Nochmal Hallo!
könnt Ihr bitte noch einmal einen Blick auf meine Unterhaltsberechnung weren, damit ich den Unterhalt für Januar vorab, freiwilig überweisen kann?
Jahresbrutto: 28238,48- incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld
Jahresnetto: 17896,92,- in Stkl.1
Bereinigung:
Fahrtkosten zur Arbeit: 4500km x 0,30 = 1350,- / Jahr
Altersvorsorge nehme ich die 4% vom Jahresbrutto, da ich da sonst drüber liege = 1129,54 / Jahr
Bereinigung Monatsnetto:
1491,61
-112,50
- 94,13
bereinigtes Monatsnetto:
1284,98 Euro
KU nach DD2009:
281,00 - 82,00 (1/2 KG) = 199,00 Euro
um KU bereinigtes Netto:
1284,98 - 199,00 = 1085,98 Euro
KM-Unterhalt:
lt. OLG Schleswig bleiben mir 1000,00 SB gegenüber KM
1085,98 - 1000,00 = 85,98 Euro
Also überweise ich (vorbehaltlich der neuen Gesetze 2010)
199,00 + 85,98 = 284,98 Euro
Habe ich richtig gerechnert?
Familienkasse schreibt mein Ex selber an, wegen dem KG
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Vaterein.....
*abgetrennt*
Könntest du bitte nicht alles in einem Topic verwursten? Danke!
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey Deep,
Sicher.
war nicht böse gemeint!
Hatte das da ja schon ein paar mal angeschnitten und wollte deswegen kein Neues Thema anfangen.
ENTSCHULDIGUNG dafür!
Gruß Vaterein...
Also überweise ich (vorbehaltlich der neuen Gesetze 2010)
199,00 + 85,98 = 284,98 EuroHabe ich richtig gerechnert?
Dir gehört echt ein Tritt in den Hintern. Hast Du nicht geschrieben Du hast Wohnungskosten von ca 800€ ? Und willst auch noch TU zahlen? Wovon eigentlich?
Für den KU gilt ja schon Stufe 3 (wenn Du kein TU zahlst) statt der Stufe 1 in Deiner Rechnung, und mit der Erhöhung für 2010 bist Du allein mit dem KU schon an der Schmerzgrenze, sodass Du vielleicht über einen KU-Mangelfall reden solltest, aber doch nicht über TU, also zieh die Spendierhosen aus und überleg Dir, wie Du finanziell die Kurve kriegst.
Hi
Naja, für den KU dürfte Stufe 2 gelten, da ein prinzipieller TU-Anspruch besteht = 2 UH-Berechtigte. Das Du nicht leistungsfähig bist ist eine andere Sache.
Aber es wäre nicht schlecht, die wesentlichen Zusammenhänge noch einmal darzustellen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen,
@ oldie:
Aber es wäre nicht schlecht, die wesentlichen Zusammenhänge noch einmal darzustellen.
Was meinst Du damit genau?
Was möchtest Du noch wissen?
Danke für Deine Hilfe!!!
Gruß Vaterin...
Hi VatereinersuessenTochter,
Was meinst Du damit genau?
Was möchtest Du noch wissen?
Bin zwar nicht oldie, aber aus meiner Sicht wäre es hilfreich, wenn du alle relevanten Dinge hier nochmal kurz zusammenfassen könntest (für die Einnahmenseite hast du das ja hier schon gemacht, aber wie war das z.B. auch gleich wieder mit den Kosten für deine Wohnung) - ist nämlich einigermaßen mühsam, sich das aus deinen anderen Beiträgen zusammensuchen zu müssen. Das was pappasorglos dir um die Ohren gehauen hat (800 Euro Wohnkosten bei nicht mal 1500 Euro netto und dann noch KU+TU kann nicht funktionieren) - nun, das ist z.B. ein Aspekt, den ich überhaupt nicht mehr auf dem Radar hatte, obwohl du das mit den 800 Euro Wohnkosten bestimmt schon mal irgendwo geschrieben hattest.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo an alle freundlichen Helfer,
hier die Ausgabenseite: (alles monatliche Zahlen)
KFZ Vers.: 80,-
KFZ Steuer: 35,-
Fahrten zur Arbeit: 375km
Fahrten zur Umgangspflege mit Kind: 900km
(KM ist einfache Strecke 35km weit weggezogen)
Kredite ETW Zinsen: 312,-
Kredite ETW Tilgung: 138,-
Hausgeld: 282,-
Grundsteuer: 11,-
Rundfunk: 18,-
Strom, Heizung, Wasser: 75,-
Riester: 96,-
Lebensvers. 51,-
Bauspar: 13,-
Unfallvers. fürs Kind 10,-
Ich weiß, das ist eigentlich alles zusammen über meinem Buget!
Mir geht es aber hier jetzt erstmal darum, was ich zu zahlen verplichtet bin.
Ob ich dann 2010 z.B. die Riester oder die LV totmache, weil die Tilgung für die ETW schon meine max. 4% Altersvorsorge übertreffen, kommt dann in 2010 auf die Tagesordnung.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!
:schilddanke: :schilddanke: :schilddanke:
Gruß Vaterein...
Mir geht es aber hier jetzt erstmal darum, was ich zu zahlen verplichtet bin.
Also TU jedenfalls nicht.
Und ob KU jetzt Stufe 1,2 oder 3 sei mal dahingestellt, aber solange niemand Dir begründet, warum das mehr als Stufe 1 sein soll, würde ich auch niemanden auf diese Idee bringen.
Ihr seid eine Zugewinngemeinschaft! Glaub nicht, dass Du dieses Turbosparleistung aus Tilgung+Riester+LV für Dich sparst. Die Rechnung kommt noch, heisst Zugewinnausgleich.
Deswegen gibts da auch keine 4% Grenze, bei Zugewinngemeinschaft ist Vorsorge voll abzuziehen. ETW-Zinsen+Hausgeld+Grundsteuer sind 600€ und damit auch viel mehr als die 400€ "angemessene" Kaltmiete, also hast Du einen negativen "Wohnvorteil" (also einen Wohnnachteil).
An TU ist da einfach nicht zu denken.
Hallo,
Danke für die Antworten.
Dann überweise ich 199,- KU (Vermerk: freiwillige Zahlung, Zahlung unter Vorbehalt)
Gruß
Vaterein...
Hallo,
Ihr seid eine Zugewinngemeinschaft! Glaub nicht, dass Du dieses Turbosparleistung aus Tilgung+Riester+LV für Dich sparst. Die Rechnung kommt noch, heisst Zugewinnausgleich.
Deswegen gibts da auch keine 4% Grenze, bei Zugewinngemeinschaft ist Vorsorge voll abzuziehen. ETW-Zinsen+Hausgeld+Grundsteuer sind 600€ und damit auch viel mehr als die 400€ "angemessene" Kaltmiete, also hast Du einen negativen "Wohnvorteil" (also einen Wohnnachteil).
An TU ist da einfach nicht zu denken.
Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür?
Mein RA hat folgende Meinung:
zum Wohnwertvorteil:
400,- angemesse Miete
312,- Zinsen
=
88,- auf mein Netto drauf!!!
zur Altersvorsorge:
Meine Riester bin ich dabei tot zu machen und dann würde er nur die LV als Altersvorsorge rechnern.
Zählt bei der Altersvorsorge nur die private oder auch die gesetzliche zur Bereinigung des Einkommens?
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Gruß
Vaterein...
Hallo an Alle,
ich brauche bitte wieder Eure Hilfe!
Habe jetzt das erste Schreiben der RAin meiner Ex vorliegen.
Würde gerne die Meinung von den Experten von VS dazu hören.
(mir nicht einleuchtendes Trennungsdatum, geschätztes Nettoeinkommen auf das ich innerhalb einer Woche Zahlung leisten soll, Zahlung KG Dez. 2009.......)
Weiß nicht ob und wenn wie ich es hier reinstellen soll/kann.
Da sind so einige Punkte die mir Bauchschmerzen machen!!! :puzz:
Hoffe auf Eure Hilfe.
Danke & Gruß
Vaterein...
Weiß nicht ob und wenn wie ich es hier reinstellen soll/kann.
Abtippen. Anonymisiert, das heißt ohne Nennung von Namen, Orten, usw.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Weiß nicht ob und wenn wie ich es hier reinstellen soll/kann.
Hallo,
dir wird nichts anderes übrigbleiben, wenn du hier konkrete Tips erhalten möchtest. Wir sind ja keine Telepathen. Wenn du befürchtest, dass die Gegenseite mitliest, solltest du ein Sonderfallforum einrichten lassen, bei dem nur von dir ausgewählte User mitlesen/schreiben können.
/elwu
Okay, dann tippe ich mal ein wenig:
Datum vom Schreiben 13.01 als Einschreiben/Rückschein
Sehr gee...
hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre getrennt lebenede Ehefrau mich beauftragt hat, die monatlich von Ihnen zu leistenden Unterhaltszahlungen aufgrund der am 20.11.2009 erfolgten Trennung zu überprüfen und geltend zu machen. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung .......
Da Ihre getrennt lebende Ehefrau Ihre gemeinsame Tochter betreut..... haben Sie den monatlichen KU als Barunterhalt ... lt DDT 2010 zu zahlen. Zusätzlich hat Ihre getrennt lebende Ehefrau Ansprüche ... auf TU.
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Ich fordere Sie auf ... bis 29.01.2010, Auskunft ... sämtliche Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit der letzten 12 Monate ........
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Nach erfolgter Auskunftserteilung werde ich die Unterhaltsansprüche genau beziffen können.
Einstweilen gehe ih von einem geschätztem monatlichen Nettoeinkommen i.H. von 1400,00 Euro bei Ihnen aus. Hieraus haben Sie nah Gr 1 der DDT für Kind monatlich 225,- KU zu zahlen, wobei bei diesem Betrag vorrausgesetzt ist, dass das monatliche KG i.H. von monatl. 184,00 von KM bezogen wird.
Die Zahlung des KG an Ihre Ehefrau wurde nunmehr beantragt.
Das KG für den Monat Dez. 09 haben Sie zu Unrecht einbehalten.
Sie werden deshalb aufgefordert, zahlbar jeweils zum 01. des Monats, beginnend ab Jan. 2010, monatlich KU i.H. 225,- zu zahlen, sowie das KG für Dez. 09 i.H. von 164,00 an KM weiterzuleiten.
Bei einem geschätztem Nettoeinkommen i.H. von 1400,- und zu zahlendem KU i.H. von 225,- bleibt unter Wahrung des Ihnen zustehendem SB (1000,-) als Betreungsunterhalt für KM eine monatlich zu zahlende Summe i.H. von 175,00 Euro.
Auh hinsichtlich dieses Betrages fordere ich Sie auf, monatlich jeweils zum 01. an Ihre Ehefau 175,- TU zu zahlen.
Zur Zahlung des jetzt noch für den Monat Jan. 2010 geschuldeten BEträge setze ich eine Frist bis zum 20. Januar 2010.
Sollten die der Zahlung nicht bis zum genanntem Datum auf den Ihnen bekannten Konto meiner Mandantin eingegangen sein, werde ih die Ansprüche ohne weitere Ankündigung gerichtlich geltend machen.
Abschließend ermpfehle ich Ihnen, sich gg. Ihrerseits von einem RA beraten zu lassen.
mfg
So geschafft.
nun meine Fragen dazu:
Auszug war am 17.11.2009
Ummeldung von KM und Tochter Mitte Dez. (Ich bin am 17.12. durchs Bürgerbüro darauf hingewiesen worden. St.-Kl. ändern lassen!)
Kann ich hier was Schriftliches über den 20.11. verlangen???
Weil,
wenn Sie sich erst Mitte Dez. umgemeldet hat und ich außerdem bis heute nicht mein Einverständnis zur Ummeldung unserer Tochter gegeben habe, warum soll ich dann KG für Dez. bezahlen???
Ich denke doch *blauäugig und unwissend* das meine Tochter noch bei mir gemeldet.
Bis Mitte Dez. hat KM ja auch immer gesagt Sie braucht Abstand usw. und wir machen das nicht offiziell bis Sie für Sich nicht sagen kann "das macht keinen Sinn mehr mit uns!".
Falls sich daraus keine Begründung, zur Einbehaltung des KG Dez. 09, ziehen läßt:
Habe unterschrieben von KM:
150,00 Euro erhalten für (18.11.-30.11) für KG und Unterhalt.
400,00 Euro erhalten für (Dezember 2009) Unterhalt. (KG hat Sie da leider nicht eingeschrieben)
Ist die Frist bis 20.01. gesetzlich okay??
siehe "geschätztes Einkommen", keine Bereinigung des Nettos.....
Muß ich Zahlungen auf ein geschätztes Einkommen leisten???
Danke für Eure Hilfe!!!!!!
Moin, das klingt doch recht moderat!
Auszug war am 17.11.2009
Ummeldung von KM und Tochter Mitte Dez. (Ich bin am 17.12. durchs Bürgerbüro darauf hingewiesen worden. St.-Kl. ändern lassen!)
Kann ich hier was Schriftliches über den 20.11. verlangen???Weil,
wenn Sie sich erst Mitte Dez. umgemeldet hat und ich außerdem bis heute nicht mein Einverständnis zur Ummeldung unserer Tochter gegeben habe, warum soll ich dann KG für Dez. bezahlen???
Ich denke doch *blauäugig und unwissend* das meine Tochter noch bei mir gemeldet.
Bis Mitte Dez. hat KM ja auch immer gesagt Sie braucht Abstand usw. und wir machen das nicht offiziell bis Sie für Sich nicht sagen kann "das macht keinen Sinn mehr mit uns!".
Es kommt nicht darauf an, wo sie gemeldet ist, sondern auf den tatsächlichen Auszug und den dazu gehörigen Beweis.
Dieser kann die Ummeldung, kann aber auch irgendwas anderes sein.
Da du aber anscheinend schon was für November bezahlt hast, wird man das eher Bestätigung des Novembers ansehen.
Falls sich daraus keine Begründung, zur Einbehaltung des KG Dez. 09, ziehen läßt:
Habe unterschrieben von KM:
150,00 Euro erhalten für (18.11.-30.11) für KG und Unterhalt.
400,00 Euro erhalten für (Dezember 2009) Unterhalt. (KG hat Sie da leider nicht eingeschrieben)Ist die Frist bis 20.01. gesetzlich okay??
Das sind Kinkerlitzchen.
siehe "geschätztes Einkommen", keine Bereinigung des Nettos.....
Muß ich Zahlungen auf ein geschätztes Einkommen leisten???
Nein, du kannst aber, wenn es nicht zu hoch geschätzt ist.
Wenn du weniger verdienst, kannst du das RA ja mal schreiben und seine TU-Forderungen damit zurück weisen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo für Deine Antworten!
Werde der RAin diese Woche meine Unterlagen zuschicken und im Anschreiben Ihre Forderungen zurückweisen.
Die soll mir erstmal ne ordentliche Rechnung aufzeigen, vorher gibts keinen TU!!!!!
Sollte ich aber den restlichen KU sofort nachzahlen?
Habe bis jetzt ja nur 199,- nach DDT2009 gezahlt. Also 26,- nachzahlen?
Und was ist mit dem KG aus Dez. 09.
Wenn ich zahlen muß, warum dann den ganzen Betrag?
Mir steht doch die Hälfte zu! Oder?
Gruß Vaterein...
Sollte ich aber den restlichen KU sofort nachzahlen?
Habe bis jetzt ja nur 199,- nach DDT2009 gezahlt. Also 26,- nachzahlen?Und was ist mit dem KG aus Dez. 09.
Wenn ich zahlen muß, warum dann den ganzen Betrag?
Mir steht doch die Hälfte zu! Oder?
Ja, solltest du. Du kommst da eh nicht drum rum und es geht ja sowieso voll zu Lasten des EU.
Dir steht zwar das halbe KG zu, das ist aber im Zahlbetrag der DT bereits berücksichtigt.
Die 199,- bzw. 225,- gehen davon aus, dass sie das gesamte KG in Händen hält.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo VatereinersuessenTochter,
Sollte ich aber den restlichen KU sofort nachzahlen?
Habe bis jetzt ja nur 199,- nach DDT2009 gezahlt. Also 26,- nachzahlen?Und was ist mit dem KG aus Dez. 09.
Wenn ich zahlen muß, warum dann den ganzen Betrag?
Mir steht doch die Hälfte zu! Oder?
KU würde ich umgehend nachzahlen, dieser Teil der Angelegenheit dürfte ja unstrittig sein.
Was deine Hälfte des Kindergeldes betrifft, die ist ja bereits bei dem Zahlbetrag laut Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt (der Tabellenbetrag ist um das halbe Kindergeld höher).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
