Hallo zusammen,
weiß jemand ob eine Höherstufung zwingend ist?
Kann man diese ablehnen?
Danke und liebe Grüße
Hallo Maria,
hier hat dir midnightwish bereits geantwortet:
Eine Höherstufung ist nicht zwingend
Es müssen natürlich die Bedarfskontrollbeträge (in diesem Fall 1050 Euro) nicht unterschritten werden. Was wohl in eurem Fall nicht zutrifft. Wenn aber mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, ist die Höherstufung auch nicht berechtigt.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
hallo Taddy,
es ist nur 1 Unterhaltsberechtigter vorhanden.
Dann muss die Höherstufung erfolgen, oder wie?
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1992.html
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
können... aber müssen sie den..?
hat jemand Erfahrungen damit gemacht?
P. 6 ist klar...
Müssen tun sie nicht, aber meist wird es so gemacht. Im Notfall wird darüber ein Richter entscheiden. Allerdings kann man mit den erhöhten Fahrtkosten eine Höherstufung als ungerechtfertigt zurückweisen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
danke, ich glaube es war die Antwort, die ich hören wollte. Mal sehen ob die Anwältin es ähnlich sieht - mein Mann hat das Gefühl, dass beide Anwälte gegen ihn sind und er die eine davon noch bezhalt...
alles irre...
und ungerecht...
