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(@nordlicht2400)
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Hallo,
manche haben schon meine bitterböse Geschichte meiner Ex gelesen nun ist es so das wir seit dem 30.10.2008 getrennt sind und ich ein Schreiben nach dem anderen von dem Anwalt meiner Ex bekomme und jetzt habe ich zum 1.1.2010 auch meinen Job verloren lt.meines Arbeitgebers betriebsbedingt aber internnhat meinr Ex öftesten meinen Arbeitgeber aufgesucht und Unwahrheiten gesagt naja seit dem 1.1.2010 erhalte ich 1040 Arbeitslosengeld.Wir haben üben Sihn der 2 1/2 Jahre alt ist wir waren nie verheiratet und das ich KU zahlen muss weiß ich auch und will ich wiviel es wird weiss uch noch nicht. Jetzt will meine Ex auch Unterhalt fuer sich Sir hatte bis zum 15.12 selber gearbeitet und hatte 1100 Euro Netto Verdienst in der Pflege und sei 2 Jahren gearbeitet jetzt meint sie sie muesse aufhoeren ib es Uhr Anwalt gesagt hat weiß ich nicht sie meint sie muss sich um unseren Sihn kuemmern wir wohnen im gleichen Ort sie hat ihn einfach aus dem Kindergarten genommen usw und ich kann ihn auch betreun haben gleiches Sorgerecht aber musste mein Besuchsrecht mit einer Verfuegung einklagen bis zur 2. Instanz. Nur ist meine Frage da ich alles verloren habe auch meinen Job meine Wohnung Moebel usw jetzt will meine Ex Unterhalt geht das ? Bekommt sie was ? Arbeitslosengeld 1040 € viellcht ca 200 € KU und dann noch Unterhalt fuer die Ex was kommt noch wie soll ich mir eine neue Wohnung leisten usw ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2009 09:45
 elwu
(@elwu)

Hallo,

ich würde dir raten, mit den Anwaltsschreiben, deinen Einkommensnachweisen und dem Kündigungsschreiben zum Gericht zu gehen und einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Damit und mit den anderen Unterlagen gehst du zum Anwalt, der soll dir helfen. Ich habe den Eindruck dass du das ohne professionelle Hilfe nicht auf die Reihe bekommen wirst.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 10:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nordlicht,

wie elwu schon geschrieben hat, du solltest dir per Beratungsschein eine anwaltliche Erstberatung genehmigen lassen. Ich greife aber trotzdem schon mal ein paar von deinen Punkten auf.

Nur ist meine Frage da ich alles verloren habe auch meinen Job meine Wohnung Moebel usw jetzt will meine Ex Unterhalt geht das ? Bekommt sie was ? Arbeitslosengeld 1040 € viellcht ca 200 € KU und dann noch Unterhalt fuer die Ex was kommt noch wie soll ich mir eine neue Wohnung leisten usw ?

Der Mindestsatz für KU wird zum Januar vermutlich auf 225 Euro steigen; und da du "nur" zwei Unterhaltsberechtigte hast, könntest du da u.U. sogar noch hochgestuft werden. Da du arbeitslos bist, hat du zumindest für KU einen reduzierten Selbstbehalt von 770 Euro; so viel muss dir aber normalerweise auf alle Fälle bleiben. Nur damit du schon mal eine Idee hast, wohin die Reise geht.

jetzt habe ich zum 1.1.2010 auch meinen Job verloren lt.meines Arbeitgebers betriebsbedingt aber internnhat meinr Ex öftesten meinen Arbeitgeber aufgesucht und Unwahrheiten gesagt

Wenn das in irgendeiner Weise zu belegen ist, dass deine Ex dich bei deinem Arbeitgeber angeschwärzt hat, dann ändert das natürlich nichts am Kindesunterhalt, aber es kann sein, dass deine Ex damit ihre eigenen Unterhaltsansprüche verliert (Verwirkung). Siehe BGB, Paragraf 1579. Sprich das bitte beim Anwalt an, dass deine Ex möglicherweise nicht ganz unschuldig ist an deiner jetzigen Arbeitslosigkeit.

Das nützt dir im Moment zwar wenig, weil du vermutlich schon nach KU praktisch am Selbstbehalt bist, aber hier geht es auch darum, zukünftige Ansprüche deiner Ex von vornherein zu verhindern. Die Dame scheint nämlich zu der Sorte zu gehören von "ich hab zwar keinen Anstand, aber einen Anspruch".

Jetzt will meine Ex auch Unterhalt fuer sich Sir hatte bis zum 15.12 selber gearbeitet und hatte 1100 Euro Netto Verdienst in der Pflege und sei 2 Jahren gearbeitet jetzt meint sie sie muesse aufhoeren ib es Uhr Anwalt gesagt hat weiß ich nicht sie meint sie muss sich um unseren Sihn kuemmern wir wohnen im gleichen Ort sie hat ihn einfach aus dem Kindergarten genommen usw

Wahr ist: Bis zum dritten Geburtstag des Kindes bräuchte sie überhaupt nicht zu arbeiten. Was die Dame sich hier geleistet hat, ist allerdings schon grenzwertig: Zwei Jahre lang war es anscheinend möglich zu arbeiten, und dann ein halbes Jahr vor dem dritten Geburtstag des Kindes die Brocken hinschmeißen? Und das Kind aus dem Kindergarten nehmen, um dann womöglich ab dem dritten Geburtstag zu behaupten, sie könne nicht arbeiten, weil sie keinen Betreuungsplatz für das Kind habe? Hmrpf, das klingt ein bisschen wie "Bedürftigkeit mutwillig herbeiführen", und kann ebenfalls ein Grund sein, dass sie ihren eigenen Unterhaltsanspruch verliert (zuständig ist ebenfalls der schon genannte Paragraf 1579). Auch hier: Anwalt fragen, was da am besten zu tun ist.

Und auch wenn ich sonst nicht gerade ein Freund davon bin, das Feld den Anwälten zu überlassen - ja, ich schätze, diese Dame braucht im Moment mal anwaltliches Gegenfeuer.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 12:01