Hallo Mangelfallberechner,
kurze Situation: Mein Einkommen ist durch widrige Umstände zusammengeschrumpft.
Meine Leistungsfähigkeit beträgt vor Kindesunterhalt nur 1544,57€.
Nun habe ich ein Kind bei der Ex, das einen Titel Stufe 6 DT, also 276€ in der 2. Altersstufe hat. Da das 2. Kind meiner LG natürlich den identischen KU kriegen sollte, noch mal 276€ runter und dann noch 770€ für die Ex.
Da sieht auch der Laie, das wird ein Mangelfall.
Nun habe ich eine Rechnung des OLGs vor mir liegen, die sich mir - sagen wir mal - nicht ganz erschliesst.
Die nehmen mal die 1544 und ziehen meinen billigen SB (1000 Ücken) ab, um den TU im Mangelfall zu berechnen.
Verteilungsmasse ist also 544 Euro.
Nun 770€ für die Ex und 2x 276€ für die Kinder, in der Summe also 1322€ macht eine Quote von 41%
Gequotelt sollen nun bekommen:
Mama 317€, und die Kinder 113,7€.
Zusätzlich dazu gibt es für die beiden Kinder dann noch mal die Differenz aus billigem und notwenigem SB; 110 Euro.
Für die Kinder gibt es dann also 113+55€=168€.
Klingt alles ganz logisch, net wahr?
Ich frage mich 3 Dinge?
1. Wo ist der Kindergeldanteil?
1544-890 (meinSB) - 317 (Ex) - 168 (Kind1) - 168 (Kind2) = 1
weil der wurde mir grosszügig von den Umgangskosten abgezogen.
2. Was mache ich mit dem Titel
Meine ex bekommt nun einen Titel über TU und hat einen über KU. Der für KU ist aber bei 276, mit 199 Zahlbetrag. Den will der Richter auch nicht anpacken. Und nu? Zahle ich nur 168, kenne ich jemanden, der sich ganz dol freut und mir meine Konten dicht macht.
3. Soll ich hier über den Tisch gezogen werden?
Danke,
Michael
Hallo Michael,
0. Ich bin kein Mangelfallberechner. Trotzdem ein paar Kommentare von mir:
1. Dein Kindergeldanteil wird erst bei 135 % des Zahlbetrages der Regelbetragsverordnung (voll) angerechnet. Bei einem Zahlbetrag von weinger als 199 € meines Wissens gar nicht.
2. "Ex" oder Anwalt der "Ex" anschreiben, er / sie möge den Titel herausgeben. Wahrscheinlich wird sich da nix tun. Ansonsten als Mangelfall einen Beratungsschein holen und Abänderungsklage einreichen, mit PKH (sollte bei den Zahlen auch kein Problem sein). Solltest du gute Kontakte zur Presse haben, dann vielleicht mal dort kundtun, wie fahrlässig die Gerichte mit den Steuergeldern umgehen - weil das Gericht den KU Titel auch gleich hätte "kassieren" können.
3. Ja. § 0 der deutschen Familiengerichtsbarkeit besagt, der (geschiedene) Mann ist das Sozialamt; in den wenigen Fällen, in denen § 0 nicht funktioniert, wird er von den Gerichten automatisch in Kraft gesetzt.
Gruß
Martin
Hallo Weisnich,
Dein Selbstbehalt beträgt 890€. Bei den Kindern wird mit einem Betrag von 135% des Regelbetrages gerechnet. Kindergeld wird nicht abgezogen!
Eine sehr schönes Beispiel für eine Mangelfallberechnung findet sich im >Beitrag von mummel<
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
3. Ja. § 0 der deutschen Familiengerichtsbarkeit besagt, der (geschiedene) Mann ist das Sozialamt; in den wenigen Fällen, in denen § 0 nicht funktioniert, wird er von den Gerichten automatisch in Kraft gesetzt.
Martin, das hast Du schön ausgedrückt! Es trifft den Nagel auf den Kopf! :thumbup:
Uli
p.s. sorry, wenn ich hier ganz allgemein z.Zt. wenig Konstruktives beitragen kann. Mein Weltbild ist (ganz ehrlich) zutiefst erschüttert! :exclam:
Ich habe die virtuellen Beträge und eine einfach begreifliche Lösung gefunden.
So. In mühevoller Kleinarbeit habe ich es nun auch verpackt. Die Verpackung war nämlich bisher das Wichtigste. Richter scheinen Vorverdautes zu mögen.
Rausgekommen ist:
1. Ich werde um volle Umgangskosten bitten und den nach der Mangelfallrechnung verbleibenden Kindergeldanteil dem Trennungsunterhalt zuschlagen. Hoffentlich fressen sie diese Kröte. Der Anteil ist nämlich meist 0.
2. Quotelung muss sein, ansonsten stirbt der Vergleich (wenn sie schon maximalst fordert, soll sie auch maximal lernen; ihre Forderung war nämlich höher als meine Leistungsfähigkeit nachdem ich zusammengestrichen worden bin; das soll ein Ende haben)
3. Ich werde um Änderung des Titels auf das Ergebnis der Mangelfallberechnung bitten und ansonsten direkt Richtung Klagen.
Das Schlimme ist, dass man sich auch auf nix verlassen kann. Hoffentlich nehmen die nur die Korrekturen der offensichtlichen Fehler an.
Noch Bemerkungen zum Vorgehen?
Danke,
Michael
Hallo Michael,
Noch Bemerkungen zum Vorgehen?
keine außer dass ich die Punkte 1 und 2 deines letzten Posts nicht verstehe. Punkt 3 kann ich erahnen (hatte ich ja schon vorgeschlagen). Da ich aus deinem Post keine Vorgehensweise erkenne, kann ich mich dazu auch nicht äußern.
Gruß
Martin
Hallo sky,
Eine sehr schönes Beispiel für eine Mangelfallberechnung findet sich im >Beitrag von mummel<
Meines Erachtens ist die Berechnung von Weisnich richtig. Zuerst wird mit dem Selbstbehalt gegenüber der Exfrau gerechnet und dann die Differenz der Selbstbehalte auf die Kinder aufgeteilt. So steht es in "unseren" Leitlinien des OLG Schleswig und so wurde auch die Berechnung bei meinem Mann gemacht.
Somit ist die Berechnung von mummel an diesem Punkt leider nicht korrekt 😉
eskima
@ Uli: kann ich verstehen. Ich glaube allerdings, dass die einzige Möglichkeit darin liegt, alles sauber un dübersichtlich durchzurechnen und dann kompakt an den Richter weiterzugeben.
@Schmusepapa:
Zu 1. Die haben mir Umgangskosten von 200 Euro zugesprochen. Davon aber den Kindergeldanteil des KUs (Stufe6) von 77 Euro abgezogen. Von dem bleibt nach der Mangelfallberechnung aber nichts übrig. Die ziehen mir also einen Vorteil ab, den ich nicht habe.
Mein Vorschlag: Wir nehmen die 200 Euro Umgangskosten ohne Abzug und alles, was nach der Mangelfallberechnung noch im Kindesunterhalt an Kindergeldanteil vorhanden ist, bekommt die Ex bei Ihrem TU dazu.
Zu2: Im Vorschlag ist enthalten, dass sich die Prozesskosten gegeneinander aufheben. Das wäre ein derbes Geschenk, weil ihre Forderungen auch beim OLG so hoch waren, dass sie mit meiner kompletten Leistungsfähigkeit durchaus vergleichbar sind. Es waren nur 500 Euro zu verteilen und sie wollte 1500! Da kommt meiner Rechnung nach etwa eine 80:20-Quote raus.
Zu 3.: Genau. Der KU ist nach mangelfallberechnung nur 160 Euro, was nicht ganz den titulierten 276Euro entspricht.
@Eskima: danke!
Dann habe ich aber noch eine Frage:
Wie wird die Quote für die Prozesskosten ausgerechnet?
Ich denke, dass der Unterschied zwischen Titulierung vor Verfahren und Forderungen = 100% sind und mit den Beträgen aus den neuen Titeln dann die Quote ausgerechnet wird. Richtig?
Danke für die Antworten,
Michael
rehi,
zur letzten Frage: hast du keine PKH beantragt? Im Mangelfall dürfte die eigentlich greifen und du musst überhaupt keine Prozesskosten zahlen...
Wir hatten in diesem Jahr eine PKH-Überprüfung für ein Verfahren im Jahr 2004 und haben wieder den Bescheid, dass es sich bei uns um ratenfreie PKH handelt 😉
eskima
@Eskima,
da magst Du schon Recht haben.
Dumm an so einer Sache ist nur, wenn der Anwalt halt der mit PKH, sagen wir mal, nicht funktioniert.
Und ich habe noch ein ganz anderes Problem.
Im Augenblick laufen 7 Verfahren gegen mich. Auf ihrer Seite wurde bisher alles von der PKH abgedeckt. Daher kommen immer neue Klagen auf mich zu, was auf die Dauer schon nervt.
Wie kann ich dem nun Einhalt geben?
Möglichkeit 1: Ich gebe ihr all mein Geld und das SGR und lasse den Umgang ab sofort fallen
Möglichkeit 2: Ich bringe sie in den Genuss, herauszufinden, dass Prozesse nicht nur witzig, sondern auch teuer sind.
Und da habe ich mich für Möglichkeit 2 entschieden.
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
Im Vorschlag ist enthalten, dass sich die Prozesskosten gegeneinander aufheben. Das wäre ein derbes Geschenk, weil ihre Forderungen auch beim OLG so hoch waren, dass sie mit meiner kompletten Leistungsfähigkeit durchaus vergleichbar sind. Es waren nur 500 Euro zu verteilen und sie wollte 1500! Da kommt meiner Rechnung nach etwa eine 80:20-Quote raus.
wenn der Prozess im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens geführt wurde, dann werden die Kosten normalerweise gegeneinander aufgehoben.
Handelt es sich um einen "isolierten" Prozess, so stimmt deine Sichtweise. Wer welchen Teil tragen muss, hast du ja schon selbst ausgerechnet.
Gruß
Martin

