bisherigen liegt.
Nachlesen kannst du das im § 1613
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hey,
ironie an :redhead:
deine kommentare und deine verhältnissmäßigkeit sind für meine begriffe nicht elterngerecht, eher egoistisch. da habe ich kein verständniss für.
ironie nicht wirklich aus.
mit freundlichen grüssen an deine kinder
gaya
deine kommentare und deine verhältnissmäßigkeit sind für meine begriffe nicht elterngerecht, eher egoistisch. da habe ich kein verständniss für.
Langsam wird es langweilig. Habe ich schon x-mal hier gehört. Ich denke, ich habe ein Recht wissen zu dürfen, welche finanziellen Belastungen auf mich zukommen werden/könnten. Achja, und ich lieben meinen Kleinen. Danke. Und übrigens, er liebt mich auch.
Könnte mir noch jemand mein Szenario ausrechnen, wenn KM zusätzlich BU einfordern möchte.
Infos:
Hat nie gearbeitet; Dauerstudentin; überlegt, ob sie Studium wieder anfängt, lebt bei ihren Eltern, der Kleine wird durch ihre Eltern und ihrerselbst betreut, Kind ist fast 2
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Moin,
Könnte mir noch jemand mein Szenario ausrechnen, wenn KM zusätzlich BU einfordern möchte.
War doch in >Antwort #23< recht ordentlich geschehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja, aber was ich noch nicht verstanden habe:
zahle ich dann ca. 600,- (BU + KU) und mir bleiben nur noch 1000,- €?
Das kann ja nicht angehen. Und es heißt ja auch immer bis zum 3. Lebensjahr, kann aber auch noch länger sein. Was heißt denn länger? Da muß es doch Richtwerte geben.
Ich kann schon gar nicht mehr schlafen, sehe schon mein Auto vorm Verkauf, meine Altersvorsorge pfutsch usw.
Hat Sie denn Anspruch auf BU als Studentin? Bestimmt. Die verdienen doch nichts.
Gibt es hier Leute die BU + KU zahlen? Was zahlt Ihr denn so ungefähr?
gruß
Gibt es hier Leute die BU + KU zahlen? Was zahlt Ihr denn so ungefähr?
Eine Antwort würde dir wenig bis nichts nützen, weil die Eingangsparameter unterschiedlich sein werden.
Da muß es doch Richtwerte geben.
Ja, das BGB und hier zutreffend § 1615 i. Die DT als Auswuchs aus den zutreffenden Rechtsnormen des BGB nicht zu vergessen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also an alle, die diese Diskussion mitverfolgt haben.
Ich soll 228,- €/Monate zahlen und einen Termin beim Jugendamt machen für die Titulierung.
Werde aber nur 216,- €/Monate zahlen, denn dieses Jahr bekomme ich keinen Bonus, wegen der konjunkturellen Lage; das hat das JA natürlich nicht berücksichtigt.
Im Übrigen darf ich meinen Kleinen nicht mehr sehen (seit 6 Monaten). Die KM argumentiert mit: "der Trennungsschmerz" ist zu groß für den Kleinen. Er weint immer, wenn ich ihn wieder hinbringe und wegfahre.
Hallo
Wegen Umgang, würde ich an deiner stelle aber mal zu sehen,daß du den Umgang wieder in den gang bekommst. 6 Monate ist eine sehr lange zeit.
Also an alle, die diese Diskussion mitverfolgt haben.
Ich soll 228,- €/Monate zahlen und einen Termin beim Jugendamt machen für die Titulierung.
Hi,
also ich sollte damals auch immer zum Jugendamt und einen Titel unterschreiben.Mein Anwalt sagte jedoch immer:
Junge,unterschreib nix solange du immer pünktlich zahlst....
Nun,ich hab nie etwas unterschrieben und es gab nie Konsequenzen deswegen.....
Gruß,
Thomas
Also an alle, die diese Diskussion mitverfolgt haben.
Ich soll 228,- €/Monate zahlen und einen Termin beim Jugendamt machen für die Titulierung.
Werde aber nur 216,- €/Monate zahlen, denn dieses Jahr bekomme ich keinen Bonus, wegen der konjunkturellen Lage; das hat das JA natürlich nicht berücksichtigt.
Also ich habe am Anfang 1000 Euro im Monat abgedrückt ... mittlerweile "nur" noch 800 Euro .... da erscheinen mir Deine 228 Euro wie ein Geschenk des Himmels.
@ celestro,
Also ich habe am Anfang 1000 Euro im Monat abgedrückt ... mittlerweile "nur" noch 800 Euro .... da erscheinen mir Deine 228 Euro wie ein Geschenk des Himmels.
Du hast ganz sicher zu keiner Zeit 800 oder 1.000 EUR für den Unterhalt eines Kindes abgedrückt; insofern kann man Deine Birnen nicht mit den Äpfeln des Openers vergleichen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ celestro,
Du hast ganz sicher zu keiner Zeit 800 oder 1.000 EUR für den Unterhalt eines Kindes abgedrückt; insofern kann man Deine Birnen nicht mit den Äpfeln des Openers vergleichen.
Just my 2 cents
Martin
Ich meinte BU & KU ... da hatte er etwas vorher nach gefragt .... und letztlich fehlt mir das Geld auf dem eigenen Konto ... ob für Kind oder FRau und Kind ist dem Konto ziemlich egal ....
@celestro
Du musst aber viel verdienen? :puzz:
Da kommst Du ja locker auf über 2000,- Netto. Naja, bist vielleicht schon älter und warst verheiratet?
Meinst du? Sie sind grade mal das was ein Kind mindestens braucht. Und ganz ehrlich ,wenn man ein Kind nur von diesem betrag versorgen müßte würde das zeimlich in die Hose gehen.
das sehe ich aber genauso, denn rein rechnerisch müsste die KM ja auch den gleichen Betrag für das Kind auf den Tisch legen um das Kind zu versorgen und dann ist das wirklich mehr als reichlich - zumindest in dieser Altersstufe!!
Sagt ja keiner, dass das Kind bei einem lebt und der nur Umgangsberechtigte den kompletten Lebensunterhalt fürs gemeinsame Kind allein bestreiten muss, denn auch dem Umgangsberechtigem fallen ja zusätzliche Kosten durch den Umgang an (Fahrt, Klamotten, Essen, Wohnraum, etc.)
@celestro
Du musst aber viel verdienen? :puzz:
Da kommst Du ja locker auf über 2000,- Netto. Naja, bist vielleicht schon älter und warst verheiratet?
Bin 31 Jahre alt und hatte bis Ende 2008 Stkl. 3 (weil verheiratet) ... und ja ... ca. 2000 Euro netto ... aber jetzt (Stkl. 1) natürlich weniger ....
@turbo
Hallo,
es gibt den Elternteil der betreut (das ist der bei dem das Kind überwiegend lebt). Dieser erhält den KU für das gemeinsame Kind um dessen finanziellen Bedürfnisse zahlen zu können.
Der betreuende Elternteil betreut - und der unterhaltszahlende Elternteil zahlt - das ändert sich mit dem 18. Geburtstag des gemeinsamen Kindes, da zahlen beide weil keiner mehr betreut.
Und lass dir gesagt sein, ich verdiene schlechter, da ich immer noch flexibel genug arbeiten muss, falls etwas mit den Kindern ist. Und wenn man - so wie ich - die Kinder das ganze Jahr hat, bis auf 6 Wochen Ferien ist auch jedes Wochenende Alltag und es gibt wenig Möglichkeiten die eigenen Kraftreserven aufzufüllen.
Und auch habe ich im Gegensatz zu zahlenden Elternteilen keinen Selbstbehalt, sind die Kinder teurer, dann lege ich drauf und nicht das zahlende Elternteil, zumindest bei uns ist das so. Und es gibt Monate, da bin ich gezwungen den kompletten KU für Kleidung, Schuhe, Klassenfahrten etc. komplett auszugeben, ohne das das Kind ein Brötchen zu essen hätte.
Überschlag einfach mal was ein Kind im Monat so kostet und du wirst sehen in den seltensten Fällen reicht der KU dafür aus.
Sophie
..übrigens ich habe gerade mal ausgerechnet welche Kosten (anteilig Wohnung, Strom, Lebensmittel, Hobbies) ich bei 2 Kindern habe - ohne Kleidung, Schuhe, Ferienlager und Klassenfahrten komme ich monatlich auf 880 Euro. Da ist Hausrat und Haftpflicht anteilig mit insgesamt 13 € drin. Die können wir gerne abziehen, aber sie haben dann keine Schuhe, keine Kleidung etc. Und entsprechend buttere ich jeden Monat trotz Unterhalt und Kindergeld kräftig zu, da beide Brillenträger sind und die Große durch ihren Sport noch Kontaktlinsen benötigt.
Sophie
@turbo
Und auch habe ich im Gegensatz zu zahlenden Elternteilen keinen Selbstbehalt, sind die Kinder teurer, dann lege ich drauf und nicht das zahlende Elternteil, zumindest bei uns ist das so. Und es gibt Monate, da bin ich gezwungen den kompletten KU für Kleidung, Schuhe, Klassenfahrten etc. komplett auszugeben, ohne das das Kind ein Brötchen zu essen hätte.
Überschlag einfach mal was ein Kind im Monat so kostet und du wirst sehen in den seltensten Fällen reicht der KU dafür aus.
Sophie
da gebe ich dir vollkommen Recht, aber ich hatte auch geschrieben, Kinder dieser Alterklasse, und hier geht um ein zweijähriges Kind, dass Kinder mit jedem Jahr teurer werden ist mir durchaus bewusst, auch dass ab einem gewissen Alter der KU ein Witz ist.
Und ein Kind, dass noch nicht in der Schule ist, ist ja nun wirklich nicht so teuer, da bleibt locker noch was vom KU für den erziehenden Elternteil über.
Aber du kannst es auch mal von der anderen Seite betrachten, wenn man einfach nur zahlen darf, aber keinerlei sonstigen Rechte hat, finde ich ist der KU sowieso zu viel, gerade dann auch, wenn man sich selber kümmern will und das auch arbeitstechnisch allein und gut hinbekommen würde, aber man nicht darf, weil der andere Elternteil das Kind für sich beansprucht um einen persönlichen Sieg zu feiern, das Kind aber grundsätzlich bei den Großeltern ist, dort auch beköstigt wird oder aber zum neuen Lebenspartner abgeschoben wird. Und der KU offensichtlich NICHT fürs Kind genutzt wird, sondern damit das gewohnte Luxusleben finanziert wird, während das Kind immer ungepfleger wird und ich nicht mal Wechselwäsche für den Umgang mitbekomme, sondern mein Kind bei mir auch noch auf eine komplette Ausstattung angewiesen ist, natürlich muss ich die auch allein bezahlen.
Sorry, weit vom Thema weg, aber vielleicht verstehst du dadurch ein wenig, warum ich so denke.
Hallo,
ich habe eine Aufforderung bekommen einen Titel zu unterschreiben. Ich konnte mir ein JA aussuchen, die würde das dann an das JA der KM schicken.
Ich habe einen statischen, begrenzt auf 18 J. verfassen lassen. Außerdem habe ich einen Festbetrag eintragen lassen (da ich der Meinung, der KU wurde falsch berechnet, weil ich variable Bonuszahlungen erhalte). Jetzt bekam ich natürlich ein Schreiben, daß das so nicht akzeptiert wird und ich solle 110% des Regelbetrags einsetzen lassen, so wie dynamisch, nach BGB § so und so. Dann wurde mir wieder mit Klage vom JA gedroht. Habe jetzt wieder eine Frist bis Ende August.
Ich wundere mich etwas, dachte statisch und begrenzt auf 18 wird akzeptiert. Soll ich nun 110% eintragen lassen, aber statisch und begrenzt auf 18 stehen lassen?
Weiß irgendwie nicht weiter.
Dank, Gruß
Hallo,
ich solle 110% des Regelbetrags einsetzen lassen, so wie dynamisch, nach BGB § so und so
Welcher § wurde denn dan genannt?
Ich wüßte weder das 110 % notwendig sind (wozu gäbe es denn sonst 100 %?)
Auch das es dynamich sein muß habe ich noch nirgends gelesen. Auch die Begrenzung auf 18 ist legal, da sich mit dem 18 ja die Unterhaltsverhältnisse ändern.
Ich würde nichts tun, wenn sie der Meinung sind,das Teile des Titels ungültig, rechtswidrig oder sonstwas sind, dann sollen sie das in einem Gerichtsverfahren erklären.
Dabei kann es höchstens um die Höhe des Betrages gehen, und dann wäre nur die Differenz zwischen deinen 100 % und den geforderten 110 % einklagbar.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
