Hallo Zsm,
Ich habe seit ca. 2 Monaten einen Begleiteten Umgang zsm mit der KM und einer Dame vom KSB was nicht dem schutz des Kindes dient sondern dem schlichten des Streites.
Seit gestern beim letzten Umgang haben wir wieder wegen Geld gestritten wer wem wie viel schuldet darauf hin meinte sie sie wird den Umgang aussetzen bis der Vergleich gemacht ist durch Anwälte.
Laut richterlichem Beschluss darf ich die kleine 2 mal die Woche sehen
Bis so ein vergleich zu Stande kommt dauert es ca. 8 Wochen das ist viel zeit in der ich die kleine nicht sehe.. zumal das Thema Geld mit dem Umgang nichts zu tun hat
Soll ich mich direkt ans Gericht wenden und sagen das sie mir vorsätzlich das Kind entzieht oder woran kann ich mich wenden das sie ihre gerechte Strafe bekommt und ich ohne weiteres schnellst möglich wieder meine kleine weiter sehen kann ...
PS: ich habe auch fur mich entschlossen das ich auf jegliche Geld Ansprüche verzichte damit ich sie weiterhin sehn kann sie akzeptiert das aber nicht und will den vergleich unbedingt
Danke lg danny
Moin und willkommen bei VS!
Klingt nach hochstrittigem Mist. Ist aber Standard. Behalte die Ruhe. Das wird schon eines Tages laufen. Bis dahin musst Du aber noch paar Dinge erledigen.
Jugendamt ist bereits involviert, Umgang ist angelaufen. Genau die richtigen Schritte sind getan. Jetzt muss der nächste folgen.
Du solltest UMGEHEND einen Anwalt damit beauftragen eine gerichtliche Umgangsregelung zu beantragen. Umgang ist ein Grundrecht. Das steht Euch zu. Das wirst Du bekommen. Der fehlende Wille der KM muss durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden.
Geld hat nix mit Umgang zu tun. Wenn Du über Umgang redest, mit wem auch immer, vergiss das Thema Geld!
Greetz,
Milan
Moin
Wenn Du über Umgang redest, mit wem auch immer, vergiss das Thema Geld!
Um es zu präzisieren: Im Zuge der Regelung/ Festschreibung des Umgangs hat das Thema Geld keinen unmittelbaren Hebel. Dh der Umgang muss entsprechend des geplanten Vorgehens ausgeweitet werden und - falls KM warum auch immer bockt - eben gerichtlich durch einen Umgangsbeschluss mit Sanktionsmitteln bei Verstößen festgeschrieben werden.
Seit gestern beim letzten Umgang haben wir wieder wegen Geld gestritten
Beim (begleiteten) über Geld zu streiten ist natürlich ein No-Go. Sollte dies von KM ausgegangen sein, mein dringender Rat: lass Dich nicht provozieren. Im Zweifel etwaige Vorwürfe einfach überhören. Warum ist KM eigentlich beim Umgang dabei? Und warum eigentl begleiteter Umgang? Wie ist hier der Plan den loszuwerden?
ich habe auch fur mich entschlossen das ich auf jegliche Geld Ansprüche verzichte damit ich sie weiterhin sehn kann sie akzeptiert das aber nicht und will den vergleich unbedingt
Das ist löblich, aber wenn das Friedenszeichen nicht bei KM ankommt auch vergebens, leider. Auf der anderen Seite ist ein Verzicht auch nichts anderes als ein Vergleich. Ob KM evtl. in dem von ihr gewünschten Vergleich weitergehende Ansprüche als erledigt sehen will oder nur eben mehr Sicherheit für sich, dazu müsstest Du mehr ausführen, dann am besten in einem getrennten Thread.
Gruss. Toto
Moin Danny,
in Ergänzung:
Ich habe seit ca. 2 Monaten einen Begleiteten Umgang zsm mit der KM und einer Dame vom KSB was nicht dem schutz des Kindes dient sondern dem schlichten des Streites.
Wie kam es dazu ?
Wart Ihr gemeinsam beim KSB zum Vermitteln und das war das Ergebnis ?
Oder gab es da schon Vorstufen ?
Wie finden die Übergaben statt ? Wann ist der nächste Termin ?
Wenn die KSB-Tante zwecks Streitvermeidung agieren soll, dann würde ich sie durchaus auf diese Drohung hinweisen ...
... nicht, dass es etwas bringen muss, aber manchmal tun sich KMs schwer, ihre Boykottandrohungen tatsächlich umzusetzen, wenn (vermeintlich) Neutrale den Zeigefinger erheben.
Gruß
United
Moin,
wenn du sogar bereit bist, auf Geld zu verzichten, mach es doch einfach nicht mehr zum Thema ("...schenke ich dir..."). Zumindest nicht bei den begleiteten Umgängen. Vor allem vermiede während dieser Zeit jede Art von Streit mit der KM, denn das überträgt sich in negativer Weise auf das Gemüt des Kindes.
Auch ist es gut, wenn Du vom Denken einer "gerechter Strafe" in Bezug auf die KM Abstand nimmst.
Wenn sie tatsächlich einfach den begleiteten Umgang aussetzt, kannst du mit oder ohne Anwalt für Familienrecht beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag (Klage) auf Umgang einreichen. Dauert dir das zulange, stellst du ebenfalls dort einen Eilantrag auf Umgang inklusive Begründung. Darum wird man sich dann sehr zeitnah kümmern.
Gruß sp
Zu den Fragen:
1. Die Mutter muss dabei sein weil die kleine noch im Säuglings alter ist
2. Das Jugendamt macht nicht den betreuten Umgang sondern der Kinderschutzbund
3. Es gibt schon von Gericht eine umgangsregelung wie gesagt die 2 mal die Woche ... sie haltet sich nur eben nicht daran.
4. Die Drohung hat sie wortwörtlich vor der ksb Dame ausgesprochen diese hat dann versucht sie umzustimmen aber das War vergebens
3. Es gibt schon von Gericht eine umgangsregelung wie gesagt die 2 mal die Woche ... sie haltet sich nur eben nicht daran.
Heißt das, sie hat ihre Drohung schon in die Tat umgesetzt ?
Hatte das bisher lediglich als Androhung verstanden.
Wann ist denn der nächste Termin ?
Du gehst da jedenfalls hin.
3. Es gibt schon von Gericht eine umgangsregelung wie gesagt die 2 mal die Woche ... sie haltet sich nur eben nicht daran.
Ist das richterlich beschlossen (oder ein Vergleich) ?
Steht im richterlichen Ergebnis irgendwas von Zwangs-/Ordnungsgeld ?
Warst Du anwaltlich vertreten ?
Gruß
United
Moin DannyC,
ist der Kinderschutzbund oder eine bestimmte Begleitperson dort vom Familiengericht als Umgangsbegleiter bestimmt worden oder beruht die Regelung auf einem gerichtlichen Vergleich?
Jedenfalls würde ich alle möglichen Auseinandersetzungen mit der KM während den Umgangsterminen unterlassen. Soweit die KM während den Umgangsterminen streitbehaftete Themen anspricht, ihr und der Begleitperson klarmachen, dass Du während des Umgangs mit dem Kind darüber nicht sprechen möchtest.
LG Thomas
Heißt das, sie hat ihre Drohung schon in die Tat umgesetzt ?
Hatte das bisher lediglich als Androhung verstanden.Wann ist denn der nächste Termin ?
Du gehst da jedenfalls hin.
Ist das richterlich beschlossen (oder ein Vergleich) ?
Steht im richterlichen Ergebnis irgendwas von Zwangs-/Ordnungsgeld ?Warst Du anwaltlich vertreten ?
Gruß
United
Also wir waren vor Gericht der Umgang wurde festgelegt und wir haben uns auch mit der begleit Person getroffen und jetzt setzt sie einfach aus dies hat sie auch der begleiteten Person gesagt
Die Person und das ksb haben wir selber ohne richterlichem Beschluss dazu geholt um es uns noch leichter zu machen
Es wurde keine Strafe fest gelegt glaub ich im Falle das sie aussetzt aber da muss es doch was geben automatisch den sonst hätten wir ja erst garnicht vor Gericht gehn müssen den Umgang zu klären
Guten Abend, Danny!
Es wurde keine Strafe fest gelegt ... sonst hätten wir ja erst garnicht vor Gericht gehn müssen den Umgang zu klären
Da hast du Recht. Den Gang hättest du dir sparen können.
Warum warst du vor Gericht, ohne dass dein Anwalt ein Zwangsgeld verlangt hat?
Liebe Grüße 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hi!
Sag mal, steht auf dem Wisch vom Gericht wirklich BESCHLUSS drauf?
Klingt alles irgendwie nicht rund.
Ihr habt eine Umgangsregelung. Ihr geht zum BU und keiner weiss, was jetzt kommt. BU ist aber immer zielgerichtet und soll die Annäherung zwischen Vater und Kind anbahnen mit dem Ziel, dass die beiden dann irgewndwann alleine los ziehen.
Hat das Gericht den begleiteten Umgang angeordnet?
Ist der BU zeitlich begrenzt?
Was ist festgelegt für die Zeit nach dem BU?
Milan
Sag mal, steht auf dem Wisch vom Gericht wirklich BESCHLUSS drauf?
Darin (zB im Sitzungsprotokoll) könnte auch stehen:
Beschlossen und verkündet: Die Kindeseltern treffen folgende Zwischenvereinbarung:
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig.
Auf diese Weise bleibt das Verfahren offen und wird dann meist auf Antrag einer Partei oder beim Eintritt bestimmter Ereignisse, zB nach Erstellung eines Gutachtens, eines Berichtes o.ä. fortgesetzt.
Den Gang hättest du dir sparen können.
Warum warst du vor Gericht, ohne dass dein Anwalt ein Zwangsgeld verlangt hat?
Eine Zwangsgeldandrohung erfolgt i.d.R. erst auf bestimmte Ereignisse, zB das Nichteinhalten von Vereinbarungen oder Anordnungen. Im Falle von Verfehlungen muss dann aber immer noch das Zwangsgeld entsprechend der Androhung beantragt werden.
Das erfolgt i.d.R. also erst auf Antrag nach evidenter Feststellung der Verfehlung (Handeln oder Unterlassen) und nicht automatisch. Bei einvernehmlichen Umgangsvereinbarungen sind Zwangsgeldandrohungen auch eher unüblich, dass sich eine Partei dem freiwillig unterwirft.
LG Thomas
Bei einvernehmlichen Umgangsvereinbarungen sind Zwangsgeldandrohungen auch eher unüblich, dass sich eine Partei dem freiwillig unterwirft.
Moin.
Das ist ja eigentlich auch logisch, gleichzeitig aber auch das Problem: Ein Vergleich ist ein Kompromiss, den beide Seiten eingehen, um sich nicht dem unsicheren Ausgang eines richterlichen Beschlusses auszusetzen (vor Gericht und auf hoher See...). Wenn ich nun aber als BET schon mich "gnädigerweise" auf einen Kompromiss einlasse, dann bitteschön doch nicht mit dem Misstrauen des UET und lasse mir ein Zwangsgeld reinschreiben. Ist der Vergleich dann ohne Zwangsgeld unterschrieben, dann wird es schwer ihn wieder zu öffnen, denn man hat diesen "Vertrag" ja freiwillig geschlossen...
Deshalb ist der Rat hier auch eher, auf einen richterlichen Beschluss mit Zwangsgeld zu bestehen. Ausnahme wäre, wenn im Rahmen eines Vergleichs deutlich mehr Umgang rausspringt, als man vom Richter erwartet und Vertrauen in die KM hat, dass sie sich dran hält. Der Lackmus- Test ist, wenn sie so tut als sei sie guten Willens, dann könnte sie auch freiwillig eine Zwangsgeldandrohung akzeptieren...
Gruss, Toto
Moin,
nun ja, das Verfahren scheint noch ziemlich frisch und da wird ja noch nicht gleich mit dem ganzen Programm losgeknüppelt. Ich hege den Verdacht, dass die KM eventuell auf die von DannyC dargelegten Streitigkeiten während des Umgangs bei der von ihr praktizierten Aussetzung abstellt. Das könnte ja auch gute Gründe haben.
Bei der Gestaltung von Vergleichen gilt natürlich Vertragsfreiheit. Um auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken (in jeder Lage des Verfahrens) sind Zwangsgeldandrohungen aber problematisch, da die Parteien ja zur friedlichen Streitbeilegung (Güte) angehalten werden sollen und Zwangsmittel dazu eher konträr sind oder wirken.
Und es besteht natürlich auch die Gefahr, wenn man gleich alle Batallione in Stellung bringt, die Gegenseite dichtmacht und das könnte schließlich noch nachteiliger sein, als mal ein paar Wochen abzuwarten, wie sich das Ganze weiterentwickelt. Etwas Geduld und Mediation scheint mir hier angebrachter als Kanonen.
LG Thomas
Guten Morgen Zusammen,
ich muss da mal kurz eingreifen. In meinem vergangenen Verfahren wurde ebenfalls ein Vergleich geschlossen. Dieser wurde von der Richterin jedoch ebenfalls mit einem Ordnungsgeld bei Verstoß sanktioniert, was durchaus Sinn macht. Oft genug wird der „rebellische“ Elternteil zu einem Vergleich „gedrängt“ woraus sich ja auch Vorteile für den oder die Richterin bieten bzw. auch für die Gegenseite, da ein „Entgegenkommen“ dokumentiert wird. Zumindest auf dem Papier.
Gruß Sputnik
Moin.
Etwas Geduld und Mediation scheint mir hier angebrachter als Kanonen.
Aber die waren doch schon mit den Kanonen vor Gericht... Sind hochstrittig auch in anderen Dingen als Umgang, mind. mal die KM vermengt Umgang mit dem finanziellen, hält sich nicht an den Vergleich (warum auch? ist ja zunächst mal folgenlos...) und es ist eh nur begleiteter Umgang von KMs Gnaden gestattet (wobei ich immer nich nicht verstehe, warum begleitet....)
Nein, nein, es ist schon darauf hinzuweisen, dass nach allem was ich hier lesen kann, der KV vor Gericht übers Ohr gehauen wurde und mit wenig bis nichts rauskam... Jetzt hat er offensichtlich einen Vergleich mit der er nichts anfangen kann... das war der Hinweis von Biggi und meine Replik, dass ein Beschluss idR sinnvoller ist ein Vergleich.
, das Verfahren scheint noch ziemlich frisch
eben, und schon verstößt KM dagegen... 😡
ein paar Wochen abzuwarten, wie sich das Ganze weiterentwickelt.
Worauf willst Du denn warten??
Nein, mE sollte der TO hier aktiv gegensteuern, Umgang und Finanzen trennen und irgendwie die Umgangsregelung wieder aufmachen und mindestens mal durchsetzten... Wie?? Weiß ich leider auch grad nicht...
Gruss. Toto
Ich hab's nochmal gelesen - @Danny: Verstehe ich es richtig, dass das was Du "begleitender Umgang" nennst, nichts ist, was irgendwie vor Gericht festgeschrieben wurde, sondern freiwillig und ergänzend zwischen Dir und KM vereinbart wurde, um Euch Streithähne zu trennen? Ist ja schief gegangen... auch deshalb - los, kämpf um Umgang, Du alleine mit dem Kind, so wie es Dir als Vater und dem Kind zusteht und vor Gericht vereinbart wurde...
Moin,
natürlich kann in einem Vergleich auch eine Sanktion mit aufgenommen werden.
Hier haben sich die Eltern jedoch erst einmal (offenkundig unter Vermittlung des Gerichtes, was eine gewisse Uneinigkeit der Eltern voraussetzt) mehr oder weniger "freiwillig" zu einer Vereinbarung entschlossen. Wie diese Zustande gekommen ist und auf wessen Veranlassung ist nicht ganz klar.
Diese scheint auf Grund der geschilderten Vorkommnisse bei den letzten Umgängen insoweit gescheitert, dass die KM den Umgang aussetzt. Die Gründe sind zZt. auch nicht vollkommen klar. Die geschilderten Streitereien bei den letzten Umgang könnte ein Grund sein. Vielleicht hat sich ja auch die Begleitung als ungeeignet erwiesen (reine Spekulation). Immerhin würde eine geeignete Begleitung eben darauf hinwirken, dass es tunlichst nicht zu solchen Situationen kommt und das im Vorwege mit den Eltern abklären.
Und wenn das alles so ist, dass neuerlich irgendwelche Meinungsverschiedenheiten über die Gestaltung und Durchführung des Umgangs aufkommen, ob nun begleitet oder unbegleitet, macht es meiner Meinung nach Sinn, hier entweder Elternseits miteinander oder durch Vermittlung einer Dritten Stelle, die möglichst von beiden Eltern akzeptiert wird, eine Einigung herbeizuführen. Also der übliche Weg... Gespräch mit der KM, eventuell JA o.ä. und als letztes FG.
Ich möchte dem KV nicht einfach unterstellen, dass die KM neben der Vorsätzlichkeit auch noch eingängige Gründe für ihr Verhalten hat, möchte das aber zumindest zur Disposition stellen, ob es nicht eventuell auch sinnvoll sein kann, zunächst die Streitereien über "Kleingeld" o.ä. mit der Mutter zu klären oder zumindest Regeln aufzustellen, während des Umganges von Streitereien elternverantwortlich Abstand zu nehmen zum Wohle des Kleinkindes.
Und meines Erachtens macht es auch Sinn, wenn angesichts des Kindesalters eine fachlich begleitete Gewöhnungsphase zusammen mit der KM mit dem Ziel unbegleiteter Umgänge vorgeschaltet ist.
Das scheint ja auch Grundlage der getroffenen Vereinbarung zu sein.
Auch hier würde ich annehmen, dass ein Schreiben an das FG mit einer Sachverhaltsdarstellung verbunden mit dem Ersuchen nach gegebenenfalls verfahrensleitenden Anordnungen zweckmäßig ist und es auch nicht ausschließt im weiteren Verfahrensverlauf über Weiterungen nachzudenken, wenn Vereinbarungen oder Anordnungen "grundlos" nicht eingehalten werden.
Schließlich kann die KM ja auch nachvollziehbare Gründe für die Aussetzung haben und dann muss man sich eben überlegen, wie es bei ihr ankommt, einen Zwangsgeldantrag hingedonnert zu bekommen. Das könnte letztendlich auch zu einer unnötigen Eskalation in der Elternbeziehung kommen. Gerade weil die ganze Angelegenheit noch in den Anfängen ist und die Eltern offenkundig Hilfe bei der Trennung von Beziehungs- und Elternebene bedürfen.
LG Thomas
Soll ich mich direkt ans Gericht wenden und sagen das sie mir vorsätzlich das Kind entzieht oder woran kann ich mich wenden das sie ihre gerechte Strafe bekommt und ich ohne weiteres schnellst möglich wieder meine kleine weiter sehen kann
Moin DannyC,
Was hälst Du davon, dich an das Jugendamt zu wenden. §18 SGB VIII ?
LG Thomas
