Guten Tag Forum,
ich und meine Exe waren nie verheiratet. Unsere Tochter wird 6. Im Moment betreuen wir Sie 60/40 wobei ich 60% des KU nach DT zahle. Unter Umständen möchte Sie einen Titel erwirken wodurch ich voll unterhaltspflichtig werden würde, bisher wurde so etwas aber nicht vorgenommen. Für diesen Fall hätte ich eine Frage.
Kurz nach der Geburt unseres Kindes verstarb der Lebensgefährte meiner Mutter. Er hinterlies mir seine Haushälfte die noch finanziert ist. Diese Restschulden stehen auch im Grundbuch. Bisher trug meine Mutter diese Kosten alleine per Überweisung, ich unterstütze Sie durch Barzahlungen bzw. Übernahmen von Kosten bei der Hausinstalthaltung.
Können diese Schulden zu einer Reduzierung meines anrechenbares Einkommen führen im Falle des Falles?
Moin Phineas,
wie Du in einem anderen Post bereits zutreffend festgestellt hast, gibt es "anteiligen Unterhalt" juristisch so wenig wie ein Wechselmodell. Auf beides könnt Ihr Euch als Eltern einigen (was Ihr bisher wohl getan habt) - oder es lassen. Es kann aber tatsächlich auch nicht die Aufgabe des Jugendamtes sein, aufgrund irgendwelcher dort vorgelegter "Stundenpläne" (die sich überdies jederzeit ändern können) Unterhaltsanteile auszurechnen; dort gibt es nur den vergleichsweise einfachen Rechenweg "Netto-Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzüglich Werbungskosten abzüglich privater Altersvorsorge plus Blick in die Düsseldorfer Tabelle".
In jedem Fall sind die Aussagen des JA nicht rechtsverbindlich und noch lange kein UH-Titel. Wollte Deine Ex einen solchen Titel erzwingen, müsste sie Dich (vermutlich erfolgreich) zumindest verklagen. Ob sie diesen Schritt gehen würde, weisst Du besser als die User dieses Forums.
Die Kosten für das Haus kannst Du bei offensichtlich privater Nutzung nicht unterhaltsmindernd ansetzen; das ist Dein Privatvergnügen. Was auch nicht verkehrt ist; schliesslich bildest Du damit Immobilienvermögen. Anders wäre es, wenn dieses Haus vermietet ist: Dann könnten die Mieteinnahmen Deinem Einkommen zugeschlagen und die Ausgaben davon wieder abgezogen werden. Aber das macht bestenfalls eine Stufe in der DDT aus, also roundabout 20 EUR pro Monat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für die Informationen.
In meinem Falle geht es um mein Elternhaus welches nicht durch mich sondern nur durch meine Mutter alleine bewohnt wird.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe könnte ich zwar die Schuldentilgung für die Haushälfte anrechnen allerdings wäre dann die Gegenargumentation, dass meine Mutter ja auch nicht kostenfrei in meiner Haushälfte wohnen darf und dementsprechend zumindest ein fiktives zusätzliches Einkommen anzurechnen sei.
Moin Phineas,
In meinem Falle geht es um mein Elternhaus welches nicht durch mich sondern nur durch meine Mutter alleine bewohnt wird.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe könnte ich zwar die Schuldentilgung für die Haushälfte anrechnen allerdings wäre dann die Gegenargumentation, dass meine Mutter ja auch nicht kostenfrei in meiner Haushälfte wohnen darf und dementsprechend zumindest ein fiktives zusätzliches Einkommen anzurechnen sei.
in diesem Fall würde bei einer gerichtlichen Klärung sogar besonders genau hingeschaut; insbesondere darauf, ob die gezahlte Miete auch marktgerecht ist. Ansonsten würde sehr schnell "Liebhaberei" in Form eines unter Verwandten konstruierten Abschreibungsmodells unterstellt. Eine steuerliche Komponente hat das auch, denn Mieteinnahmen müssen natürlich auch versteuert werden.
Aber wie gesagt: Die Einkommensgruppen der DDT springen um 400 EUR, die sich dann im Unterhalt mit 20 EUR bemerkbar machen. Vermutlich würde sich der Aufwand auch rechnerisch gar nicht lohnen. Dein Weg sollte sein, Euer Wechselmodell zu zementieren. Und wenn Du dafür prozentual etwas mehr Unterhalt bezahlen musst als Eure Tochter bei Dir ist, ist das eben so.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
vielen Dank für die Erläuterung.
Unser Wechselmodell wird ja im Moment und seit der Geburt bereits gelebt. Wir haben das weiterhin in zwei Elternvereinbarungen fixiert.
Da ich allerdings im Sommer mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehe möchte kommt es im Moment zu einer Konfliktsituation zwischen uns. Im Rahmen dieses Lösungsgespräches und Moderation merkte Sie eben an, dass Sie beim Jugendamt sich bezglich eines Titels eben erkundigt hat. Die Rückmeldung war eben, dass unsere Elternvereinbarungen offiziell keinen Bestand haben und meine Exe kann jederzeit den vollen Unterhalt fordern kann.
Viele Grüße und vielen Dank
Moin Phineas,
Unser Wechselmodell wird ja im Moment und seit der Geburt bereits gelebt. Wir haben das weiterhin in zwei Elternvereinbarungen fixiert.
das ist schon mal gut; es hat in dieser Kombination zumindest eine grosse Indizwirkung, falls Deine Ex wirklich ein juristisches Fass aufmachen möchte.
Da ich allerdings im Sommer mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehe möchte kommt es im Moment zu einer Konfliktsituation zwischen uns. Im Rahmen dieses Lösungsgespräches und Moderation merkte Sie eben an, dass Sie beim Jugendamt sich bezglich eines Titels eben erkundigt hat.
ja, andere/neue Königinnen werden manchmal auch nach Jahren noch nicht geduldet; da kommt dann leicht ein "die darf mein Kind aber nicht sehen/anfassen/sprechen/bekochen" etc. Allerdings hast Du seit Jahren das GSR; insofern gibt es keinen Grund, leisezutreten. Unabhängig geht Deine Ex Dein Privatleben sowieso nichts an.
Die Rückmeldung war eben, dass unsere Elternvereinbarungen offiziell keinen Bestand haben und meine Exe kann jederzeit den vollen Unterhalt fordern kann.
ja, das ist formal korrekt (obwohl es hier im Forum einen User gibt, der hartnäckig das Gegenteil behauptet). Würde Deine Ex es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen, könnte man allerdings sehr wohl thematisieren, dass hier ein seit Jahren bewährtes und kindeswohldienliches Konstrukt torpediert werden soll, um ein paar zusätzliche Euros aus Dir herauszuholen und/oder der Unmut über die Gestaltung Deines Privatlebens zum Ausdruck gebracht werden soll.
Wenn es wirklich hart auf hart kommt, kannst Du sogar überlegen, Deine eigene, höhere Bindungstoleranz in den Ring zu werfen und einen ABR-Antrag zu stellen: Danach kannst Du selbst das Wechselmodell ausgestalten und so über seine Fortsetzung bestimmen, indem Du der Mutter einfach den bisherigen Umgang einräumst. Unterhalt könntest Du dann ebenfalls von ihr verlangen - nach denselben Kriterien, an denen sie gerade rumzubasteln versucht...
Aber das ist Zukunftsmusik (und wird es hoffentlich bleiben). Manchmal genügt es schon, damit zu winken, dass mütterliche Allmachts- und Besitzphantasien sehr relativ sein können.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
