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Ehegattenunterhalt/Einkommensteuerrückzahlung

 
(@cancer68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
bin neu hier und sehr angetan hier so ne aktive Community gefunden zu haben.
Online mit Leidensgenossen! :yltype:

Zwei Fragen hätt ich dann auch noch 😉

1. Anerkennung eheähnliche Beziehung der Ex mit neuem Partner
Meine Frau und ich haben uns 2003 getrennt und sind seit Januar 2005 geschieden.
Unsere beiden Töchter wohnen bei meiner Frau.
Kurz nach unserer Trennung 2003 hatte meine Frau dann auch wieder ne neue Beziehung und mittlerweile ein weiteres Kind mit ihrem "Freund".
Sie wohnen in unserem ehemaligen Haus zusammen.
Also für mich ist das aufgrund der geschilderten Umstände und aufgrund der Dauer der neuen Beziehung (2 Jahre) und des gemeinsamen Kindes eine "eheähnliche Gemeinschaft"!?
Und es gibt doch neuere Gerichtsurteile wonach dadurch der Anspruch auf Ehegattenunterhalt erlischt?
Weiss hier jemand mehr? Bzw. kann mir bestätigen, dass ich Recht habe?

2. Einkommenssteuerrückerstattung
Ich habe für 2004 die Einkommenssteuer gemacht und erwarte aufgrund Fahrtkosten zur Arbeitsstätte bzw. Unterhalt als Sonderausgabe eine erhebliche Rückzahlung.
So wie es mir scheint muss ich davon jetzt auch wieder 3/7 meiner Ex geben? Oder???
Ich habe aber auch gelesen, dass es Rückerstattungen gibt die nicht unterhaltsrelevant sind.
Also wie gesagt, die Rückerstattung bekomm ich aufgrund "Fahrtkosten zur Arbeit" und dem Ansetzen meiner Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben.
Sind diese beiden Posten unterhaltsrelevant? Muss ich also 3/7 abgeben?
Wer weiss hier Genaueres?

Danke schon mal und toll das es dieses Forum hier gibt.

Grüsse

Martin


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2005 23:55
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, martin,

und erstmal herzlich willkommen bei vatersein, dem forum auch für krebse 😉 !

zu deiner 1. frage: ja, nach 2 jahren kann man schon von einer gefestigten beziehung ausgehen, und damit der EU in frage gestellt werden. genaues können dir sicher einige andere user aus eigener erfahrung sagen.
aber such' doch auch mal zu 1. mit dem stichwort 'eheähnliche gemeinschaft' und zu 2. mit 'steuererstattung', 'rückerstattung' etc. hier im forum.
in den div. ergebnissen sollten auch ein paar hinweise für dich zu finden sein.

und: hast du die urteilssammlung schon durchgesehen (links, unter 'Aufsätze, Urteile')? dank dem forums-chef deep thought ist die ziemlich aktuell.

gruss und viel erfolg!
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2005 10:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Martin,

ulliberne hat das wesentlich ebereits ausgeführt. Von mir eine kurze Verdeutlichung:
[list=1]

  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft
  • Da deine Ex von ihrem neuen LG ein Kind bekommen hat, ist dieser ihr nun zum BU verpflichtet. Ferner ist diese Tatsache geeignet, den nachehelichen Unterhalt in Gänze zu versagen. Schleunigst Unterhaltsabänderungklage einreichen, so sie nach anwaltlichem Schreiben nicht auf ihren Titel verzichtet (so es einen gibt).

  • Bedingt in Schilderung zu 1. ganz klar: Nein. Allerdings kann der KU sich erhöhen. Die Erstattung wird hierbei auf das Jahr umgelegt (Erstattung / 12).[/list=1]
  • DeepThought


    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 08.09.2005 10:49
    (@cancer68)
    Schon was gesagt Registriert

    Hallo und Danke an ulliberne und DeepThought für die schnellen Antworten,

    Aber bzgl. der Steuererstattung muss ich doch nochmal nachfragen *hüstel* - mir wird noch ganz schlecht von diesem Paragraphen-Deutsch :heu:

    @DeepThought:
    Du schreibst "ganz klar: NEIN", aber der Kindesunterhalt könnte sich erhöhen weil die Erstattung "gezwölftelt" auf monatliche Einkommen draufgerechnet wird.
    Aber somit erhöht sich doch auch der Betrag von dem ausgehend der monatliche EU berechnet wird? oder???
    Also bekommt die Ex dann ja doch mehr EU aufgrund der Rückerstattung nur 12x verzögert und quasi "hintenrum".
    Lt. Lohnsteuerhilfeverein kann ich mit ca. 4.900 Euro Erstattung rechnen, da kommt "gezwöftelt" monatlich auch ordentlich was "druff" aufs unterhaltsrelevante Einkommen :knockout:

    Oder hab ichs einfach immer noch nicht verstanden?


    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 08.09.2005 11:58
    DeepThought
    (@deepthought)
    (Fast) Eigentumsrecht Moderator

    Du hast es vom Grundsatz her erfasst, cancer.

    ABER: Da die Ex nicht mehr unterhaltsberechtigt ist (siehe Punkt 1 meiner obigen Antwort), wird es nur den KU erhöhen.

    Ich setze hierbei voraus, dass du heute morgen noch mit deinem RA telefonierst, damit der die Ex anschreibt und ggf. Abänderungsklage einreicht.

    DeepThought


    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 08.09.2005 12:02
     elwu
    (@elwu)

    Oder hab ichs einfach immer noch nicht verstanden?

    Hi,

    den Eindruck habe ich, ja. Auf welcher Basis wird überhaupt der EU gezahlt? Urteil, Vergleich, Scheidungsfolgenvereinbarung? Jedenfalls: seit der Geburt des Kindes deines Nachfolgers ist der für die Finanzierung des Lebensunterhalt deiner Ex zuständig. Ob er mit ihr zusammenlebt oder nicht, für drei Jahre auf jeden Fall. Lebt er mit ihr zusammen, zieht dann später das mit der gefestigten Lebenspartnerschaft, und du bist weiter aus dem Zahlschneider.

    cya,

    elwu


    AntwortZitat
    Geschrieben : 08.09.2005 12:29
    (@cancer68)
    Schon was gesagt Registriert

    Hallo elwu!

    also der EU basiert auf einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung, die vor der Geburt des dritten Kindes (das von ihrem neuen Freund ist) meiner Ex aufgesetzt wurde!
    Pah! 😮 Das ist mir ja ganz neu ... Echt!??? Der neue ist für den Unterhalt meiner Ex aufgrund des gemeinsamen Kindes zuständig :question:


    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 08.09.2005 13:32
    DeepThought
    (@deepthought)
    (Fast) Eigentumsrecht Moderator

    Na, die hat dich aber sowas von über den Tisch gezogen :exclam:


    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 08.09.2005 13:41
     elwu
    (@elwu)

    Hi,

    du wirst sicher sehr gute Gründe gehabt haben, ihr das Leben mit dem Next zu finanzieren. Wenngleich ich mir keinen einzigen solchen Grund vorstellen kann. Was konkret steht denn in dieser Vereinbarung zum Unterhalt drin?

    cya,

    elwu


    AntwortZitat
    Geschrieben : 08.09.2005 13:53
    (@cancer68)
    Schon was gesagt Registriert

    @DeepThought:
    Bezogen auf was genau "über den Tisch gezogen" ???
    Ich mein so ganz klar scheint die Rechtsprechung doch da nicht zu sein ... also ala "Neuer Freund bei der Ex und gut is mit Ehegattenunterhalt"? oder???
    Und sogar bei eheähnlicher Gemeinschaft scheint ja auch noch das alter der Kinder (meine sind 8 und 5) was auszumachen, also dass trotzdem ein "Not-Ehegattenunterhalt" gezahlt werden muss, wenn die Kinder noch klein sind? oder???

    Langsam beginnts innerlich zu Kochen *grummel*
    :heartpump: "Anna! meine Tropfen"
    😉


    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 08.09.2005 13:54




    DeepThought
    (@deepthought)
    (Fast) Eigentumsrecht Moderator

    Kerl,

    1. Die Ex hat ein Kind von ihm.
    2. Die Ex wohnt dem KV zusammen.
    3. Die Ex ist mit ihm seit 2 Jahren zusammen.
    4. Sie war zum Zeitpunkt der Scheidungsfolgevereinbarung schwanger.

    Ich kapiere nicht, warum du im für deine Ex positiven monetären Sinne krampfhaft Argumente zu finden versuchst.

    Setz' deinen RA in Gang und gut ist.

    DeepThought

    P.S.: Was exakt steht bzgl. des EU in der Scheidungsfolgevereinbarung? (Frage von elwu)


    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 08.09.2005 14:23
    (@groundhopper)
    Zeigt sich öfters Registriert

    Ich kapiere nicht, warum du im für deine Ex positiven monetären Sinne krampfhaft Argumente zu finden versuchst.

    Damit er sich nun weniger über den Tisch gezogen vorkommt. Im Ernst, hoffentlich hast du den Anwalt heute morgen in Gang gesetzt, die Ex hat dich ganz schön verladen...


    AntwortZitat
    Geschrieben : 08.09.2005 15:01
    (@pueppi)
    Nicht wegzudenken Registriert

    Hallo liebe Experten,

    für mich stellt sich hier die Frage, ob man nicht schon im Vorfeld (im Rahmen solcher Ehescheidungsfolgevereinbarungen oder ähnlichem) einen Passus aufnehmen kann, wonach die unterhaltene Ex-Ehefrau verpflichtet ist, bei solchen Änderungen (wie z. B. der Geburt eines neuen Kindes, die eine Unterhaltszahlung hinfällig machen, da dann andere zu Unterhalts verpflichtet sind), umgehend den "Zahlmeister" zu informieren?! Es kann doch nicht sein, daß ein zu Unterhalt verpflichteter Ex-Ehemann stets seine Verflossene im Auge behalten muß, um nicht u. U. zu verpassen, zeitnah seine Zahlungen prüfen lassen zu können?!?! Oder bin ich da wieder mal zu naiv? Oder gibt es solche Möglichkeiten, und es hat nur mal wieder ein Anwalt gepennt?

    Liebe Grüße Püppi


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

    AntwortZitat
    Geschrieben : 08.09.2005 15:13
     elwu
    (@elwu)

    Das ist mir ja ganz neu

    Hi,

    ich tendiere ja langsam dazu, das für einen Bait zu halten. Wer hat dir denn bei dieser Vereinbarung geholfen, hattest du keinen Rechtsanwalt? Laß dir bitte nicht die Würmer einzeln aus der Nase ziehen sondern gib umfassend Infos, sonst wird das (mir jedenfalls) zu bunt.

    cya,

    elwu


    AntwortZitat
    Geschrieben : 09.09.2005 00:07
    (@cancer68)
    Schon was gesagt Registriert

    Erstmal danke an alle die sich an diesem Thread beteiligt haben,

    @elwu: also den "Ton" in deinem letzten Posting kann nicht ganz verstehen.
    1. Ich sitz nicht 24 Std. vorm PC und kann somit nicht in dem Dir genehmen Rhythmus antworten.
    2. Wenns Dir zu bunt wird ... nun denn, ein bisschen Farbe täte der blassen Erscheinung deines Comic-Portraits ja gut 😉
    3. Weiss ich jetzt nicht was ein "Bait" sein soll ... vermutlich sowas wie der "dümmste anzunehmende Scheidungskandidat"?

    Vermutlich bin ich das auch ... dank der Anworten auf mein Posting hier und Internetrecherche mit irgendwie offeneren Augen als bis dato, dämmert mir wirklich dass ich wohl gehörig auf die Schnauze gefallen bin.

    Zu den Fakten:
    Meine Frau hat 2003 die Scheidung eingereicht. Die Scheidung wollten wir aber beide!
    Meine Frau kam dann mit dem Vorschlag an, wir sollten uns die Kosten für den zweiten Anwalt sparen und die Scheidung fair und deshalb mit nur einer Anwältin (die sie beauftragt hatte) und einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung hinter uns bringen.
    Vermutlich schreien jetzt alle "Nein! wie kann der nur ..." :hallucine:
    Aber ich hab da mitgemacht, zumal mir die Schreiben dieser Anwältin bzgl. Unterhaltsberechnung etc. pp. als korrekt erschienen (ich hab immer alles im Internet nachgelesen und irgendwie konnte ich da keinen "Hinterhalt" erkennen - wie auch bin ja völliger Laie bzgl. unserer Gesetzgebung.
    Meine Ex hat, nachdem Sie mit ihrem neuen Freund zusammengezogen ist, auch quasi von selber die Berechnungsgrundlage für den EU um 425 Euro Betreuungskosten gesenkt.
    Hinzukommt dass ich schon immer die allergrössten Schwierigkeiten mit Behördengängen etc. hatte und ich immer froh bin Dinge "gütlich" Regeln zu können. Was soll ich sagen, ich hab mich einlullen lassen und dann auch vor Unterzeichnung der Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar darauf verzichtet nen eigenen Anwalt zu konsultieren zumal meine Ex es dann plötzlich eilig hatte noch im Jahr 2003 alles "dingfest" zu machen, vermutlich damit ich nicht doch noch auf die Idee komm selber nen Anwalt mal drübergucken zu lassen. Aus heutiger Sicht unterstell ich mal, dass sie genau darauf spekuliert und "gewonnen" hat ... aber Fakt ist, der Drottel bin ich nunmal selber gewesen.

    In der Scheidungsfolgenvereinbarung ist erwähnt, das meine Ex und ihr neuer zusammen leben und wirtschaften, sowie dass Sie von ihm Schwanger ist.
    Zum Thema Unterhalt steht da drin, dass ich mich verpflichte den Trennungsunterhalt als Ehegattenunterhalt nach der Scheidung weiterzuzahlen und ich fürchte jetzt kommts ...
    Zitat: " ...Bei gleichbleibenden wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen verpflichte ich mich dazu, diesen Trennungsunterhalt als nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung weiterzuzahlen." :redhead:

    Und mittlerweile fällt es mir wie Schuppen von den Augen, hab ich mich dadurch selber ins Knie geschossen. Da so eine notarielle Urkunde wie ein zivilrechtlicher Vertrag behandelt wird, gilt das Vertragsrecht und nicht mehr das normale Unterhaltsrecht. Somit kann ich nur noch hoffen, dass meine Ex und ihr Freund heiraten, damit sich die persönliche Situation ändert bzw. durch die neue Heirat ihr Unterhaltsanspruch total erlischt - oder?

    Einen hoffnungsschimmer hab ich noch ... zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung hat meine Ex nicht gearbeitet. Jetzt will sie wohl demnächst wieder auf 400 Euro-Basis was arbeiten. Das wär dann ja ne Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse meiner Ex. Könnt ich somit die Überarbeitung der Unterhaltsklausel verlangen? *schwache Hoffnung*

    Natürlich bin ich viel zu naiv gewesen ...
    aber ... wenn die Kinder bei der Frau leben, 500 km weit weg - man nur noch alle 3 Wochenende persönlich präsent ist und aus Erfahrung weiss das die Ex jeden Streit "über die Kinder abwickelt", dann versucht man halt alles gütlich ablaufen zu lassen ... eigentlich muss ich mich hier nicht rechtfertigen, aber es ist halt nicht immer alles nur schwarz/weiss und schön ist es nicht, wenn die Ex die Kinder schon 15 Min vor meinem Eintreffen mitsamt Kinderkoffer vor dem Haus warten lässt, nur um mir zu zeigen, dass sie sauer auf mich ist etc.

    Ach! :gunman: eigentlich bin ich ja gerade am meinsten auf mich selber sauer
    Gute Nacht!


    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 09.09.2005 02:18
     elwu
    (@elwu)

    Hi,

    danke, damit kann man was anfangen, und sorry dass ich so schroff rüberkam. Hab jetzt keine Zeit mehr, aber morgen geb ich detailliert Feedback.

    cya,

    elwu


    AntwortZitat
    Geschrieben : 09.09.2005 03:28
    (@ulliberne)
    Nicht wegzudenken Registriert

    moin, martin,

    ganz spontan fällt mir nur dazu ein: geh' sofort zum RA und frag' ihn, ob nicht die ganze vereinbarung gekippt werden kann wegen 'sittenwidrigkeit', da (zumindest) die zitierten passagen nach meinem ersten eindruck gegen geltendes recht verstossen und dich ungerechtfertigt und einseitig benachteiligen.

    schwierig könnte es werden, zu erklären, warum du erst jetzt damit ankommst - aber den versuch ist's wert!

    gruss
    ulli

    p.s.: kein wunder, dass deine ex so 'bereitwillig' den EU angepasst hat (gemeint war wohl 'fiktives haushaltsführungseinkommen' wg. dem neuen) - dadurch hat sie a) 'guten willen' gezeigt und b) vermieden, dass du dich schlau machst und auf 'dumme gedanken' (aus ihrer sicht) kommst 😛


    ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
    wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
    (fritz grasshoff)

    AntwortZitat
    Geschrieben : 09.09.2005 11:29
    (@cancer68)
    Schon was gesagt Registriert

    @ulliberne:
    Hab bereits nen Termin mit RA vereinbart!


    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 09.09.2005 11:54
     elwu
    (@elwu)

    In der Scheidungsfolgenvereinbarung ist erwähnt, das meine Ex und ihr neuer zusammen leben und wirtschaften, sowie dass Sie von ihm Schwanger ist.

    Zum Thema Unterhalt steht da drin, dass ich mich verpflichte den Trennungsunterhalt als Ehegattenunterhalt nach der Scheidung weiterzuzahlen und ich fürchte jetzt kommts ...
    Zitat: " ...Bei gleichbleibenden wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen verpflichte ich mich dazu, diesen Trennungsunterhalt als nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung weiterzuzahlen."

    Hi,

    das ist sehr übel, in der Tat. Der Notar hat dir doch erklärt, was die Konsequenzen sind, dazu ist er nämlich gesetzlich verpflichtet?

    Aber die persönlichen Verhältnisse haben sich ja geändert: deine Ex hat nunmehr das Kind vom Neuen. Somit ist er zum Unterhalt verpflichtet, du bist draussen. Selbst wenn in dieser dubiosen Vereinbarung vermerkt ist daß deine Ex zu dem Zeitpunkt als sie geschlossen wurde schwanger war: das zählt IMO nicht. Ungeborene Kids werden ja auch nicht bei Unterhaltsbemessungen berücksichtigt. Daß sie selbst wieder arbeiten will ist zwar auch ein Punkt, aber nebenwichtig.

    1) Stell die Zahlungen umgehend ein, sag aber ersma deiner Ex nix davon sondern
    2) geh sofort zum Anwalt, such dir einen Beißer raus. Laß den ein Schreiben dazu an deine Ex aufsetzen (nichts gegen dich, aber ich habe den Eindruck daß da ein Profi ransollte)

    Viel Erfolg,

    elwu


    AntwortZitat
    Geschrieben : 09.09.2005 12:34
    (@cancer68)
    Schon was gesagt Registriert

    @elwu: Danke für die Antwort!
    Wie oben erwähnt hab ich schon Temin mit nem Fachanwalt für Familienrecht gemacht.
    Ob er ein Beisser ist, weiss ich jetzt noch nicht 😉

    Nun der Notar hat halt so allgemein drumrumgeredet würd ich sagen.
    Er hat mich aber nicht explizit darauf hingewiesen, dass ich mit der Unterhaltsklausel quasi die normale Rechtsprechung "ausser Kraft" setze oder so ...
    Ganz dumm formuliert, mir war nicht klar, dass ich mit der Scheidungsfolgenvereinbarung quasi nen Vertrag aufsetze der normale Rechtssprechung "hinfällig" macht ... ich ging vom Gefühl her davon aus, das ganze sei halt so nen zusätzliche notarielle Absicherung der normalen Unterhaltsgesetzgebung damit man nicht so mir nix dir nix plötzlich nicht mehr zahlt oder nur noch die Hälfte oder so ... aber dass es evtl. soweit kommt, dass ich durch dieses Dokument weiter monatl. 615 Euro EU zahle obwohl mich mittlerweile jeder Familienrichter aufgrund neuer eheähnlicher Gemeinschaft meiner Ex davon entbinden würde ... DAS WAR MIR NICHT KLAR ... und davon hat auch der Notar nix gesagt.

    ABER: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... :crash:


    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 09.09.2005 13:10