Berechnung KU durch...
 
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Berechnung KU durch JA - Bitte um Prüfung

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(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @eisbaer75

Nun liegt die Urkunde zur Prüfung bei meinem Anwalt, ich denke er wird keine Einwände haben und ich werde dann unterschreiben.

Über das Ergebnis dieser Prüfung hast du noch gar nicht berichtet. Bin sehr gespannt.


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Geschrieben : 24.07.2026 11:07
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Mein Anwalt hat bestätigt, dass aufgrund des Urkundenentwurfes für die Beurkundung keine Bedenken bestehen, der Unterhalt damit auf 110 % dynamisch festgelegt ist und der Unterhaltstitel damit eindeutig auf die Volljährigkeit befristet ist. Er drückt die Daumen, dass die Kindesmutter bzw. die Beistandschaft diesen Titel akzeptiert.


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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2026 18:03
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Außer der Rechnung wird der Anwalt dir nichts Schriftliches über seine Beratung zukommen lassen. So sind sie, unsere lieben Anwälte...


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Geschrieben : 25.07.2026 08:03
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Er wird mir keine Rechnung schreiben, das es über meine Rechtsschutzversicherung läuft. Und was Schriftliches brauche ich auch nicht, wozu auch?

Im Übrigen muss ich mal eine Lanze für meinen Anwalt brechen, ich kenne ihn auch privat und er hat schon einmal sehr gut geholfen und auch sehr fair abgerechnet. Er berechnet auch nicht jede Kleinigkeit extra, z. B. berechnet er jetzt nur das Beratungsgespräch, die Prüfung der Urkunde "war dann mit dabei".

Er empfahl mir auch so vorzugehen, in dem Wissen das die Stufe 4 "wahrscheinlich" richtig wäre (Grenzfall) und er sagte auch, das grundsätzlich das Recht auf einen unbefristeten Titel besteht. Nach dem was ich ihm erzählt habe (was auch hier steht) riet er mir dazu es so erstmal zu probieren und dann zu schaue wie der Beistand reagiert. Er meinte das Jugendamt bei uns im Landkreis ist sehr überlastet und leidet unter Personalmangel.


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von eisbaer75
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Themenstarter Geschrieben : 25.07.2026 18:13
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @eisbaer75

Er wird mir keine Rechnung schreiben, das es über meine Rechtsschutzversicherung läuft.

Beratungsrechtsschutz ist wohl in jeder Rechtsschutzversicherung enthalten!? Familienrechtsschutz/Unterhaltsrechtsschutz ist allerdings meist ausgeschlossen. Hast du sowas evtl. als Extra in Hinterhand?

Geschrieben von: @eisbaer75

Und was Schriftliches brauche ich auch nicht, wozu auch?

Mir hat man beigebracht, dass das in Haftungsangelegenheiten sehr wichtig sein kann. Für Anwälte besteht übrigens gem. § 51 BRAO ein Zwang zur Berufshaftpflichtversicherung.

Geschrieben von: @eisbaer75

Er berechnet auch nicht jede Kleinigkeit extra, z. B. berechnet er jetzt nur das Beratungsgespräch, die Prüfung der Urkunde "war dann mit dabei".

Die Prüfung so einer Urkunde dauert nur Sekunden. Die Überprüfung der Unterhaltsberechnung dauert viel länger, aber die war ja längst erledigt.

Geschrieben von: @eisbaer75

Nach dem was ich ihm erzählt habe (was auch hier steht) riet er mir dazu es so erstmal zu probieren und dann zu schaue wie der Beistand reagiert. Er meinte das Jugendamt bei uns im Landkreis ist sehr überlastet und leidet unter Personalmangel.

Also ich möchte den Job eines Beistands im Jugendamt nicht machen. Man sieht ja, "Kunden" und Anwälte wissen von meiner ständigen Arbeitsüberlastung und probieren aus, ob ich mich austricksen lasse.

Und im Hintergrund lauert die Auftraggeberin (hier eine Beamtin) und kontrolliert mich ständig. Ein kleiner Fehler bei der Geltendmachung des Kindesunterhalts und mir droht ne schmerzhafte Schadensersatzklage der Auftraggeberin...

Beistand wäre nix für mich. Dann lieber nur Urkundsperson im Jugendamt. 😉 


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Geschrieben : 26.07.2026 10:03
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