Berechnung KU durch...
 
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Berechnung KU durch JA - Bitte um Prüfung

 
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe nun eine Berechnung des KU durch das JA hier vorliegen und möchte euch bitte, diese mal kurz zu prüfen. Danke im Voraus dafür:

Ich habe ein Kind 14 Jahre alt, welches bei der Mutter lebt.

Zuständig ist das OLG Brandenburg.

 

Mein Jahresbrutto: 67.500 Euro -> 5.625 Euro monatlich

monatliche Gehaltsumwandlung zur Altersvorsorge: 235 Euro

durchschnittlicher monatlicher Auszahlungsbetrag netto: 3.328 Euro

[fiktives Netto monatlich (ohne Gehaltsumwandlung): 3.479 Euro]

 

Steuerrückerstattung: 1.145 Euro -> 65 Euro monatlich

 

berufsbedingte Aufwendungen:

Arbeitsweg einfach: 45 km

Telefon/Arbeitsmittel: 240 Euro jährlich -> 20 Euro monatlich (anerkannt vom FA)

Reinigung Arbeitskleidung: 295 Euro jährlich -> 25 Euro monatlich (anerkannt vom FA)

Berufsunfähigkeits-Versicherung: 497 Euro jährlich -> 41 Euro monatlich (anerkannt vom FA)

Unfall-Versicherung: 93 Euro jährlich -> 8 Euro monatlich (anerkannt vom FA)

Rechtschutz-Versicherung (beruflicher Teil): 179 Euro jährlich -> 15 Euro monatlich (anerkannt vom FA)

 

Berechnung vom JA wie folgt:

durchschnittliches Netto: 3.328 Euro

Rückzahlung Steuer: 65 Euro

Summe Einkommen: 3.393 Euro

minus Fahrtkosten: 225 Tage x 45 km x 2 x 0,42 Euro / 12 Monate = 709 Euro

minus Berufsunfähigkeits-Versicherung: 41 Euro

minus Unfall-Versicherung: 8 Euro

 

bereinigtes Netto-Einkommen nach Berechnung JA: 2.635 Euro

-> Einstufung in Stufe 3 -> aufgrund einem Kind Hochstufung in Stufe 4

-> KU gem. Tabelle: 751 Euro abzgl. 1/2 Kindergeld (129,50 Euro) = Zahlbetrag: 621,50 Euro

 

Nicht berücksichtigt vom JA wurden:

Telefon/Arbeitsmittel

Reinigung Arbeitskleidung

Rechtschutz-Versicherung (beruflicher Teil)

 

Meiner Meinung nach wurde vom JA das Ausgangs-Netto falsch angesetzt, indem einfach nur der Auszahlungsbetrag genommen wurde und damit die zusätzliche Altersvorsorge als erledigt angesehen wurde.

Muss hier nicht das fiktive Netto 3.479 Euro (minus 4 % vom Brutto als max. Altersvorsorge d.h. 225 Euro), also 3.254 Euro genommen werden?

 

Bei meiner Berechnung komme ich unter Abzug aller o.g. berufsbedingten Aufwendungen auf ein bereinigtes Netto-Einkommen von 2.561 Euro.

Das wäre immer noch eine Einstufung in Stufe 3, aber wesentlich näher dran an der unteren Grenze dieser Stufe.

Ich möchte gern eine Hochstufung in Stufe 4 vermeiden und da wäre es doch meiner Meinung nach für die Argumentation umso vorteilhafter, je näher man an der unteren Grenze der Stufe 3 landet.

Das zweite Argument eine Hochstufung zu vermeiden ist das bereinigte Netto-Einkommen der KM. Dieses beträgt incl. Wohnvorteil nach meinen Schätzungen ca. 5.000 - 5.200 Euro monatlich.

 

Fragen:

Wie bewertet ihr die Berechnung des JA zu meiner eigenen Berechnung?

Nach meiner Berechnung und Hochstufung in Stufe 4 wäre doch der Bedarfskontrollbedarf der Stufe 4 (1.950 Euro) unterschritten, so dass ich gar nicht hochgestuft werden könnte?

Muss ich zur Prüfung des Bedarfskontrollbedarfes vom bereinigten Netto bei Stufe 4 eigentlich 621,50 Euro oder 751 Euro abziehen?

Falls das JA meine Berechnung nicht akzeptiert, wäre es aussichtsreich mit den beiden Argumenten (untere Grenze Stufe 3 + Einkommen der KM) gegen eine Hochstufung in Stufe 4 zu argumentieren?

Wie Wahrscheinlich ist es aufgrund des großen Einkommensgefälles zur KM (fast das Doppelte) den Unterhalt noch unter Stufe 3 zu drücken?

 

Nochmals vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen zu meinen vielen Fragen und viele Grüße


Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Monaten von eisbaer75
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2026 14:59
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Es ist im Unterhaltsrecht nicht vorgesehen dass man sich durch diverse Ausgaben arm rechnen kann. Im Gegenteil, vermeintliche Einnahmen (z.B. Wohnvorteil) werden als fiktive Einnahmen gewertet.

 


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2026 18:06
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Wie darf ich deinen Beitrag in Bezug zu meinen Ausführungen und Fragen verstehen?

Auf was beziehst du dich konkret?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2026 18:53
(@locutus)
Rege dabei Registriert

@eisbaer75 

Ich beziehe mich darauf dass du Ausgaben geltend machen möchtest welche über das vorgesehene hinaus gehen, nur um Unterhalt zu sparen. Zum Beispiel: warum willst du Telefonkosten abrechnen. Private Telefonkosten kann man nicht abrechnen, nur berufliche. Jetzt würde das JA aber argumentieren: dann soll der AG die gefälligst auch bezahlen. Reinigung Berufskleidung: kann in die normale Waschmaschine, wenn sie außerordentlich schmutzig ist, soll der Arbeitgeber die Kleidung auch reinigen lassen. Die ganzen Versicherungen: du selbst siehst es als wichtig an (ich übrigens auch) aber es ist eben nicht vorgesehen das Geld nicht für die Kinder zu verwenden und wird daher als privater Konsum gewertet. Und privater Konsum ist, wie der Name schon sagt, deine eigene Angelegenheit.

Ich mag überhaupt nicht über die Ungerechtigkeit im System sprechen, mich betrifft es genau so und die Gutste hat nur Flausen im Kopf. Mir geht's nur darum das (leider) zu akzeptieren dass du hier etwas versuchst was dich am Ende nur auffrisst.


 


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2026 20:38
Stronglife reacted
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Die Dinge die ich aufgeführt habe, sind alle beruflich bedingt. Das zeigt sich auch dadurch, dass das FA diese bereits anerkannt hat.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2026 20:56
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Dann wird das JA dich auffordern dass dein AG diese Kosten übernimmt. Schon hast du genug Geld in der Kasse um dem Drachen, sorry ich meinte natürlich deinem Kind auch anständigen Unterhalt zu zahlen.

Wir haben keine Lobby, wie die armen alleinerziehenden Mütter. Und deswegen gibt es außer tatsächliche Kosten für den Arbeitsweg und die 5% Altersvorsorge nichts zu unseren Gunsten. Gäbe es eine solche Regelung, kannst du von ausgehen dass sie auch genutzt wird. Und zwar von jedem einzelnen Unterhaltspflichtigen mit Titel. Denn nur die wurden gezwungen diesen zu unterschreiben. Da wo sich die Eltern gütlich getrennt haben, finden sich für beide Elternteile Wege zum Wohl des Kindes und der Eltern. 


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2026 21:12
(@locutus)
Rege dabei Registriert

https://www.vatersein.de/olg-stuttgart-das-jobrad-im-unterhaltsrecht/

Das steht hier verlinkt. Darin wird sogar die Notwendigkeit der Unfallversicherung verneint. Und es wird geschrieben dass das Jobrad allein durch die Entgeltumwandlung quasi selbst finanziert ist. Dadurch wird die eigene Zahlungsfähigkeit herunter gesetzt nur um Unterhalt zu sparen. Was aber unzulässig ist. 


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Locutus
AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2026 21:36
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @eisbaer75

Meiner Meinung nach wurde vom JA das Ausgangs-Netto falsch angesetzt, indem einfach nur der Auszahlungsbetrag genommen wurde und damit die zusätzliche Altersvorsorge als erledigt angesehen wurde.

Muss hier nicht das fiktive Netto 3.479 Euro (minus 4 % vom Brutto als max. Altersvorsorge d.h. 225 Euro), also 3.254 Euro genommen werden?

Die 4% zusätzliche Altersvorsorge werden gemäß BGH nur berücksichtigt, wenn tatsächlich geleistet, siehe Leitlinien OLG Brandenburg (10.1).

Geschrieben von: @eisbaer75

Nicht berücksichtigt vom JA wurden:

Telefon/Arbeitsmittel

Reinigung Arbeitskleidung

Rechtschutz-Versicherung (beruflicher Teil)

Liefert das Jugendamt dafür keine Begründung? Sonst teile du doch denen dazu deine Rechtsauffassung mit. Oder du zahlst einfach den Kindesunterhalt in Höhe des von dir selbst berechneten Betrages. Auf Verlangen muss auch tituliert werden!

Geschrieben von: @eisbaer75

Das zweite Argument eine Hochstufung zu vermeiden ist das bereinigte Netto-Einkommen der KM. Dieses beträgt incl. Wohnvorteil nach meinen Schätzungen ca. 5.000 - 5.200 Euro monatlich.

Eine beiderseitige Barunterhaltspflicht ist nach Auffassung der Gerichte die Ausnahme (siehe z.B. 12.3 der Leitlinien des OLG Brandenburg). Schätzungen des Einkommens der Mutter helfen dabei m.E. überhaupt nicht. Da müssen schon entsprechende Beweise vorgelegt werden. Also unterhaltsrechtliche Auskünfte von der Mutter incl. der Belege verlangen. Freiwillig wird sie die wohl nicht herausrücken. Bei entsprechenden Anhaltspunkten lässt sich ein solcher Auskunftsanspruch auch gerichtlich durchsetzen. Und wenn solche Auskünfte vorliegen und das Einkommen entsprechend hoch ist, kann durchaus eine Beteiligung der Mutter am Barunterhalt erfolgen. Gut beschrieben ist das m.E. in den Leitlinien des OLG Frankfurt unter Punkt 12.3.

Wie wurde das mit dem Einkommen der Mutter denn in der Vergangenheit gehandhabt?


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2026 09:56
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke für die Antworten bisher.

Sorry, dass ich mich aufgrund von Urlaub erst jetzt melde.

Die 4 % als Altersvorsorge werden auch tatsächlich geleistet, sogar etwas mehr. Insofern ist der 4 %-ige Abzug dafür rechtens. Die Frage ist hier halt nur, von welchem Netto-Betrag der Abzug erfolgt bei einer Entgeltumwandlung?

Warum ein Teil der beruflichen Abzüge nicht berücksichtigt wurde, obwohl das FA diese anerkennt, wurde durch das JA nicht begründet. Ich habe dies bereits angemahnt.

Durch das ca. doppelt so hohe bereinigte Nettoeinkommen der KM möchte ich lediglich gegen die Höherstufung in der DT von Stufe 3 auf Stufe 4 aufgrund nur eines Unterhaltsberechtigten widersprechen. Wie sind hier die Erfolgsaussichten, hat da jemand Erfahrung?

Das Einkommen der KM wurde bisher völlig unberücksichtigt gelassen, da wir den Unterhalt bisher ohne Jugendamt geregelt hatte. Ich habe immer pünktlich monatlich im Voraus die Stufe 3 (momentan 589,50 Euro) überwiesen. Nun ist das Kind 14,5 Jahre alt und jetzt wird das JA bemüht...

Das Jugendamt hat mittlerweile die Beistandschaft übernommen. Ist das JA hierbei verpflichtet, nach meinem Hinweis auf das hohe Einkommen der KM, dies auch zu prüfen im Rahmen der Unterhaltsfestsetzung? Ich habe dem JA hier stichhaltige Argumente geliefert, dass das Einkommen der KM tatsächlich so hoch ist (Beamtendienstrang, Wohnvorteil etc.).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2026 10:36
(@feldinger)
Schon was gesagt Registriert

Bei mir hat das JA ausschließlich die Fahrtkosten anerkannt. "Die sind schon so hoch, mehr gibts nicht!" 

Auf Intervention wurden anerkannt:

- Reinigung Uniform

- Beschaffungskosten Uniform

- Verpflegungsgeld, da Abwesenheit +10h von zu Hause

- Krankenkasse

- Gewerkschaft

- Pflegepflichtversicherung

 

Leider kann ich dir keine genauen Beträge nennen die mir anerkannt wurden, die hält das JA "geheim".....


AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2026 13:43




(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Ich habe jetzt dem JA erstmal ein Schreiben geschickt und der Berechnung widersprochen mit Begründung. Mal sehen wie sie reagieren.

Hat jemand Erfahrung mit einer Nicht-Hochstufung wegen nur einem Kind aufgrund des doppelt so hohem Einkommen der KM in Verbindung mit einer Einstufung am unteren Rand einer Einkommensgruppe?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2026 14:59
(@stronglife)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @eisbaer75

Die Dinge die ich aufgeführt habe, sind alle beruflich bedingt. Das zeigt sich auch dadurch, dass das FA diese bereits anerkannt hat.

Geschrieben von: @eisbaer75

Warum ein Teil der beruflichen Abzüge nicht berücksichtigt wurde, obwohl das FA diese anerkennt, wurde durch das JA nicht begründet.

Steuer- und Unterhaltsrecht sind zwei unterschiedliche, voneinander unabhängige Paar Schuhe. Was sagen denn die Unterhaltsleitlinien deines zuständigen OLGs zu den genannten Punkten?

Geschrieben von: @eisbaer75

Ist das JA hierbei verpflichtet, nach meinem Hinweis auf das hohe Einkommen der KM, dies auch zu prüfen im Rahmen der Unterhaltsfestsetzung? Ich habe dem JA hier stichhaltige Argumente geliefert, dass das Einkommen der KM tatsächlich so hoch ist (Beamtendienstrang, Wohnvorteil etc.).

Nein, sind sie nicht. Du bist in der Beweispflicht. Dürfte insbesondere bezüglich des Wohnvorteils nicht einfach sein. Das Jugendamt darf bei der Mutter nachfragen. Sie darf sich entscheiden, ob sie auskunftswillig ist. Ansonsten wird das über das Gericht entschieden. Ob sich das finanziell und energetisch für dich lohnt, solltest du dir ganz genau anschauen. 

 


AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2026 14:01
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Update:

Es gab zweimaligen Schriftwechsel mit dem Jugendamt. Der Beistand erklärte mir sinngemäß, dass ihn das Einkommen der KM nicht interessiere und er deshalb auf die Hochstufung um eine Stufe besteht. Gleichzeitig forderte er eine Titulierung und forderte mich auf mit der Beurkundungsstelle des JA einen Termin zu machen. Auf meine Forderung zur Befristung des Titels ging er gar nicht ein, weder positiv noch negativ. Da mir eine Frist zur Terminvereinbarung gesetzt wurde und mit dem Gang vor das Gericht gedroht wurde, habe ich mich wie gefordert an die Beurkundungsstelle des JA gewandt und da folgende Antwort bekommen:

"Grundsätzlich besteht bei der Erstellung der Urkunde die Möglichkeit für individuelle Hinweise. Es ist möglich den Unterhaltstitel bis zur Volljährigkeit zu befristen, auch die Höhe des beurkundeten Unterhaltes kann von der Berechnung der Beistandschaften abweichen. Diese zusätzlichen Änderungen werden mit den Zusatz versehen, dass Sie von der Urkundsperson darüber informiert wurden, dass die Hinweise nicht rechtlich geprüft sind und der gesetzliche Vertreter des Kindes die Möglichkeit hat über ein Gericht eine Änderung zu erwirken. Das könnte Kosten für Sie verursachen. Dennoch steht Ihnen ein Gestaltungsspielraum zu."

Generell finde ich die Antwort ganz wohlwollend und brauchbar, andererseits finde ich es merkwürdig, dass der Beistand und die Beurkundungsstelle sich scheinbar nicht abstimmen.

Ich kann also mehr oder weniger eine Urkunde nach meinen Wünschen erstellen lassen, gehe aber das Risiko ein, dass der Beistand klagt. Hier hätte ich gedacht, dass das JA nur Urkunden ausstellt hinter denen sie auch im Ganzen (also auch der Beistand) stehen.

Nun habe ich mal einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Familienrecht hier bei mir im Ort vereinbart, der also das JA und auch das hier ansässige Familiengericht kennt und einschätzen kann, ob das JA wegen 30 Euro im Monat und einer befristeten Urkunde, die das JA selbst ausgestellt hat klagt.

Eine Befristung wurde durch den Beistand bisher nicht gefordert, lediglich auf die Hochstufung wird bestanden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2026 10:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Eisbär,

Geschrieben von: @eisbaer75

Generell finde ich die Antwort ganz wohlwollend und brauchbar, andererseits finde ich es merkwürdig, dass der Beistand und die Beurkundungsstelle sich scheinbar nicht abstimmen.

Ich sag's mal so: Würde die Beurkundungsstelle nur das beurkunden wollen, was der Beistand fordert, dann könntest du alternativ zu einer JA-Urkunde die Urkunde auch (gebührenpflichtig) von einem Notar erstellen lassen, und dann hätte das JA letztlich die gleiche Situation: Der Beistand guckt sich die notarielle Urkunde an und muss sich überlegen, ob er wegen so-und-soviel Euro Unterschied und/oder wegen der Befristung vor Gericht zieht.

Insofern ist es weniger "fehlende Abstimmung" als vielmehr "Kenntnis deiner alternativen Möglichkeiten". 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit

 


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2026 10:51
82Marco reacted
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Erstaunlich, dass ein Jugendamt trotz OLG Bamberg 2 UF 14/18 noch aktiv auf die Befristung hinweist. Vielleicht sollte man hier das Risiko der Befristung tatsächlich eingehen.

Dann würde ich aber auf die Beurkundungsstelle im Jugendamt pfeifen und die Urkunde stattdessen im nächsten Amtsgericht anfertigen lassen. Der Rechtspfleger im Amtsgericht ist dazu verpflichtet (§ 67 BeurkG). Gebührenfrei selbstverständlich. Eine Urkunde mit Stempel/Siegel eines Amtsgerichts macht doch schließlich viel mehr Eindruck. 😉 

Der Beistand hat dann die Wahl: Urkunde mit Befristung zähneknirschend schlucken oder beim zuständigen Amtsgericht auf Entfristung klagen. Risiko des Vaters. Klagt der Beistand auf Entfristung, würde ich angesichts der Rechtslage nichts weiter riskieren und aufgeben, also einen Versäumnisbeschluss incl. der Gerichtskosten in Kauf nehmen. Es fallen dann "nur" Gerichtskosten an, denn Anwälte wären ja gar nicht involviert.

Das Problem einer evtl. Mithaftung der Kindesmutter (eine Einkommensstufe???) bliebe allerdings bestehen. Aber so lange der Eisbaer weiterhin nur von einem geschätzten Einkommen der Kindesmutter ausgeht, ist ohnehin nichts zu machen. Er selbst müsste die Mutter vorher schon ordnungsgemäß auf unterhaltsrechtliche Auskunft in Anspruch nehmen. Ob sich das dann alles lohnt?


AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2026 12:45
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Der Beistand hat mich bisher lediglich aufgefordert einen Termin in der Beurkundungsstelle im JA zu vereinbaren und ihn über den vereinbarten Termin zu informieren. Ich habe ihm dann geschrieben, dass ich bereit bin zu titulieren, jedoch eine Befristung wünsche. Auf die Befristung ist er dann im nächsten Schreiben überhaupt nicht eingegangen, sondern hat mich wiederholt zur Terminvereinbarung aufgefordert.

Daraufhin habe ich dann an die Beurkundungsstelle des JA folgende Mail mit dem Beistand in "cc" geschrieben:
"Ich wurde von der Beistandschaft Ihres Hauses aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen einen Termin zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung zu vereinbaren. Zwischen mir und der Beistandschaft bestehen derzeit noch unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Höhe des zu titulierenden Unterhalts. Darüber hinaus habe ich gegenüber der Beistandschaft bereits dargelegt, dass aus meiner Sicht eine Befristung des Titels bis zur Volljährigkeit des Kindes sachgerecht erscheint. Die entsprechenden Ausführungen liegen Ihrem Hause bereits vor.Bevor ich aufgrund der erheblichen Entfernung einen Termin vereinbare, bitte ich um kurze Mitteilung, ob die Beurkundungsstelle grundsätzlich bereit ist, einen bis zur Volljährigkeit befristeten Unterhaltstitel zu errichten und ob eine Beurkundung auch hinsichtlich eines von mir anerkannten Unterhaltsbetrages möglich ist."

Die darauffolgende Antwort der Beurkundungsstelle des JA habe ich bereits oben eingestellt.

Wie gesagt der Beistand hat bisher nicht explizit eine unbefristete Urkunde gefordert. Es wäre doch sehr seltsam, vorher nichts zu fordern und hinterher die Abänderung einzuklagen. Das eine Änderungsklage jederzeit möglich ist, ist mir bewusst, jedoch sollte doch ein Beistand des JA vorher klar kommunizieren was er umverhandelbar fordert.


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von eisbaer75
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2026 17:47