Guten Tag zusammen.
Ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann. Hier meine Vorgeschichte.
Ich habe am 13.07.2013 geheiratet und am 21.09.2014 bekamen wir unsere Tochter.
Meine Frau hat ab dem 01.11.2015 wieder ihre Arbeit aufgenommen und arbeitet 50 % und verdient dabei ca. 800 Euro.
Seit dem 01.07.2016 leben wir im Scheidungsjahr (getrennte Wohnanschriften, ich bin ausgezogen)
Zum 01.12.2016 zieht meine Frau nun ebenfalls aus der zuvor gemeinsamen Wohnung aus.
Von 01.07.2016 – 30.11.2016 habe ich meiner Frau monatlich 1300 Euro überwiesen (Zusammenstellung aus Miete + Rate für die Einbauküche + Unterhalt fürs Kind)
Da sie nun auszieht und Miete und Rate für die EBK wegfällt, verbleibt mir nun die Zahlung des Unterhalts für unser Kind welches ich aus der Düsseldorfer Tabelle entnehmen kann.
Weiterhin versuche ich nun zu berechnen wieviel Trennungsunterhalt meiner Frau zusteht. Ich habe mich bereits versucht im Internet schlau zu machen, stoße dabei jedoch auf viele Information die teilweise kompliziert formuliert sind.
Ich hoffe mir können hier diverse Fragen beantwortet werden, bevor ich den Weg zum teuren Anwalt antreten muss.
Ich verdiene aktuell noch in der Steuerklasse 3 einen Nettobetrag von ca. 3100 Euro
Meine Frau verdient in der Steuerklasse 5 bei 50 % ca. 800 Euro
Eine Änderung der jeweiligen Steuerklassen ist demnächst vorgesehen!
Folgende Fragen habe ich hierzu.
-Was steht meiner Frau an Trennungsunterhalt zu?
-Was passiert bei Änderungen des Einkommens durch evtl. Beförderung oder ähnlichem? Bei ihr sowie bei mir?
-Wie lange muss ich nach Vollendung der Scheidung noch Ehegattenunterhalt/nachehelicher Unterhalt bezahlen für eine Ehedauer von 3 + 1 Jahr?
-Was passiert bei einer neuen Partnerschaft der Mutter wenn diese mit dem neuen Lebenspartner zusammen zieht?
Moin Mick,
zunächst einmal sei Dir zu Deiner Ex gratuliert, da sie ganz offensichtlich über einen eigenen Antrieb verfügt, ihren eigenen Anteil an der Deckung ihres Bedarfs zu tragen.
Rechtlich hat sie bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres keinerlei Erwerbsobliegenheit (d.h. sie muß nicht arbeiten und somit können Teile ihres Einkommens bei einer Berechnung unter den Tisch fallen).
Es gilt grob der Halbteilungsgrundsatz, d.h. die Differenz Eures Einkommens wird halbiert und stellt den auszugleichenden Betrag dar.
Zunächst sind die jeweiligen Einkommen zu bereinigen.
Im wesentlichen abzugsfähig sind: Berufsbedingter Aufwand (Fahrtkosten, bei einigen OLGs 5%-Pauschale), Altersvorsorge und (bei Dir) Kindesunterhalt.
Dann wird ein Erwerbstätigenbonus in Abzug gebracht (abhängig vom OLG - Siebtel oder Zehntel).
Optimistische Grobrechnung für Dezember mit angenommener Bereinigung (KU zusätzlich: je nach DDT-Stufe z.B. 307 EUR):
Ihr EK: 750 EUR, Dein EK: 2.500 -> Delta: 1.750 EUR x 3 / 7 = 750 EUR TU
Ab Januar mit neuer Steuerklasse neu rechnen.
Das ist wie gesagt etwas optimistisch, insofern kannst Du außergerichtlich ggf. etwas mehr anbieten ...
Die Dauer ist Verhandlungssache. Hier stellt sich insbesondere die Frage, wie lange ihr aufgrund der Kindererziehung keine Vollzeittätigkeit zugemutet werden kann.
Neue Partner spielen erst bei einer Verfestigung der Partnerschaft eine Rolle (ggf. UH-Verwirkung).
Das ist nichts, was Dich aktuell beschäftigen sollte (kann ggf. in die Verhandlungsposition einbezogen werden).
Beförderungen und Einkommenserhöhungen gelten bis zur Scheidung als ehegeprägt.
Danach könnten sie ggf. bei einer Neuberechnung unter den Tisch fallen (nicht beim KU).
Das Waschen schmutziger Wäsche steht einer einvernehmliche Einigung (an der auch und vor allem Dir gelegen sein sollte) eher im Wege.
Gruß
United
