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BGH: Hammerurteil zu Abfindung Ehegattenunterhalt

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(@Aniram)

@Uli

Immer wieder, wenn ich in Deine Geschichte eintauche denke ich mir,
daß muss doch gut (=gerecht) ausgehen, das muss doch ein Blinder
sehen was hier gespielt wird. Aber vielleicht ist da auch nur der Wunsch,
Vater des Gedanken.

Nur darum alleine geht es ja nicht mehr. Man sieht doch, wie die ganze
Sache an euren Kräften zehrt. Deine Gattin, ist das beste Beispiel dafür.
Und wie sich die Kinder fühlen mögen in diesem Tohuwabohu, das kann
ich mir gar nicht ausmalen.

Hier macht sich keiner der maßgeblich beteiligten Personen Gedanken,
wieviele auf der Strecke bleiben, pysisch wie psychisch.

Schade, das man die nicht nach Abschluss sämtlicher Verhandlungen
und Urteile, dafür haftbar machen kann.

LG Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 16:37
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Leider zeigt es wieder einmal den Grundsatz: NIEMALS EINEN VERGLEICH SCHLIEßEN!
Hinzu kommt jetzt noch, ZAHLE NIEMALS EINE ABFINDUNG! Leg das Geld an und kassier die Zinsen.

Ich überleg grade, wann der Staat angefangen hat, die Vertragsfreiheit des einzelnen Bürgers im Generellen und die des Innenverhältnis von (geschiedenen) Eheleuten im Besonderen rein aus Kostengründen abzuschaffen. Ich meine, um einen Ehevertrag auszuhebeln reicht es schon, wenn die spätere Ehegattin zu dem Zeitpunkt schwanger war ?!?

Gruß, Xe
*grollend*


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 18:55
 elwu
(@elwu)

Leider zeigt es wieder einmal den Grundsatz: NIEMALS EINEN VERGLEICH SCHLIEßEN!
Hinzu kommt jetzt noch, ZAHLE NIEMALS EINE ABFINDUNG! Leg das Geld an und kassier die Zinsen.

Hi,

es kann durchaus in -sehr seltenen- Ausnahmefaellen sinnvoll sein, einen Vergleich einzugehen. Meiner zum nachehelichen Unterhalt war so ein Ausnahmefall. Zur Abfindung: das stimmt uneingeschraenkt. Niemals sowas machen. Es ist schon oefter vorgekommen dass eine Frau die dicke Kohle ruckzuck verjuxt hatte. Als sie dann Sozi beantragte wurde doch wieder der Exmann zum Unterhalt verdonnert, mit irgendwelchen abenteurlichen Begruendungen.

Man muss es klar aussprechen: Unterhalt fuer die Ex gilt dank der grotesken Gesetze und Rechtsprechung hierzulande grundsaetzlich lebenslang (genauer: bis zum Lebensende der Ex, bekanntlich sind ja Kids von Unterhaltsverpflichteten nach dessen Tod weiter zum zahlen gezwungen).

cyz,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 21:37
(@Aniram)

bekanntlich sind ja Kids von Unterhaltsverpflichteten nach dessen Tod weiter zum zahlen gezwungen.

Echt ? 😮 ... ich glaub's nicht. Die haben doch nichts damit zu tun.

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 21:46
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Aniram, in Deutschland ist es tatsächlich möglich, eine Unterhaltsschuld zu "vererben". Die Erben haben dann bis zur Höhe des Pflichtteiles den Unterhalt zu begleichen...

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 22:04
(@Aniram)

Hallo Xe !

Ich hoffe, ich verärgere niemanden... aber wo soll ich sonst fragen, wenn
nicht gleich hier.

Aus welchen Titel bitte ? Weil diesen Solidaritätskram, den ich sowieso für
einen schlechten Scherz halte, kann man hier doch noch viel weniger anwenden.

Was hätte z.B. die Tochter meines geschiedenen Mannes mit mir zu tun ? Es
gibt keine Verwandtschaftsverhältnisse und nichts... weil verwandt war ich ja
schließlich mit meinen Mann auch nicht... nur verheiratet.

Gibt es hiefür auch etwas zum Nachlesen, irgendwelche Argumente und Erklärungen ?

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 22:16
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

@Xe

Ich überleg grade, wann der Staat angefangen hat, die Vertragsfreiheit des einzelnen Bürgers im Generellen und die des Innenverhältnis von (geschiedenen) Eheleuten im Besonderen rein aus Kostengründen abzuschaffen

Dies ist korrekt. In meinem Ehevertrag wurde wahrheitsgemäß die zu erwartende Ungleichheit der Einkommensverhältnisse der Ehepartner dargestellt. Mit diesem Wissen wurde ein weitgehender Verzicht vereinbart. Diese Offenheit war dann die Begründung für den Richter, dass mein Ehevertrag sittenwidrig sei.

@mel

mal ironisch...

die staatskassen sind leer, viele frauen wollen gar nicht arbeiten, lassen sich von irgend einem kerl ein kind machen und dieser zahlt bis zu seinem tode und darüber hinaus.

warum soll der staat diese frauen ernähren wenn es andere machen.. wie in diesem fall der mann.

Ich finde das nicht ironisch. Hat eine Frau Kinder und lässt sich scheiden, dann ist zuerst der Ex der Zahlungspflichtige. Ist der tot und die Frau arbeitslos, dann kommen die eigenen Kinder ran, die für ihre Mutter sorgen müssen. Also Frau ist lebenslang versorgt.

Und der Mann.............?????

Kleinegon


Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 10:18
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