Was nützt es mir Sie in Trennung zwar arbeiten muss, aber keinen Job findet? Mein RA meint sie muss arbeiten (wir sind 1 Jahr 5 Monate getrennt, sie hat nach dem ersten Kind vor 10 Jahren aufgehört zu arbeiten. Ihr RA sagt sie muss nicht arbeiten, mein RA sagt sie müsste 30 Stunden, nur: Was nützt mir das wenn sie keinen Job hat und sagt sie findet nichst? Kann es sein, ich darf praktisch ALG bezahlen statt Alimente? Sagt bitte dass es nicht so ist, denn mein RA zieht ihre Pflicht zur Mitwirkung am Lebensunterhalt nicht in einer Reduktion der Zahlungen die ich zu leisten hätte. Sind meine Zahlungen denn unabhängig von der Einkommenssituation von Ihr bzw. Pflicht zur Arbeitsaufnahme von Ihr?
Was nützt es mir Sie in Trennung zwar arbeiten muss, aber keinen Job findet?
Nichts.
Aus Sicht der Justiz bist du schuld daran, dass sie keine Arbeit findet, denn schließlich hat sie deinetwegen in der Ehe aufgehört zu arbeiten und damit den Anschluss verloren.
Außerdem wird der Richter aus der Staatskasse bezahlt und somit hat er ein Interesse, dass er diese nicht mit deiner Ex teilen muss.
Aber lass deinen RA ruhig seinen Standpunkt durchfechten.
Vielleicht klappt es ja.
Du solltest möglichst viele Stellenangebote für einen passenden Job suchen und deine Ex vor Gericht fragen, ob sie sich darauf auch beworben habe und wenn nein, warum nicht.
Gruss Beeppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe da vielleicht schwein,oder?, weil sie hat noch eine stelle bei der justiz :gunman:, seit 12 jahren beurlaubt!! allerdings 600 km weit weg und sie behaubtet sie könne da jetzt nicht anfangen (was gegen meine informationen ist) - hab meinen RA beauftragt das zu überprüfen (ich selbst sitze auf der anderen seite der erde...), ob der das macht? bisher soll sich nur der gegner diesbezüglich äussern (nach einer berechnung die mein nettoeinkommen um mehrer hundert euro übersteigt)....ist scheinbar mehr oder weniger normal in deutschland, hab auch das gefühl der gegnerische ra geniesst das förmlich, sadist...hat auch ignoriert dass wir uns im sorgerecht einigen wollten, sondern hat den antrag dort aufrechterhalten gegen den willen meiner ex :knockout:
Moin,
Ich habe da vielleicht schwein,oder?, weil sie hat noch eine stelle bei der justiz :gunman:, seit 12 jahren beurlaubt!! allerdings 600 km weit weg und sie behaubtet sie könne da jetzt nicht anfangen (was gegen meine informationen ist) - hab meinen RA beauftragt das zu überprüfen (ich selbst sitze auf der anderen seite der erde...), ob der das macht?
komm mal wieder auf den Teppich. Da Ihr verheiratet wart/seid, muss auch das Sorgerecht nicht geregelt werden; das liegt bei Euch beiden. Die Frage des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach der (selbst gewählten!) ehelichen Rollenverteilung und nach Eurer Einkommensdifferenz. Laut Deinen Informationen hat Deine Ex seit 10 Jahren nicht mehr gearbeitet. Das wiegt nun einmal schwer.
Ich wüsste nicht, was Dein RA bezüglich einer Beurlaubung überprüfen könnte. Niemand ist ihm zur Auskunft verpflichtet; aus Datenschutzgründen vermutlich nicht einmal berechtigt.
Abgesehen davon: Du selbst sitzt irgendwo in Mittelamerika, kommst derzeit also nicht als Betreuungsperson für Eure Kinder in Frage. Auch Deine Sorgerechtsausübung ist damit sehr theoretisch. Aber selbst wenn es die behauptete Beurlaubung gäbe: Wie kommst Du auf die Idee, dass Deine Ex samt Kindern jetzt 600 km umziehen müsste, nur um Dich beim nachehelichen Unterhalt zu entlasten?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wie kommst Du auf die Idee, dass Deine Ex samt Kindern jetzt 600 km umziehen müsste, nur um Dich beim nachehelichen Unterhalt zu entlasten?
Richtig.
So etwas müssen nur Unterhaltspflichtige.
Berechtigte dürfen das.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Richtig.
So etwas müssen nur Unterhaltspflichtige.
Berechtigte dürfen das.
naja, üblicherweise sind die Unterhaltspflichtigen - zumindest die in diesem Forum - ziemlich froh darüber, wenn ihre kinderbetreuenden Ex-Frauen gerade nicht 600 Kilometer weit weg ziehen, nur weil dort ein neuer Job oder ein neuer Lover wohnt. Mal abgesehen davon, dass die gesteigerte Erwerbsobliegenheit (ggf. inklusive Umzugsnotwendigkeit) üblicherweise zur Erwirtschaftung von KU, aber nicht von EU ausgeurteilt wird.
Für einen Unterhaltspflichtigen im fernen Ausland mag es egal sein, an welchem Wohnort er seine Kinder sowieso nicht sieht. Aber soll jetzt wirklich für jeden denkbaren Pups ein Spezialparagraph geschaffen werden?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Um die einmal festgelegten Unterhaltspflichten zu erfüllen, hat der Pflichtige auch umzuziehen.
Z.B. bei Jobverlust.
Wenn er das dann nicht tut, wird es ihm fiktiv angelastet.
Auch für EU.
Und die dadurch erhöhten Umgangskosten hat er zusätzlich alleine und selbst zu tragen.
Eine Umzugspflicht oder die Pflicht, diese zu unterlassen, kenne ich dagegen bei keiner Berechtigten.
Und die Übernahme der Folgekosten auch nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Diese "Beurlaubung" für Beamte hat auch ein Ende. Familiär bedingter Urlaub (unbezahlt) muss nach max. 15 Jahren (hier sogar nach 12 Jahren, wird wohl in jedem Bundesland anders sein), beendet werden. M. E. endet sonst die Beamtenzeit.
Sie kann sich zudem auch einen Tauschpartner suchen, d. h. jemand, der vielleicht im Wohnort arbeitet und lieber dahin möchte, wo sie eine Stelle hat. Langfristig wird sie sich nicht glücklich machen damit und den Beamtenstatus zu verlieren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Halt mal, ihr schreibt sie sei berechtigt? wie sieht es mit ihrer Pflicht aus zum Unterhalt beizutragen? Ist wohl offenbar rein theoretischer Natur und schliesst keine zumutbaren Veränderungen (eben ein Umzug innerhalb von deutschland mit ein)? Und wie siehts mit der arge aus, sollte mein EU so niedrig sein dass sie Harz IV bezieht, wird dann die Arge nicht auch daran interessiert sein dass sie ihren Beruf wieder aufnimmt? Und wieder, gilt für die Beamten ein anderes Recht wie für mich, dürfen die sie schon zwingen eine Arbeit aufzunehmen, ich aber nicht? Hier wird mit zweierlei Mass gemessen, und als scheidender Ehemann ist man einfach auf alles für alles verantwortlich ohne auch nur den Hauch von zwangsmassnahmen zu ergreifen (zur Arbeitsaufnahme) wie es die arge regelmässig tut. Die Grundlage ist die gleiche, eine Pflicht zu arbeiten und zumutbare Arbeit anzunehmen, oder?
Sag mal,
auch wenn es ne ganz andere Baustelle ist. Du sitzt also auf der anderen Seite des Erdballs. Wie sieht denn der Umgang mit euren Kindern aus? Oder ist der weniger wichtig, als dass du möglichst wenig Geld für Ex und Kinder ausgibst?
Erklär vielleicht auch mal wie es zu einem Umzug 600 km weg von ihrer früheren Arbetistelle kam.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
es sieht so aus, die werden mich mit EU auf ca. 600 euro bar selbstbehalt kürzen oder weniger, da hier das leben ach so billig sein soll. damit bleibt auch für meine kinder absolut nichts übrig, damit kann ich kein geschenk machen, keine amazon bestellung bezahlen, nichts, ohne dass dabei meine frau über harz iv niveau kommt. sollte ich zur sicherug meiner eigenen existenz nicht mehr bezahlen und gepfändet werden, ist dies ebenfalls zu ihrem nachteil, das wird von ihrem erbe abgehen (immos vorhanden). Daran denkt keiner. beamte kriegen übringens in dem land hier bei entsendung nen fetten zuschlag weils hier ach so gefährlich ist. gerecht?
Moin,
was hat jetzt die Beurlaubung im Justizwesen (Landesverwaltung) mit ihrgendwelchen Zahlungen im außereuropäischen Ausland zu tun?
Deine Exe ist wohl vor 12 Jahren mit Dir in ein anderes Bundesland gezogen - anders kann ich mir die 600 km Distanz nicht vorstellen. Das die Rückkehr in den Dienstbetrieb nach so langer Zeit nicht ganz so einfach ist, sollte klar sein. Normalerweise muss Deine Exe zumindest EDV-technisch alles neu lernen, da hier die Entwicklung doch schon massiv vorangeschritten ist. Dann kann sie aber auch wieder eingesetzt werden.
Da solche Entscheidungen aber meist von beiden Ehepartnern gefällt werden "Du bleibst schön zu Hause, ich verdiene das Geld" find ich es jetzt auch etwas "einfach" von Deiner Ex mal schnell den Umzug zu fordern. Wie wäre es denn damit, dass Du mal wieder in Heimat kommst und Deinen Pflichten hier nachkommst? Gruß Ingo
Hi, deine Antwort verletzt Artikel 2 GG, ganz ernsthaft, hab genug Urteile gelesen und weiss dass man imPrinzip machen darf was man will. Was ist denn das für ein komisches Forum hier? Findet wohl noch gut von 600 euro minus leben zu sollen? Na ja, tschüss dann
Sprach's und verschwand...
