Hallo, zusammen,
wenn ich künftig Gehaltsveränderungen haben werde (bspw. durch Wechsel Arbeitsplatz), partizipiert da meine DEF immer und in jedem Falle dabei, oder gibt es irgendeinen Stichtag (Einreichung Scheidungsantrag; Rechtswirksamkeit der Scheidung), ab welchem sie keinen Anspruch mehr auf das auf meiner Seite erhöhte Einkommen mehr hat und die zu diesem Zeitpunkt bereits festgelegten Unterhaltszahlungen fixiert bleiben?
Danke für eine kurze Antwort.
Gruss, Mond
Moin Mond,
beim nachehelichen Unterhalt gilt das eheliche Einkommen (im Gegensatz zum Kindesunterhalt, wo das jeweils gültige Einkommen zugrundegelegt wird). Ausnahme: Wenn ein "Karrieresprung" (und damit die zugehörige Gehaltssteigerung) bereits "in der Ehe angelegt" war, kann Madame unter Umständen auch von der Steigerung profitieren. Es ist - wie so oft - eine Einzelfallbetrachtung und -entscheidung. Eine klare Regelung gibt es da nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
"Angelegt" - d.h. wenn ich während der Ehe bereits einen neuen Vertrag unterzeichnen und kurz vor der Scheidung den neuen Arbeitsplatz würde, dann wäre die DEF mit ´dabei´?
Wenn ich aber der Vertrag unterschreibe und erst nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung den neuen Job antrete, dann wäre sie wohl nicht mit dabei?
Gruss, Mond
Hi
Eine klare Regelung gibt es da nicht.
Was erwartest Du? Mit "angelegt" ist nicht die Unterschrift gemeint, sondern die Umstände, die zu dem Angebot für die Unterschrift geführt haben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielleicht hilft dir ein Beispiel.
Du hast eine Lehre als Industriemechaniker gemacht. Dieser verdient im Schnitt x €.
Nun hast du aber im letzten Jahr eurer Ehe angefangen deinen Meister auf einer Abendschule zu machen (deine häufie Abwesenheit führte letztendlich auch zur Trennung). Als MEister wirst du aber im Schnitt x+y € verdienen. Nachdem die Grundlage für diesen Mehrverdienst in eurer Ehe gelegt wurde partizipiert die Ex auch an diesem Karrieresprung.
Du arbeitest als Industriemeachniker und deine Ex trennt ich von dir und zieht aus. Nach einer Schickstarre von einigen Monaten beschließt du, da du ja nun viel freie Zeit am Abend hast, endlich deinen Meister auf einer Abendschule zu machen. In diesem Fall bekommt deine Ex nichts vom Mehrverdienst, da sie ja an diesem Karrieresprung in keinster Weise mehr beteiligt war. 😉
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin.
Ausnahme: Wenn ein "Karrieresprung" (und damit die zugehörige Gehaltssteigerung) bereits "in der Ehe angelegt" war, kann Madame unter Umständen auch von der Steigerung profitieren.
Hier muss ich mal ganz flink widersprechen.
Auch wenn immer wieder suggeriert wird, dass der EU eingefroren wird und Erhöhungen eine Ausnahme seien, hat die Justiz auch diese Ausnahme längst zur Regel gemacht.
Auch eine Ex darf sich alle 2 Jahre erkundigen, ob der Geldsack nicht noch etwas praller geworden ist und kann ohne Probleme ihren Anteil fordern und bekommen.
Nur wenn der Gatte nachweisen kann, dass die Erhöhung ganz außergewöhnlich und nicht in der Ehe angelegt ist, kann er drum rum kommen.
Immer streng frei nach dem alten Honecker, der seine Welt ja auch schon kaputt verbessert hat:
"Aufwärts immer, abwärts nimmer!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
