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Prüfung Bedarfskontrollbetrag mit Tabellenwert oder Zahlbetrag?

 
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe eine Frage zum Bedarfskontrollbetrag:

Welchen Betrag muss ich vom bereinigten Netto abziehen um zu prüfen, dass ich den Bedarfskontrollbetrag nicht unterschreite? Den Tabellenwert für die Unterhaltszahlung auf Seite 1 der DDT oder den tatsächlichen Zahlbetrag (Tabellenwert minus hälftiges Kindergeld) auf der letzten Seite der DDT?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße 🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2026 13:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

den tatsächlichen Zahlbetrag, also unter Anrechnung des hälftigen KG.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2026 15:38
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Danke für die Info. Also wird der „geringere“ Betrag abgezogen. Schade…


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2026 17:39