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Wechselmodell

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(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
Ich habe mit meiner Exfrau 3 Jahre das Wechselmodell praktiziert. Alles wahr geregelt auch die Finanzen. Nach meinem Scheidungsantrag ging es dann los. Das Gericht entschied einfach das es keins ist und das meine Zahlungen Mehrbedarf waren. Sie nennen das jetzt erweiterter Umgang und ich muss jetzt kindesunterhalt zahlen. So einfach ist das in Deutschland . Meine bestehenden Kosten laufen natürlich weiter aber das ist denen egal. Ich bin übrigens der von der ARD Kontraste Sendung vom 28. 08.
Die Richterin hat es so begründet weil meine Kinder 4 mal im Monat weniger bei mir übernachten als bei meiner exfrau. Meine Kids sind aber auch an diesen 4 Tagen im Monat bei mir nur werden sie halt Abend 18.30 von ihrer Mutter abgeholt . Warum brauch ich euch sicher nicht sagen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2014 23:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Melvin,

willkommen hier im Forum.

Was ich mich frage:

Wenn ihr einvernehmlich ein Wechselmodell gelebt habt (für das es übrigens keine feste Defintion gibt), warum
habt ihr keine einvernehmlich Scheidung mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung durchgeführt? Diese Vereinbarung hätte Bindungswirkung vor Gericht gehabt und niemand Drittes hätte da etwas abgeändert oder Dich zu irgendetwas verurteilt, was ihr nicht gewollt hättet (wenn ihr damit nicht Dritte - das Sozialsystem -  belastet hättet. Die rechtlichen Voraussetzungen zum Wechselmodell wären in diesem Fall auch durchgeprüft worden (im Zweifelsfall in Zusammenarbeit mit einem guten Anwalt für FamRecht).

Es ist auch bekannt, dass Du mind. 50 Prozent der Zeit betreuuen musst, ansonsten ist KU zu zahlen. Lehnt die KM ein solches Modell aus irgendeinem Grund ab, musst Du ebenfalls wieder zahlen. Das ist sicherlich ärgerlich, aber man kann wohl derzeit kaum was dran ändern. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2014 00:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin
und Herzlich Willkommen

Worauf liegt Dein Schwerpunkt? Umgang, WM oder Medien? Dann würde ich gerne Deinen Beitrag verschieben. I.M. bist Du hier im Medien-Bereich, wo der Schwerpunkt auf Publikationen liegt und deren Diskussion. Ist von allem etwas dabei, dann gibst den Themenschwerpunkt "Deine Geschichte", ebenfalls gleichbedeutend mit Verschiebung.  😉 Gib mir mal einen Tipp.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 03.09.2014 00:16
(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo wir haben das einvernehmlich drei Jahre gemacht. Dann kam es zu vermögenauseinandersetzung und meine ex wollte irgendwie an Geld kommen da half nur eins das wechelmodell anfechten und so hat sie mich trotz jahrelanger Übernahme aller festen kinderkosten wie schule,hort, vereine,Nachhilfe USW in Verzug gesetzt. So kam sie nun an das kinderunterhalt mit staatlicher Unterstützung.


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Themenstarter Geschrieben : 03.09.2014 00:20
(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Mein Schwerpunkt ist Wechselmodell


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Themenstarter Geschrieben : 03.09.2014 00:22
(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Solange wie der Staat nicht beide Elternteile gleichberechtigt behandelt werden immer Mütter dieses ausnutzen um an Gelder zu kommen die ihnen nicht zustehen


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Themenstarter Geschrieben : 03.09.2014 01:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Der Inhalt Deines letzten Beitrages ist bekannt, hilft daher nicht weiter, da er auf Deinen Fall bezogen keine neue Informationen oder Erkenntnisse bringt. Wozu also? Wäre es nicht sinnvoller, Deinen Fall noch mal auseinander zu nehmen unter den Augen (teilweise) betroffener Fremder, und aus dem gesamten Erfahrungsschatz das bei Dir noch mal zu betrachten? Dazu müsstest Du allerdings umfangreiche Informationen hier geben. Allgemeine Statements helfen weder Dir noch anderen weiter.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 03.09.2014 01:19
(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Ok ich werde mal versuchen in nächster Zeit etwas mehr über die ganzen Sachen berichten. 
Wird aber noch ein paar Tage dauern. Denke auch das es mit Sicherheit für den ein oder anderen interessant sein könnte.


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Themenstarter Geschrieben : 05.09.2014 20:50
(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr da draußen
Es gibt eine Petition zum Wechselmodell 
epetition.bundestag.de/Petitionen/ 2014/08/14/Petition 54103.nc.html
Macht nach Möglichkeit dort mit wenn ihr der selben Meinung seid.
Jede Stimme zählt damit die Verantwortlichen sehen das Handlungsbedarf besteht.


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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2014 20:11
(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Durch das Wechselmodell würde eine Gleichstellung zwischen den Geschlechtern erfolgen. Und genau diese Ungleichgewicht bemängelt ihr doch eigentlich immer oder nicht? Mit der Petition könnte ein Zeichen gesetzt werden


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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2014 20:18




(@Slycite)

Moin Melvin,

ich bin nicht uneingeschränkt der Meinung, dass das Wechselmodell i.d.S., dass hierdurch der elterliche Betreuungsanteil gleich aufgeteilt wird zwecks Statuierung einer elterlichen Gleichberechtigung, für ein Kind unbedingt förderlich ist.

Es mag unter Umständen funktionieren, dass Trennungseltern, deren Trennung auch nicht unbedingt dauerhaft oder streitbehaftet sondern auch berufsbedingt oder durch andere Gegebenheiten bedingt ist, die Betreuungsverantwortung bzw. -leistung zu gleichen Teilen unter sich aufteilen. Hat bei Dir wohl funktioniert.

Doch als einklagbaren Rechtsanspruch kann ich mir das ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen, dass gegebenenfalls die Zustimmung des sich weigernden Elternteils durch richterlichen Beschluss ersetzt würde und eine solche Familiensituation für betroffene Kinder förderlich wäre.

Dennoch, wenn Einvernehmen zwischen den Eltern besteht und es für das Kind förderlich ist, würde ich es als das natürliche Recht der Eltern begreifen, ein wie immer auch geartetes Wechselmodell durchzuführen. Darin hat der Staat meines Erachten nichts verloren und schon gar nicht mit fragwürdigen finanziellen Druckmitteln.

LG Thomas


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Geschrieben : 21.09.2014 20:52
(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Thomas
Sicher ein Wechselmodell ohne Zustimmung beider ist schwer umsetzbar. Es sollte schon gewisse Vorraussetzungen bestehen. Aber es sollte doch möglich sein erst mal wählen zu dürfen ob man das Wechselmodell oder das Residenzmodell nach Trennung bzw. Scheidung als Elternteil will. Und genau das geht hier in Deutschland nicht. Es gibt viele Väter die das wollen und auch können, denen sollte das nicht verwehrt werden. Ich sag immer in der ehe hat man sich beide um die Kinder gekümmert  dann sollte es auch nach einer Trennung der Eltern möglich sein sich weiter gemeinsam kümmern zu dürfen. Ob nun genau 50/50 spielt da keine rolle.


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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2014 21:18
(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Schau mal thomas bei mir wurde das über 3 jährige und bis heute bestehende Wechselmodell staatlich aberkannt. Und das nur weil meine exfrau dienstags abends unsere Kids Abend 18.30 Uhr- 19.00 Uhr von mir abholt. Es fehlen aus staatlicher sich 10 Stunden zu 50/50 
Das Problem ist jetzt da meine Ex jetzt ja offiziell die Betreuung inne hat und ich sozusagen nur Umgang habe werde ich bei allen Belangen ausgeschlossen. Und das nur weil sie das jetzt ja darf. Und das Recht hat sie wegen einer Übernachtung mehr.


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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2014 21:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Melvin,

dann sollte es auch nach einer Trennung der Eltern möglich sein sich weiter gemeinsam kümmern zu dürfen.

Genau das ist aber doch möglich. Eltern dürfen sich ganz ohne staatliche Einmischung auf Betreuungsmodelle und auch auch Finanzierungsmodelle einigen. Da wird ihnen nie jemand etwas vorschreiben. Sie können sie gemeinsam und auf Augenhöhe verständigen und niemand wird um die Ecke kommen und sagen"soso, sie sind getrennt, nun erzählen sie mal wer betreut und wer Unterhalt zahlt"

Erst dann, wenn sie sich eben nicht über das eine oder andere einigen können, werden andere Stellen eingeschaltet, die dann entscheiden sollen, was die Eltern eben nicht einvernehmlich können. Ob unter diesen Bedingungen ein WM sinnvoll ist, sei dahingestellt.

Ich kenne einige Eltern, bei denen es kein Problem darstellt, dass die Kinder in welchen Verhältnissen auch immer betreut werden, wo auch ab und an der eine Teil überwiegt, weil eben grade Papa wichtiger ist und Monate später ist das Kind fast nur bei Mama, weil da eben mal Mama wichtiger ist. Jeder zahlt die grundsätzlichen Dinge selbst, KG und ein gewisser Betrag (dann nach Einkommensverhältnissen verteilt) geht auf ein Extrakonto von dem Kleidung u.s.w. bestritten wird. Klar, dazu muss man gut kommunizieren können, aber da hat sich noch nie irgendeine staatliche Stelle eingemischt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 21.09.2014 21:43
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Melvin,

Ich gehe davon aus, dass wir in den kommenden Jahren immer mehr in Richtung Wechselmodell kommen werden, notfalls durch europäischen Zwang.. auch kann ich nur jedem raten, der sich vermehrt um seine Kinder kümmert das Thema KU auch vor Gericht entsprechend zu verhandeln.  Steter Tropfen höhlt den Stein und es ist bis heute eine schreiende Ungerechtigkeit,  dass derjenige/diejenige, der/die das Kind vereinahmt, auch noch mit Geld belohnt wird. Die Aussagen, dass KU plus Kindergeld bei weitem nicht für die Betreuung und Erziehung eines Kindes ausreichen, sowie die hier oft aufgestellten Milchmädchenrechnungen zeigen eindeutig auf, wie verfestigt dieser Irrsinn in der Gesellschaft sowie in der Justiz ist, aber es gibt erste Tendenzen, die in eine andere Richtung gehen, die es gilt zu verstärken.

CU Bitumen


Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

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Geschrieben : 21.09.2014 21:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau das ist aber doch möglich. Eltern dürfen sich ganz ohne staatliche Einmischung auf Betreuungsmodelle und auch auch Finanzierungsmodelle einigen. Da wird ihnen nie jemand etwas vorschreiben.

Nein aber es gibt genug staatliche Anreize jedes WM im Keim zu ersticken.

"Hier habt ihr 2 Tafeln Schokolade. Ihr könnt damit machen was ihr wollt. Aber wenn ihr euch streitet bekommt Bärbel beide."

Wirklich seltsam und unerklärlich, warum es so oft Streit gibt!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.09.2014 22:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@beppo:

Ja, das ist das Blöde an der Sache. Allerdings bezweifle ich, dass ein staatlich verordnetets WM dies ändern würde.

Da hilft wohl nur, dass Richter umdenken und das Kind mehr zu dem Elternteil geben, dass eben nicht streiten will.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 21.09.2014 22:22
(@melvin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina
Wir hatten wie schon mehrmals gesagt eine Einigung Wechselmodell gefunden . 3 Jahre bevor es dann los ging .  Bis heute läuft es so bei der Betreuung unsere Kids . Es ist eigentlich das Wechselmodell nur ohne staatlicher Anerkennung. Es wird nur nicht offiziell zugegeben da sie nur aus zeitlicher Sicht 50/50 davon sprechen. Was aber Unsinn ist da ein Wechselmodell über mehr als nur aus zeitlicher Sicht definiert wirt. Aber das Wirt leider noch nicht beim Gesetzgeber so gesehen. Solange das so ist kann eine Partei meist ist es die Frau  jederzeit ohne gewichtige Gründe das Wechselmodell offiziell ablehnen und somit in den Genuss des kindesunterhalt +Kindergeld kommen obwohl sie in Wirklichkeit keine überwiegende Betreuung inne hat. Somit hat sie zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Sie hat kaum ausgaben weil ja der andere über dem kinderunterhalt die festen Kosten der Kids abdeckt gleichzeitig spart sie sich ja die laufenden monatlichen Kosten da sie ja nur die hälfte bei ihr sind. Kann arbeiten und Geld verdienen hat zeit sich zu erholen usw. Gegenüber steht der andere mit seiner dadurch entstandenen Belastungen völlig allein da und bekommt auch noch zu hören das er nicht betreut sondern nur Umgang hat. Hat das noch was mit Gerechtigkeit zu tun ?

Melvin


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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2014 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das ist das Blöde an der Sache. Allerdings bezweifle ich, dass ein staatlich verordnetets WM dies ändern würde.

Da hilft wohl nur, dass Richter umdenken und das Kind mehr zu dem Elternteil geben, dass eben nicht streiten will.

Hatten wir doch schon ein paar Mal:
Standard ist, dass sich beide Eltern Finanzierung und Betreuung teilen und Unterhalt nur anfällt wenn einer seine Betreuungsleistung nicht erbringen will.
Dann muss der Richter auch niemand das Kind zusprechen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2014 22:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja beppo,

hatten wir schon einige male. Nur führt das wohl auch dazu (was wir ja umgekehrt oft genug erleben), dass nur um "Geld" zu sparen das WM durchgeführt wird und das Kind dann darunter leidet, weil der eine Elternteil eben nur des Geldes wegen am Kind festhält. Ich habe nach wie vor keine vernünftige Lösung für das Problem. Da es sich eben nicht um eine Sache, sondern und Menschen mit Gefühlen geht

@melvin:

Natürlich hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Aber genau dieser Situation scheint dann ja ein Gerichtsverfahren vorausgegangen zu sein. Und genau dann mischt sich eben leider der Staat ein.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2014 22:50




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