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Angabe %satz des Regelbetrages!

 
(@skygirl237)
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Hallo und Guten Abend :wink:,

kann mir denn jemand verraten wozu in unserer Kindesunterhaltsberechnung die Angabe "111,4% des Regelbetrages" angegeben ist? Wofür spielt diese %Zahl eine Rolle? Was ist denn unter dem Regelbetrag zu verstehen? Der Betrag aus der DT?
Ich habe gelernt eine Titulierung dient zur sofortigen Pfändung im Gehaltsbüro, sobald der Schuldner in Rückstand gerät bzw. nicht zahlt. Nur wozu dann noch diese %Angabe in der Titulierung?
Kann mir das jemand verraten? Wäre echt klasse!

Vielen Dank...Skygirl237


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2006 23:14
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

der Regelbetrag ergibt sich aus der Regelbetragsverordnung. Die Tabellen sind >HIER< zu finden.

Es gibt eigentlich nur die Einkommensgruppen

1 = 100%
2 = 107%
3 = 114%
4 = 121%
5 = 128%
6 = 135%

Vielleicht hilft es weiter, wenn Du mal die komplette Passage aus dem Titel hier einstellst. Bitte angeben, welches OLG zuständig ist.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 23:32
 elwu
(@elwu)

Es gibt eigentlich nur die Einkommensgruppen 1 = 100% [...] 6 = 135%

Hi,

das stimmt nicht. Die Tabelle geht bis Stufe 13, entsprechend 200%.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 00:30
(@vaterklaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Skygirl237,

woher die krumme Zahl kommt, weiß ich nicht. Vielleicht nur ein Übertragungsfehler?

Mit dem Bezug auf den Prozentzahl zum Regelsatz wird ein Titel dynamisch. (Das Gegenteil wäre ein fester €-Wert)
Alle 2 Jahre wurden die Sätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht. So genügt der Verweis auf den Prozentsatz des Regelsatzes; eine Änderung des Titels ist damit überflüssig.

MfG
Vater Klaus


AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 12:42
(@skygirl237)
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Der genaue Wortlaut aus der Urkunde über die Abänderung des Regelbetrages lautet wie folgt:

„ Ich verpflichte mich nunmehr, unter Abänderung des vorgenannten Schuldtitels vom…… an 111,4 % des jeweiligen Regelbetrages nach den Alterstufen gemäß § 2 Regelbetrages – Verordnung zu zahlen, rückständige Beträge sofort.“

Des weiteren wird auch der Zahlbetrag, welcher auch aus der DT hervorgeht angegeben. Demnach ist es mir halt ein Rätsel wozu diese % Angabe eigentlich dienlich ist?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2006 12:58
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich hänge mich jetzt einfach mal rein; sorry skygirl  :redhead:
Der mir bekannte Titel meines LG enthält neben den %-Angaben ebenfalls einen absoluten €-Betrag.

Ich kann mir das nur so erklären, daß trotz des absoluten €-Betrages bei Erhöhung der Regelsätze der Unterhalt steigt, weil ja die im Titel genannten x % dann den €-Betrag übersteigen. Doppelt gemoppelt also?

Ich bin ja auch der Meinung, daß der €-Betrag überflüssig ist und das Ganze nur unnötig unübersichtlich macht. Oder sehe ich das falsch?

LG Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 13:08
(@skygirl237)
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Mhm, ich finde das alles eben auch „doppelt gemoppelt“. Es würde doch auch die Angabe eines Betrages bzw. des Betrages aus der DT Tabelle genügen mit dem Verweis, dass sich dieser halt anpasst, sobald sich die Regelsätze ändern oder?
Wie schon mal gesagt, waren wir immer diejenigen, als Unterhaltspflichtige Seite, die auf eine Titulierung „pochten“, weil wir nie wussten, ob die Angaben der KM richtig sind. Nur ist das ja völlig für den A….. oder nicht? Jedenfalls für uns, die wir eh immer pünktlich zahlen und das auch beibehalten werden oder sehe ich das falsch? Dieser Titulierung bringt doch allenfalls der KM etwas, wenn wir nicht zahlen oder??? Und da wir dies nicht tun werden, ist das doch sinnlos nicht???
Viele sonnige Grüße….Skygirl237
😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2006 15:54