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Abgetrennt: Unterhaltsberechnung

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VEST,

da hatte Beppo schon recht: Deine DEF ist dem Grunde nach ja unterhaltsberechtigt - nur ist eben zu wenig zum Verteilen da; deshalb bringt ihr ihre Unterhaltsberechtigung genau 0 EUR. Insofern hat Dein RA nicht recht. Sind denn alle anderen (Abzugs-)Positionen sauber berechnet worden? Ansonsten kann es ggf. passieren, dass die Gegenseite doch noch Euros findet, die Dich über den SB bringen und eine Unterhaltspflicht auslösen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2011 21:05
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,
Hallo alle anderen 😉

Danke für Deine Antwort.
Gibs dafür irgendwelche "hochoffiziellen" Texte?
(weißt ja, .....nur weil wir "Laien" etwas sagen/meinen, heißt das ja noch lange nicht, das ein RA das glauben muss!?!)

Zur Zeit wird noch versucht einen Ehegattenunterhalt rauszuholen.
Die Fahrtkosten zur Arbeit sind der Gegenseite noch ein Dorn im Auge, weil es keine Fahrtkostenabrechnung oder so gibt.
Ich habe meinen RA schon gebeten, die Gegenseite einmal denn Sachverhalt mit den Fahrtkosten bedingt durch den Umgang darzustellen und das ich darauf verzichte das geltend zu machen, weil ich ja eh keinen TU zahle.
Hoffe, das da bald Ruhe herrscht...

Welche großen Veränderungen beim Unterhalt für Ex kommen eigntl auf mich zu, wenn ab 01.07. unsere Tochter in den Kiga geht und ich hoffentlich auch dann bald geschieden bin?
Noch arbeit Ex nicht.

Euch allen noch einen schönen Nachmittag!
Gruß Vatereiner...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 18:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Gibs dafür irgendwelche "hochoffiziellen" Texte?

Die URL des zuständigen OLG's, dann das BGB mit all seinen UH-relevanten §§. Bei den URL steht klar und deutlich die Anzahl der UH-Berechtigten ist maßgeblich. Im BGB steht, wer UH-berechtigt ist und wer dann als Pflichtiger in die Mangel genommen wird. Das dürfte Deinem RA doch nicht so schwer fallen, dies zu verstehen. Nur, wenn DEF offiziell und notariell beglaubigt auf ihren Anspruch verzichtet (wechselseitig, und auch in Zeiten der Not), dann könnte der KU eine Stufe nach oben gehen. Denn erst dann ist sie nicht mehr UH-berechtigt. Allerdings wäre dies wahrscheinlich zu Lasten Dritter, da sie kein eigenes EK hat und vermutlich ALG2 beantragen würde.

Die berufsbedingte Fahrleistung mit dem PKW lag doch bereits zu glücklichen Ehezeiten vor, oder? Damit wären sie eheprägend und werden auch i.d.R. selbst beim KU anerkannt.

Welche großen Veränderungen beim Unterhalt für Ex kommen eigntl auf mich zu, wenn ab 01.07. unsere Tochter in den Kiga geht und ich hoffentlich auch dann bald geschieden bin?
Noch arbeit Ex nicht.

Die KiGa-Kosten, welche laut BGH einen Mehrbedarf darstellen und von den Eltern entsprechend der Einkommensverteilung zu leisten sind (ohne Verpflegungskosten im KiGa).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 13:54
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

DANKESCHÖN!!!  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2011 17:35
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