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Auskunftsstufenantrag

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(@taddy)
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Hallo Gemeinde,

ich hatte es schon befürchtet, jetzt kommt es auch tatsächlich.

Der RA meine DEF hat ein Auskunftsstufenantrag beim AG eingereicht.

Darin werde ich aufgefordert Auskunft zu erteilen. Nur habe ich das bereits im März gemacht! Das einzige, was sich von seinem damaligen Auskunftsersuchen unterscheidet ist, dass er eine "Vermögensaufstellung" fordert. Belege und Abrechnungen für das Einkommen und Belastungen hat er bereits im März bekommen.

Da das mein erstes Verfahren wird, möchte ich nun wissen, ob es jetzt wirklich sein kann, dass ich erneut Auskunft geben muß und zwar gerichtlich angeordnet? Ich habe kein Problem damit, es hat sich ja nichts geändert, aber die Form wie das gemacht wird ist das, was mich aufregt.

Da ich vor nächster Woche keinen Termin bei meinem RA bekomme, möchte ich nun wissen, wie es hier weiter geht. Wenn mein RA die dreisten Lügen im Schreiben ans AG widerlegen kann (Ich hätte die Auskunft nicht erteilt, zahle keinen Unterhalt etc.). Wird der Antrag dann abgelehnt oder kommt es tatsächlich zu einer ger. Anhörung? Oder was passiert jetzt genau?


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 11:56
(@luzien)
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Hallo Taddy

Also ich musste auch ne "Vermögensaufstellung" machen zwecks Zugewinn. Anfangs und Endvermögen. Ich weiß net um was es bei Dir geht? Zugewinn?.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 12:00
(@taddy)
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Nee, Unterhalt - genaer TU. Ich nehme an, dass der RA einfach arbeit produzieren will. Die Scheidung läuft ja. Über Zugewinn (nix zu holen) bzw. Hausrat haben wir uns so geeinigt.

Hätte er das Auskunftsersuchen nicht verschieben können, bis der Scheidungstermin bekannt ist? Oder muß er den TU vor der Scheidung geltend machen? Im Prinzip habe ich ja gesagt, dass ich (soweit möglich bzw. erforderlich) TU zahlen würde, wenn er den Beziffern kann.

Ich vermute da nämlich eine Heimtücke. Aber vielleicht irre ich mich da. Wenn sein Antrag erfolg hat, was passiert dann? Wird ihr ein Unterhaltstitel zugesprochen, oder ist es wirklich rein die Tatsache, dass ich Auskunft geben soll?

Einen Titel würde ich gerne vermeiden, da sich in einigen Monaten an meiner Einkommenssituation ändern wird (und das weiß die DEF)!


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 12:10
(@luzien)
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Naja ich denke das dass der erste Schritt eines Anwaltes ist (so wars bei mir)..erstmal ALLES über die Finanzen wissen wollen. Denn wenn er noch was entdeckt um Deiner Exe doch noch irgenein gearteten Zugewinn verschaffen zu können wirds Deiner Exe egal sein wie ihr euch irgendwann mal geeinigt habt. Ach ja und meine Anwältin sagte mir damals das TU NICHT rückwirkend gefordert werden könne. (hab nämlich keinen bezahlt)

Grüßles Luzi


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 12:14
(@taddy)
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ückwirkend nicht, aber seit dem ersten Auskunftsersuchen schon. Und da will er halt mehr, als was ich bereit bin zu zahlen.

Das blöde ist, er sagt eben nicht, wieviel. Sondern fordert jetzt eine erneute Auskunft (die ich m.E. ja schon beantwortet habe).

Wie geht's denn dann weiter, was kam nachdem du die Auskunft erteilt hast?


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 12:23
(@luzien)
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Forderung für KU die aber total überzogen war. Die Exe wohnte in meinem Haus (war schon vor der Ehe da) und ich drohte ihr wenn sie den KU fordert, fordere ich Nutzungsentschädigung fürs Haus. Dann war erstmal Ruhe bis mir die Klage ins Haus kam. Hatte en guten Richter der ihr klar machte das sie zwar en Recht auf KU hat ich aber im Gegenzug die Nutzungsentschädigung zugesprochen kriegen würde und so war das Thema bis zur Scheidung vom Tisch.


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 12:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin taddy,

wenn tatsächlich nur ein möglicher EU-Anspruch zu klären ist, ist eine "Vermögensaufstellung" unerheblich, denn die Bemessungsgrundlage für EU sind die laufendem Einkünfte und nicht Deine Briefmarkensammlung. Dein Vermögen ist also nur relevant, wenn es Erträge abwirft (vermietete Immobilie, Spareinlagen, Aktiendepots etc.), die ebenfalls zum steuerpflichtigen Einkommen zählen.

Wenn Du hier jedoch eine weisse Weste und nichts zu verstecken hast, kannst Du der RAtte in einem freundlichen Zweizeiler mitteilen, dass es für sein Auskunftsersuchen keinen Grund gibt. Dann kann er ggf. eine Auskunftsklage anleiern, die auch nichts anderes ergeben wird.

Bitte nicht vergessen: Ein Anwalt hat keinerlei Weisungsbefugnis gegen Dich und kann nichts "anordnen". Viele der Damen und Herren versuchen allerdings den Eindruck zu erwecken, dass das so sei...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 12:50
(@taddy)
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Hallo Martin,

danke erstmal. Genau das habe ich ja bisher getan. Da er gem. §1605 BGB die Auskunft erfragt hat, hat er sie auch bekommen. Im ersten Schreiben wollte er ja auch keine Vermögensaufstellung haben (von mir aus kann er sie auch haben, ich habe nix zu verbergen).

Aber da jetzt das Gericht um Stellungnahme bittet, wollte ich nur wissen, wie es weitergeht. Er hat ja Auskunft bekommen. Wenn ihm die Form (13 Gehaltsabrechnungen, diverse Kontoauszüge etc.) nicht gefällt, ist das doch nicht mein Problem.

Ich nehme an, dass er jetzt alles in den Antrag gepackt hat, damit er den irgendwie begründen kann.

Wenn ich jetzt die Unterlagen in einen Briefumschlag stecke (also über meinen RA) und an das AG sende, was kann dann überhaupt passieren? Kostet es bereits jetzt etwas, da er das AG eingeschaltet hat?


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 12:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus taddy!

Der RA meine DEF hat ein Auskunftsstufenantrag beim AG eingereicht.

Ergänzend zu brille´s Ausführungen:
Wenn der Antrag eingereicht ist, beantragst Du im Gegenzug, dem Antrag der DEF nicht stattzugeben, da Du bereits im März Auskunft erteilt hast und seitdem sich nichts an deinen Einkünften geändert hat. Darüber hinaus bist Du alle zwei Jahre zur Auskuft verpflichtet, sofern sich dein Einkommen nicht um mehr als 10% ändert.
Unterm Strich: mutwilliges Herbeiführen eines Prozesses ohne Aussicht auf Erfolg.

Grüßung
Marco

**edit: Teppfihler   :redhead:


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 12:59
(@taddy)
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Genau das möchte ich natürlich. Wenn ich darlegen kann, dass bereits Auskunft erteilt wurde, dann wird der Antrag abgelehnt und dann? Kommen Kosten auf mich zu? Bekommt mein RA das extra vergütet oder ist das im Rahmen des "Themas Scheidung" mit inkl.?


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 13:46




(@bagger1975)

Servus @taddy,

zu Kostenentscheidungen im Familenrecht kann Dir eigtl. niemand eine verlässliche Auskunft geben, da ist viel Willkür dabei und kommt es eigtl. immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Grundsätzlich ist es so, dass der, der ein unbegründetes Verfahren anleiert, dann auch die Kosten hierfür zu tragen hat, aber es ist auch Kostenteilung, -aufhebung oder -quotelung denkbar. Es geht da meist nach gut Dünken des Richters(in) und ob eine Seite tatsächlich Anlass zur Klage gab.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 15:55
(@taddy)
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Danke bagger,

das beantwortet aber zumindest die Frage, dass Kosten auf jeden Fall anfallen. Da kann ich nur hoffen, dass das Gericht die Mutwilligkeit erkennt und die Kosten der DEF auferlegt, damit sie sich zukünftig den Schritt gründlich überlegt!
Danke.


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 16:01
(@bagger1975)

Servus taddy,

ja Gerichtskosten fallen in jedem Fall an. Dazu kommen dann evtl. noch die außergerichtlichen Kosten für die Anwälte, sofern welche eingeschaltet sind.

Wenn Du DEF evtl. etwas Mores lehren willst, kannst Du natürlich probieren ihr evtl. die Kosten für Deinen (noch zu nehmenden) Anwalt in ihrem unbegründeten Verfahren reinzuwürgen. Im Fall des Unterliegens trägt der Antragsteller die Gerichtskosten, seine Anwaltskosten und zusätzlich die des Antragsgegners...

Aber wie gesagt, dass muss so nicht sein und dann läufts evtl. -wie so oft- doch auf eine Kostenaufhebung raus, d.h. Gerichtskosten werden geteilt und jede Seite trägt ihre Anwaltskosten.

Kommt halt darauf an, was Dir so eine "Lektion" wert ist.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 16:13
(@taddy)
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Hallo bagger,

ja, die beiden Anwälte sind eh eingeschaltet, da sie zum Anwalt gerannt ist und ich mir dann sofort auch einen genommen habe, da ich sowieso für die Scheidung einen brauchte.
Da war ich leider noch nicht auf dieses Forum gestossen und hatte überhaupt keine Ahnung, was auf mich zukommt und wie das ganze am Besten angehen...


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 17:51
(@bagger1975)

Servus taddy,

ja, leider lernt man nie aus.

Ich persönlich halte für gewisse Exen i.Ü. Kostenlektionen der genannten Art auch für pädagogisch und psychologisch wertvoll.

Für Ex kann es durchaus einmal lehrreich sein zu merken, dass ein von ihr angeleiertes Verfahren ggfs. auch für sie Geld kosten kann. War zumindest bei meiner Ex so.

Also viele Grüsse und viel Erfolg


AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 18:55
(@taddy)
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Danke und dir einen schönen Abend.
Mal sehen, was draus wird. Ich lasse es dich wissen.


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 19:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Es kommt vor allem darauf an, warum und wofür er Auskunft fordert.
Und da musst du ganz genau nach lesen und im Zweifelsfall hier rein stellen.

Für Unterhalt dürfte er nur "nachfordern" wenn irgendwas an deiner Einkommensauskunft fehlt.
Das Vermögen gehört aber nicht dazu.
Wie Brille schon sagte, musst du aber auch Vermögenserträge melden.

Wichtig ist natürlich, dass du deine frühere Auskunft auch glaubhaft machen kannst.

Eine Vermögensaufstellung darf er aber, unabhängig vom Unterhalt, für den Zugewinnausgleich fordern.
Und zwar unabhängig davon, ob ihr euch vorher schon auf etwas geeinigt habt und du ihr vielleicht sogar schon etwas bezahlt hast.
Deswegen schau nochmal nach.

Aus obigem Grund hatte ich früher in meiner Signatur,
"Meine Ex ist bescheiden. Sie will von Allem nur die Hälfte.
Wenn danach noch etwas da ist, will sie davon allerdings auch wieder die Hälfte."

stehen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 20:34
(@taddy)
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Hallo Beppo,

Nachfordern ja, das hat er aber nicht. Ich habe den Text jetzt vorliegen.
Er will:
- Auskunft über Einkünfte vom xx bis xx, Vermögen zum Stichtag x und persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse durch ein Bestandsverzeichnis.
- Einkommenssteuererklärung oder Bescheid
- Lohn- und Gehaltsabr.

Geht's noch? Was für ein Bestandsverzeichnis?

Vermögen und Vermögenserträge gibt es nicht. Wir haben alles in das Haus reingesteckt, das weiß die DEF ja. Also was will er?


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 21:44
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Er hat ja Auskunft bekommen. Wenn ihm die Form (13 Gehaltsabrechnungen, diverse Kontoauszüge etc.) nicht gefällt, ist das doch nicht mein Problem.

Hi Taddy, was du beschreibst hört sich nach hinhaltendem Widerstand an und kann bös ins Auge gehen.

Für die Auskunftsobliegenheiten bezüglich Unterhalt - total egal ob Eltern-, Kinder-, Ehegatten- oder Geschiedenen-Unterhalt - bzw. für die Vermögensauseinandersetzung - total egal ob im Erb- oder Scheidungsfall - gibt es eindeutige formale Vorgaben.

Daran kannst du dich halten.
Dann geht so ein Verfahren schnell und schmerzhaft (=teuer) für dich als Zahlungspflichtigen aus. 

Oder du muckst dagegen auf.
Dann geht so ein Verfahren langsamer, noch schmerzhafter und ggf. noch teurer für dich aus.

Er will:
- Auskunft über Einkünfte vom xx bis xx, Vermögen zum Stichtag x und persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse durch ein Bestandsverzeichnis.
- Einkommenssteuererklärung oder Bescheid
- Lohn- und Gehaltsabr.

...

Also was will er?

Steht doch da.
Keine Lose-Blatt-Sammlung aus mehr oder minder verständlichen Kopien.
Sondern formvollendetes Futter für den Amtsschimmel.

Was in diesem Zusammenhang formvollendet ist, kann dein Anwalt oder ein Steuerberater dir erklären.
Kostet etwas mehr Geld.

Oder du googlest selbst nach den von dir zitierten Begriffen wie etwa "Vermögensaufstellung" oder "Einkommensnachweise".
Kostet etwas mehr Zeit und Interesse.

Da du dir diese Zeit und dieses Interesse bislang gespart hast, kostet es jetzt auf jeden Fall Geld.

Dabei ist es wie bereits gesagt völlig wurscht, ob die Oma ins Heim muss, du mit deiner Schwester zusammen die Habseligkeiten eurer Eltern erbst oder deine Ehe scheitert. Sobald Ämter und Gericht daran beteiligt sind, sind bestimmte Formalien unvermeidbar. Wie du diese inhaltlich gestaltest, hängt sehr davon ab, wie intensiv du dich selbst mit der Materie befasst hast. Dein Anwalt verdient umso mehr an dir, je höher der Streitwert ist und hat insofern selbst wenig Interesse daran, den Ball flach zu halten. 

Viel Glück wünscht dir

Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 22:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Zweitbeitrag ist auch nicht schlecht!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 22:48




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