Ausgangsbasis: >dieses< Urteil.
Die Klage dreht sich wesentlich um die Vollstreckung aus dem Vergleich. Spannender sind die Aussagen des BGH in diesem Leitsatzurteil (!):
Wer statt laufender Unterhaltsbeträge einen festen Abfindungsbetrag wählt, nimmt das Risiko in Kauf, dass die für die Berechnung maßgebenden Faktoren auf Schätzungen und unsicheren Prognosen beruhen. Deswegen gewährt das Gesetz dem Unterhaltsberechtigten regelmäßig Unterhalt in Form einer monatlich im Voraus zu entrichtenden Geldrente...
Aha, Sinn der lfd. Unterhaltszahlungen ist also der Mitgenuss an der wirtschaftlichen Gesundung des Unterhaltsverpflichteten. Das nennt man auch "Abschöpfen von Liquidität".
Entsprechend geht auch die weit überwiegende Auffassung in der Literatur davon aus, dass bei einer Abfindungsvereinbarung eine Anpassung an veränderte Umstände, z.B. an eine Wiederverheiratung der Unterhaltsberechtigten, ausscheidet...
Also zahle niemals eine Abfindung.
...zu dem abweichenden Ergebnis gelangt ist, dass ein beim Tode des Unterhaltsberechtigten noch nicht erfüllter Anspruch auf Abfindung für künftigen Unterhalt erloschen und daher auch nicht vererbbar ist, beruht dies auf einer Auslegung des dortigen Einzelfalles,...
Dieser Argumentation folgend ist die noch nicht gezahlte Abfindung als Erbe anzusetzen und (weiterhin) an die Erben zu zahlen.
Ebenfalls zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Kläger zur Anfechtung der Vergleiche berechtigt wäre, wenn die Beklagte ihn bei Vertragsschluss über ihre Absicht, alsbald wieder zu heiraten, getäuscht hätte...Solches hat das Berufungsgericht auf der Grundlage des Sachvortrags der Parteien allerdings nicht feststellen können. Zwar hat die Beklagte bereits am 20. Dezember 2003 und somit nur wenig mehr als einen Monat nach Abschluss des Abänderungsvergleichs vom 11. November 2003 geheiratet. Außerdem war sie in diesem Zeitpunkt schon im achten Monat schwanger, was allerdings dem im Verhandlungstermin ebenfalls anwesenden Kläger nicht entgangen sein kann...Wollte der Kläger seine Willenserklärung zum Abschluss des Abfindungsvergleiches anfechten oder wollte er Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen, müsste er deswegen eine Heiratsabsicht der Beklagten schon im Januar 2003 nachweisen. Dafür ist nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand aber nichts ersichtlich.
Es darf also gelogen und das Gegenteil behauptet werden, bis sich die Balken biegen.
Denn es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Beklagte sich erst infolge und gerade wegen des Scheidungsfolgenvergleichs vom 7. Januar 2003 zur Schwangerschaft und zur erneuten Heirat entschlossen hat.
Der Vergleich ist rechtskräftig verhandelt worden, als sie im 8. Monat schwanger war. Im Januar war die Vorverhandlung. Sie hätte also nicht geheiratet, wäre der Unterhalt in monatlichen Beträgen geflossen. Der Unterhaltsschuldner hat die Beweislast hierfür/-gegen.
Ich kann den Kopf gar nicht heftig genug den Kopf schütteln über die Art und Weise, in der dieser Senat frauenschützende Beschlüsse fasst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@Deep
Ich sag lieber nichts dazu, sonst wirfst Du mich noch wegen
ungebührlichem Verhalten aus dem Forum 😡
Marina
Aber ich sage, was ich denke - und wenn ich dafür hier rausfliege!
Mein Schwager hat mir vor 3 Jahren - nachdem meine Trennung und Scheidung sich bereits über 2,5 Jahre hinzog und mit erheblichen Problemen behaftet war - mal gesagt: Hättest du deine Frau am Tage der Trennung in emotionaler Erregung und unter Alkoholeinfluss an die Wand getackert, dann wärst du bei der deutschen Rechtsprechung heute wohl schon wieder auf freiem Fuss und aller Sorgen ledig.....
Ich habe ihn damals ziemlich unverständlich angeschaut und nix dazu sagen können - je mehr ich hier lese und die rechtsprechung verfolge, desto mehr glaube ich ihm....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Also bei der gegenwärtigen Rechtssprechung
wäre vielleicht Deine Exfrau, hätte sie das getan, bereits wieder frei.
Ob das auf Dich auch zutreffen würde, wage ich langsam zu bezweifeln.
Ich weiss schon, klingt ein wenig polemisch, aber wie soll man angesichts
der hier laufenden Veröffentlichungen anders denken.
Marina
😀
Meine Ex-Frau hätte wahrscheinlich nicht einen einzigen Tag im Bau verbracht bei der gegenwärtigen Rechtsprechung... ein guter Anwalt, eine in solchen Fällen immer gerne strapazierte schwere Jugend (von der zwar nicht die Rede sein kann, aber sicher ist sicher...) und eine emotionale Ausnahmesituation - da hätte Richterin Barbara Salesch schon eine Bewährungsstrafe - wenn auch mit erhobenem Zeigefinger - ausgesprochen. "Und erschießen sie in der Bewährungszeit von 3 Jahren nicht erneut einen ehegatten - und wenn, dann nur mit Grund!"
Aber mal ganz ehrlich - warum hätte sie das tun sollen? Eine Kuh, die man melken will, schlachtet man bekanntlich nicht....und in Deutschland kommt die beste und meiste Milch halt immer noch von Rindviechern....sogar von Ochsen! 🙂
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Tach,
"Mann" denkt immer noch es wird besser werden in diesem Land, auch Richter/innen sind vernünftige Leute, doch wenn man soetwas liest kann mann nur sagen. Nichts wird besser es wird alles immer komplizierter und ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln oder mich eingraben.
Gruß Thomas
Das Leben ist eine Verkettung von Augenblicken, versucht die Schönen zu bewahren !
@Thomas Stefan
auch Richter/innen sind vernünftige Leute, doch wenn man soetwas liest...
Ach ich glaub gar nicht, daß sie das nicht ohnehin sind... die meisten zumindest.
Ich denke eher und diesen Gedanken hat ein schlauer Kopf von hier in meinen
gepflanzt, daß die Richter/innen sozusagen indirekt Befehl von oben haben, so zu
handeln, wie sie es fast tagtäglich tun.
So hat jene Person es allerdings nicht ausgedrückt, das ist alleine meine Interpretation
um keinen Irrtum aufkommen zu lassen.
Gruß
Marina
mal ironisch...
die staatskassen sind leer, viele frauen wollen gar nicht arbeiten, lassen sich von irgend einem kerl ein kind machen und dieser zahlt bis zu seinem tode und darüber hinaus.
warum soll der staat diese frauen ernähren wenn es andere machen.. wie in diesem fall der mann.
mel
Da ist schon was Wahres dran..... meine Geschiedene hat sich erst einmal darauf zurückgezogen, die Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur zu überlassen. Sie bewirbt sich nur auf die von dort kommenden Vorschläge....ich habe ihr gesagt, dass diese Agentur doch gar kein Interesse daran haben kann, gerade SIE zu vermitteln - jedem ALG oder HartIV-Empfänger, den sie auf eine solche Stelle vermitteln verläßt die Arbeitslosenstatistik und den Geldbezug - SIE nicht! Also warum sollten die sich da anstrengen..... aber als gut vom Geschiedenen unterhaltene Ex-Frau ist das Ganze doch Bestätigung und Ruhekissen ohne Ende - an ALLEN Ecken und Kanten werden diese Gedanken doch durch Urteile, Entscheidungen, Bescheide etc. gestützt und unterstrichen!
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Es darf also gelogen und das Gegenteil behauptet werden, bis sich die Balken biegen.
Vom Unterhaltsfordernden, ja. Folgenlos. Für den Zahlungsverpflichteten aber empfiehlt sich das nicht, denn kommt die Wahrheit heraus, ist die Tatsache das er log regelmäßig sehr nachteilig.
cya,
elwu
Na, das scheint ja ein richtig schlechter Laune Tag zu werden heute. Da flattert mir noch ein Urteil des BGH ins Haus (>hier<).
Das Oberlandesgericht hat der Antragsgegnerin nachehelichen Ehegattenunterhalt nach § 1572 BGB einschließlich Krankenvorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zugesprochen, weil sie aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sei, ihren ehelichen Bedarf durch eigene Erwerbstätigkeit zu decken.
Soweit klar, es geht ja um Bestandswahrung ohne Eigeninitiative.
Zur Überzeugung des Senats leide sie auch weiterhin an dieser Krankheit und könne deswegen auch keine Teilzeiterwerbstätigkeit ausüben. Diese Überzeugung beruhe auf der schon früher diagnostizierten fehlenden Krankheitseinsicht, der Ablehnung einer medikamentösen Behandlung - außer einer solchen mit Johanniskraut - und den im Rahmen der gerichtlichen Anhörung gezeigten Symptomen, wie sie schon den ärztlichen Berichten zur Verrentung von 1996 und 1998 zugrunde lägen. Im Hinblick darauf bedürfe es keines weiteren Gutachtens, so daß die Weigerung der Antragsgegnerin, einer solchen Begutachtung zuzustimmen, nicht zu ihren Lasten gehe...
Madame behauptet also schlicht, aus früheren Tagen noch etwas quirlig im Koppe zu sein und hat die private Leibrente auf Lebenszeit.
Auch der Bezug einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeitsrente bilde ein weiteres Indiz für eine fortbestehende Erwerbsunfähigkeit.
Natürlich. Die Institutionen für diese Prüfungen sind für ihre Härte unlängs bekannt...
Obwohl die Antragsgegnerin sich in der Vergangenheit keiner kontinuierlichen Behandlung ihrer Erkrankung unterzogen habe, sei der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt, weil dieses Verhalten auf einer fehlenden Krankheitseinsicht beruhe und nicht mutwillig sei.
Klasse. Wer keinen Job findet, wird fiktiv verurteilt, muss 1 Bewerbung pro Tag vorweisen und noch weitere Drangsalierungen über sich ergehen lassen. Dass der Staat den Stellenabbau subventioniert und das Wirtschaftsdebakel nicht in den Griff bekommt liegt ja auch nur am konsumfaulen Bürger.
Eine weitere Kommentierung dieses Schandurteiles erspare ich mir.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wenn ich mich nicht wieder von meiner Gemeinde in ein Ehrenamt wählen lasse, aus dem ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 66,-- Euro beziehe, dann verwirke ich mutwillig einen Bestandteil meines Einkommens und muss zusehen, wie ich trotzdem darauf Unterhalt zahle.....
Für mein drittes Kind, dass ich nachehelich, unehelich mit meiner Lebensgefährtin gezeugt habe, bekomme ich von meinem Arbeitgeber einen Familienzuschlag, von dem nach Abzug der Steuern richtig was übrig bleibt (180,-- Euro). Bevor ich davon aber meinem kleinen Sohn seine Krankenzusatzversicherung (nicht wirklich unumgänglich, weil ZUSATZversicherung) bezahlen kann oder ihm ein Paket Pampers kaufe, bekommt meine Geschiedene (und die beiden Großen Kids natürlich auch) darauf "ihren" Unterhaltsanteil.... nett, oder?
Ich glaube wir könnten hier hunderte von Beispielen zusammentragen.....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Stimmt, das scheint ein schlechter Tag zu sein und meine Laune sinkt
mit jedem Post.
beruhe auf der schon früher diagnostizierten fehlenden Krankheitseinsicht..
Achja ? Und diese fehlende Einsicht darf ein anderer finanzieren ? Na ganz toll.
Dann werden künftig noch viel mehr Menschen sich uneinsichtig zeigen und
leben das schönste Leben oder wie (ohne Fragezeichen)
Im Hinblick darauf bedürfe es keines weiteren Gutachtens, so daß die Weigerung der Antragsgegnerin, einer solchen Begutachtung zuzustimmen, nicht zu ihren Lasten gehe...
Ok... da steht "keines weiteren Gutachtens"
aber
keiner kontinuierlichen Behandlung ihrer Erkrankung unterzogen habe, sei der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt, weil dieses Verhalten.... blablabla
Da kann einem doch nur noch schlecht werden. Und alle sollen die Hand heben, denen
noch außer mir sofort die Ex von Uli eingefallen ist.
Ich bin so frech und erlaube mir zu behaupten, das Uli bereits seit Jahren schlecht ist
und wenn nicht, dann sollte ihm spätestens jetzt übel werden.
Das darf doch alles nicht wahr sein und man kann ehrlich nur noch beten, daß er und
viele andere aus der Kiste mit zwei blauen Augen, aber doch irgendwie rauskommen.
Gruß
Marina
(die vor Wut kocht)
Eigentlich wollte ich ja nur für den Fall einer Reinkarnation als Karnickel auf Mallorca wieder das Licht der Welt erblicken....
Aber bei solchen Entscheidungen kann ich mehr und mehr all dijeniegen verstehen, die sich absetzen, ihr Einkommen verschleiern und sich schlichtweg aus dem Staub machen. Wenn es denn nur nicht die Kids treffen würde....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Dem Uli, liebe Aniram, habe ich das Urteil sofort nach dem Einstellen hier gesteckt - sozusagen taufrisch. Sein Tag dürfte auch erst mal gelaufen sein. Der Fall iegt zwar nicht absolut identisch, jedoch ist die Vergleichbarkeit mit wenig anwaltlicher Fantasie herstellbar. Mal gucken, was Uli's RA dazu sagt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
also, da fehlen einem echt die worte. wenn es nicht so traurig wäre, sollte man es für einen schlechten scherz halten. ich kann mir nicht vorstellen, das solche urteile die nächste instanz überstehen. andererseit: gibt ja genug beispiele hier, die zum himmel schreien.
@weser
komm doch im nächsten leben als sich trennende ehefrau zur welt. ist offensichlich ein totsicherer job.
gruss
bengel
@Deep
Ident nicht, aber es sind so viele Parallelen vorhanden, daß man beinahe
glauben könnte, es würde sich um ein und denselben Fall handeln.
Ich weiss schon, daß es nicht so ist... aber es ist echt gruselig zu lesen.
Manchmal wünsche ich mir die Zeit von vor etwa 10 Monaten her. Damals
kannte ich diese Seite noch nicht und wußte um die Zustände nicht Bescheid.
Und trotzdem zieht es mich täglich hierher, auch wenn ich weiss, daß ich
außer tröstenden Worten nichts zu bieten habe.
Traurige Grüße
Marina
komm doch im nächsten leben als sich trennende ehefrau zur welt. ist offensichlich ein totsicherer job.
Wie wahr Bengel... aber ob es so erstrebenswert ist, dann ebenfalls
mit einem so miesen Charakter gesegnet zu sein ?
Gruß
Marina
PS.: Ich weiss, Du hast das nicht ernst gemeint, ich wollte es nur
verdeutlichen.
Der Fall iegt zwar nicht absolut identisch, jedoch ist die Vergleichbarkeit mit wenig anwaltlicher Fantasie herstellbar.
So viel Fantasie braucht man da nicht. Ich habe das Ganze Urteil gelesen und die Terminologie und Strategie der Gegenseite ist absolut identisch!!! 😡
Mein Vorteil: Madame bezog und bezieht keine Erwerbsunfähigenrente und ist auch nie begutachtet worden. In so weit gibt auch keine Besitzstandswahrung auf ihrer Seite.
Achja ? Und diese fehlende Einsicht darf ein anderer finanzieren ? Na ganz toll.
Dann werden künftig noch viel mehr Menschen sich uneinsichtig zeigen und
leben das schönste Leben oder wie (ohne Fragezeichen)
Das habe ich mir ja gestern live auf ihrem Bauernhof angeschaut. 😡 :mad2:
Ach ja, ich habe vor 2 Monaten Unterhaltsbeistandschaft beantragt. Bislang keine Nachricht. Als meine Exe sich damals ans Jugendamt wandte hatte ich binnen 24 Std. eine Nachricht ich solle umfassend Auskunft geben. 😡 :mad2:
Gruß Uli
p.s. meine Hoffnung nach dem OLG könne Schluß sein, wurde auch ein wenig gemildert. Das Urteil zeigt ja, dass man noch bis vor den BGH kann.
[Editiert am 7/9/2005 von Uli]
noch was:
Wegen der in der Vergangenheit mehrfach diagnostizierten chronischen Erkrankung und der dauerhaft bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente hätte der Antragsteller vielmehr konkreter vortragen müssen, aus welchen Umständen er auf eine dauerhafte Genesung schließen will.
Wie in Gottes Namen sollte es dem Unterhaltsverpflichteten möglich sein, hier einen konkreteren Sachvortrag zu machen!!! Dies ist ihm doch überhaupt nicht möglich.
Ich dachte immer in Deutschland gäbe es keine Sklaverei!
