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Abgetrennt: Unterhaltsberechnung

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

Einstweilen gehe ih von einem geschätztem monatlichen Nettoeinkommen i.H. von 1400,00 Euro bei Ihnen aus.

Das ist aber mehr als das, was du am Anfang dieses Threads ausgerechnet hattest. Und wenn wir mal von deinen 1285 Euro bereinigtes Netto ausgehen, ändert sich zwar nix am KU aber für TU bleibt nur noch wenig Raum (nämlich ca. 60 Euro). Wird zwar wegen der Fahrtkosten noch Stunk geben, aber warum sollte man der Gegenseite das Feld in vorauseilendem Gehorsam kampflos überlassen?

Und ob es bei dir einen Wohnvorteil gibt, der größer ist als Null, das ist zumindest zweifelhaft. Müsste man nochmal genau rechnen.

Abschließend ermpfehle ich Ihnen, sich gg. Ihrerseits von einem RA beraten zu lassen.

Fehlt gerade noch, dass er eine Liste befreundeter Kanzleien mitliefert ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2010 18:31
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

dank Euch Beiden!!!!!!

Bezahl das dann mal!

Versuche nachher nochmal meine Aufrechnung der Finanzen hier reinzustellen.
Wäre toll, wenn Ihr dann nochmal einen Blick draufwerfen könntet!

Schönen Sonntagvorabend für ALLE!!!

Gruß Vaterein....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 18:34
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bin gerade dabei mir meine Unterhaltszahlungen auszurechnern.

Folgende Frage stellt sich mir dabei:

Kann ich meine Zins- + Tilgungszahlungen für meine ETW sowohl herranziehen, um
a)
meinen Wohnwert im Trennungsjahr auf 0,00 Euro zu drücken
und
b)
die Tilgung auch als priv. Altersvorsorge mit meinem Nettolohn bereinigen?

Gruß Vaterein...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 22:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du kannst die Zinsen voll abziehen und die Tigung bei den Wohnkosten, soweit sie in etwas der Afa entspricht, also vielleicht 2% vom Wert der Immobilie.

Wenn du mehr als das an Tilgung hast, kannst du das noch als Altersvorsorge deklarieren, sofern diese in Summe nicht 4% deines brutto übersteigt.

Im Trennungsjahr kannst du Zinsen und Tilgung sogar über den Wohnwert hinaus abziehen, so dass sich ein negativer Saldo ergibt.

Danach geht das nicht mehr.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2010 22:44
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

noch eine Frage, bevor ichs hab:

damit ich kein KU-Mangelfall werde:
um also den vollen KU zu zahlen, muß ich was als bereinigtes Netto haben?

900,- SB +
333,- KU lt. DDT 2010 Zeile 2 ohne hälftiges KG

oder
900,- SB +
241,- Zahlbetrag lt. DDT 2010 Zeile 2

DANKE!!!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 23:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum Zeile 2?
Da du deiner Frau auch zum Unterhalt verpflichtet bist, bleibst du in Zeile 1.
Selbst dann, wenn für sie kein Geld übrig bleibt.

Also 900,- plus 225,- und das gesamte KG zu deiner Ex


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 00:02
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Zeile 2 habe ich genommen, da ich über 1501,- netto raus habe.

sieht dann so aus:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 00:29
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Guten Abend nochmal an ALLE!

Okay, dann rechner ich Euch mal was vor:

durchschnittliches Monatsnetto incl. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, incl. Überstd-auszahlung in St.-Kl 1 mit 0,5 Kindern ohne Freibetrag: 1558,65 Euro

Wohnwert durch ETW:
Vergleichsmiete: 400,-
Zinszahlungen: 206,30
Tilgung: 189,36
Hausgeld: 107,18
= negativer Wohnwert von -102,84 Euro

(hab hier nicht das volle Hausgeld i.H. von 282,-genommen, da ja nur die Kosten geltend gemacht werden können, die ein "normaler" Mieter nicht zu zahlen hat. Genauso mit der Grundsteuer B i.H. von 11,80 Euro.)

Werbungskosten lt Leitlinien OLG Schleswig Punkt 10.2.2.
9 km x 2 x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage : 12 Monate = 99,00 Euro

priv. Altersvorsorge:
LV: 51,12 Euro
Tilgung ETW: 72,69 Euro
Gesamt 96,72Euro

(Tilgung eigentlich 189,36 Euro, aber wie Beppo beschrieben hat nur alles über 2% vom Wert / AfA)
(eigentlich Gesamt: 123,81 Euro. Aber max. ist 4 vom Bruttolohn; also 29.017,20 : 100 x 4 : 12 Monate = 96,72 Euro)

Zusammengefast:
1558,65 Euro Netto
-129,93 Euro negativer Wohnwert
-  99,00 Euro Werbungskosten
-  96,72 Euro priv. Altersvorsorge
___________
1233,00 Euro bereinigtes Netto

davon zahle ich 241,00 Euro KU lt DDT 2010 Zeile 2 Zahlbetrag.

verbleiben 992,00 Euro

tja, zu wenig um TU zu zahlen!!!  ;(   😉

Jetzt brauch ich nur noch Euren Segen!

Vielen Dank für Eure Zeit und Mühe!!!!!!!!

Gute Nacht!!!
Vaterein....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 00:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn das bereinigte Netto unter 1.400,-liegt bist du doch wieder in Zeile 1 und damit bleiben auch ein paar Kobo am EU übrig, was dann auch Diskussionen um die Zeile 1 auschließt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 00:42
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

Zeile 2 habe ich genommen, da ich über 1501,- netto raus habe.

Im Moment nur so viel: Maßgeblich ist nicht das, was du netto rausbekommst, sondern dein bereinigtes Netto, und das ist bei deiner Rechnung ja unterhalb von 1500 Euro. Und daran würde sich nicht einmal dann etwas ändern, wenn man dir deine Abzugsposten noch hier und dort zurechtstutzen würde, denn bei 1558,65 Euro netto incl. anteiligem Weihnachtsgeld usw. würde dich sogar die 5%-Pauschale für berufsbedingte Kosten (was ja niedriger ist als die nachgewiesenen Kosten) schon unter die 1500-Euro-Marke bringen.

Also: Zeile 1.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. Beppo war mal wieder schneller 😉


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 00:45




(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Achso!
Ich dachte die DDT richtet sich nach dem unbereinigtem Netto.

Also langt es, wenn ich am Ende 1125,00 bereingtes Netto übrig habe um kein KU-Mangelfall zu werden?

Dann jongliere ich noch etwas mit dem Hausgeld!
Möchte darauf hinaus, das ich vollen KU zahle, aber so wenig wie möglich TU.

Wie sieht meine Auflistung sonst aus????

Gruß Vaterein...


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 00:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du jetzt die Tilgung einmal komplett beim Wohnwert abgezogen und dann in Teilen nochmal bei der AV?

Das geht nicht.

Du kannst das nicht zweimal geltend machen.  Nur aufteilen, wenn Limits überschritten sind.

Aber sonst sieht das schon gut aus.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 01:04
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

@ Beppo: Ja, hatte ich doppelt abgezogen.

Hier nun meine korrigierte Aufrechnung:

Einkommen:
Monatliches Netto                         1558,65 Euro

Wohnwert:
ca. Vergleichsmiete:                           400,00 Euro
Zinsen ETW:                                   206,30 Euro
Tilgung ETW:                                   189,36 Euro
Hausgeld (Verwalter, Rücklagen, etc.)   106,89 Euro

Ergibt einen negativen Wohnwert:   102,55 Euro

Werbungskosten:
9 km x 2 x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage : 12 Monate
                                                    99,00 Euro

priv. Altersvorsorge:
LV                                                     51,12 Euro

Bereinigtes Netto:                         1305,98 Euro

KU lt DDT. 2010 Zeile 1 (Zahlbetrag)   225,00 Euro
TU bis zum SB i.H. von 1000,00 Euro     80,97 Euro

Wie sieht das aus???

DANKE für Eure Hilfe!!!!!!!!

Gruß Vaterein...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 14:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sieht doch schon mal ganz gut aus.

Wenn du jetzt noch irgendwelche Streichposten aufnimmst, damit der Richter was zu entscheiden hat, bzw. die RAttin sich wichtig machen kann, wäre das ja schon nahe dran.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 14:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da die RAin ja aber auch keine überzogenen Dinger fordert, könntest du die Mätzchen aber auch lassen und gleich mit deiner Rechnung kommen.

Könnte klappen.  :thumbup:

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.01.2010 14:38
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bin morgen früh bei meinem RA und geh das nochmal mit ihm durch.

Denke, wir werden erstmal nur meine Unterlagen verschicken und abwarten, was die RAttin ausrechnert.
(mit ein paar Anmerkungen, um der RAttin das Leben nicht zu schwer zu machen.)

Im Ärmel behalte ich dann noch die Umgangskosten.
Habe alleine 330,00 Euro kosten fürs abholen und bringen, wenn ich die Kilometer wie die Werbungskosten (0,30 Euro/km) 
rechnern würde.
Da gibts es inzwischen ja auch Anmerkungen in einigen Urteilen, das der Umgang nicht daran scheitern darf, weil ich die Kosten nicht mehr aufbringen kann. (Erhöung SB gegenüber TU.)

Gruß
Vaterein....


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 15:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi VatereinersuessenTochter

Beim KG für den Monat 12/2009 sei bitte vorsichtig und rufe die FamK unter Mitteilung der KG-Nummer an und frage nach, ab wann Deine DEF das KG umgemeldet hat. Dies kann nämlich rückwirkend bis zu 6 Monate sein. Und zahlst Du jetzt und später zieht es Dir die FamK noch mal ab dann guckst Du in die Röhre, eben Pech gehabt.

Zu Deiner letzten Frage: Eine Höhergruppierung findet bei Dir nicht statt, da unzweifelhaft (Schreiben des RA) zwei UH-Berechtigte Ansprüche geltend machen und die Tabelle genau von dieser Anzahl ausgeht. Daher bist Du nur zum Mindest-KU verpflichtet. Ausserdem findet beim KU solange eine Herabstufung statt, bis auch niederrangigere Ansprüche (z.B. TU) gedeckt sind. Also aus der ersten Zeile der DDT kommst Du so oder so nicht heraus, es sei denn, Deine DEF verzichtet auf TU. Dann allerdings darf sie kein ALG2 beantragen oder sonstige staatl. Unterstützung als UH-Ersatzleistung.
Um kein KU-Mangelfall zu werden - und nur darum geht es überhaupt - müsste Dein bereinigtes Netto 900€ + 225€ = 1125€ betragen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 18:31
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

Anruf bei der FamKasse erledigt.
Läuft alles korrekt.
Kriegen noch Post das  wir die Zahlungen der Kasse bestätigen und dann ist das Thema vom Tisch!

Danke für Eure Hilfe!!!!!!!

Gruß VatereinersuessenTochter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 11:30
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Besprechung mit meinem RA ist auch erledigt.

lt. Ihm bin ich mit der geschätzen Vergleichsmiete zu hoch.
Dürfen nicht 400,- sein, sondern für ne 2 Zimmer Wohnung nur 250,-

Heißt also der Wohnwert geht noch weiter in den Keller.

Komm somit auf ein bereinigtes Netto i.H. von 1155 Euro.
Wird also wohl leider  ;( doch nichts mit dem TU für Ex.

Naja, wir geben der RAttin erstmal nur das, was sie angefordert hat.
(Gehälter, Werbungskosten und priv. Altersvorsorge)

Da meine Ex anscheindend vergessen hat ihrer RAttin von der Whg. zu erzählen, warten wir auf Ihre erste Hochrechnung und werden sie dann auf den Wohnwert hinweisen.

Seh den nächsten Tagen gelassen entgegen.  🙂

Schönen Tag Euch Allen!!!!!
Gruß Vaterein.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 14:05
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo mal wieder.....

habe gestern ein Schreiben von der RAttin meiner Ex erhalten.
Darin sind  2 Passagen, aus welche ich nicht schlau werde:

1.
Dabei wird zunächst ohne Präjudiz die von Ihnen benannte Lebensversicherung als Abzugsposten berücksichtige.

Was soll das mit "Präjudiz"??????

2.
RAttin fordert zum Schluß einen Titel über den Mindest-KU.
lt.  meiner Ex, mit der ich gerade gesprochen habe, kommt das nicht von meiner Ex!!
Also eigenmächtig von RAttin!!!!
Darf die das????
Oder kann den Titel nur meine Ex verlangen?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß Vaterein......


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2010 23:04




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