Meine Nochfrau ist zum 1. August aus dem Haus ausgezogen. Die zwei kleinen hat sie mitgenommen, der Große bleibt bei mir, was sie auch akzeptiert. Mein Anwalt hat bereits im April ausgerechnet, was ich Unterhalt zu zahlen habe. Am 1.8. habe ich nun den ausgerechneten Unterhalt überwiesen. Meine Ex bzw. ihr Anwalt haben jedoch noch nicht der Unterhaltsberechnung zugestimmt, bzw. irgendetwas zu dieser Berechnung gesagt. Heute habe ich ein Schreiben der ARGE bekommen, dass meine Frau Leistungen nach ALG 2 bekommt und die Unterhaltsansprüche an die ARGE übergegangen sind. Dem Schreiben lag auch ein Fragebogen über meine finaziellen Verhlältnisse vor. Muss ich beim Ausfüllen dieses Formulars irgendetwas beachten, oder kommen evtl höhere Unterhaltsforderungen auf mich zu?
Chris
Muss ich beim Ausfüllen dieses Formulars irgendetwas beachten, oder kommen evtl höhere Unterhaltsforderungen auf mich zu?
Wenn Du bereits einen Anwalt bevollmächtigt hast, dann solltest Du es jetzt zumindest mit ihm absprechen oder ihm die Antwort überlassen. Nach meinem Verständnis entstehen keine zusätzlichen Anwaltskosten, nur weil die Gegenpartei jetzt die ARGE ist? (Die Gebührenordnungs-Profis mögen bitte intervenieren, wenn das nicht stimmt...)
Generell raten wir hier bei Behörden-Formularen, die einseitig das Einkommen abfragen und nicht die Kosten, die nicht zu benutzen. Du bist zur Antwort verpflichtet, nicht zum Ausmalen von Formularen. Wenn es doch schon eine übersichtliche Rechnung Deines Anwalts gibt, reicht es doch, genau dieses Schreiben mit den Belegen nochmal an die Arge zu schicken.
