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Hallo,
ich habe eine Frage zum Bedarfskontrollbetrag:
Welchen Betrag muss ich vom bereinigten Netto abziehen um zu prüfen, dass ich den Bedarfskontrollbetrag nicht unterschreite? Den Tabellenwert für die Unterhaltszahlung auf Seite 1 der DDT oder den tatsächlichen Zahlbetrag (Tabellenwert minus hälftiges Kindergeld) auf der letzten Seite der DDT?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße 🙂
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2026 13:59
Danke für die Info. Also wird der „geringere“ Betrag abgezogen. Schade…
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2026 17:39
