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Umgangssorgen

 
(@lauras_papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

und zwar brauch ich mal euren Rat.

Ich habe mich im Oktober von meiner Freundin getrennt, 5 Jahre Beziehung auf einmal weg. Es entstand auch ein gemeinsames Kind. Tochter Laura ( 2 Jahre ).
Das Problem seit der Trennung ist das meine Ex mir den Umgang mit meiner Tochter mit allen Mitteln untersagen will. Ich habe das Jugendamt eingeschalten, seit November ist sie nicht dahin gegangen und mal eine gemeinsame Klärung zu unternehmen. Doch da ich nicht aufgebe habe ich wieder mich um einen Termin gekümmert. Gestern fande das statt, meine Ex wollt ein Einzelgespräch zuerst, was ja nicht das Problem ist aber was sich da abgespielt hat war die Messe. Mir wurde hinterher von Jugendamt gesagt das meine Ex erzählt hatte, das, haltet euch fest, ich eine Bedrohung gegenüber meiner Tochter und meiner Ex wäre. Hinzu kommt noch das sie meinte das ich sie von der Straße drängen wollt mit meinen neuen gekauften Auto. Und zu guter letzt hat sie noch gesagt das ich meine Tochter in kriminelle Machenschaften erziehen will.

Der größte Hit war ja, meine ex war mit dem Gespräch fertig. Ich hatte gewartet mit der Mutter meiner Ex und meiner Tochter im Warteraum (ICH KONNT MEINE TOCHTER WIEDERSEHEN 🙂 ). JA auf jeden fall wollt meine Tochter mir tschüss sagen und nen Bussi auf die Wange geben und dann zieht die Mutter von meiner Ex das Kind von mir weg und das VOR DER VOM JUGENDAMT. Ich dacht ich war im falschen Film.

Das Jugendamt schein das zwar nicht zu glauben weil die mir ein Termin gegeben haben wo ich mit meiner Tochter und die vom Jugendamt allein mal ne Stunde in ein geschlossenen Raum verbringe das die sehen wie die Beziehung zu mir und meiner Tochter ist. Zusätzlich haben die mir empfohlen das ich ein Rechtsanwalt nehmen soll und das Umgangsrecht einklagen soll.

Bloß wie soll das weitergehen? Ich kann nicht mehr..

Ich will liebevoller Papa sein und darfs nicht! Und ich habe ihr nie den Anlass gegeben mich so zu behandeln!

Ich hoffe ich kann mit den halben Roman ein kleinen Einblick geben und das ihr mir mal paar Tipps geben könnt.

MFG Steven


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 07:54
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Steven,

erst mal willkommen bei vatersein.de

Dann gleich mal eine Bitte zu Beginn: Lasse die realen Namen der beteiligten Personen weg. Di egehören nicht hierher.
Ein Moderator wird sicherlich noch was an Deinem ersten Text ändern aus diesem Grund.

Über das Jugendamt musst Du wissen, dass es keine Macht hat, irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Das kann nur ein Gericht.
Recht haben sie allerdings mit dem Rat, dass Du Dir einen Anwalt suchen sollst, damit Du Dein Umgangsrecht einklagst.

Die Mutter Eures Kindes in Verbindung mit ihrer Mutter hat ja bereits deutlich gezeigt und erzählt, dass sie nicht an einer Lösung interessiert ist.
Du sollst aus ihrer Sicht für immer vom Kind ferngehalten werden.

Zögere nicht und gehe vor Gericht um Deine Rechte einzufordern.

Das Jugendamt schein das zwar nicht zu glauben weil die mir ein Termin gegeben haben wo ich mit meiner Tochter und die vom Jugendamt allein mal ne Stunde in ein geschlossenen Raum verbringe das die sehen wie die Beziehung zu mir und meiner Tochter ist.

So ein Termin bringt Dich nicht einen cm weiter nach vorne.
Wie gesagt, dass JA hat nichts zu entscheiden. Wenn die KM bockt, dann stehst Du wieder mit leeren Händen da.

Was Du brauchst ist eine wasserdichte gerichtliche Umgangsregelung mit einem Hinweis auf Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung. Keinen faulen Vergleich sondern ein ordentlicher Beschluss.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 09:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi staengler,

wozu sollten wir den Namen aus dem Text nehmen? Der TO hat den Namen seiner Tochter naiverweise bereits im Nick. Von daher macht es keinen Sinn, sondern nur Arbeit das zu ändern. Und der Nick ist ja nicht änderbar.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 09:51
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen Tina,

da haste eigentlich Recht....


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 09:54
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Vorab: Du brauchst unbedingt ein wesentlich dickeres Fell für das, was da noch vor Dir liegt.

haltet euch fest, ich eine Bedrohung gegenüber meiner Tochter und meiner Ex wäre.

Wir brauchen uns da nicht festzuhalten. Das ist der übliche Standardsatz von Umgangsboykotteusen. Da wird noch härterer Toback kommen.

Der größte Hit war ja, meine ex war mit dem Gespräch fertig. Ich hatte gewartet mit der Mutter meiner Ex und meiner Tochter im Warteraum (ICH KONNT MEINE TOCHTER WIEDERSEHEN  ). JA auf jeden fall wollt meine Tochter mir tschüss sagen und nen Bussi auf die Wange geben und dann zieht die Mutter von meiner Ex das Kind von mir weg und das VOR DER VOM JUGENDAMT. Ich dacht ich war im falschen Film.

Auch das ist kein "Hit", sondern wieder reines Standardprozedere.

Meiner Einschätzung nach hast Du keine andere Wahl, als UMGEHEND einen Rechtsanwalt zu mandatieren und sofort einen Antrag auf Umgangsregelung an das zuständige Amtsgericht rauszuhauen. Also an das Gericht der Stadt, in der Deine Kurze gemeldet ist.

Dann wird ein -wahrscheinlich- monatelanger Affentanz beginnen, der Dich sehr aufreiben wird. Am Ende wirst Du aber mit grosser Wahrscheinlichkeit eine akzeptable Umgangsregelung in Händen halten. Umangsregelung bedeutet:
Alle 14 Tage das Wochenende plus alle 14 Tage 1 Tag unter der Woche plus alle Ferienhälften plus alle grossen Feiertage im Wechsel.

Also: Ran an die Buletten!

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 11:51
(@lauras_papa)
Schon was gesagt Registriert

danke bedanke ich mich schon mal für eure ausführungen.

Es wird ein harter Kampf und ich denk es auch das durchzuhalten. Ich werde euch weiter berichten wenn es was neues gibt.

MFG (...)

Edit: -Realname gelöscht-


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 18:45
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

beantrage lieber etwas mehr, streichen werden die ohnehin noch. Ich drück dir die Daumen, dass es hoffentlich vorwärts
geht.

Meine Devise ist "leider" immer noch, wenn es einen Gewinner und einen Verlierer gibt, sind immer die Kinder die dummen.

Und das schlimme ist, dass viele Umgangsboykotteusen ungestraft das System austricksen. Also mach hin und komm in
die Pötte.

Gruß
Agent

(Der nun parallel auch Zwangsgeld beantragt hat)


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 18:56
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Und das schlimme ist, dass viele Umgangsboykotteusen ungestraft das System austricksen.

Das stimmt! Es ist aber auch so, dass mittlerweile fast alle Väter, die es wirklich durchziehen, am Ende auch ihre Umgangsregelung bekommen. Richtig ist leider aber auch, dass sämtliche Mütter, die während dieser Zeit boykotieren und torpedieren, vollkommen unbestraft bleiben.

Aber was kümmern uns noch die Mütter, nachdem wir für unsere Kids erreicht haben, dass sie uns regelmässig besuchen dürfen?

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 19:28