Der Unterhalt sollte nach dem gelebten Betreungsmodell berechnet werden und nicht umgekehrt !!!! Genau das ist bei mir passiert . Und das geht solange bis es das Wechselmodell staatlich anerkannt wird so weiter. Fragt mal eine Frau ob sich ihre exmänner mehr um ihre Kinder kümmern sollen. Mit Sicherheit würden die meisten Frauen sagen "oh ja unbedingt" fragt dann die selbe Frau nochmal ob sie auch auf ein Teil kindesunterhalt oder sogar alles dann verzichten würde dann bin ich mir sicher ihr bekommt die Antwort "nein" und sie können das auch ohne weiteres durchsetzen da es ja für die Väter keine gesetzliche Möglichkeit gibt daran was zu ändern. Die Möglichkeit ohne das Einverständnis der Frau die gleichwertige Betreuung zu leben würde diesen denken der vielen Frauen im keim ersticken, und so wäre das eigentlich wesendliche nehmlich die Kinder im Vordergrund die schließlich beide Elternteile gleich viel brauchen um eine gute Entwicklung zu bekommen.
Wechselmodell und KU wenn eben keine paritätisch Aufteilung erfolgt hierzu ganz passend ein Urteil des OLG Frankfurt 2 UF 394/12, welches schon einen kleinen Hoffnungsschimmer erkennen lässt....
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
2 UF 394/12
"etwa gleichwertigen zeitlichen Anteilen in der Betreuung"
das klingt für mich danach, dass es nicht auf den Tag drauf ankommt.
Es geht ja noch weiter:
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2. Fehlt es daran, so kann dem hohen Betreuungsanteil des unterhaltspflichtigen Elternteils im Rahmen dieses erweiterten Umgangs dadurch Rechnung getragen werden, dass seine Unterhaltspflicht aus einer niedrigeren Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle entnommen wird, als der sich aus seinen bereinigten Einkünften entsprechenden Stufe.
....dass ein solcher, unterhaltsrechtlich bedeutsamer Umgang anzunehmen ist, wenn sich das Kind regelmäßig mehr als 10 Tage im Monat beim Umgangsberechtigten aufhält. Kosten, die dem Umgangsberechtigten durch die Ausübung eines solchen deutlich über das übliche Maß hinausgehenden Umgangs entstehen, schränken die Leistungsfähigkeit ein und sind daher für die Lebensstellung des Kindes bedeutsam.
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CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Aber was soll das Berechnung mittels Düsseldorfer Tabelle ?eventuelle Abstufung ! Das ist lächerlich . Die sollten beide Gehälter in einen Topf werfen und dann wird geschaut was für ein Bedarf notwendig ist und dann anteilmäßig nach dem jeweiligen Gehalt das Kindergeld bekommt derjenige wer zeitlich halt mehr die Kids hat oder es wird halt geteilt . So und nicht anders sollte es sein.
Es kann nicht sein das zum Beispiel wie bei mir meine exfrau 3000,00 verdünnt ich nur 1600 ich den Unterhalt von zwei Kindern bezahlen muss bei einem betreuungsanteil von 49% sie das Kindergeld noch voll bekommt. Das schreit ja zum Himmel
Bestes Beispiel wir haben ferienregelung so das alle hälftig aufgeteilt wurden meine Kids waren so in den Sommerferien 3 Wochen bei mir und ich muss
Bei mir wurde erst der Unterhalt berechnet ohne irgendwie mal zu schauen wie unser Betreungsmodell wirklich ist das war im Dezember 2012 und im April 2013 wurde erst schriftlich über das Gericht die betreuungszeiten einschließlich ferienregelung beschlossen. Die betreuungszeiten machen wir aber schon seit Trennung August 2009 . Da hatten wir auch damals die Kosten geklärt. Zuständiges Jugendamt sprach ebenfalls das es ein Wechselmodell ist sie dürfen das aber nicht offiziell sagen. Vertrauenswürdige Quellen teilten mir mit das die Amtsgerichte in Deutschland Anweisung haben das Wechselmodell in dieser Ebene auf keinen Fall durchgehen zu lassen. Es lag ein Entwurf zum Wechselmodell vor der ist identisch mit dem was wir machen nur in dem was jetzt im Beschluss steht fehlt nur das Wort wechselseitig/paritätisch.
Meinte natürlich April 2014
Wist ihr was noch paradox ist ich musste leider mittlerweile Wohngeld beantragen da sagten die Mädels auf der wohngeldstelle sie wissen nicht wie sie das berechnen sollen wir machen das jetzt so das 1 kind meine kleine haushaltsmitglied ist und ich somit Wohngeld für sie bekomme meine große Tochter aber nicht. Falls mir das nicht gefällt kann ich doch Berufung eingehen und dann können die dort oben die was zu sagen haben und viel verdienen sich Gedanken machen .
Was geht hier nur ab in Deutschland ? Zeitgleich frag ich mich aber wie kann es sein das ich für meine kleine Tochter unterhalt bezahle die aber anderseits haushaltsmitglied also ganz offiziell bei mir wohnt. Tja beim unterhalt wird ein Wechselmodell bei 50-50 angenommen und bei der wohngeldstelle aber schon bei ein betreuungsanteil von 1/3
Das ist Deutschland ein Umstand zwei verschiedene Auslegungen
Moin Melvin.
Ich bin ja bekanntermaßen ein praktizierender Wechselmodeller 🙂 und ein großer Fan davon, dass KM und KV auf Augenhöhe Betreuung und finanzielle Verantwortung ggü. den Kindern ausüben. und da ist mir natürlich auch ein Dorn im Auge, dass aufgrund der derzeitigen Ausgangslage ein ET (meist KM) schlicht und einfach aus egoistischen Interessen das WM verweigern kann und als BET optieren kann. Das ist unbefriedigend, auch wenn mir eine einfache Lösung nicht einfällt. insofern wird das ein längerer Weg, der eben nicht nur durch (aber auch) durch eine andere Gesetzeslage gelöst wird, sondern ein gesellschaftliches Umdenken aller Beteiligten und Instanzen erfordert (ähnlich übrigens wie bei der Quote: das kannste auch nicht verordnen, sondern es müssen gesetzliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dann wird sich das sukzessive entwickeln)
Aber das hilft Dir nicht akut. Du musst allerdings aufpassen, dass Du Deinen speziellen Einzelfall nicht mit pauschalen Statements belastest.
Vertrauenswürdige Quellen teilten mir mit das die Amtsgerichte in Deutschland Anweisung haben das Wechselmodell in dieser Ebene auf keinen Fall durchgehen zu lassen.
Ich will gar nicht ausschl., dass es solche Einzelfälle gibt (wäre auch in anderen Gerichtszügen nichts neues...). Aber ganz Deutschland sicher nicht. Und es kann auch immer nur eine "Empfehlung" an die Amtsrichter sein, keine Anweisung...
Das ist Deutschland ein Umstand zwei verschiedene Auslegungen
Auch das mag für Dich und diesen Aspekt unbefriedigend sein. Aber wirklich ungewöhnlich und besorgniserregend ist es nicht, dass ein und der selbe Umstand vor unterschiedlichem Hintergrund (hier FamR und SozialR) unterschiedlich bewertet wird. Passiert im SteuerR doch allenthalben... Spannend ist letztlich die Verzahnung solch unterschiedlicher Handhabungen.
MeinTipp: Konzentriere Dich auf Deinen Fall. Auch hier in der Diskussion (ich hab im wahrsten Sinn des Wortes den Faden verloren...). Und wenn Du darüberhinaus Zeit, Lust (und Geld?) hast, dann kämpfe unabhängig von Deinem Einzelfall für die Weiterentwicklung des Systems.
Gruss, Toto
Hallo Melvin,
nicht von ungefähr verzweifeln ja Menschen wie Fr. Sünderhauf, weil solche Fälle immer häufiger vorkommen, die meisten jedoch den Gang durch alle Instanzen scheuen.
Genau das ist aber nötig um hier eine grundsätzliche Änderung anzustoßen.
Es ist einfach nicht in Ordnung, dass zwei sich hälftig kümmern und einer zusätzlich zahlt, als wäre da nichts.
Aber dazu muss man es wirklich durchexerzieren, mindestens in die zweite Instanz, zur Not auch weiter.
Den Umgang eindampfen können dir diese Instanzen nicht, schon weil der gestellte Antrag gar nicht ins Umgangsrecht sondern ins Unterhaltsrecht läuft.
