Servus,
ich benötige als Neuling eure Hilfe oder auch Erfahrung.
Lebe seit 2,5 Jahren von meiner Frau getrennt, Scheidung läuft.
Ich bekomme meine 12 jährige Tochter trotz GSR nur sporadisch zu sehen. Handy ist aus oder die Lütte geht nicht ran.Beim Festnetz steht die Mutter daneben und sagt ihr was sie mir sagen soll.Emails auf die Adresse meiner Tochter werden freundlicherweise von der KM beantwortet. Terminanforderungen meines Anwalts werden mit ja machen wir beantwortet und dann gehen die Termine einen Tag vor Abholung auf einmal doch nicht mehr. Ist die Lütte erstmal bei mir, hatten wir nach einer kurzen Eingewöhnungsphase eine tolle Zeit miteinander.
Ich habe nun im November einen Antrag auf einstweilige Anordnung des Umgangsrechts gestellt, um meine Tochter zumindest Weihnachten 1 x zu sehen.
Es ist null passiert und die Lütte kam natürlich auch nicht.
Nun sind wieder 4 Monate rum seit unserem letzten Treffen und ich sehe sie wieder nicht.
Was habe ich nun noch für Möglichkeiten?
Hallo!
Hast Du überhaupt schon eine Reaktion auf Deinen Antrag erhalten?
Hast Du ihn bei Gericht gestellt, oder liegt er evtl. noch auf dem Tisch von Deinem RA?
Ich würde einfach mal nachfragen und das heißt auch "auf die Füsse treten"!
Hast noch ein paar Infos für uns?
Gruß
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Jetzt erst Recht,
willkommen bei VS.de
Laut dem neuen FamG hätte eine Terminierung bei Gericht schon erfolgen sollen. Binnen 2 Wochen sollte hier
terminiert werden.
Wichtig zu wissen ist, was vorher bereits gelaufen ist. War das JA involviert (Vermittlungsgespräch usw..?)
Und was war vorher, bzw. wodurch ist es soweit gekommen? Gab es einen konkreten Anlass?
Ich habe nun im November einen Antrag auf einstweilige Anordnung des Umgangsrechts gestellt,
Bei Gericht? Dann müsstest du auf jeden Fall ein Schreiben erhalten haben, dass die Unterlagen eingegangen sind.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Wow, Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Da kommen völlig neue Aspekte auf.
Bis heute habe ich keinerlei Reaktion bekommen, muß nun schon sagen von meinem Anwalt, da zumindest er die Post vom AG hätte bekommen müssen.
Er hat mir im November gesagt er hätte den Antrag nun eingereicht.
Muß zu seiner Motivation sagen, ich habe PKH.
Habe am ersten Wohnsitz das JA aufgesucht und den unregelmäßigen Umgang geschildert, null.
Sie wollten ein Treffen am großen Tisch und das ging zu dem Zeitpunkt garnicht. Meine Ex hat es als asoziale Aktion meinerseits betitelt.
Nun ist meine Ex verzogen, was mir ihr Anwalt unter Mitteilung einer falschen Adresse freundlicherweise mitgeteilt hat.
Es ist nichts passiert sondern alles so wie immer. Ich bettel wochenlang um ein Treffen, welches bisher immer toll lief, ist die Lütte bei der KM geht nichts mehr.
Den Antrag habe ich gestellt, weil der letzte Besuch im Sep.2009 war und auf meine Nachfrage Anfang Nov.2009 mir mitgeteilt wurde das keiner der drei Weihnachtsfeiertage für den Vater vorgesehen ist. Ganz zu Schweigen von Silvester.
Meine Nachbarin hat mir vor ein paar Monaten im Vertrauen 🙂 erzählt das meine Ex schon vor zwei Jahren gesagt hat" wenn er mich nicht mehr will, sieht er sein Kind auch nicht mehr". Sie äußert sich dem Kind gegenüber auch so ," er hat uns rausgeschmissen" wobei ich meiner Tochter ein normales Leben hätte weiterhin bieten können und es ihr auch gesagt habe. Vernünftige Arbeitszeiten, Beaufsichtigung usw.
Hallo,
ich habe nochmals die Unterlagen geprüft und der Antrag ist definitiv beim Gericht, mit einer eidesstattlichen Versicherung meinerseits bezüglich der gemachten Angaben, wollte mein Anwalt so.
Nach wie vor gibt es aber null Resonanz vom AG.
hmmm....
wartet das Gericht auf einen Bericht vom JA?
Schleunigst mal bei Gericht nachfragen und ggf. auf die Regeln verweisen.
Da muss sich was rühren!
Viel Erfolg
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo staengler,
ich kann es Dir nicht sagen, wenn es einen Bericht vom Jugendamt geben sollte, müssten die sich doch auch mit mir in Verbindung setzen.
Je mehr ich hier im Forum herumstöbere, um so mehr kommt folgende Erkenntnis.
In den ganzen Themen hier gibt es offensichtlich einen gesetzlichen Soll- Fall der aber bei vielen eklatant vom Ist- Stand abweicht.
Agent Zero berichtet in seiner Antwort auf meine Frage auch von einem anderen Soll-Zustand( Terminierung nach zwei Wochen),
die Realität sieht aber ganz anders aus.
Es ist die Ohnmacht die so nervt, keiner weiß wie man in so einem Fall nun verfährt.
Abgesehen davon ist jeder Tag den das Gericht braucht , ein Tag an dem ich meine Tochter nicht sehe.
Trotzdem vielen Dank für die Unterstützung
Ja Jetzt erst Recht,
die zermürbende Warterei auf Briefe, Entscheidungen und Urteile habe hier viele satt.
Dir bleibt für den Moment wirklich nur der persönliche Gang bzw. das Telefon um überall mal nachzuhaken.
Inwieweit Du Ärger machen kannst, weil die Stellen nicht tätig werden, können Dir die Experten hier besser erklären.
Ich versuche in solchen Situationen einfach auch mal wieder den Kopf frei zu bekommen. Entspannen in der Sauna ist bei mir immer angesagt in solchen Fällen und überhaupt. Gut für die Seele und den Rest vom Kerl auch noch.....
Berichte weiter hier!
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo staengler,
ich möchte mich garnicht mehr mit irgendwelchen Schulsekretärinnen, Amtsmitarbeitern oder wie nun, Amtsgerichten anlegen.
Habe ich alles schon hinter mir.
Werde diese Kräfte noch für die Scheidung brauchen.
Was zermürbt ist diese Ungerechtigkeit.
Der Kontakt zu meiner Tochter interessiert niemanden egal was die Gesetze sagen, will meine Ex irgendetwas von mir, muß ich sofort springen. Auskünfte wegen Verdienst, Titel wegen Unterhalt usw. Das Kind ist nur bei der Berechnung der Zahlbeträge interessant, alles andere kümmert keinen.
Die Idee mit dem Ausgleich ist gut, ich praktiziere dies auf anderem Wege, da ich mehr ein Naturmensch bin.
Werde mich melden, sobald neue Informationen auftauchen
Gruß
Dirk
Moin,
Antrag ist definitiv beim Gericht, mit einer eidesstattlichen Versicherung meinerseits bezüglich der gemachten Angaben
Wofür soll die gut sein. Dass dein Anwalt davon überzeugt ist, dass du die Wahrheit sagst?
wartet das Gericht auf einen Bericht vom JA?
Sobald die Klage eingereicht ist, "muss" dass Gericht deinem RA Bescheid geben (normalerweise innerhalb 2 Wochen), dass die
Klage eingegangen ist.
Wie schnell der Termin stattfindet, hängt mitunter von der Auslastung des Gerichtes ab. Normalerweise "sollte" nach dem neuen FamG
auch binnen 2 Wochen terminiert werden. Sollte...
Es kommt keine Resonanz vom AG !!!!!
Eventuell kann man hier eine Untätigkeitsbeschwerde einlegen...
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Servus Jetzt erst Recht!
Ich würde zusätzlich dem Anwalt ein bisschen auf die Zehen treten, mehr Druck aufs Gericht (auch trotz PKH) auszuüben und Deine Sache mit mehr Engagement zu verfolgen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi JeR,
hier kannst du auch nochmal reinlesen, was wir meinen.
Also, komm in die Pötte...
Gruss
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
ich habe nochmals die Unterlagen geprüft und der Antrag ist definitiv beim Gericht, mit einer eidesstattlichen Versicherung meinerseits bezüglich der gemachten Angaben, wollte mein Anwalt so.
Hallo,
damit hatte dein Anwalt recht, diese Floskel ist in Anträgen zum Umgang Usus. Habe ich damals auch reingeschrieben. Allerdings habe ich das ganze Verfahren ohne Anwalt durchgezogen. Und auch schon mal beim Richter direkt nachgefragt, wann und wie das denn weitergeht. Ruf' den zuständigen Richter doch einfach mal selbst an als besorgter Vater, das kann durchaus hilfreicher sein, als wenn dein Anwalt da ein weiteres Schreiben schickt.
/elwu
Hallo ihr fleißigen Helfer,
die eidesstattliche Versicherung bezieht sich auf meine gemachten Angaben, da die KM behauptet ich würde das Kind zwingen in bestimmten Räumen zu schlafen, meine Wohnung sei verqualmt usw.
Ob ein Gericht etwas machen muß, zeigen sie mir ja gerade. Der Link ist auch sehr informativ nur ist das wieder der Soll- Zustand, zugegeben ein guter
aber die Realität sind anders aus.
Wie elwu das ohne Anwalt durchgezogen hat weiß ich nicht, Respekt wenn Du erfolgreich warst.
Moin,
da die KM behauptet ich würde das Kind zwingen in bestimmten Räumen zu schlafen, meine Wohnung sei verqualmt usw.
Meine hat noch ganz andere Sachen behauptet. Interessiert hat es niemanden. Sie muss es erst mal beweisen.
Wie elwu das ohne Anwalt durchgezogen hat weiß ich nicht
Mittlerweile herrscht Anwaltszwang. D.h. ohne Anwalt geht es nicht.
Gruss
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Mittlerweile herrscht Anwaltszwang. D.h. ohne Anwalt geht es nicht.
Hallo,
für eine einstweilige Anordnung besteht kein Anwaltszwang.
/elwu
Und bei Umgangssachen, bisher, generell auch nicht!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
danke für den Hinweis. Dann war ich hier auf dem Holzweg! Ihr habt natürlich recht.
Ich habe mich nun ausführlich belesen. Man lernt nie aus.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Leute ,
ich kann euch nun den neuesten Stand der Dinge mitteilen, nachdem mein Anwalt beim AG angerufen hat.
Das Amtsgericht sucht meine Tochter!!!!
Sie haben das JA hinzugezogen und die wollten mit meiner Tochter sprechen, leider hat die staatliche Seite nicht mitbekommen das hinter der Tür, vor der sie standen meine Tochter seit Monaten nicht mehr wohnt.
Als KM hat man es nicht nötig, selbst in einem laufenden Verfahren, das AG über einen Wohnortwechsel zu informieren.
Mein AW hat nun bei mir die Adresse erfragt, damit das AG nun ein anderes JA losschicken kann.
Bananenrepublik Deutschland, wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über so eine Posse noch lachen.
Gruß
Dirk
