Beistandschaft - JA...
 
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Beistandschaft - JA fordert erneut Unterlagen - bin ich verpflichtet?

 
(@cojahn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich hab jetzt über die Suche schon einige Informationen zum Thema gefunden, aber eine Frage bleibt noch im Raum.

Ich bin seit Jahren von der KM (Sohn wird 11) geschieden, Beistandschaft existiert, vor ca. 2 Jahren wurde anhand meiner Unterlagen
ein Satz (Titel?) festgelegt den ich zahlen soll. Gestern wurde ich schriftlich erneut aufgefordert Gehaltsmitteilungen und
Steuerbescheide einzureichen.

Bin ich verpflichtet dem nach zu kommen?
Was kann passieren wenn ich nicht reagiere?

Ich verdiene jetzt mehr als vorher und möchte nicht wie eine Kuh gemolken werden.
Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn, er ist sehr oft bei mir, und mein ganzer Urlaub ist
nur ihm gewidmet, so das mir, wenn er 3 Wochen bei mir ist, doppelt Geld kostet. (Unterhalt + Lebenserhaltungskosten ect.)

Versteht mich nicht falsch, ihm soll es gut gehen, aber ich sehe es nicht ein vor dem JA ständig den Bückling zu machen.
Ich hab jahrelang zu viel Unterhalt gezahlt da ich mich mit der KM auf einen Betrag geeinigt habe der viel zu hoch war.
Als es mir finanziell schlecht ging hat sie Unterhaltsvorschuss beantragt. Das JA interessiert es einen Dreck wie viel Unterhalt
ich vorher gezahlt hatte... traurig!

Komme ich in Schwierigkeiten wenn ich keine Unterlagen einreiche und die Schreiben ignoriere?

Viele Grüße
Patrick


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 20:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Patrick,

Bin ich verpflichtet dem nach zu kommen?

nach § 1605 Abs. 2 BGB: Eindeutig ja.

Was kann passieren wenn ich nicht reagiere?

Dann kann diese Auskunft eingeklagt werden; die eigenen und die Kosten der Gegenseite trägst Du allein.

Ich hab jahrelang zu viel Unterhalt gezahlt da ich mich mit der KM auf einen Betrag geeinigt habe der viel zu hoch war.
Als es mir finanziell schlecht ging hat sie Unterhaltsvorschuss beantragt.

es gibt hier keine Möglichkeit der Verrechnung; es sei denn, Du einigst Dich mit Deiner Ex darauf.

Das JA interessiert es einen Dreck wie viel Unterhalt
ich vorher gezahlt hatte... traurig!

für freiwillige (Über-)Zahlungen muss sich das Jugendamt auch nicht interessieren.

Komme ich in Schwierigkeiten wenn ich keine Unterlagen einreiche und die Schreiben ignoriere?

kommt auf Deine Definition von Schwierigkeiten an. Aber eine Auskunftsklage verlierst Du, und die nachfolgende Unterhaltsklage wird auch nicht in Deinem Sinne ausgehen. Abgesehen davon: Wenn Du heute erheblich mehr verdienst als früher und kein Mangelfall bist, wird Dich eine etwas höhere Unterhaltseinstufung (eine Stufe sind ca. 15 bis 20 EUR im Monat) doch nicht an den Bettelstab bringen. Lohnt sich da ein Zwergenaufstand?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 20:40
(@cojahn)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine schnelle Antwort...

Ich hab mal wieder zu schnell geschossen, denn die Hälfte des Kindergeldes (welches sie bekommt) wird von dem Betrag der
Düsseldorfer Tabelle ja wieder abgezogen, also sind es ca 40 Eur. die ich mehr zahlen müsste.
Dafür lohnt der Zwergenaufstand tatsächlich nicht, obwohl es mich ehrlich gesagt ziemlich nervt das das FA mich behandelt
wie einen Schwerverbrecher, bzw. einen misen, zahlungsunwilligen Typen der nicht zu seinem Kind steht!

Das ich aber 30 Tage Urlaub + die Wochenenden an denen ich mich um mein Kind kümmere,
ca. 90 Tage "draufzahle" und von der KM dafür nichts bekomme finde ich auch ziemlich unfair.
Sich mit der KM einigen fällt sicher in 99% der Fälle eh flach!

Vielen Dank für Deine Antwort, dann werd ich wohl doch mal reagieren!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 21:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Patrick,

obwohl es mich ehrlich gesagt ziemlich nervt das das FA mich behandelt
wie einen Schwerverbrecher, bzw. einen misen, zahlungsunwilligen Typen der nicht zu seinem Kind steht!

das tut das JA ganz sicher nicht; Du bist dort ein Fall/ein Aktenzeichen, das zu einem bestimmten Anlass ein bestimmtes Formschreiben zugeschickt bekommt wie jeder andere auch. Es lohnt sich nicht, das irgendwie "persönlich" zu nehmen oder eine Art Attacke hineinzuinterpretieren. Es ist ein amtlicher Vorgang, der keinerlei Werturteile über Dich enthält.

Das ich aber 30 Tage Urlaub + die Wochenenden an denen ich mich um mein Kind kümmere,
ca. 90 Tage "draufzahle" und von der KM dafür nichts bekomme finde ich auch ziemlich unfair.

das ist (angeblich) bereits berücksichtigt bzw. mit dem halben Kindergeld abgegolten. Ein Streit hierüber lohnt sich so wenig wie bei der Frage, ob der Obstverkäufer die Papiertüte und die Bananenschalen mitwiegen und mitberechnen darf.

Sich mit der KM einigen fällt sicher in 99% der Fälle eh flach!

sich hier auf irgendwas zu einigen ist die Aufgabe der Eltern und nicht der Ämter. Die meisten Menschen (auch Männer und Väter) neigen nun mal dazu, Geld anzunehmen, das man ihnen ohne Gegenleistung und mit dem Hinweis "das steht Dir zu!" in die Hand drückt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 21:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Patrick,

Ich verdiene jetzt mehr als vorher und möchte nicht wie eine Kuh gemolken werden.

Wenn du magst, dann stelle einfach deine konkreten Zahlen hier ein - dann können wir da mal drüberschauen und dir sagen, zu welchem Ergebnis das Jugendamt kommen müsste, wenn es sich nicht mal wieder zu Gunsten einer KM "verrechnet". Außerdem können wir dann auch gleich gucken, was du dem Jugendamt neben der eigentlichen Einkommensauskunft sonst noch alles liefern solltest, damit sie es einkommensmindernd berücksichtigen, bevor sie den Unterhalt berechnen - d.h. im Wesentlichen sind das berufsbedingte Aufwendungen sowie Aufwendungen für zusätzliche Altersvorsorge. Und sag uns dann bitte auch gleich, welches OLG am Wohnort des Kindes zuständig ist, denn je nach Justizfürstentum gibt's da auch noch ein paar kleine, feine Unterschiede, wie das Einkommen um die genannten Aufwendungen bereinigt wird ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 03:15