Eigentlich nicht, was aber nicht heißt, dass du es nicht versuchen solltest.
Gerade das Argument der Eheprägung solltest du dir dabei warm halten.
Zumindest beim EU könnte das greifen.
Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von der Größe und Komplexität der Baustellen ab.
Da 99% dieser Berufsgruppe von ähnlichem Naturell sind, ist die Chance auf Verbesserung nicht groß.
Ein Nachbar sagte mal, dass der eigene Anwalt wie ein Koffer ist, den man auch noch mit zu schleppen hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Grüßt euch
Ich habe da noch eine Nachfrage zu den anrechenbaren Fahrtkosten wie folgt:
1. Im jetzigen Trennungsjahr berechnet die Gegenseite bei meiner X bei einer 3/4 Stelle, die sie hat, bei 220 Arbeitstagen? und 40km Einfachfahrt x2 = 366,-€ als zu ihrem Gehalt abzugsfähig.
Ich habe per Nachweis 235 Arbeizszage bei laut via michelin/ Routenplaner empfohlene 28km. Die Gegenpartei akzeptiert aber nach google Map nur 22 km, so dass sie bei mir lediglich 247.50,- für anrechenbar behauptet.
Frage, wie gehe ich mit diesen Zahlen um? Was ist tatsächlich Grundlage der Berechnung (OLG Hamm)
2. Noch zu Zeiten des Zusammenlebens hat X ihre Vollzeitstelle ohne mein Wissen auf 3/4 gekürzt (02/2009), Begründung, sie könne sich so besser um das Kind kümmern, obwohl über Jahre zuvor dies niemals ein Argument war, da wir beide uns diese Arbeit geteilt haben. Zu diesem (Jan 2009) Zeitpunkt plante sie bereits, mich wenige Monate später mit dem Kind zu verlassen. Nachdem sie in 07/2009 ein von ihren Eltern geschenktes Haus bezogen hatte, habe ich seit dieser Zeit meinen Jungen 12 Tage des Monats regelmäßig bei mir, das Kind wünscht entgegen dem Wunsch der Mutter sogar ein häufigeres Besuchsrecht bei mir. Ich zahle dennoch ab 07/09 den vollen KU und Trennungsgeld an X
3. Zu Zeiten des gemeinsamen Zusammenlebens hat X von dem Geld (Erbe) sich ein Haus gekauft, in das sie später mit dem Kind einzog. Gibt es hier eine Möglichkeit, dies später bei dem Zugewinn in Anrechnung meinerseits zu stellen?
Ich danke für eure Unterstützung
MG von opti
Grüße von opti
Es gibt leider immer noch Unstimmigkeiten zwischen den Parteien bei der Berechnung bzgl. des KU/TU ohne Titel und ich traue dem Braten meines Anwaltes nicht, deshalb nochmals folgende Fragen:
1.Meine Ex hat ohne mein Wissen im 02-09 ihre Vollzeitstelle auf 3/4 verändert im Bewußtsein, dass sie mich mit Kind 10J fünf Monate später verläßt. Heute argumentiert sie, sie könne so die Betreuung des Kindes besser organisieren. Ich gebe zu Bedenken, dass dies vor dieser Zeit über Jahre nie ein Problem darstellte, da wir während der Ehe die Betreuung gemeinsam und für mich mehr als hälftig organisierten. Nach der Trennung habe ich mein Kind regelmäßig 13 Tage im Monat bei mir, wobei das Kind sogar eine längere Verweilzeit bei dem Vater wünscht, natürlich entgegen den Interessen der KM. KU zahle ich natürlich voll ohne Abzüge!
Ich habe von einem Urteil Kenntnis OLG Hamm 26.2.93 UF 429/92 FamRZ S.529, 1994, in dem stehen soll, dass bei mindestens 1/3 Betreung durch den Vater eine 25% Kürzung des Ku möglich ist, da entsprechend hohe Unterhaltskosten für den Vater entstünden? Stimmt dies und findet dieser OLG Hinweis Anwendung?
2.Kann ich bei meiner Ex im jetzigen Trennungsjahr (ab 07-09 beginnend) ein fiktives Einkommen zwecks Reduzierung der beiden "bereinigten Einkommen" anrechnen? ...zum Einkommen könne auch Einkünfte zu zählen sein, die a.g. einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit erzielt werden müssten, aber tatsächlich nicht erzielt werden OLG Hamm Richtlinien Pkt. 9
3. Es gibt Streit über die Länge der Wegstrecke zur Arbeitsstätte. Sie stellt für 220Tage des Jahres für eine Strecke a`40km 366,-€ in Position, geht bei meiner Berechnung von dem kürzesten Weg )map.24 von 22km (247.50,-€) aus, wobei die schnellste Strecke -mit großer Zeitersparnnis verbunden- für mich a´28km bei nachgewiesenen 235 Tagen zu errechnen sei, dies entspricht 329,-€. Was gilt und wie sollte man sich verhalten?
4. Kann ich einfordern, dass Ex selbst bei Beibehaltung des 3/4 Jobs ihre Fahrtkosten entsprechend um 1/4 kürzt. Für die Betreuung des Kindes über meine Person ist gesorgt?
5. Welche Überlegungen/ Ratschläge sollte ich in Blick auf den baldigen Antrag zur Scheidung bedenken, z.B Zeitraum des TU und Höhe unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen?
5. Noch zu Zeiten der Ehe und des gemeinsamen Zusammenlebens hat sich Ex ein elterliches Erbe auszahlen lassen, sich direkt ein Haus schuldenfrei gekauft, in das sie Monate später mit Kind einzog. Fällt der Kauf noch zur Zeit der gemeinsamen Ehe/ Wohnung in den späteren Zugewinn? Sie möchte, vielleicht aus taktischen Erwägungen heraus die Beantragung der Scheidung zum 1.4.10, da war der Kaufvertrag (05-09) noch nicht unterschrieben??????
Soweit und wie immer einen herzlichen Dank für eure/ deine Hilfe
Mfg opti
Wir haben die meisten Fragen doch schon beantwortet.
Das wäre fair.
Und wieso willst Du jetzt beim KU ein Fass aufmachen? Durch den Vorwegabzug des KU bei der TU Berechnung ist es doch schon halbe-halbe! Wenn sie also auch tatsächlich den überwiegenden Teil der Kosten trägt und Du nicht auch noch Klamotten und Schulbustickets kaufst, sollte das doch so in Ordnung sein.
