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Danke Biggi,
die Vermögensaufstellung bringt er jetzt erstmals vor. Was kein Problem ist. Das Problem ist aus meiner Sicht, dass er Gehaltsabrechnungen fordert, die er zum Großteil bereits hat. Wie auch immer die Formvollendung aussehen mag, da die Unterlagen bereits über meinen RA an den gegnerischen RA gingen, gehe ich davon aus, dass die Form gewahrt ist. Oder muß die Form dem gegnerischen Anwalt gefallen?
Der Zweitbeitrag ist auch nicht schlecht!
Welchen Zweitbeitrag?
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2011 00:25
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