Versuche, den nache...
 
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Versuche, den nachehelichen Unterhalt ohne Anwälte zu regeln. Klappt nicht mehr!

 
(@metamorphose)
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Hallo Leute,

seit Monaten bin ich schon interessierter (stiller) Mitleser, jetzt bitte ich um Eure Hilfe bzw. Rat.

Folgende Hintergrundsituation:

Geheiratet 08/2001
Tochter geboren 09/2002
mein Mann hat mich 01/2003 verlassen
10/2005 war die Scheidung, Tochter folglich 3 Jahre alt

Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt wurde in einem Vergleich auf 785,-/Monat festgelegt (Mangelfallberechnung, Nettoeinkommen knapp 2.000 aber hohe Fahrtkosten/private KV als Beamter). Davon 199,- für die Tochter, damals Stufe 3 der alten DDT. Nach Wegfall des Bundes- und Landeserziehungsgeldes bekam ich dann aufstockend Hartz 4.

03/2006 - mit 3,5 Jahren – kam meine Tochter mitten unterm Jahr in den Kindergarten, da ich eine Ausbildungsstelle gefunden hatte (hab’ in meinem Leben alles mögliche gemacht, nur keine feste Ausbildung). Darin habe ich beruflich meine letzte Chance gesehen, finanziell eines Tages für meine Tochter und mich gut sorgen zu können. Diese Ausbildung in Vollzeit mit Berufschule in Blöcken (Berufschule 100 km entfernt, morgens hin, abends zurück) war für die Kleine wie auch für mich eine große Tortur, da wir uns plötzlich kaum mehr als 1 Stunde am Tag gesehen haben. Unterhaltstechnisch hat sich nichts geändert, da mein Verdienst 20,- Euro über dem lag, was ich bislang an Hartz 4 hatte.

01/2007 hat er mir den Unterhalt auf 700,-/Monat gekürzt, da den Beamten das Weihnachtsgeld gestrichen wurde (was aber so nicht stimmt, wie ich im nachhinein erfahren habe, da das Weihnachtsgeld jetzt Sonderzahlung heißt und immerhin noch 70% des Weihnachtsgeldes sind, aber… na ja). Ich hab’s hingenommen (und musste dadurch bei meinem Chef ein Darlehen aufnehmen, da mir das Geld überhaupt nirgends mehr hingereicht hat. Allein die Fahrtkosten zur BS haben mich aufgefressen!).

Dazu kam, das meine Tochter durch die Umstellung und den damit für sie verbundenen Stress (9 Stunden KiGa/Tag, während den Berufschul-Blöcken noch private Betreuung zusätzlich…) immer kränker wurde. Bronchitis, Mittelohrentzündungen, Mandelentzündungen laufend in Folge, dazwischen dreiLungenentzündungen, sogar das Pfeiffersche Drüsenfieber hatte sie schon. Letztendlich hatte sie ein halbes Jahr ununterbrochen Bronchitiden und sie kam für 6 Wochen auf Reha, wo sie die Diagnose Asthma erhalten hat. Was DAS für das Berufsleben heißt, ist wohl nachvollziehbar. Phasenweise konnte ich mich mit meinem Ex abwechseln, was die Betreuung während der Krankheiten betraf, ansonsten hieß es: In der Arbeit immer 150% geben, damit einem die einen oder anderen Fehltage wieder verziehen werden.

Nachdem au f Reha medikamentös gut eingestellt wurde und täglich mit Cortison inhalieren musste, haben wir ihren „doofen Husten“ gut in den Griff bekommen. Zu guter Letzt hat sie eine „ominöse Donnerstag Nacht Krankheit“ entwickelt; alle 2, 3 Wochen Donnerstag Nacht ist sie krank geworden, 40 Fieber, gespuckt, geschwollene Lymphknoten, und das über Monate hinweg – und Freitag Abend spätestens ging es ihr wieder gut. Das war für die Ärztin der Beweis, dass das Kind auf Stress mit Krankheit reagiert – sie hat versucht, sich so die Woche abzukürzen.

Ich konnte die Ausbildung nach 1,5 Jahren abschließen (mit einem Einser-Schnitt!), dazu brauchte ich allerdings die Zustimmung von meinem Chef, der gar nicht begeistert war. Ich habe ihm zugesagt, noch ein Jahr zum Ausbildungsgehalt aber verminderter Stundenzahl zu bleiben; ich habe einen Fahrtweg von nur 8 Kilometern und er ist mit der Krankheitsgeschichte meiner Tochter vertraut – ich weiß nicht, wie viel Arbeitgeber DAS mitmachen würden! Und – welch Wunder! – seit ich weniger arbeite ist meine Tochter kaum noch krank.

Okay, für das Jahr 2008 haben wir in der Arbeit eine Misch-Masch-Regelung; ein halbes Jahr Azubi , ein halbes Jahr „ausgelernt“ – daraus ergibt sich für dieses Jahr eine 28-Stunden-Woche und 840,- brutto zzgl. 20,- VWL – also 655,- netto.

Dies habe ich vorab meinem Ex-Mann mitgeteilt und ihm angeboten, dass er statt wie bislang 700,- Euro in Zukunft 640,- Euro bezahlt. 100 Euro hätte ich dieses Jahr mehr im Monat gehabt als letztes, und dachte mir, davon kann er 60,- vom Unterhalt abziehen und 40,- „behalte“ ich. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich 2009 wieder mehr verdienen werde und er wieder weniger zahlen muss – sein „Ende“ ist absehbar. Er hat dem zugestimmt.

Natürlich hat er dann aber ab Januar doch „nur“ 600,- Euro überwiesen. Auch das habe hingenommen.  Unsere Tochter wird im kommenden Monat 6. Durch die neue DDT weiß ich gar nicht, wie viel Unterhalt von den 600,- Euro jetzt für sie ist und was für mich – und wie das ab September läuft.

Momentan droht er mir wieder damit, den Unterhalt wahlweise zu kürzen oder zu streichen.

Die Kleine wäre – Bayern eben! – dieses Jahr schulpflichtig (mit 5!), wir haben sie aber – einvernehmlich – zurückstellen lassen, da sie noch nicht soweit ist. Mein Ziel ist es, wenn sie nächstes Jahr in die Schule kommt, halbtags zu arbeiten. Ich WEIß, sie sie auf Stress reagiert! Mit meinem Arbeitgeber ist alles soweit geklärt, ich kann so arbeiten, wie sie Schule hat. Die Schule bietet Betreuung bis 13 Uhr an, somit kann ich 22,5 – 25 Stunden/Woche arbeiten. Und das möchte ich zumindest die ersten Schuljahre beibehalten, damit ich sie auf diesem Weg entsprechend begleiten kann. Auch wenn die Schule – ganz neu ab kommenden Schuljahr – zusätzlich Betreuung bis nachmittags anbietet.

Mein Ex sieht das anders. Ich soll Vollzeit arbeiten. Dabei geht es ihm definitiv nicht schlecht; er verdient jetzt über 2.000,- netto und wohnt seit 3 Jahren mit einer Partnerin zusammen, die den größten Teil der gemeinsamen Kosten trägt.

Normalerweise funktioniert es ja recht gut zwischen uns; wir können uns über unsere Tochter unterhalten, er holt sie jedes 2. WE, er kann sie mit in Kurzurlaube nehmen, treffen Entscheidungen wie Einschulung usw. auch gemeinsam. Nur das sch…. Geld ist immer wieder Thema.

Ich habe mir so was von den A… aufgerissen, damit ich es schaffe, in den ersten Schuljahren für die Kleine da zu sein und trotzdem beruflich meinen Weg gehen kann. Wie gesagt, das Ende des EU ist absehbar. Ich denke, damit habe ich in punkto „gesteigerte Erwerbsobliegenheit“ schon vor dieser Reform viel getan. Und trotzdem droht er zum wiederholten Mal, den EU zu kürzen / zu streichen und denkt, damit hat er recht, weil er laut neuem Unterhaltsrecht nur hätte zahlen müssen, bis die Kleine 3 ist.

Mittlerweile denke ich, wir sollten doch nochmals alles von Anwälten durchrechnen lassen, damit wieder Friede einkehrt. Was meint Ihr?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 00:45
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Metamorphose,

daraus ergibt sich für dieses Jahr eine 28-Stunden-Woche und 840,- brutto zzgl. 20,- VWL – also 655,- netto.

Dies habe ich vorab meinem Ex-Mann mitgeteilt und ihm angeboten, dass er statt wie bislang 700,- Euro in Zukunft 640,- Euro bezahlt.

Also Du 640+655 = ca 1300€ und er am Selbstbehalt (=1000€) das wäre über die  Halbteilung hinaus. Aber ich glaub' Dir einfach mal, dass Du noch Werbungskosten hast und er vielleicht etwas mehr verdient. Deine Berechnungen sind geleitet von Besitzstandsgedanken, hier 60€ mehr, da 40€ weniger, aber die grundsätzliche Berechnung auf Basis einer Halbtags-Erwerbsobliegenheit machst Du nicht.

Und Du kannst nicht davon ausgehen, dass Du Anspruch auf die Berechnung nach der Halbteilung hast, eher nach der Netto-Differenz zwischen Halbtags- und Vollzeitjob, und ob das an die 600-700€ rankommt, sehe ich noch nicht.

Schreib doch mal konkret, was Du als ausgelernte Kraft verdienst, dann können wir's Dir ausrechnen.

Mittlerweile denke ich, wir sollten doch nochmals alles von Anwälten durchrechnen lassen, damit wieder Friede einkehrt. Was meint Ihr?

Spar Dein Geld.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 01:25
(@metamorphose)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ganz ehrlich: Von Halbteilung habe ich noch nichts gehört.  :redhead:

Dann habe ich zusammen mit meiner Tochter 600 Unterhalt + 655 Nettolohn = 1255 abzgl. Werbungskosten und er hat 2000 Einkommen - 600 Unterhalt = 1400 abzgl. Werbungskosten oder wie?

Das wir zu Zweit sind und er allein spielt keine Rolle?
Dass er in einer festen Beziehung ist und dadurch geringere Kosten hat auch nicht?

Vollzeit 39 Stunden wären 1600 Euro brutto = laut Internet-Rechner ca. 1138,- netto, Teilzeit 25 Stunden demzufolge 1025,- brutto = ca. 812,- netto, also ca. 326,- weniger

Also irgendwie ist das Ganze schon eine Philosophie für sich.

Und wieviel Unterhalt von den 600,- ist jetzt für die Tochter? Ist das 2008 mehr geworden (soll heißen, habe ich die DDT richtig interpretiert?!?)?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 01:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

'n Abend Metamorphose (fängst ja reichlich spät damit an)
Herzlich Willkommen bei vs

Ich gehe erst mal auf das Kind ein, ansonsten sträuben sich mir ein klein wenig die Nackenhaare. Übrigens ist zw. KU und EU strikt zu trennen, eine Vermischung ist wegen der unterschiedlichen Rechtsansprüche nicht statthaft.

Es wurde im Vergleich festgelegt, dass dem Kind 199 Euro KU zustehen. Es ist Dein Recht, alle zwei Jahre Auskunft über sein EK einzuholen und dementsprechend einen neuen KU-Satz festzulegen. Dies ist ein isolierter Anspruch, der auch durch einen Vergleich nicht ausgehebelt werden kann. Bei dem von Dir genannten EK des Ex ist der Betrag von 199 Euro KU indiskutabel, der ist höher. Da seit der letzten Festsetzung des KU-Betrages mehr als zwei Jahre verstrichen sind ist es legitim, diesen abzuändern. Davon vollkommen unbetroffen ist der EU-Anspruch.

Zum EU-Anspruch, und jetzt wird's haarig. Ich kann nicht verstehen, wie ein Mensch mitte zwanzig keine Berufsabschluss hat bzw. einem Studium nachgeht. Das sei dahingestellt.
Einer Kürzung aus den im Vergleich festgelegten Zahlbeträgen brauchst Du nicht hinzunehmen. Ein Vergleich ist bindend. Passt es dem Gläubiger nicht, so muss er ihn abändern lassen und Gründe dafür darlegen.
Aber: Dein Kind ist 5 Jahre alt, die Scheidung schon mehrere Jahre her, und Du fängst jetzt so langsam an daran zu denken, wie Du den Lebensunterhalt für Dich eigenständig, zumindest teilweise, erarbeiten kannst?

Übrigens sind mir die Sympthome für Brochitis bzw. Atemwegserkrankungen sehr vertraut, ich selber habe diese seid 25 und mein Sohn seid 20 Jahren, ich weiss (uns betreffend) um die Ursachen als auch der ihres Fortbestehens. Hier spielen immer noch Bakterien und das Immunsystem eine herausragende Rolle. Stress kann das Immunsystem vielleicht schwächen, aber verursacht nicht diese Erkrankung. Ärztliche Diagnosen hin und her, die können auch nur beurteilen, was diagnostiziert und was ihnen mitgeteilt wird. Ebenfalls dahingestellt.

Die Kleine wäre – Bayern eben! – dieses Jahr schulpflichtig (mit 5!),

und

Unsere Tochter wird im kommenden Monat 6.

Na  hallo, ist das jetzt eine Diskussion über ca. 1 1/2 Monate vielleicht?

Alles in allem finde ich, Du interpretierst Deine Situation so ziemlich aus Deiner rein persönlichen Wahrnehmung, ohne anderen Faktoren den gebührenden Rahmen einzuräumen. Schön ist immerhin, dass Du es eingesehen hast, für Deinen Unterhalt irgendwann mal selbst zu sorgen.

Gruss oldie

Edit: Deinen 2. Beitrag betreffend (ich war leider nicht schnell genug). Wenn der KU auf 199 Euro festgelegt und zwischenzeitlich nicht abgeändert wurde, so sind es mit dem heutigen Tag immer noch 199 Euro.
Edit2: kleine Korrekturen


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 02:10
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das wir zu Zweit sind und er allein spielt keine Rolle?

Sorry, ich hatte nicht realisiert, dass in den Beträgen der KU schon drin ist, KU ist natürlich aussen vor, wie oldie schon sagte.

Dass er in einer festen Beziehung ist und dadurch geringere Kosten hat auch nicht?

Kaum. Der BGH ist zwar wieder auf dem Trip, Haushaltsersparnis anrechnen zu wollen, das betrifft aber wohl nur KU-Mangelfälle, un den haben wir hier nicht.

Und wieviel Unterhalt von den 600,- ist jetzt für die Tochter? Ist das 2008 mehr geworden (soll heißen, habe ich die DDT richtig interpretiert?!?)?

Rechnen wir mal von vorne und für die Zukunft (wenn Eure Tochter 6 ist und damit in der nächsten KU-Altersufe).

Dein Ex hatte damals wohl ein bereinigtes Einkommen von 1752€. Lass es heute 1850€ sein. Damit ist er in der DT in Stufe 3, also KU-Tabellenbetrag 355€, Zahlbetrag nach Abzug halbes KG = 355-77 = 278€.

Nach Vorwegabzug des KU-Zahlbetrags hat er also noch 1850-278 =  1572€ . Du hast mit einem Halbtagsjob nach Abzug von 5% pauschalen Werbungskosten ca 800€.

Nach dem Halbteilungsgrundsatz (=3/7-Rechnung = Differenzmethode) wäre der EU-Anspruch dann:

(1572-800)*3/7 = 331€. Und das ist zufällig auch sehr nahe an den 326€, die Du als Netto-Differenz zum Vollzeitjob ausgerechnet hast.

Also scheinen diese ca 330€  eine belastbare Zahl für Deinen EU-Anspruch in der Zukunft zu sein. Zusammen mit dem KU von 278 also ziemlich genau die 600€, die er zur Zeit zahlt. Das scheint fair.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 13:08
 elwu
(@elwu)

Dann habe ich zusammen mit meiner Tochter 600 Unterhalt + 655 Nettolohn = 1255 abzgl. Werbungskosten und er hat 2000 Einkommen - 600 Unterhalt = 1400 abzgl. Werbungskosten oder wie?

Hallo,

das Kindergeld hast du  vergessen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 13:31