ich hoffe immer darauf, dass Frauen die Macht genommen wird, Männern das Leben zu verderben... Echt...
Zu meiner Geschichte kann ich nur sagen - ich fand immer, ein Kind muss ein Vater und eine Mutter haben. Eine Trennung nach der Geburt des Kindes wäre für mich nie in Frage gekommen...deshalb habe ich lange genug gewartet...und bin nun sehr glücklich - mit meinem Mann und allem was dazu gehört. Auch wenn es derzeit etwas Streß gibt.
Ich hoffe einfach, dass es mit solchen Urteilen auch in Deutschland etwas Gerechtigkeit geben wird und eine Mutter, die selber 3000 verdient nicht noch um eine Erhöhung des Unterhalts "bitten" darf, nur weil es dem Ex-Mann "zeigen" will.
Früher hat mein Mann sein Kind und seine Frau von seinem gehalt ernährt. Kaum war das Studium vorbei, zog sie aus. Und nervt jetzt.
Und er sieht sein Kind nicht.
Und muss sich Anwälte nehmen, um sein Recht zu beweisen und der Dame auch mal Grenzen zu setzen.
Es ist doch IRRE.
Und das Problem ist, dass sie das Ding mit der Auskunft immer wieder machen kann - und er anscheinend nicht.
Man kann sich also vor Bombenangriffen nicht schützen. Und das im Jahr 2011.
....mußte mich mal auskotzen...sorry
Hi Maria
Es ist doch IRRE.
Ja, das ist es, nur wer ändert das?
Meine Trennung war 2001, die Scheidung zügig 1 Jahr später.
Das Exchen verdient mittlerweile das 3 Fache von dem was ich ''verdiene'' und ich musste bei ihrem Verdienst sogar noch nachehelichen BU Zahlen.
Als am Monatsende bei mir nur noch Nudeln auf dem Speiseplan stand, bat ich und bettelte um Gnade, die Antwort war:
Das Geld liegt doch auf der Strasse, du brauchst dich nur zu bücken.
Tja, das Recht ist nun mal nicht immer recht.
Gruss wedi
Hallo Maria,
ich kann dich gut verstehen. Das ist auch einfach eine sehr unbefriedigende Situation.
Es ist mir keine Möglichkeit bekannt, da dei EX ja wohl kein Unterhalt verlangt. Auch wenn sie Sonderbedarf bei deinem Mann geltend machen wollte, kommt ihr nicht zwingend an die Information, denn sie kann dann noch immer "zurückziehen".
Wenn ihr eine Mölichkeit findet :allesgute:
dann poste sie hier, damit andere auch davon profitieren.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
danke euch allen!!!
Hallo zusammen,
ich bitte einfach um Eure Kommentare, da wir uns echt nicht mehr sicher sind, ob die Anwältin meines Mannes noch "richtig" ist.
Nettoeinkommen: 1970 Euro
Abzüge: PKW-Kredit (während der Ehe angeschafft) - 242 Euro
Bafög (Während der Ehe aufgenommen) - 108 Euro
Km. Pauschale zur Arbeit - 187 Euro
= 1433 Euro Nettobereinigt
Stand: 2008, Kind 6 Jahre
Einstufung meiner Meinung nach: 1433 = bis 1500 = 100% =245 Euro - Höhestufung um 2 Stufen = (1900-2300) = 115% = 278. Oder?
Moin.
Fast richtig.
Die Autokosten sind in der KM-Pauschale enthalten.
Damit ist er in Zeile 2.
Jedoch gibt es keine Höherstufung um 2 Zeilen mehr, so dass das Ergebnis wieder stimmt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
sind ehebedingte Schulden nicht von Einkommen abzuziehen? Theoretisch könnte man dann ja auch einfache km. pauschale ansetzten, oder?
Nein. Da schaut die Justiz sehr genau hin, was das für Schulden sind.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Theoretisch könnte man dann ja auch einfache km. pauschale ansetzten, oder?
was sind denn die tatsächlichen KM (einfache Strecke) zur Arbeit?
Ggf. kann man die Umgangskosten noch geltend machen(?).
Gruß Zahltag
Moin Maria,
sind ehebedingte Schulden nicht von Einkommen abzuziehen? Theoretisch könnte man dann ja auch einfache km. pauschale ansetzten, oder?
in diesem Fall sind die ehebedingten Schulden keine gemeinsamen Schulden (die Ex nutzt das Fahrzeug ja nicht), sondern Kfz-Anschaffungskosten und als solche bereits in der Kilometerpauschale enthalten.
Ist ja auch fair so: Ansonsten hätten getrennte Elternteile gegenüber Zusammenlebenden den Vorteil, ihre Kfz-Kosten zweimal geltend machen zu können. Oder andersrum: Jeder, der sein Auto zusammengespart und bar bezahlt hat, würde in die Röhre guggen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ok, danke. Ich lese mir gerade die Leitlinien des Gerichts durch - steht auch alles nur pauschal drin...
hmm..
diese Rechnerei :-((
Was aber bitte ist denn so schlimm daran, wenn er bei einem Nettoeinkommen von 1970 € KU in Höhe der DDT Stufe 2 zahlt?
Langsam habe ich das Gefühl ,dir wäre es am liebsten, wenn die KM, die 1.000 € oder ein wenig mehr hat (ein EInkommen von 4-6... € ist ja eher unwahrscheinlich) den kompletten KU allein übernimmt und dein Mann nichts mehr zahlen müßte und evtl. auch noch die Umgangskosten von der KM erstattet bekommen würde.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina,
Was aber bitte ist denn so schlimm daran, wenn er bei einem Nettoeinkommen von 1970 € KU in Höhe der DDT Stufe 2 zahlt?
In der Tat: Ich wage die Behauptung, dass ein im eigenen Haushalt lebendes, 14-jähriges Kind mehr kostet als 356 EUR im Monat (entspricht 11 EUR am Tag). Oder anders herum: Die Rechnung "1600 für mich und 356 für's Kind" (5:1) geht nicht wirklich auf; soooo viel billiger ist die Beherbergung, Ernährung und Kleidung eines Kindes ja auch nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
nun, die arme Dame verdient mehr als 3000 Euro im Monat, das ist klar.
Mein Mann verdient um 2000 Euro.
Nach Abzug des KU verbeliben ihm um 1600 Euro.
Jetzt frage ich euch mal, ob ihr tatsächlich der Meinung seid, dass diese Differenz gerecht ist.
Klar muss sie Miete und sonstiges zahlen. Klar kostet das Kind auch Geld. Das Kind gehört aber doch den beiden, warum soll der eine denn im Geld baden und der andere Abstriche machen...? Zumal nicht er umgezogen ist. Und sein Kind sehen wollte und will, mit ihm in Urlaub fährt und ihm sonstige Dinge finanziert.
Ich bitte euch.
Wenn das gerecht ist - na dann.
Hallo Martin.
Nur der Vollständigkeit halber:
356,- KU + 184,- KG = 540,-€ immerhin.
Und ob der Betreuungsaufwand in dem Alter nocheinmal diesem Betrag entspricht, sei auch mal dahin gestellt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Maria,
irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass DU ein ganz gewaltiges Problem damit hast, dass er für seine "Altlasten" zahlen muss. Wäre es Dir lieber, die Ex säße mit dem Hintern auf der Couch und er müsste noch bis zum Selbstbehalt von 1050 Euro den Ehegattenunterhalt für sie zahlen?
Die Ex sorgt für sich selbst und glaub mir, sie wird garantiert den einen oder anderen Euro von "ihrem" Geld ins Kind investieren. Und wenn Du so schön sagst, sie seien ja beide Eltern: RICHTIG!! Und die Ex erbringt ihren Anteil schon darin, dass sie sich um den Alltag des Kindes kümmert, sprich Erziehung, Betreuung und Überwachung ihrer Ausbildung.
Ich finde Deine Versuche Deinen LG da rauszurechnen langsam übertrieben und armseelig.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
danke Beppo!!
Recht hast du.
Man darf noch hinzu rechnen, dass wir ihn regelmäßig in Skiurluab und Sommerurlaub mitnehmen, und er auch nebenbei immer etwas bekommt.
Und findest du es gerechter, wen der Elternteil der das Kind betreut auch noch für den kompletten Barunterhalt sorgen soll? Das wäre doch auch nicht gerecht. Es ist das Kind von beiden und deshalb sollten auch beide in ihrem Maßen dafür gerade stehen.
Das sie mehr als 3.000 verdient vermutet ihr. Aber verdient sie auch soviel ,das man davon ausgehen könnte, das dein Mann nicht mehr in der Pflicht ist? Nehmen wir an, sie verdient wirklich 6.000 €Netto im Monat und arbeitet dann wohl auch Vollzeit und hat dadurch evtl. höhere Kosten der Kinderbetreuung. Dann hat sie auch einen entsprechenden Beruf erlernt. Was hindert deinen Mann ebensoviel zu verdienen? Er hat ja anscheindend auch studiert, sonst müßte er ja auch kein BaFög zurückzahlen.
Dreh die Gedanken mal um. Würde dein Mann (und zwar ohne deine Unterstützung) seinen Sohn bei sich wohnen haben wollen, Vollzeit arbeiten und möglichst keinen Unterhalt von der KM erhalten.
Vielleicht sollte er sich hier mal selbst anmelden. Mich würde durchaus interessieren wie seine Interessenlage ist.
Übrigens Fahrtkosten könnte man reduzieren ,wenn man sich eine Arbeit in der Nähe des Kindes sucht. Sollen auch schon Väter gemacht haben
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
LBM,
armseilig ist, dass er sie und das Kind von dem selben Gehalt jahrelang ernährt hat. Ich rechne hier nichts runter, mein Mann hat keine Lust mehr auf dieses Ausziehen. Ich bin eher für Ruhe und zahlen, auch wenn ich persönlich das als ungerecht ansehe. Aber es ist auch meine Sache.
Man reagiert hier halt auch auf Lebensgeschichten - wir leben alle nur 1 mal...
Tina, ohne Worte.
Versuch mal sachlich zu bleiben, ich habe hier Fragen gestellt. Man tauscht sich aus - was ist daran so schlimm? Sorry, verstehe ich nicht.
