Guten Abend zusammen,
ich versuche mich wirklich kurz zu fassen und die Gegebenheiten und Fragen kurz und präzise zu verfassen.
-Unterhaltspflichtiger Vater - aufgrund schwerer Erkrankung EU-Rentner (volle Erwerbsunfähigkeit)
-Mangelfallrechnung
-Unterhaltspflicht für 2 minderjährige Kinder von 2 unterschiedlichen Müttern (Kinder: 7 Jahre männlich, 3 Jahre männlich) (Es geht hier in meinem Beitrag jedoch NUR um das jüngere der beiden Kinder)
-Mutter des kleinen Kindes ist 210 km vom KV weggezogen - Mutter meint sie alleine darf Umgang bestimmen - ein Umgangsrecht gibt es nicht.... 😡 (Vater möchte dagegen jedoch nicht gerichtlich angehen und eben nicht Umgangsrecht klagen und beschränkt sich auf Deeskalation mit der Mutter)
2 Anliegen:
Anliegen 1: Umgangskosten:
Jugendamt (Beistand) besteht für eines der beiden Kinder auf Wunsch der Muter. Beistand verlangt nun Titel vom Kindesvater.
Kindesvater möchte jedoch Umgangskosten (tatsächliche Benzinkosten) aufgrund der von der Mutter herbeigeführten Disanz berücksichtigt bekommen für 2 Besuche im Monat (auf Basis der gängigen Gerichtspraxis Umgang alle 2 Wochen)
Sind die realen Umgangskosten NUR in Form eines erhöhten Selbstbehalts bzw. Abzug beim Einkommens zu berücksichtigen, oder TATSÄCHLICH in Abzug zu bringen vom Endgültigen Unterhaltsbetrag?
Beispielrechung: 200 Euro Unterhalt - 80 Euro tatsächliche Umgangskosten = 120 Euro zu zahlender Unterhaltsbetrag?
Wenn die tatsächlichen Umgangskosten nur vom Einkommen abzuziehen sind, werden dem Vater real nicht 80 Euro anerkennt, sondern eben real nur rund 40 Euro, wodurch er aber rechnerisch unter den 880 Euro Selbstbehalt (nicht erwerbstätig) fallen würde.
Anliegen 2: Titelierung
Da die EU-Rente immer nur 1 Jahr im voraus von der Rentenversicherung bewilligt wird und eine Weiterzahlung nur auf Antrag und Prüfung erfolgt, die jedoch auch mal negativ ausfallen könnte und somit
ein Ende der Rentenzahlung mit sich bringen würde (Klage/Widerspruch dann auf Weitergewährung der Rente / Anerkennung Fortbestand der Erkrankung), möchte Kindesvater den Titel auf ein Jahr begrenzen,
dies mit der Rentensache begründen und im positiven Weiterzahlungsfall der Rente von sich aus einen neuen Titel aufsetzen lassen.
Ist dies rechtens und wird dies akzeptiert?
Hintergrund ist der, falls EU-Rente einmal wegfallen sollte, verfügt Kindesvater über keinerlei Ersparnisse und kann den Titel nicht weiter bedienen und es würden Schulden auflaufen.
Langwieriger Klageweg zur Abänderung des Titels soll umgangen werden und lieber jährlich von sich aus einen neuen aufsetzen lassen der bei entsprechendem Einkommen auch bedient wird.
Letzte Frage: Titel lieber beim Notar oder JA aufsetzen lassen? Vorteile Notar wie ich hörte, im Falle einer Pfändung bekommt man vorher noch Bescheid und kann eilig noch Unterbindung der Klage einreichen, wenn beispielsweise das Einkommen so stark gesunken ist.
Ich möchte mich vorab schon riesig für Hilfe bedanken.
Hallo,
aus meiner Sicht ist das eine sehr verfahrene Geschichte.
Als erstes sind in eine Mangelfallberechnung beide Kinder einzubeziehen und nicht nur ein Kind. Da die KM die Distanz geschaffen hat, kann sie an den Kosten beteiligt werden.
Leider sind Mangelfallberechnungen, Kostenbeteiligung wegen großer Entfernung aber keine Selbstläufer. Die Kosten des Umgangs sind nämlich eigentlich von Dir zu tragen und können nicht mit dem Unterhalt verrechnet werden.
Wenn Du Dich nicht mit KM bzw. JA einigen kannst wird es über kurz oder lang in der Unterhaltsfrage vor Gericht gehen. Was dabei herauskommt ist schwer zu sagen, an der Tatsache, dass Du ein Mangelfall bist und die KM die Entfernung geschaffen hat wird zwar das Gericht auch nicht vorbeikommen, alles andere ist aber unklar.
Hat die KM Unterhaltsvorschuss beantragt? UHV ist niedriger als Unterhalt aber sollte mehr sein als Du zahlen kannst, trotzdem würde sich bei Dir die UHV-Kasse melden und versuchen zumindest den UHV von Dir wieder zu bekommen.
Aus meiner Sicht macht es auch keinen Sinn einen Titel überhaupt zu erstellen. Das widerspricht aber der Gesetzeslage wonach das Kind einen Anspruch auf einen dynamischen Titel hat.
Ein Titel ist ein Titel, egal ob beim JA oder Notar erstellt. Der einzige Unterschied ist, dass der Notar tituliert, was Du willst und das JA sich da u.U. ziert. Weder JA noch KM noch Notar vollstrecken, dass läuft über einen Gerichtsvollzieher und der informiert vorher. Wenn bei Dir sowieso nichts zu holen ist, dann kann auch nicht gepfändet werden, egal wie.
Sollte die EU-Rente wegfallen oder gekürzt werden, bleibt Dir nur der Weg zum Jobcenter um (aufstockendes) H4 zu beantragen und da die Unterhaltsverpflichtungen anzugeben bis eine gerichtliche Änderung erfolgt ist.
Aus meiner Sicht solltest Du nichts unterschreiben, was Du nicht guten Gewissens auch zahlen kannst. Ein Gericht frisst Dich nicht auf, deshalb ist aus meiner Sicht die Angst vor einer gerichtlichen Klärung unbegründet, insbesondere Du für die gerichtliche Klärung auch Verfahrenskostenhilfe beantragen kannst.
VG Susi
Ich danke dir für deine ausführliche Antwort.
Also in der Mangelfallrechnung sind beide Kinder berücksichtigt.
Unterhaltsvorschuss bekommt die Mutter. Müsste aber etwas WENIGER sein als das was ich zahlen müsste. (UHV derzeit ca. 140 Euro? und ich müsste um die 200 zahlen). Wird bei der Mutter aber sowieso alles verrechnet da sie im Hartz4 Bezug steht.
Die wichtigste Frage: Lässt sich der Titel mit Befristung auf ein halbes Jahr erstellen, da die Rentenweiterzahlung ja nicht unbedingt sicher ist?
Ich habe große Sorge einen Titel mit 150 Euro monatlich zu unterschreiben, befristet bis zum 18. LJ, und in einem halben Jahr ins Hartz4 zu fallen und dann den Titel für mindestens 6 Monate weiter bedienen zu müssen.
Hallo,
Du kannst zum Notar gehen und die Befristung reinschreiben lassen, nur glaube ich nicht, dass sich das JA damit zufrieden gibt.
Auch beim Notar musst Du aufpassen, dass nur eine Schreibgebühr erhoben wird und keine Beratung abgerechnet. Ein Musterformular zu Titulierung findest Du
unter http://www.trennungsfaq.com/downloads.html und dann herunterscrollen zu "Mustertext Beurkundung".
Sollte ein Titel bestehen, dann kann der titulierte Unterhalt im H4-Antrag angegeben werden und wird dann berücksichtigt. Ganz einfach ist es nicht, da sich die JC hier zieren, aber (zumindest noch) müssen sie es berücksichtigen. Aktuell ist UHV für ein Kind von 0-5, 145 Euro.UHV wird längstens für 6 Jahre gezahlt. Wenn es aber sowieso mit H4 verrechnet wird spielt das kaum eine Rolle.
Wenn es um H4 bei der KM geht, dann ist sie nicht in der Lage sich an den Fahrtkosten zu beteiligen, hier wäre es höchstens möglich die erhöhten Fahrtkosten beim Unterhalt zu berücksichtigen, vermutlich aber nicht die gesamte Summe.
VG Susi
Moin elro84
Herzlich Willkommen
Mal gleich im Voraus:
-Mutter des kleinen Kindes ist 210 km vom KV weggezogen - Mutter meint sie alleine darf Umgang bestimmen - ein Umgangsrecht gibt es nicht.... 😡 (Vater möchte dagegen jedoch nicht gerichtlich angehen und eben nicht Umgangsrecht klagen und beschränkt sich auf Deeskalation mit der Mutter)
Wird nicht funktionieren, da Deine De-Eskalation als Schwäche interpretiert werden wird und Du selbst ihr Freiräume Dir ggü. einräumst (und das auch noch mit innerlicher Begründung). Nennt sich allgemein Wahrnehmung der realen Welt durch Menschen.
Umgangskosten können als Mehrbedarf des Kindes befunden werden. Da Du ein Mangelfall bist - vergiss es. Dein Problem scheint mir, dass Du die KM, welche die Entfernung geschaffen hat, warum auch immer nicht in die Pflicht nehmen willst, für einen Umgang von Dir mit dem Kind auch finanziell aufzukommen. Dein Problem. So jedenfalls funktioniert Deine Welt m.E.n. nicht.
Gruss oldie
Edit: Titel bei Mangelfallsituation ist mitunter äußerst problematisch. Definiere bitte Deinen Schwerpunkt.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@oldie: Inwiefern ist ein Titel bei einem Mangelfall äußerst problematisch? Und inwiefern Schwerpunkt?
Muss man dem Jugendamt eigentlich die richtige Wohnadresse mitteilen, ist dies eine Pflicht? Oder reicht auch eine Postadresse aus, wenn man das Kind ohnehin nie zu sich nimmt und immer nur Besuch beim Kind ist.
Ist ein Jugendamt überhaupt ein Amtsträger wie zB ein Notar dem man ehrlich offenlegen muss, wo man wohnt?
Moin
@oldie: Inwiefern ist ein Titel bei einem Mangelfall äußerst problematisch?
Ein Titel beinhaltet den Bedarf des Kindes laut Gesetz bzw. Möglichkeit des Schuldners. Im Mangelfall ist genau all das nicht gesichert. Alle sich hierraus möglichen Konstellationen eines trotz Mangelfall erhobenden Titels sind m.E.n. daher sittenwidrig. Ich denke nun mal nicht nur im jetzt, sondern auch voraus. Ein Titel heißt nunmal Konstanz. Im Mangelfall und all dessen Möglichkeiten, plötzlich lt. gesetzlicher Maßgabe bzw. per Titel nicht mehr in der Lage zu sein, den Titel zu bedienen, ist gegeben. Dazu reicht es aus, dass die DT geändert wird.
Und inwiefern Schwerpunkt?
Was Dein Schwerpunkt ist? UH nach Deiner Leistungsfähigkeit? Umgang mit Deiner Prämisse einer Umgangsregelung unter Beachtung Deiner Unterhaltspflicht? Eine Umgangsgestaltung, welche Dir eventuell Mehrkosten beschehrt, welche Du vielleicht nicht leisten müsstest?
Meines Erachtens nach suchst Du einen Weg, welcher Dir möglichst wenig Probleme bietet und dabei ein Maximum an Ersparnis sprich Anerkennung. DAS wird so nicht funktionieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Schwerpunkt Unterhalt nach meiner Leistungsfähigkeit - die jedoch zeitlich schon jetzt begrenzt ist - und Anerkennung der mir entstehenden Aufwendungen, für die ich nicht verantwortlich bin (Kind von Mutter in eine andere Stadt geschleppt).
Sehe ich es im Endeffekt richtig, dass es ohne Titel und einfach einer gemeinsamen Einigung und Anerkennung der Aufwendungen und anschließenden Zahlung meinerseits völlig unproblematisch wäre?
Moin
Ein Titel beinhalt nicht Deine zeitliche Begrenztheit von Leitungsfähigkeit. Verwehre Dich daher (möglichst erfolgreich), oder lebe mit den Konsequenzen.
Sehe ich es im Endeffekt richtig, dass es ohne Titel und einfach einer gemeinsamen Einigung und Anerkennung der Aufwendungen und anschließenden Zahlung meinerseits völlig unproblematisch wäre?
Richtig. Nur möchte ich bezweifeln, dass Du um einen Titel herum kommst, solange Du Dich weigerst, rechtliche Maßgaben - nicht nur von der Bedeutung her - wahrzunehmen. Das kann gelernt/trainiert werden, allerdings schlussendlich auch nur mit wechselndem Erfolg. 😉 Denn hier liegt es nun einmal nicht nur in Deinem Agieren. Ich sagte doch: schwierig. Dafür gibt es zu viele Mitspieler und deren Möglichkeiten/gerichtlicher Spielraum. Allerdings ist eine Verweigerung Grundvoraussetzung ob des ganzen 'Theaters'.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sprich freiwillig einen Titel nicht unterschreiben und auf das Ergebnis vor Gericht warten? Das führt doch ohnehin zu nichts positivem, oder wie soll ein bestmöglichstes Verwehren aussehen?
Was meinst du zudem damit, dass ich mich weigere rechtliche Maßgaben wahrzunehmen? Mit welchem Ziel.?
