Hallo,
ich habe einen behinderten Sohn (11 Jahre), der ab Januar in einem Wohnheim der Lebenshilfe wohnt und dort zur Schule geht.
Vorher hat er bei meiner gesch. Frau gelebt. Ich zahle Unterhalt in Höhe von 345,-€ an die KM.
Die Unterbringung bzw. alle Kosten die für den Aufenthalt im Heim anfallen zahlt der Bezirk Oberbayern.
Muss ich weiterhin den Unterhalt an die KM zahlen, obwohl sie eigentlich nur noch Kosten für Kleidung trägt (sollten mit Kindergeld gedeckt sein) ?
Wir haben jetzt ungefähr die gleichen Umgangszeiten d.h. ca. 1 x im Monat ist unser Sohn jeweil am WE bei einem Elternteil. In den
Ferien wird es auch ca. 50% für jeden Elternteil sein. Für den Umgang muss ich noch für Hin und Rückfahrt ca. 350KM die Kosten tragen.
Zur KM kommt unser Sohn durch Malteser = keine Kosten für Sie !!
Es stellt sich für mich so dar, dass die 345,-€ eigentlich nicht unserem Kind zugute kommen, sondern der KM.
Ich würde auch lieber den Unthalt direkt an Bezirk, bzw. Wohnheim zahlen, denn dann würde das Geld mit Sicherheit meinem Sohn zugute kommen.
Wäre auch eine Kürzung des Unterhalts möglich ??
Weiß dazu jemand Bescheid, oder gibt es Urteile zu so einem Fall ???
Gruß
R.B.
Hi Tscharlieb,
wenn Euer Kind dauerhaft auswärtig untergebracht ist, haftet ihr beide nach dem Verhältnis Eurer Einkommen für den Bedarf des Kindes. Wenn der Bezirk die Kosten komplett übernimmt (was mich etwas wundert), wird man da nur noch von Taschengeld etc. reden, was man direkt mit dem Heim abmachen kann.
Auf jeden Fall bist Du dann keinen Unterhalt zu Händen der KM mehr schuldig und kannst sie auffordern, die vollstreckbare Ausfertigung eines ggf. bestehenden Titels herauszugeben.
Gruss von der Insel
Hallo,
erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Lt. Auskunft vom Bearbeiter des Falles beim Bezirk übernimmt der Bezirk die Kosten von täglich 217,66.
Die KM muss nur 34,- im Monat zuzahlen. Ebenfalls wird ein monatl. Taschengeld von 17,50 bezahlt.
Die KM arbeitet Teilzeit als Lehrerin und hat noch 2 Kinder (eine Tochter mit 16 ebenfalls von mir und einen Sohn mit 6
von ihrem 2. Ehemann, von dem sie ebenfalls geschieden ist.
Hat evtl. ihr Einkommen etwas mit meiner Unterhaltsleistung zu tun ?? oder wenn ich keinen Unterhalt mehr
an sie zahlen muss fordert dann der Bezirk einen Anteil der Heimkosten von mir ???
Der Bezirk zahlt ja das Heim komplett, weil sie anscheinend nicht so viel Einkommen hat ??
Gruß
R. B.
Hallo Tscharlieb,
bei einer Fremdunterbringung werden beide Eltern je nach Einkommen zu den Kosten herangezogen. Diese Heranziehung ersetzt dann den von Dir gezahlten Kindesunterhalt.
Das Kind muss dauerhaft in einer Einrichtung wohnen. Für ambulante Maßnahmen wird keine Kostenheranziehung erhoben.
Eine gute Lektüre ist z.B. http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/mein_kind_ist_behindert.pdf
Seite 36 ist für Dich interessant.
LG
Phili
Hallo!
In Zukunft wirst du einen Kostenbeitrag zahlen müssen. Wie hoch dieser ist und was du vom Einkommen abziehen kannst, findest du hier:
http://www.kostenbeitrag.de/
Grüße,
kosmos
Guten Morgen,
ich hab mal versucht mich im "Netz" schlau zu machen bezgl. Kostenbeitrag, bin mir aber nicht sicher,ob das für mich zutrifft.
Folgendes habe ich gefunden: Kostenbeiträge der Eltern bei Heimunterbringung des KindesDie Eltern eines geistig oder körperbehinderten volljährigen Kindes müssen sich seit Januar 2010 mit monatlich € 54,96 (vorher € 48,99) an den Heimkosten des Kindes beteiligen, unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (§ 94 Abs. 2 SGB XII).
Wenn ich das richtig interpretiere, müssen Eltern eines geistig behinderten Kindes nur einen Kostenbeitrag in Höhe der häuslichen Ersparnis leisten.
Weiss darüber jemand Bescheid ? Wenn ich den Kostenbeitrag lt. den ensprechenden Tabellen vom Einkommen ausrechne, würde ich ja mehr bezahlen
müssen, als ich momentan Unterhalt (320,-)zahle - also würde es ja keinen Sinn machen, der KM den Unterhalt nicht zu zahlen.
Die KM muss ja auch nur einen Betrag von 34,-/Monat leisten, da würde das mit der häuslichen Ersparnis wohl schon zutreffen.
Gruß
R.B.
Hi,
dein Fundstück beschäftigt sich mit volljährigen Kindern. Bei dir trifft das aber nicht zu.
Ich würde sagen, dass der KM der KU nicht mehr zusteht, da das Kind nicht mehr bei ihr lebt. Vielmehr sind beide Eltern Barunterhaltspflichtig. Ihr werdet euch wohl je nach Einkommen anteiulsmäßig an den Unterbringungskosten beteiligen müssen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
da hab ich wohl den falschen Teil zitiert, anbei der für mich zutreffende:
Bei der Heim- bzw. Internatsunterbringung von geistig oder körperbehinderten minderjährigen Kindern müssen sich Eltern unverändert in Höhe der so genannten häuslichen Ersparnis an den Heimkosten beteiligen (§ 92 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 SGB XII). Der Höchstbetrag ist nach den bayerischen Sozialhilferichtlinien (SHR) regelmäßig begrenzt auf maximal 150 % des entsprechend dem Alter des Kindes maßgeblichen Regelsatzes.
Was ich einfach rauskriegen will ist, wenn ich der KM keinen Unterhalt mehr zalen muss, kann mich ein Amt mit einem Kostenbeitrag belasten,
der höher ist, als ich momentan Unterhalt zahle ?
Gruß
R.B.
Das wird auf dein Einkommen ankommen.
Bei den max. 150% ist ja der Kostenbeitrag beider Elternteile zusammengenommen.
Wenn die KM nun etwas zahlt, wird das von dem Betrag abgezogen. Dann wird geprüft inwieweit du den Rest zahlen kannst,ohnedas dein SB berührt wird
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
und wie krieg ich raus, wie hoch dieser Betrag ist ??
150 % des entsprechend dem Alter des Kindes maßgebliche Regelsatz ??? - kann man das irgendwie ausrechnen ??
Moin
Der Regelbedarf minderj. Kinder ist im 1612a BGB festgelegt. Er entspricht der Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle.
Nur wäre es ratsam abzuwarten, was das Amt festlegt. Woher weisst Du eigentlich, dass es sich um eine Maßnahme nach § 92 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 SGB XII handelt?
Auf jeden Fall hat die KM keinen Anspruch mehr auf den KU, wenn das Kind dauerhaft nicht in ihrem Haushalt lebt. Abhängig davon, ob es sich um eine befristete oder dauerhafte Maßnahme handelt, ist entweder der Titel ruhend zu stellen oder auszuhändigen. Allerdings im Vorfeld spekulieren ohne konkret zu wissen, wie das Amt es sich vorstellt und auf was es letztendlich hinaus läuft, ist Unsinn. Existiert eigentlich beim JA eine Beistandschaft?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen,
Du sagtest, Bayern sei zuständig?
Vielleicht kannst Du hier etwas ablesen. http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/sgbviii/KostenbeitragsV.html
Und die zugehörige Tabelle. http://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/gesetze_verordnungen/kostenbeitragsv_tabelle.pdf
Ob es da Neueres gibt, weiß ich nicht.
LG
Phili
Hallo,
was ist Beistandschaft ? - Ich weiss davon nichts !
Das es sich um eine Maßnahme nach § 92 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 SGB XII handelt hab ich eigentlich so aus dem Netz "rausgelesen"-genau weiß ich es nicht.
Die Auskunft vom Bezirk Oberbayern ist auch nur, dass höchstens die häusliche Ersparnis gefordert werden kann. Zu Unterhaltsfragen können die nichts sagen.
Da mein Sohn aber bei der KM gewohnt hat, kann ja bei mir nicht von "häuslicher Ersparnis" die Rede sein.
Leztendlich bleibt immer die Frage, ob ich einen Kostenbeitrag aufgrund meines Einkommens leisten muss, wenn ich den Unterhalt nicht mehr an KM bezahle ??
Gruß
R.B.
Hallo,
was ist Beistandschaft ?
So wie das Wort schon sagt: Die Person steht einem bei.
Es gibt eine Beistandschaft im Jugendamt, die sich zum Beispiel um die geldlichen Forderungen des Kindes kümmert.
A life lived in fear is a life half lived
Hallo,
ich wuerde mich an deiner Stelle mit dem zustaendigen Jugendamt in Verbindung setzen, dort gibt es die Kostenstelle, dort anrufen oder besser noch vorbeigehen und das abklaeren.
Keiner von den Usern hier kann dir sagen wieviel du wohin zahlen musst.
Das Jug sitzt doch eigentlich bei der Unterbringung mit den Eltern im Boot (hier Mutter), insofern sind ist das Jug auch dein Ansprechpartner.
riviera68
