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Auskunft über das Einkommen des betreuenden Elternteils

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(@maria78)
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Und Tina, wir wissen 100% von 3000, die sie auch vorher schon verdient hatte, als die beiden noch zusammen waren. Heute kann es locker mehr sein. Deshalb wurde die Frage überhaupt gestellt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 21:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

auf die Gefahr hin, Haare zu spalten:

Oder anders herum: Die Rechnung "1600 für mich und 356 für's Kind" (5:1) geht nicht wirklich auf; soooo viel billiger ist die Beherbergung, Ernährung und Kleidung eines Kindes ja auch nicht.

Ganz stimmt die Rechnung so aber auch nicht, schließlich haben wir noch:

KM ist 400 km weiter gezogen, will die Kosten für die Bahnreisen nicht übernehmen. Bedeutet: zum Unterhalt kommen derzeit noch 110 Euro an Bahnkosten hinzu.

Wenn wir also schon diesen Trennungsfall mit dem Happy-Family-Szenario vergleichen, wo alle unter einem Dach leben, dann wäre der zutreffende Vergleich: "1500 für mich und 466 für's Kind". Und auf die Sache mit dem Kindergeld, das auf Seiten der KM noch obendrauf kommt, hat Beppo bereits hingewiesen.

Was die Fahrtkosten für den Umgang betrifft: Wenn das jetzt eh' auf eine Abänderungsklage hinausläuft, weil der alte Titel schlicht nicht mehr stimmt und er dieses Ding loswerden muss, dann wär's aber eventuell eine Überlegung wert, ob er dann nicht auch gleich noch die Sache mit den Umgangskosten auf die Tagesordnung setzen mag. Schließlich hat Madame die Entfernung geschaffen, und wenn die Vermutungen über ihr Einkommen halbwegs stimmen, dann sollte es ihr eigentlich zuzumuten sein, sich z.B. zur Hälfte an den Fahrtkosten zu beteiligen. Ja ich weiß, die Chancen vor Gericht sind jetzt nicht so üppig, in den meisten Fällen, wo das bislang geklappt hat, hätte der Vater den Umgang aus finanziellen Gründen sonst gar nicht wahrnehmen können, und davon kann hier nun keine Rede sein.

Jetzt frage ich euch mal, ob ihr tatsächlich der Meinung seid, dass diese Differenz gerecht ist.
(...)
Wenn das gerecht ist - na dann.

Wir reden hier im Grunde genommen nicht über Gerechtigkeit, sondern über das Regelwerk des deutschen Familienrechts, und was in dessen Rahmen geht und was nicht. Eine Diskussion über Gerechtigkeit führt an dieser Stelle nicht wirklich weiter, denn entgegen einem landläufigen Vorurteil haben Justiz und Gerechtigkeit nichts miteinander zu tun.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 21:15
(@maria78)
Schon was gesagt Registriert

Malachit, danke für den Rat!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 21:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast die Frage nach Gerechtigkeit aufgeworfen.

Ok, dann verdient sie mehr. Nur muß es eben ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den unbereinigten Nettoeinkommen beider Elternteil sein.

1.000 € sind aber nicht erheblich. Selbst 2.000 wären u.U. grade mal der untereste Level, wo man über eine Quotelung des Unterhalt reden könnte. Allerdings wäre dann der Bedarf auch nach dem summierten Nettoeinkommen beider Elternteile zu ermitteln, was meinst auch nicht billiger wird.

Naja, das mit dem ernähren während der Ehe nennt sich i.A. eheliche Solidarität. Das hat er sich ja sozusagen auch so mit ausgesucht. Sie werden sich da sicher was dabei gedacht haben.

Wie geasgt, möchte dein Mann zu den Bedingungen: Er völlig alleine für Kind und dessen Finanzen verantwortlich das Kind zu sich nehmen? (theoretishe Frage, da du ja im Hinterfgrund da bist)


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 21:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Maria,

Malachit, danke für den Rat!

Ich hoffe, du hast aber auch jenen Satz gelesen, der sich auf die Erfolgsaussichten bezieht: Ein Selbstläufer wird das mit den Umgangskosten ganz bestimmt nicht, eher im Gegenteil! Also bitte vorher drüber nachdenken, ob er sich diesem Kampf stellen will.

Nebenbei bemerkt - den gleichen Rat hatte Zahltag dir auch schon gegeben:

Ggf. kann man die Umgangskosten noch geltend machen(?).

Vielleicht hast du's ja in der Hitze des Gefechts übersehen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 21:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur weniger als Stufe1 wird auch im besten Fall nicht rauskommen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 21:25
(@maria78)
Schon was gesagt Registriert

Stufe 1 ist klar und wird auch nicht angefechtet.
Es sind noch viele Einzelheiten vorhanden (Wohnwert der zu hoch berechnet wird, Ehesplittingvorteil weil wir geheiratet haben und und und). Somit wird das Einkommen auf 2300 hochgerechnet und entsprechend eine andere Stufe verlangt. Mit der Stufe 2 wäre alles ok, nur muss man sich noch gegen Angriffe schützen und die Gegenseite dahin bringen. Und es soll weiß Gott nicht zur Lebensaufgabe werden. Wie oben erwähnt - Ruhe und eigene Beziehung genießen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 21:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Nur weniger als Stufe1 wird auch im besten Fall nicht rauskommen

Deswegen würde ich ggf. auch eher die Karte spielen wollen, Madame zu einer Fahrtkostenbeteiligung verdonnern zu lassen (und selber nach Zeile 2 zu zahlen), als "nur" die Umgangskosten vom eigenen bereinigten Netto abziehen zu wollen (denn da kann hier tatsächlich bestenfalls Zeile 1 rauskommen). So, wie ja auch ein Hartz-IV-Umgangselternteil ggf. die Fahrtkosten zu den Umgängen erstattet bekommen kann ... aber, nochmal: All dies ist ein höchst unsicheres Spiel, und kann von einem entsprechend gelaunten Richter mit einem einzigen Atemzug vom Tisch gewischt werden.

Es sind noch viele Einzelheiten vorhanden (Wohnwert der zu hoch berechnet wird, Ehesplittingvorteil weil wir geheiratet haben und und und).

Äh, Moment. Wenn ich nicht irgendwas Wichtiges überlesen habe, dann erzählst du uns gerade zum ersten Mal etwas von einem Wohnwert - und JA! der ist allerdings unterhaltsrelevant ... gibt es noch weitere Dinge, die wir wissen müssten, um hier zu einer qualifizierten Aussage zu kommen? Denn alle bisherigen Vermutungen, dass es auf Zeile 2 hinauslaufen würde, sind hinfällig, sobald ein paar hundert Euro Wohnwert auf sein Einkommen draufgeschlagen werden müssen!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 21:37
(@maria78)
Schon was gesagt Registriert

Der Wohnwert ist völlig falsch berechnet worden - ...
Wir haben eine ETW, die zu 100% finanziert ist und niemals Wohnwertvorteil bringen würde... eher Nachteil, weil die Sonderumlagen für Reparaturen ziemlich hoch waren.

Also ist es entweder + / - 0 oder - 300 Euro. Habe mich noch nicht mit der Berechnung befasst, weil es sowieso Quatsch ist, dass für unsere Wohnung soviel Miete zu erziehelen wäre (zumal der Mietenspiegel auch klar für unsere Angaben spricht). Es sind aber halt alles Dinge, gegen die man sich jetzt "verteidigen" muss, um das zu hoch gerechnete Einkommen wireder in der "Normalzustand" zu bringen. 

Es geht doch auch nicht um Unterhaltsgeld, weil es benötigt wird, sondern weil man es dem Ex zeigen will.


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Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 21:49
(@maria78)
Schon was gesagt Registriert

Er völlig alleine für Kind und dessen Finanzen verantwortlich das Kind zu sich nehmen? (theoretishe Frage, da du ja im Hinterfgrund da bist)

Antwort: ganz klar ja.

Nur werden Kinder von ihren Müttern bearbeitet.

Oder?

Der Mann hat doch nicht mal den Hauch einer Chance das Kind zu sich zu nehmen.

Ich denke an einen Mann, der eine Familie hatte....in seiner Wohnung hatte immer Geräusche und teilweise Lärm gegeben, es hatte in seiner Wohnung leben gegeben...dann zieht die Frau mit dem Kind aus...es ist plötzlich ruhig....und er merkt, wie hellhörig seine Wohnung plötzlich ist....und wie er sein Kind vermisst...und dass er es vielleicht bald nicht mehr so oft sieht, und vielleicht irgendwann garnicht mehr (weil es bearbeitet wird)....

Ehrlich, würde es eine normale Mutter jemals überleben, ihr Kind nur alle 14 Tage zu sehen, es so zu sehen, dass es jedesmal 1 Tag braucht, bis es wieder warm mit ihr wird um dann wieder wegzufahren? Und beim nächsten Mal passiert dasselbe.

Warum meinen denn manche, dass Väter sich keine Sorgen und Gedanken machen?

Männer schweigen gewöhnlich, statt etwas zu sagen - so ist es, ein Mann ist ein Mann und dabei bleibt es. Er bettelt nicht und bleibt stolz.
Durch das Schweigen sterben Männer auch eher - es ist erwiesen.

Und das ich als Frau meinen Mann unterstütze ist einfach ganz klar.
Ich weiß, was er erlebt hat. Und das wünsche ich keinem. Natürlich kommen sein Kind und ich bestens zurecht. Etwas anderes kann es für mich garnicht geben.

Unterhalt hin oder her - das kommt dazu und damit hat er nichts zu tun. Ich denke, er wird ihr irgendwann Fragen stellen, auf die sie keine Antworten haben wird. Das ist Fakt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 22:40




(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Maria,

ja, das ist leider die Realität in Deutschland (wobei ich ehrlich gesagt nicht weiß, wie es in andren Ländern ist). Kinder gehören zu ihren Müttern und die Väter können, nein müssen zahlen.

Ich kann dir nur raten: löse dich davon daran zu denken, wie viel der KM verdient!
Konzentriert euch darauf, die Zeit mit dem Kind eine schöne und harmonische Zeit zu verbringen. Im Alter von 14 Jahren versteht er schon, was Sache ist. Er soll doch wohl nicht den Eindruck haben, dass er für euch nur eine (fianzielle) Belastung ist, oder?!

Weißt du, hier sind wirklich viele schlimme Schicksale versammelt und jeder hat eine schlimme Zeit erlebt oder durchlebt sie gerade. Es gibt Väter hier, die einiges dafür täten, um ihre Kinder überhaupt sehen zu können. Für die wären eure Probleme Luxus.

Vielleicht verstehst du, warum den "Gejammer" einigen hier gegen den Strich geht, wenn du dich ein bißchen im Forum umschaust.

Du bekommst hier Hilfe und Rat. Dir will keiner etwas Böses. Aber wenn du eine Antwort bekommst, die dir nicht passt, mußt du halt damit leben. Wenn du eine Lösung findest, die hier keine kennt, sind dir andere dankbar, wenn die diese mit uns teilst.

Noch ein kleiner Trost zum Schluß: es kann sein, dass in ca. 4 Jahren sich das Thema für euch erledigt. Denn wenn der Sohn Volljährig wird und evtl. zum Studium von Zuhause auszieht, muß die "Alte" ihr Einkommen offenlegen - oder sie zahlt dem sohn den Unterhalt alleine.


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

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Geschrieben : 30.07.2011 00:07
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey,

also so ganz steige ich da auch nicht mehr durch.

Du bist die Next und willst die finanzielle Angelegenheit für den KV klären - dein entgagement in allen ehren, aber worum geht es DIR eigentlich?

Er hatte ein falsches Unterhaltstitel unterschrieben (2008 - 115%), darauf beharrt die Gegenseite jetzt. 334 ist richtig, da wäre ja noch die Höherstufung, also 356. Alles gut und keine Problem, nur nicht 420...

Der Titel mag damals falsch gewesen sein, bei den Berechnungen kommen wir wieder auf den selben Betrag und wie Tina bemerkte geht es nicht tiefer - du rechnest mit einem EInkommen von 1500 Euro die Gegenseite mit 2300 Euro - somit kommen wir wohl zum Delta zwischen 356 Euro und 420 Euro - das sind 66 Euro.

Wenn es Dir/euch darum geht diese Erhöhung abzuwenden, dann hast du doch hier schon den ein oder anderen Ratschlag bekommen - ich würde fast behaupten, dass es vor Gericht nicht so einfach werden wird für die KM - kommt eben auch darauf an was die tatsächlichen KM zur Arbeit beim KV sind - wie die Umgangskosten berücksichtigt werden - ob er ggf. die Tilgung der ETW als Altersvorsorge geltend machen kann.

Geht es aber DIR darum deine empfundene Ungerechtigkeit zu klären wird das nichts werden. Das Kind ist 14 Jahre - wartet noch 4 Jahre dann weisst du bescheid was die KM verdient......im worst case zahlt der KV 48 Monate 66 Euro mehr....was kostet ein RA und ein Unterhaltsverfahren? Vor allem was kosten Nerven und Zeit - unbezahlbar.
Ihr habt einen überschaubaren Zeitpunkt - geh vom Gas betrachte es nüchtern und agiert entsprechend.

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 00:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Maria,

wir driften inzwischen gewaltig vom Thema ab, aber hierzu muss ich irgendwie doch meinen Senf abgeben:

Ehrlich, würde es eine normale Mutter jemals überleben, ihr Kind nur alle 14 Tage zu sehen,

Natürlich würde sie das überleben. Wenn Väter das können (oder können müssen), dann werden Mütter das ja wohl auch können. Schließlich sind wir ja auch ganz fürchterlich gleichberechtigt in diesem unserem Lande - aber leider hat sich das in den heiligen Hallen der deutschen Familiengerichtsbarkeit noch nicht herumgesprochen.

es so zu sehen, dass es jedesmal 1 Tag braucht, bis es wieder warm mit ihr wird um dann wieder wegzufahren? Und beim nächsten Mal passiert dasselbe.

Hier muss ich vehement widersprechen: Meine beiden Jungs brauchen an den Umgangswochenenden nicht mal eine halbe Sekunde, um mit mir warm zu werden. Umgekehrt gilt übrigens dasselbe: Die beiden sind in den nächsten drei Wochen bei mir (Sommerferien), und normalerweise werden sie ihre Mutter in diesen drei Wochen nicht sehen, allenfalls mal mit ihr telefonieren. Dennoch sagt mir die Erfahrung: Am Ende dieser drei Wochen werden sie ebenfalls keine halbe Sekunde brauchen, um wieder mit ihrer Mama warm zu werden.

Ich will damit sagen: Wenn es beim Umgang derlei Probleme gibt, dann ist das meist kein naturgegebenes Problem und es liegt dann m.E. auch weniger an den Kindern, als vielmehr daran, dass mindestens einer der Erwachsenen die Veranstaltung in der ein oder anderen Art und Weise sabotiert.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 00:18
(@nadda)
Registriert

Hi,

und in Ergänzung zu Malachit: Es liegt an uns Erwachsenen, ja. Aber vielleicht liegt es auch mit daran, dass Regeln bei KM und KV total unterschiedlich sind, und das Kind dann Schwierigkeiten hat in der anderen Regelwelt anzukommen.

Ansonsten kann ich dir zu deinem Finanzproblem wirklich nur zur Ruhe raten. Als Zweitfrau würdest du dir selbst einen Riesengefallen tun, dich da rauszunehmen und nicht drüber zu ärgern. Es ist halt so. Es ist vor allem eine Baustelle deines Mannes und du kannst sie nicht für ihn lösen.
Und die Kosten für den Prozess könnten bei falscher Herangehensweise wirklich schlimmer sein als dieser Betrag um den gezofft wird.
Tipps wie ihr das klugerweise angeht habt ihr ja inzwischen genügend wenn ihr es denn angehen wollt.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 09:06
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