Hallo,
ich lebe in Trennung von meiner Frau, auch als ich am 31 März 2012 einige tausend Euro Abfindung bekommen habe. Der Rechtsanwalt meiner Frau behaubtet nun dies mir jetzt, 1 Jahr später, als Einkommen anzurechnen Geht das überhaubt?
Eure Meinung?
ist übrigens mein erstes mal hier, aber im Moment sehe ich mir Unterhatlsforderungen gegenüber, die höher sind wie mein Einkommen - aber das ist gerade in Verhandlung...
Was sagt er denn genau?
Sollst du ihr (einmalig) einen Anteil dieses Betrages auszahlen oder addiert er es zu deinem Jahreseinkommen um den Unterhalt zu berechnen.
Zahlst du überhaupt Unterhalt, ist dieser tituliert?
Mehr Licht!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, Abfindung wird nicht immer angerechnet. Die Antwort lautet es kommt darauf an.ich kann es heute Abend mal suchen, oder du nutzt hier im Forum die suche.
Ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi,
im Moment verhandeln die Rechtsanwaelte, noch ist nichts tituliert. Es sagt es muesse dem Eonkommen angerechnet werden. Ich zahle nichtsdestortotz Unterhalt.
Moin
Der BGH hat letztes Jahr hierzu interessante Grundsätze formuliert BGH vom 18.04.2012 AZ: XII ZR 66/10, hier dürften die Abschnitte ab Nr. 9 für Dich von Belang sein. Ein Auszug:
9.
a) Allerdings sind bei der Behandlung einer Abfindung die Besonderheiten zu beachten, die sich daraus ergeben, dass es sich um Einkommen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses handelt. Die Abfindung kann je nach ihrem arbeitsrechtlichen Hintergrund unterschiedlichen Zwecken dienen, so der zukunftsbezogenen Entschädigung für Lohneinbußen (etwa bei Sozialplanabfindungen), als Gegenleistung für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage oder als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des mit diesem verbundenen sog. sozialen Besitzstandes (vgl. Kaiser Festschrift D. Schwab 2005 S. 495, 500 ff. mwN).
Wie sieht das bei Dir aus? Erzielst Du jetzt das gleiche Einkommen wie zuvor (unter Anwendung gleicher Steuerklassen!)?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
eine ergänzende Frage: Wann wurdest Du aufgefordert, welche Einkommensbescheide zur Berechnung des Einkommens offenzulegen?
Toto
Hallo
anbei meine Fundstelle zur Abfindung.
Leider etwas älter als das von oldie. Aber noch vor etwa drei Jahren, als mein Mann seine Abfindung "teilen" sollte, hat ihm sein Anwalt bestätigt dass es so wie unten beschrieben zu sehen ist. Wird man arbeitslos, muss man aufgrund der Abfindung weiter den vorherigen KU zahlen. Das finde ich auch ok. Ich denke aber, dass die Abfindung in den wenigsten Fällen das unterhaltsrelevante Einkommen erhöht so dass man dadurch eine Stufe höher rutscht. Und wenn das so gemacht werden soll, dann sollte man darauf bestehen, dass die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt wird. Ich glaube drei. Nicht jedoch nur auf das eine Jahr, in dem die Auskunft erfolgt.
Oberlandesgericht Köln
Aktenzeichen: 4 WF 20/04
Beschluss vom 26.02.2004
Dem Einkommen der Beklagten ist allerdings nicht die erhaltene Abfindung anteilig hinzuzurechnen. Unwidersprochen beruft sich die Beklagte darauf, dass die Abfindung zur Anschaffung diverser Haushaltsgegenstände verwendet worden ist. Das kann unterhaltsrechtlich nicht beanstandet werden. Auf das Arbeitseinkommen anzurechnen sind nur solche Abfindungen, die u. a. im Rahmen einer Einzelmaßnahme des Arbeitgebers anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt worden sind, soweit sie dem Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes dienen und somit den sozialen Besitzstand wahren wollen. In diesem Falle hat die Abfindung Lohnersatzfunktion und ist damit unterhaltspflichtiges Einkommen (vgl. Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhaltes, 8. Aufl., Rdn. 794). Hat der Unterhaltsschuldner aber sofort eine neue Arbeitsstelle erhalten oder endet die Arbeitslosigkeit vor Ablauf des prognostizierten Zeitraumes, ist der nicht verbrauchte Teil unterhaltsrechtlich wie sonstiges Vermögen zu betrachten (vgl. Kalthoener/Büttner/Niepmann a.a.O., m. w. N.). So liegt der Sachverhalt hier. Die Beklagte hat durch den Arbeitsplatzwechsel keine Gehaltseinbußen erlitten. Ausgehend von dem in der Klageschrift genannten Bruttojahreslohn der Beklagten von 33.108,23 EUR ergibt sich bei Lohnsteuerklasse 4 umgerechnet ein durchschnittlicher Monatsnettolohn von 1.577,13 EUR. Dieser Nettolohn liegt damit sogar etwas unter dem nunmehr erzielten Erwerbseinkommen der Beklagten. Lohnersatzfunktion ist damit der Abfindung nicht zugekommen. Vermögenserträgnisse werden aus der Abfindung nicht erzielt. Der Verbrauch der Abfindung ist der Beklagten auch nicht unterhaltsrechtlich vorgeworfen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Nachtrag: wenn es "nur" einige tausend Euro waren, und nicht mal in die Nähe von 6stellig kommt, dann ist die Summe evtl. ja auch schon verbraucht? Trennungsbedingte Schulden an einen nahen Verwandten zurückgezeahlt damit 😉 ?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi Leute,
danke für die Antworten! Natürlich ist das Geld verbraucht, das war vor einem Jahr und ein Trennungsjar ist höllisch teuer. Was mich v.a.d. interessiert ist warum der RA überhaubt Einkommen, das fast ein Jahr zurückliegt (am Monatsende sindes ein Jahr) jetzt anrechnen will als Einkommen für zukünftige zeiten (noch Trennungsunterhalt, der bisher noch nicht tituliert ist). Es wäre ja was anderes wenn ich das Geld letzten Monat bekommen hätte.
wer noch ein Kommentar hat--gerne
Moin
Hintergrund ist, dass nach gängiger Rechtssprechung Einkommen der letzten 12 Monate, bei Selbstständigen das der letzten 36 Monate, regelmässig für die Einkommensfeststellung herangezogen wird. Das kannst Du in jeder beliebigen URL nachlesen.
Deine Behauptung, das Geld ist verbraucht, hilft eventuell nur bedingt. Wenn schon gerichtsfest, dann sollten Dir Nachweise hierfür leicht fallen (expliziet Ersatzbeschaffung wegen Haushaltsneugründung etc.). Falls Du also noch Kassenzettel haben solltest, hebe diese verdammt gut auf.
Meine Frage zu Deinem EK früher und heute hast Du noch nicht beantwortet, ebenso die Frage von @TotoHH. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi, danke, das hilft, ich gehe jetzt ins bett...
